Heinz Sahnen
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wolfgang Röken hat einige wichtige, aber auch völlig unstreitige Punkte genannt und Feststellungen getroffen.
Wohnungsbaupolitik war in Nordrhein-Westfalen immer ein wichtiger Schwerpunkt. Die Feststellung, dass Nordrhein-Westfalen das Wohnungsland Nummer eins ist, ist auch richtig. Das will ich gleich noch mit einem Beispiel belegen. Wichtig ist auch die Feststellung, dass der Mieterschutz eine hohe Priorität hat. Das ist völlig klar. Der Mieterschutz ist ein wichtiges Gestaltungselement im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft. Natürlich ist Wohnungsbaupolitik – gerade die Bereitstellung einer angemessenen Wohnung – ein wichtiges Element im Rahmen der Sozialpolitik. So haben wir das aber auch immer gesehen. Darin kann ich Wolfgang Röken nur zustimmen.
Ihr Antrag gibt aber auch, wie Wolfgang Röken es getan hat, die Möglichkeit für einen großen Rückblick. Ich will also in besonderer Weise die letzten fünf Jahre beleuchten und möchte die Gelegenheit nutzen, auf die wohnungswirtschaftliche und städtebauliche Leistungsbilanz der letzten fünf Jahre kurz einzugehen.
Die Bilanz der vergangenen fünf Jahre ist hervorragend. So wurden in den letzten fünf Jahren 80.000 öffentlich geförderte Wohnungen gebaut. Im Bereich der Wohnungsbauförderung wurden knapp 4,7 Milliarden € an Krediten aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes bereitgestellt. Diese beeindruckenden Zahlen belegen, dass Wohnungsbau und eine entsprechende Aufwertung von Wohnungen erfahrbar sind.
Darauf sind wir stolz. Denn mit diesem Geld wurde die Wohnungsqualität verbessert, wurden Anreize zur Eigentumsbildung gegeben und wurde vor allem vielen Familien geholfen.
Natürlich lassen sich nicht alle Wünsche auf einmal umsetzen, aber der Prozess der Erneuerung, der Aufwertung und der Verbesserung ist eingeleitet und erkennbar.
Hierzu gehört auch, dass in der Tat in den letzten fünf Jahren unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten ein gewisser Paradigmenwechsel stattgefunden hat.
Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Fehlbelegerabgabe von uns abgeschafft worden ist. Die haben wir immer als eine besondere Belastung, gerade auch unter sozialpolitischen Vorzeichen, als sogenannte zweite Miete gesehen. Deshalb haben wir uns dagegen ausgesprochen und haben sie aufgehoben. Ähnliches gilt für die Kündigungssperrfristverordnung usw.
Das war sicherlich ein Paradigmenwechsel, aber wir sind davon überzeugt – ich glaube, dass es auch belegbar ist –, dass diese Entscheidungen richtig waren und hier ordnungspolitisch ein richtiger Weg eingeleitet wurde.
Das Land hat seit Jahren eine sehr umfangreiche Wohnraumförderung. In keinem anderen Bundesland wurden auch nur annähernd so viele öffentliche Mittel bereitgestellt wie bei uns in NordrheinWestfalen. Die Dominanz wird besonders deutlich, weil ich sagen kann, dass die Summe aller Finanzmittel für Wohnraumförderung in den anderen 15 Bundesländern nicht einmal die Summe ausmacht, die das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich zur Verfügung stellt.
Das verdeutlicht, welchen Schwerpunkt diese Wohnraumförderung hier bei uns hat, und das ist sehr wichtig. Allein im letzten Jahr – die Zahl ist schon mehrfach genannt worden, zumindest in vorherigen Debatten – wurden 1,14 Milliarden € öffentliche Wohnraumfördermittel zur Verfügung gestellt. Das ist wirklich ein klares Zeichen, dass wir Ja zur Wohnraumförderung in diesem Land sagen und damit ganz deutlich sozialpolitischen Verpflichtungen nachkommen wollen.
Die volle Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt, der Wfa, in die NRW.BANK sichert das Wohnungsbauvermögen und ermöglicht auch zukünftig die üppige Förderung, wie ich sie gerade nennen konnte. Dies ist auch weiterhin unser Ziel. Auch der kommunale Einfluss sowie der Einfluss der Politik sind gesichert, wie es in der Satzung nachzulesen ist.
Die Wohnungsbauförderung wurde gerade in den vergangenen fünf Jahren nicht nur in der Summe ausgeweitet, sondern vor allem wurde die Förderung den Notwendigkeiten angepasst, und die Förderrichtlinien wurden so justiert, dass hier passgenau und flexibel auf den Bedarf Antworten gegeben werden können.
Natürlich bleiben die Förderung des Mietwohnungsbaus und die Eigenheimförderung traditionelle Förderschwerpunkte. Ebenso ist die Voraussetzung der Barrierefreiheit eine zwingende Vorgabe. In den zurückliegenden fünf Jahren wurden gerade die Förderung von energetischen Verbesserungen und die Sanierung von Altbeständen zu Schwerpunkten erklärt. In diesem Jahr wurde die Förderung des Abrisses von Beständen in hoch verdichteten und sanierungsbedürftigen Wohnanlagen als ein neuer Schwerpunkt aufgenommen.
