„Eine tatsächliche Verringerung der Treibhausgasemissionen kann nur durch europaweit und global koordiniertes Handeln erreicht werden. Dabei ist auf eine faire Lastenteilung zu achten.“
Dieser Antrag der FDP-Fraktion wurde ebenfalls von der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag abgelehnt.
Das waren alles Vorschläge von der FDP, die letztendlich zu einem konkreten Handeln führen. Das hängt mit dieser Gerechtigkeitsfrage und dieser Gesamtproblematik zusammen.
Dies alles sind ganz konkrete Vorschläge gewesen, die von der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag abgelehnt worden sind. Ich wiederhole: Ich habe Achtung vor dem Weltbild des Kollegen Priggen. – Es ist aber nicht realistisch, so mit einem Dogma umzugehen. Das tatsächliche Handeln der Fraktion der Grünen sieht völlig anders aus. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich auf einen Auszug aus einem Interview in der „Zeit“ mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 4. Oktober 2007. Darin erläutert sie ihre Idee eines Kompromisses zwischen Industrie- und Schwellenländern bei der Strategie zur Reduktion von CO2Emissionen. Ihr Kernsatz hierzu lautet:
„Wir müssen China oder Indien die Perspektive geben, dass wir uns in der Zukunft auf gleiche CO2-Werte zubewegen.“
Im Prinzip soll erreicht werden, dass langfristig weltweit für jeden Menschen das gleiche CO2Limit gilt. Hierdurch will sie die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik der Industrieländer erhöhen und insbesondere die schnell wachsenden Schwellenländer wie China, Indien, Brasilien und Mexiko in
Meine Damen und Herren, CO2-Emissionen entstehen global. Für die klimaschädliche Wirkung ist es unerheblich, wo sie ausgestoßen werden. Das bedeutet, dass zur Verminderung der CO2-Emissionen auch ein globaler Ansatz gewählt werden muss. Die stärkste Verminderung in den Industrienationen ist nutzlos, wenn sie von den Entwicklungsländern wieder aufgezehrt wird.
In Anbetracht einer fehlenden supranationalen Macht können souveräne Staaten nur dann für eine Kooperation gewonnen werden, wenn sie in der Zusammenarbeit Vorteile erkennen. Es widerspräche nicht nur Gerechtigkeitsgrundsätzen, sondern wäre dem Klimaschutz deshalb auch nicht förderlich, wenn man den Entwicklungsländern eine weitere Entwicklung absprechen würde, die mit einem höheren Ausstoß einhergeht.
Zum Vergleich: Deutschland mit rund 82 Millionen Einwohnern emittiert pro Kopf und Jahr ca. 11,5 t CO2. Indien emittiert mit 1,1 Milliarden Einwohnern pro Kopf und Jahr ca. 1,1 t CO2.
Diese Erkenntnis verlangt von den Industrieländern noch stärkere Vermeidungsanstrengungen, eröffnet aber zugleich die Möglichkeit zu ihrer Umsetzung. Der Beitritt von Entwicklungsländern zu einem globalen CO2-Regime ermöglicht zahlreiche Wege zur CO2-Einsparung, die wesentlich weniger kosten als in hochindustrialisierten Staaten.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich daher für einen Ausbau der projektorientierten Mechanismen des Kioto-Protokolls – Clean Development Mechanism and Joint Implementation – ein. Daneben eröffnen diese Instrumente den Entwicklungsländern den Zugang zur modernen Technologie.
Die Mehrzahl der Industrieländer hat sich zu erheblichen CO2-Reduktionen verpflichtet. Vor dem Hintergrund ist es auch erforderlich, dass diese Länder auf ihrem Weg zu größerem Wohlstand möglichst klimaverträgliche Technologien einsetzen. Auf diese Weise ist eine wirtschaftliche Entwicklung und damit Wohlstandsmehrung für die dort lebenden Menschen unter Ausschluss der bei uns in der Phase der Industrialisierung gemachten Fehler möglich.
„Weltklima schützen“ und „Erde bewohnbar halten“: Herr Priggen, mit den beiden Forderungen bin ich sehr einverstanden. – Die Wege werden und können nicht überall gleich sein; denn die
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Beratung.
Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5224 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU- und die FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen?
9 Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen (Hafensicherheitsgesetz – HaSiG)
Für den ersten Beitrag steht bereits der Kollege Sahnen von der CDU-Fraktion am Rednerpult. Bitte schön.
sicherheitsgesetzes ist nicht die Erfindung dieser Landesregierung und auch nicht die Erfindung der sie tragenden Koalitionsfraktionen. Der Gesetzentwurf basiert ausdrücklich auf der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Hafensicherheit. Bei der Erarbeitung und Entwicklung dieses Gesetzes ging es also nicht nach dem Motto „Wie hättet ihr es denn gerne?“, sondern es ging darum, in einem rechtlich einwandfreien Rahmen unter größtmöglicher Berücksichtigung von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit ein Gesetz zu entwickeln, das dennoch den Ansprüchen der EU-Richtlinie entspricht.
Dass entsprechende Regulierungen bei Hafenbetreibern keine Freude auslösen, ist verständlich und klar. Der politische Anspruch der Koalitionsfraktionen war deshalb: eine pragmatische Arbeitsteilung, wenig Bürokratie, geringe Kosten und ein partnerschaftliches Miteinander von Hafenbetreibern und Staat.
Das partnerschaftliche Miteinander wurde von Anfang an vom Ministerium und von der Politik praktiziert. Im Rahmen der Anhörung wurde dies auch von den Sachverständigen so bestätigt und anerkannt.
Das wurde ausdrücklich auf Nachfrage – das war Ihnen ja sehr unangenehm – von allen Beteiligten so bestätigt, Herr Wißen.
Dennoch konnte nicht in allen Punkten die totale Übereinstimmung in der Interessenlage von Hafenbetreibern und Gesetzgeber erreicht werden. Von den 29 Paragrafen sind zwei streitig. Das sind § 15 und § 16 des Gesetzentwurfs.
In § 15 geht es um die Verantwortlichkeit der Hafenbetreiber. Der Betreiber eines Hafens ist zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Hafens verpflichtet. Wer – wenn nicht der Betreiber – sollte in erster Linie ein Interesse an der Garantie der Sicherheit haben? Er soll in enger Abstimmung mit der Hafensicherheitsbehörde auf der Grundlage der von ihr durchgeführten Risikobewertung einen Gefahrenabwehrplan aufstellen. Wir halten diese Aufgabenteilung für ausgesprochen sinnvoll und im Sinne der Vermeidung von unnötiger Bürokratie auch für richtig.
Die Hafenbetreiber wollen dagegen die Relativierung dieser Verpflichtung. Der Anspruch auf Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gebietet es jedoch, dass eine eindeutige Verantwortung festgelegt wird. An dieser Stelle darf es keine rechtlichen Unsicherheiten und Ungenauigkeiten geben.