Das ist richtig so, und das ist, glaube ich, gerade unter städtebaulichen Gesichtspunkten und damit auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten – Stichwort Verslumung – ein wichtiges Element. Wir unterstützen ausdrücklich diesen Kurs. Man sieht, Wohnungsbauförderung ist nicht statisch, sondern
den Anforderungen flexibel angepasst. Dies ist eine gute und bürgernahe Politik.
Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft sind die Handlungsmaximen dieser Landesregierung. Dieser Satz ist mehrfach vom Ministerpräsidenten und von vielen anderen immer wieder zitiert worden und ist letzten Endes das Credo von sozialer Marktwirtschaft.
Diese Ansprüche werden im Rahmen der Wohnungsbaupolitik auf dem Wohnungsmarkt sichtbar. Der Markt, die Marktmechanismen, nämlich Angebot und Nachfrage, gelten nur begrenzt. Denn der Staat greift lenkend ein, der Mensch und vor allem die Familie ist hier die Orientierung. Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Sozialpolitische Eingriffe sorgen dafür, dass dieser Markt den Ansprüchen von Gerechtigkeit, menschenwürdigem Wohnen und Lebensqualität entspricht.
Hierzu gehört natürlich auch der Mieterschutz. Er ist unverzichtbar. Denn Spannungen und Störungen im Verhältnis der Vertragspartner werden sich nie vermeiden lassen.
Im Antrag der SPD wird insistiert, dass Gewinnmaximierung zu sozialen Verwerfungen und zur Verwahrlosung von Wohnungsbeständen führen. Ich sage: Wider besseres Wissen – wir haben uns über dieses Thema im Rahmen einer letzten Expertenanhörung Ende Januar unterhalten – unterstellen Sie, dass diese Fehlentwicklungen flächendeckend und politisch gewollt seien. Diese Bewertungen sind nicht angemessen, sind und wohl doch ein wenig wahlorientiert und vergiften das wünschenswerte Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern.
Dass es Einzelfälle von Beanstandungen gibt, ist völlig klar – das konzediere ich ausdrücklich – und ist richtig. Dieser Eindruck wurde auch im Rahmen der eben schon erwähnten Anhörung am 25. Januar 2010 vorgetragen.
Allerdings wurde von allen Sachverständigen auch vorgetragen, dass das gegenwärtige gesetzliche Instrumentarium ausreichend ist. Seit dem 1. Januar 2010 – also sehr neu – ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW in Kraft. In diesem Gesetz werden den Kommunen umfangreiche Rechte eingeräumt. Ebenso haben die Mieter bestimmte Rechte, und sie bleiben nicht außen vor. Die Kommunen können bei Verwahrlosung von Immobilien sehr dirigistisch und sehr spürbar Zwangsgelder und ggf. Ersatzvornahmen verhängen.
Aus der „Szene“ – der Zusammenfassung von Leitern verschiedener Wohnungsämter, vor allen Dingen der Großstädte – ist mir bekannt, dass dieses Instrumentarium bisher nur sehr zögerlich von den Städten und Gemeinden angewandt wird und diese Möglichkeiten – zumindest bisher – noch nicht umfassend genutzt werden. Ich kann
nur hoffen – zumindest weiß ich dies aus meiner Heimatstadt Neuss –, dass man daran intensiv arbeitet und auch damit arbeiten will.
Des Weiteren versuchen Sie, mit dem Verkauf der LEG vor ca. drei Jahren Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu begründen. – Dieser Versuch ist ein Beweis von Unredlichkeit. Sie wissen ganz genau, dass die Überprüfung der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Sozialcharta durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der LEG-Nachfolgeeigentümergesellschaft ein absolut korrektes Verhalten testiert hat.
Wenn wir über Ursachen von Unwägbarkeiten bei der Veräußerung von Wohnungsbaubeständen nachdenken, ist auch der Hinweis notwendig, dass im Zusammenhang mit der Veräußerung von E.ON-Beständen in besonderer Weise im Ruhrgebiet die Regierung von Gerhard Schröder entsprechende Veräußerungen steuerfrei gestellt hat. Durch dieses Wahlversprechen kamen letztendlich die Märkte deutlich ins Rutschen.
Der Versuch der SPD, am Einzelfall von Schrottimmobilien ein landesweites Wohnungsproblem zu inszenieren, ist meines Erachtens nicht richtig. Er ist unredlich. Wenn sie in öffentlicher Form ein Problem ansprechen, dann ist der Bezug auf den Einzelfall nicht überzeugend. Ich denke, dass wir uns hier über das Gesamte unterhalten müssen.
Eine ausgesprochen erfolgreiche Bilanz kann diese Regierung in der Städtebauförderung vorlegen. Knapp 1 Milliarde € sind in den letzten fünf Jahren für städtische Baumaßnahmen zur Aufwertung von Wohnquartieren und insbesondere von Innenstädten eingesetzt worden.
Neben diesen Landesmitteln standen in der Regel noch weitere Komplementärmittel aus den Kommunen zur Verfügung. Sie wissen, dass hier kommunale Mittel mit einfließen müssen.
Eine richtige Maßnahme war auch das Gesetz zur Schaffung von Standortgemeinschaften. Es ist erfreulich zu sehen, dass verschiedene Städte dieses neue Instrument partnerschaftlich mit Hauseigentümern, Geschäftsleuten, mit den Verbänden, vor allem mit dem Einzelhandelsverband und der jeweiligen Stadt teilweise sehr kleinräumig angehen.
Die Gestaltung unserer Städte bietet gute Chancen, mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Hierzu gehören der Erhalt und die Pflege der historischen Innenstadt als auch der Einbezug von Gebäuden mit moderner Architektur.
Klar ist aber auch, dass sowohl der Wohnungsbau als auch der Städtebau vor allem eine Aufgabe von Bürgern ist. Privatinvestoren sind notwendig, und öffentliche Kassen können nur Anreize geben. Die Initiative von Bauminister Lutz Lienenkämper, durch
veränderte Abschreibungsmöglichkeiten für private Investoren steuerliche Anreize zu schaffen, wird von uns deshalb ausdrücklich begrüßt.
Ich habe heute letztmals die Gelegenheit, Ihnen einige Punkte, eine – wenn man so will – Leistungsbilanz, aber auch konkret zu dem Antrag einige Überlegungen zum Wohnungsbau und zur Städtebaupolitik vorzutragen. Mit Ende dieser Wahlperiode scheide ich aus dem Landtag aus.
Die politische Arbeit im Ausschuss für Bauen und Verkehr war in der jetzt auslaufenden Wahlperiode sachorientiert, hat Spaß gemacht, und vor allem war das Land letzten Endes erfolgreich. Man ist auf diesen Feldern weitergekommen. Wir waren uns in den letzten Ausschusssitzungen einig, dass wir in der Tat die Infrastruktur in unserem Land nach vorne gebracht haben.
Für die erfolgreiche Arbeit bedanke ich mich persönlich und auch im Namen der CDU-Fraktion bei den Mitgliedern des Ausschusses, namentlich ausdrücklich beim Vorsitzenden Wolfgang Röken, bei Minister Lienenkämper, auch bei seinem Vorgänger Oliver Wittke,
bei Staatssekretär Günter Kozlowski, bei allen Partnern und den Verbänden und Kammern, die uns beraten, mit denen wir konstruktiv zusammengearbeitet haben. Sie kennen das ganze Tableau an Partnern. Ich will das hier im Einzelnen nicht aufzählen, weil dann sicherlich jemand vergessen würde.
Wir bedanken uns aber auch ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und den zugehörigen Dienststellen und auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Kreisen und Städten und Gemeinden, die letzten Endes die politischen Beschlüsse für die Bürger umgesetzt haben. Wenn wir vorhin über das Instrument des Mieterschutzes gesprochen haben, so ist dies eine Aufgabe, die von den Städten und Gemeinden umgesetzt wird.
Ausdrücklich bedanke ich mich auch bei den mit mir ausscheidenden Kollegen. Das sind seitens unserer Fraktion Frau Brüning, Frau Rühl und Gerd Lorth, Gerd Lorth in besonderer Weise in seiner Funktion als Vorsitzender der Parlamentsgruppe Bahn. Wir hatten gerade in der vergangenen Woche noch eine sehr eindrucksvolle Geschichte in der Schweiz, in der unterstrichen wurde, wie sachkundig wir diese Themen aufarbeiten.
Seitens der SPD scheiden, wie schon erwähnt, der Vorsitzende Wolfgang Röken und Karl-Heinz Haseloh aus. Vielen Dank für das gute Miteinander! Wir wünschen Euch ebenfalls weiterhin alles Gute.
Mein abschließender Wunsch ist, dass Wohnungsbau- und Städtebaupolitik auch zukünftig eine hohe Priorität erfahren. Diese Investitionen sind gut für
unser Land, für die Städte und Gemeinden und sie dienen den Menschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Überschrift ist in der Tat verräterisch, und im Grunde genommen wird hier eine billige Polemik dargelegt, was nicht zu akzeptieren ist.
In der Sache, Herr Priggen, ist es so, dass man Ihrer Argumentation durchaus folgen kann. Das hat die Landesregierung auch sofort getan. Als diese Kürzungen nämlich beschlossen worden sind, sind Frau Thoben und Herr Lienenkämper nach Berlin gefahren und haben dagegen protestiert. Und man höre und staune: Sie haben sogar etwas erreicht.
Ich sage ausdrücklich: Sie haben nicht alles erreicht, aber sie konnten erreichen, dass diese Summe aufgestockt wurde. – Das ist das eine.
Das andere ist: Herr Priggen, Sie sprachen von einem Zehnjahresprogramm. Dann ist es kein Konjunkturprogramm mehr, sondern dann muss man sagen, dass man diesen Bereich der Wirtschaft subventioniert. Das wäre aber eine Politik, die wir alle nicht wollen. Konjunkturprogramme sind in der Tat kurzfristiger angelegt. Sie sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten antizyklisch angelegt – in der Regel jedenfalls –, und daher gibt es sicherlich bestimmte Mechanismen, die die Gremien möglicherweise bewogen haben, so oder so zu verfahren.
Einerseits sind wir mit der Initiative von Frau Thoben und Herrn Lienenkämper, die ich gerade schon angesprochen habe, aktiv geworden. Andererseits möchte ich in besonderer Weise auf die Wohnraumförderrichtlinien und auf das Wohnungsbauförderungsprogramm des Landes hinweisen. Wir haben im letzten Jahr 1,15 Milliarden € für Wohnraumförderung ausgegeben. Seit drei Jahren wird ein erheblicher Teil dieser Mittel für energetische Erneuerung und für Gebäudesanierung insgesamt ausgegeben. Das nimmt zu; das ist richtig so, und das findet unsere ausdrückliche Unterstützung. Von daher ist der Appell, dass hier mehr getan werden muss, richtig, und wir unterstützen ihn. Aber die
Einbettung in diesen Rahmen – das habe ich gerade angesprochen – ist so nicht hinzunehmen.
Wir sind der Auffassung, dass gerade Gebäudesanierungen in der gegenwärtigen Situation unbedingt notwendig sind.
Erstens. Viele Wohnungen und viele Wohngebäude in unserem Bundesland sind in die Jahre gekommen. Dr. Krupinski, den die meisten noch kennen, hat vor einiger Zeit die Formel geprägt: 50 % des Wohnungsbestandes sind älter als 50 Jahre. – Das bedeutet, dass insbesondere die großen Wohnungsbestände aus den 50er- und 60erJahren umfassend saniert werden müssen. Das liegt in der Natur der Sache; man braucht es hier gar nicht im Einzelnen zu begründen.
Zweitens. Tatsache ist auch, dass gerade diese Wohnungsbestände sehr oft nicht barrierefrei oder barrierearm sind und schon gar nicht den energetischen Anforderungen des Klimawandels und der Situation ansteigender Energiekosten gerecht werden. Wir sind ausdrücklich für mehr Klimaschutz und mehr Energieeffizienz.
Drittens. Bauliche Sanierungen sind ein riesiges Auftragspaket für das örtliche Handwerk; Sie haben zu Recht darauf hingewiesen. Es werden Arbeitsplätze gesichert und möglicherweise neue geschaffen. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Von daher messen wir diesem Ansinnen, diesem Schwerpunkt ausdrückliche Priorität bei.
Viertens. Durch bauliche Sanierungen wird mehr Lebensqualität geschaffen. Auch dies ist für uns eine wichtige Zielsetzung. Deshalb ist für uns die Schwerpunktsetzung im Rahmen der Wohnraumförderung, nämlich Geld für Gebäudesanierung auszugeben, richtig.
Dass die Bundesmittel jetzt so gekürzt worden sind, ist bedauerlich. Ich habe dargelegt, dass diese Landesregierung tätig geworden ist. Aber, wie es im Leben ist: Man kann nicht alles erreichen. Ich darf auch in Erinnerung rufen: wenn, dann ginge das, Herr Wißen, nur über eine Neuverschuldung. Aber ich höre Leute, die sehr laut rufen: Mit der Verschuldungspolitik geht es so nicht weiter. Das muss in dem Zusammenhang ebenfalls berücksichtigt werden.
Also: Es sind richtige Argumente genannt worden, die wir auch tragen und stützen. Dennoch ist dieser Antrag in Polemik eingebettet, und aus diesem Grunde und weil die Landesregierung inzwischen bereits tätig geworden ist, sehen wir keine Veranlassung, eine weitere Initiative zu unterstützen. Der Antrag hat sich in der Sache erledigt, und wir lehnen ihn ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollte das eine Haushaltsdebatte sein und nicht die Wiederauflage von Lügen
vom gestrigen Abend, von Aussagen wider besseren Wissens.
Denn das, was Sie zum Thema NRW. BANK und zu den Verlusten im Bereich des Wohnungsbauvermögens gesagt haben, sind Parolen, die Sie bereits gestern Abend ausgiebig dargelegt haben. Herr Schulte hat darauf geantwortet. Deshalb frage ich mich, was das mit dem Haushalt zu tun hat.
Ich möchte eines feststellen, Herr Hilser, und das ist inzwischen ein Ärgernis: Man könnte das ja als Oppositionsgetöse wegtun, aber Ihre Aussagen zu diesen Themen sind einfach Lügen. Lügen muss man auch einmal beim Namen nennen. Deswegen sage ich das in dieser Deutlichkeit.
Das kann man so nicht stehen lassen. Das sind Aussagen wider besseres Wissen, die wir mit aller Deutlichkeit zurückweisen. Das ist nicht gut für das politische Klima in unserem Land.
Aber jetzt im Einzelnen zum Haushalt, denn darum geht es tatsächlich. Welchen Satz haben Sie eigentlich zum Haushalt gesagt, Herr Hilser? Haben Sie sich da ausgeklinkt, oder wie verhalten Sie sich in dieser Frage?
Der Etat für das Ministerium für Bauen und Verkehr beweist auch in diesem Jahr Weitblick. Im Entwurf werden die Herausforderungen im Städte- und Wohnungsbau mit einem umfangreichen Volumen finanziell unterlegt. Damit sind auch nennenswerte wirtschaftliche Impulse für die Arbeit von Beschäftigten in Planungsbüros, in den Handwerksbetrieben und in der Bauindustrie verbunden.
Im kommenden Jahr soll aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes für die soziale Wohnraumförderung 1 Milliarde € bereitgestellt werden. Das sind ca. 50 Millionen € mehr als in 2009. Im Bereich des Städtebaus stehen 320 Millionen € zur Verfügung. Das ist ebenfalls eine Steigerung um 55 Millionen € gegenüber 2009.
Sie sehen also: Nicht Reden ist die Devise, sondern Handeln. Kleinkariertes Mäkeln, wie wir es gerade wieder gehört haben, an den Antiquitäten unseres Instrumentenladens im Rahmen der Wohnungsbaupolitik wie Fehlbelegeabgabe – Herr Hilser, das haben Sie ganz vergessen – oder Nutzungsänderungsverordnung usw. – Sie haben das angesprochen – ist nun wirklich Geplänkel von gestern, ist ein Beschäftigen mit Antiquitäten. Aber wir wollen die Zukunft gestalten. Von daher ist es eine absolut rückwärtsgerichtete Politik, und es ist einfach alles vertan.
Stichwort LEG: Herr Hilser, auch hier machen Sie Ihre Ausführungen wider besseres Wissen. Wir haben in der letzten Sitzung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit eindrucksvollen Aussagen
zu den Ergebnissen und zu den Erfolgen dieses Verkaufs vorgelegt bekommen. Herr Becker, das sollte einmal zur Kenntnis genommen und gewürdigt und nicht ständig kritisiert werden.
Meine Damen und Herren, gerade mit diesem Haushalt werden notwendige Antworten gegeben und die Instrumente neu justiert und entsprechend angepasst. Hier kann wirklich gesagt werden: Das Ministerium, die Politik hat hier gute Arbeit geleistet. Die demografischen Entwicklungen erfordern nämlich, dass die Wohnungsmärkte genau beobachtet werden. Nur dann ist eine öffentliche Förderung zielgenau. Deshalb wurden die Pestel-Studie und das FuB-Gutachten erstellt. Diese Grundlagen liefern gesicherte Erkenntnisse für eine zielgenaue Wohnraumförderung.
Wir wissen ganz genau, dass in den Ballungsgebieten an der Rheinschiene oder in den Schrump
fungsregionen in ländlichen Gebieten oder aufgrund der auffallenden Besonderheiten in den Altindustriegebieten, in besonderer Weise im Ruhrgebiet, eine zielgenaue Förderung ermöglicht werden muss. Es geht nicht mehr um die Gießkanne, sondern es geht darum, dass wir hier wirklich mit einem genauen Instrument vorgehen.
Ein anderes Stichwort. „Zurück in die Innenstädte“ ist seit einigen Jahren ein Trend. Unsere Städte erfahren hierdurch eine Aufwertung, und das ist gut so. Wir werden älter und bleiben länger mobil. Deshalb sind neue städtische Wohnformen und Wohnangebote gerade für eine alternde Gesellschaft wieder attraktiv.
Barrierefreiheit ist in diesem Zusammenhang ein Stichwort, das sich nicht allein auf kleinräumige Einheiten der eigenen Wohnung bezieht, sondern zunehmend ein Kriterium im Städtebau und im städtischen Nahverkehrsangebot darstellt.
Das wissen nicht nur Ältere, sondern das weiß auch die jüngere Generation zu schätzen, vor allen Dingen Eltern, Mütter mit Kinderwagen und junge Familien, wenn sie eine berufliche Tätigkeit und die Familienerfordernisse in Einklang bringen und auch ihren Freizeit- und Kulturinteressen nachgehen wollen.
Wohnqualität ist – das wissen wir – mit Energieverbrauch verbunden. Dies ist einerseits eine Kostenfrage – Stichwort zweite Miete; da gibt es sorgenvolle Dinge, und deswegen müssen wir uns intensiv darum kümmern –, andererseits wird gerade durch Überlegungen in diesem Bereich ein deutlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Es ist ausdrücklich unser Wille, dass wir gerade diesen Gesichtspunkt deutlich hervorheben.
Klar ist, die Ziele des Klimaschutzes machen im Wohnungsbau größere Anstrengungen als bisher notwendig. Ansprüche an den Klimaschutz sind im Neubau inzwischen Standard. Öffentliche Mittel werden nur gewährt, wenn die Energieeinsparverordnung 2009 nachweisbar eingehalten wird. Schwieriger sind Energieeinsparmaßnahmen und Klimaschutz in der großen Anzahl von Altbeständen umzusetzen.
Deshalb war es richtig und zukunftsweisend, dass diese Regierung hier entsprechende Fördermöglichkeiten eröffnet hat.
Meine Ausführungen zum Wohnungsbau wären unvollständig, wenn der Gedanke der Eigentumsförderung nicht explizit angesprochen wird. Ich sage ausdrücklich, das ist ein altes Thema. Solange wir über soziale Marktwirtschaft sprechen und solange wir Sozialpolitik betonen, betonen wir auch immer
wieder die Eigentumsbildung und die Eigentumsförderung in Arbeitnehmerhand. Gerade der Wohnungsbau ist hierfür bestens geeignet, weil er eine nachhaltige Eigentumsbildung ermöglicht, damit die Menschen, die Eigentum erworben haben, in Form eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung, vor allen Dingen im Alter günstiger dastehen. Sie haben dann einfach mehr von ihrer Rente und müssen nicht einen Großteil ihres Geldes zum Beispiel als Miete zu irgendeiner Wohnungsbaugesellschaft tragen.
Von daher ist dieser Gesichtspunkt für uns sehr wichtig. Deshalb ist es auch richtig, dass gerade im Rahmen der öffentlichen Förderung Wohneigentum in besonderer Weise ermöglicht wird.
Meine Damen und Herren, das wichtigste Signal für den Haushalt 2009 gerade im Bereich der Wohnungsbauförderung und des Städtebaus ist Verlässlichkeit. Daran ändert auch die Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK nichts. Im Gegenteil: Sie stabilisiert diese Möglichkeiten. Das ist gestern im Einzelnen dargelegt worden; ich will das hier deshalb nicht wiederholen.
Herr Becker, Sie wollen es nicht verstehen. Von daher werden Sie das gleich sicherlich wiederholen.
Das Bekenntnis zu einer bedarfsorientierten und sozialen Wohnraumförderung ist durch diese Landesregierung ungebrochen, und es wird auch weiterhin eingelöst. Lautes Getöse, wie wir es vor allen Dingen gestern erlebt haben, ist reine Rabulistik und bringt uns einfach nicht weiter.
Mit den Erfordernissen des Wohnungsbaus sind die Elemente der Städtebauförderung bzw. der Stadtentwicklung eng verbunden. Die besonderen Chancen der Innenstädte wurden schon angesprochen. Diese Landesregierung hat deshalb für die Aufwertung von Innenstädten besondere Fördermaßnahmen beschlossen.
Zudem haben die Baukultur und der Denkmalschutz eine hohe Priorität. Minister Lienenkämper hat sich hierzu ausführlich auf dem Internationalen Architektenkongress 2009 geäußert. Sie haben die Innenstädte und ISG, also Immobilien- und Standortgemeinschaft, angesprochen. Ich denke, dass wir auch hier ein richtiges Instrumentarium geschaffen haben und auf einem guten Weg sind, gerade auch die Innenstädte weiterzuentwickeln und zu vitalisieren.
Meine Damen und Herren, für die Bund-LänderProgramme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“ stehen im Haushalt über 190 Millionen € zur Verfügung. Auch dieser Ansatz ist ausdrücklich zu begrüßen. Wenn wir Wohnqualität und Lebensqualität in einer geordneten Wohnumgebung mit zufriede
nen Nachbarschaften stabilisieren wollen, sind diese Aufwendungen zwingend notwendig. In besonderer Weise ist es auch notwendig, dass eine soziale Begleitung stattfindet, und das alles wird hiermit ermöglicht.
Im Bereich Städtebauförderung setzt die Landesregierung natürlich auch auf das Engagement von privaten Investoren. Das Instrument Regionale stellt darüber hinaus gerade für bestimmte Regionen eine attraktive Möglichkeit zur Aufwertung des städtebaulichen und landschaftlichen Erscheinungsbildes dar. So können bis zu 90 % der Investitionen für sinnvolle städtebauliche Erneuerungen oder Aufwertungen gefördert werden.
Zusammenfassend: Im Rahmen der Wohnungsbauförderung und des Städtebaus stehen seitens des Landes im Haushalt 2010 insgesamt 1,32 Milliarden € zur Verfügung. Dies bedeutet eine Steigerung um 8,6 %. Damit wurden Chancen für ein verbessertes Wohnen, für sozial gerechtes Wohnen, für Klimaschutz und für lebendige Städte und in besonderer Weise auch für Arbeitsplätze im Baugewerbe eröffnet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war mal wieder ein Rundumschlag von Überschriften und Allgemeinplätzen, mit denen man überhaupt nichts anfangen kann. Ich dachte im ersten Moment: Was jetzt wohl kommt? Aber, Herr Römer, nur Überschriften! Nicht einmal die Unterüberschrift haben Sie benannt, sodass man möglicherweise an Beispielen hätte darlegen können, dass die Mieterrechte beschnitten werden.
Sie haben nur die Überschrift genannt. Wo und wie man konkret darauf eingehen könnte, das wurde von Ihnen nicht angesprochen. Das Ganze hätten Sie sich wirklich sparen können.
Herr Römer, Sie sind doch ein führender Gewerkschaftsmensch. Wo war Ihr Protest vor einigen Jahren, als die Gewerkschaftsholding ohne Sozialcharta, ohne jegliche Bindung verkauft worden ist?
Wo waren Sie denn als Gewerkschaft, als die LEGWohnungen in den ersten Jahren dieses Jahrtausends in einem katastrophalen Zustand waren, als hier jede Investitions- und Instandhaltungsneigung fehlte und wir mehrfach im Plenum darauf hingewiesen haben? Wo war denn Ihre Unterstützung oder Ihr Protest? Schweigen im Walde!
Das ist alles ein totaler Quatsch. Sie haben mal wieder einen Antrag gestellt, der jeder Grundlage entbehrt.
Das gilt auch für die Sachlichkeit. Herr Römer, Sie sprachen das Thema Vollintegration in die NRW.BANK an. Holen Sie sich doch ein wenig Nachhilfe bei Ihrem Parteifreund Burkhard Schneider. Der kann Ihnen erklären, warum das sinnhaft ist,
auch aus der Sicht eines großen Wohnungsbauverbandes. Herr Becker, der kann Sie gleich mit einbeziehen.
(Horst Becker [GRÜNE]: Ist das der, der im Saarland Posten bekommt? Da werden Sie schon die notwendigen Erklärungen bekommen. Ich wiederhole: Es sind hier lediglich Überschriften genannt worden. Eine Überschrift lautet: „Mieter- schutz wird beschnitten!“ Dafür wird jedoch kein einziges Beispiel genannt. Das ist lächerlich. Oder: „Sozialer Kahlschlag folgt!“ (Zuruf von Norbert Römer [SPD])
Wenn Sie jetzt eine Menge konkreter Dinge genannt hätten, hätten wir ja sagen müssen: Meine Güte, da haben Sie uns aber erwischt. Nun aber absolut gar nichts!
Meine Damen und Herren, das ist eine Gelegenheit, in wenigen Sätzen zu wiederholen, was wir unter Wohnungsbaupolitik verstehen und wie wir seit dem Jahr 2005 Wohnungsbaupolitik zu gestalten versuchen.
Es geht uns erstens darum, dass wir den Menschen in diesem Lande vernünftige Wohn- und Lebensbedingungen erhalten und diese Wohn- und Lebensbedingungen verbessern, und zweitens, dass wir finanzierbaren Wohnraum, Wohneigentum schaffen. In besonderer Weise denken wir dabei – das will ich ausdrücklich sagen – an die Familien mit Kindern.
Es geht uns weiterhin darum, dass wir bezahlbare Mietwohnungen schaffen, natürlich mit den Ansprüchen von Barrierefreiheit usw.
Deswegen ist die Sozialraumförderung gerade im Geschosswohnungsbau für uns eine ganz wichtige Sache.
Bitte sehr, Herr Wißen.
Herr Wißen, ich habe den Vorteil, dass ich gute Ortskenntnisse habe. Es war nicht der CDU-Stadtverband Neuss,
sondern es war ein Ortsverband, eine kleine Abteilung in einem Stadtteil, der sich ein bestimmtes Projekt ausgesucht hat. Es handelt sich um 220 ehemalige LEG-Wohnungen. Das Problem war, dass diese Wohnungen in der Tat – wie schon seit dem Jahr 2000 – in einem absolut schlechten Zustand waren und auch heute noch sind.
In diesem Zusammenhang war es die Absicht dieser verehrten Kollegin, dass die Neusser Bauverein AG diese Wohnungen kauft.
Moment. – Wir haben uns intensiv mit der LEG in Verbindung gesetzt und über Preise gesprochen. Dann wollte man einen Phantompreis haben, und die Neusser Bauverein AG hat gesagt: Wir zahlen maximal eine Summe von X.
Nein, das ist nach wie vor so, wie das vorher auch der Fall war. Also: Von daher völlig deplatziert. Inzwischen ist diese Luftblase geplatzt. Sie müssen sich keine Sorgen machen. Der Fall ist längst geregelt.
Ich will die Prinzipien nennen, die wir in unserer Wohnungsbaupolitik in besonderer Weise angesprochen haben. Es ist verstärkt von uns eingebracht worden, dass wir gerade etwas an den Nebenkosten tun. Um die Nebenkosten zu senken, haben wir die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Sie kennen alle die Programme in Verbindung mit der KfW. Das ist eine gute Sache.
Dann geht es uns darum, gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung Wohnraum für eine alternde Gesellschaft zu schaffen, auch unter Einbezug von neuen Wohnformen. Ich nenne das Beispiel Gruppenwohnungen usw.
Ein ganz wichtiger Schwerpunkt für uns ist, dass wir uns dem Wohnungsbestand aus den Nachkriegsjahren intensiv zuwenden. Deswegen sind hier deutliche Sanierungsprogramme aufgelegt worden. Auch das ist eine Maßnahme, die ausdrücklich von uns begrüßt wird und so gewollt ist.
Neuerdings gibt es auch realistische Maßnahmen zum Stadtumbau in schwierigen Wohnquartieren verbunden mit dem Stichwort Abrissbirne oder totaler Rückbau, wie immer man das nennen will.
In Ihrem Sammelantrag beklagen Sie, Herr Römer, dass bei Sozialwohnungen die Sozialbindungen wegfallen würden. Natürlich ist es so: Sozialbindungen haben bestimmte Fristigkeiten, und irgendwann laufen diese Bindungen einfach aus. Das ist sicherlich richtig.
Aber das heißt nicht, dass es aufgrund des Wegfalls dieser Sozialbindungen, die häufig auch große Belastungen darstellen, zu Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt gekommen ist. Das wissen Sie ganz genau. Wie differenziert die Situation ist, wissen wir spätestens seit der Pestel-Studie und anderen Studien ganz genau, die belegen, wie unterschiedlich die Situation in unserem Land ist.
Von daher meinen wir, dass wir gerade durch die spätestens seit 2005 neu eingeleiteten Maßnahmen mit den Schwerpunkten, die ich gerade genannt habe, sehr wohl auf einem richtigen Weg sind, um verantwortungsvoll den Ansprüchen der Menschen nach einem geeigneten, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum nachkommen zu können.
Ich wiederhole, Herr Römer: Mit Ihren Sprechblasen und den Überschriften kommen Sie nicht weiter. Das betrifft auch den Mieterschutz: Können Sie mir ein Beispiel nennen, in dem Mieterschutzrechte gekürzt worden sind? Sie haben vorhin die Zweckentfremdungsverordnung angesprochen. Meine Güte! Diese Umwandlung in Gewerbeimmobilien stellt heute doch überhaupt kein Problem mehr dar. Sehen Sie sich doch einmal die Wohnungsbestände im Ruhrgebiet an. Die müssten Sie doch besser kennen als ich. Von daher ist man für jede andere Verwertung doch sicherlich dankbar.
Gleiches gilt für die Kündigungssperrfristverordnung. Auch da haben wir die Situation, dass wir uns lediglich der Bundesgesetzgebung angeschlossen haben. Auch das stellt in unserem Bereich überhaupt kein Problem mehr dar, wie auch die anschließende Untersuchung ergeben hat. Von daher meine ich, dass Sie Dinge aufgeblasen haben, die weitab der Realität sind. Deshalb sage ich ausdrücklich – Herr Schemmer wird das noch im Einzelnen detaillierter begründen –, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Er ist wirklich nur eine Ansammlung von Überschriften. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es sich um einen alten Antrag handelt. Herr Rasche hat das genaue Datum genannt. Es sind aber auch uralte Argumente vorgetragen worden. Das sollte man noch einmal deutlich machen.
Herr Becker, Sie bezeichnen die Fehlbelegerabgabe immer noch als einen sozialen Kahlschlag. In welcher Welt leben Sie eigentlich? Diese Entscheidung war richtig. Es ging ja nicht nur darum, dass verschiedenen Mietern die zweite Miete erspart worden ist, sondern es ging vor allen Dingen um eine städtebauliche und soziale Maßnahme, denn soziale Segregation sollte verhindert werden. Deswegen war dieser Beschluss ganz wichtig.
Darüber hinaus bemängeln Sie, dass zu wenig gebaut werde und demnächst in den verschiedenen Bereichen ein Weniger an Wohnraum zu beklagen sein werde. Okay! Aber gerade Ihre Aussage ist nicht mit dem konkreten Handeln speziell der Grünen-Fraktionen in den verschiedensten Gebietskörperschaften vereinbar. Es sind doch gerade Ihre grünen Freunde, die im Grunde genommen ein aktives Bauen in den Städten verhindern. Ich jedenfalls könnte Ihnen dazu konkrete Beispiele nennen. Von daher ist Ihre Aussage einfach pharisäerhaft.
Frau Monika Ruff-Händelkes fordert energetische Maßnahmen. Sie tun so, als sei es der große Clou, die große Sensation, die große Entdeckung, jetzt endlich energetische Maßnahmen zu fördern. Meine Damen und Herren, auch das ist eine uralte Kiste. Energetische Maßnahmen werden längst gefördert. Von daher verrät alleine schon der Hinweis darauf, dass Sie sich mit dem Thema nicht intensiv beschäftigt haben.
Sie bringen noch einmal die Anhörung in Erinnerung. Natürlich gab es den Vertreter eines Kölner Bauunternehmens, der Bedenken vortrug. Aber es war doch beeindruckend, wie Herr Schneider, der Verbandsgeschäftsführer des VdW, deutlich die Position seiner Mitgliedsorganisationen vertreten hat. Dieser Verband ist kein kleiner Verband, sondern immerhin der größte Wohnungsverband in Nordrhein-Westfalen. Herr Wißen, die Argumente waren sehr eindeutig.
Ich weiß, dass Ihnen das absolut nicht in den Kram gepasst hat. Das war nicht nur eine Einzelmeinung, sondern Herr Schneider hat die Argumente seines Verbandes und seiner Versammlung vorgetragen. Das fand ich sehr überzeugend.
Wenn Sie noch einmal die Summe – ob 1 Milliarde €, 850 Millionen € oder 950 Millionen € – in Erinnerung bringen, dann ist das okay. Aber können Sie mir einen Fall nennen, dass ein Förderantrag nicht bewilligt worden ist? Bisher war es Praxis, dass wir zwar eine bestimmte Summe eingetragen hatten, aber es war nie gedeckelt. Allen Förderanträgen ist entsprochen worden. Von daher ist es völlig unerheblich, ob dort eine Zahl von 950 Millionen €, 960 Millionen € oder möglicherweise 1 Milliarde € steht. Die 950 Millionen €, die für dieses Jahr vorgegeben sind, sind ein Erfahrungswert und darum richtig.
Ich bleibe dabei: Die Wohnraumförderung unseres Landes ist so angelegt, dass keine Deckelung erfolgt, und das ist gut so.
Ich wiederhole: Sie haben nicht nur einen alten Antrag vorgelegt, sondern auch uralte Argumente vorgetragen. Von daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal begrüßen wir es, dass wir im Rahmen der heutigen Plenarsitzung über den Wohnungsbau diskutieren können. Sowohl die der Großen Anfrage zugrunde liegenden Fragestellungen als auch die sehr umfangreiche Antwort der Landesregierung zeigen, dass der Wohnungs- und auch der Städtebau nach wie vor – eventuell müsste man sogar sagen: wieder – ein wichtiges politisches Betätigungsfeld ist.
In den Nachkriegsjahren bestand die Fragestellung darin, den Menschen wieder vernünftigen Wohnraum anzubieten. Wohnen als originäres Grundbedürfnis war damals die große Herausforderung. Die Bewältigung dieser Fragestellung war eine außerordentliche politische Leistung, an der alle politischen Ebenen erfolgreich mitgewirkt haben. Es ging darum, Ersatz für zerstörten Wohnraum zu errichten und im Zusammenhang mit der größten innerdeutschen Völkerwanderung den vielen Flüchtlingen gerade auch in unserem Bundesland Wohnraum anbieten zu können.
Die Bürger und die Bauwirtschaft haben es mit Unterstützung der Politik geschafft, durch umfangreiche Bautätigkeit die Herausforderungen zu meistern. Heute gibt es ganz andere Probleme, die mit
der ersten Phase der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland wenig zu tun haben. So begnügte man sich vor 50 Jahren mit 25 m2 Wohnfläche pro Person. In Tabelle 19 der Antwort der Landesregierung wird dargelegt, dass heute je Einwohner ca. 41 m2 an Grundfläche zur Verfügung stehen.
Heute sind die Stichworte „demografische Entwicklung“ und „energetische Erneuerung“ Allgemeingut und zentrale Orientierungspunkte in der Wohnungswirtschaft und in der Städtebaupolitik. Vor 50 Jahren – ich glaube, man kann sogar sagen: noch vor zehn Jahren – waren diese Begriffe Fremdworte und schon gar keine Handlungsrahmen für Architekten und Bauwirtschaft.
Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zur Aktionsplattform der Architektenkammer NRW mit der Überschrift „NRW wohnt“ am 5. November 2007 beschrieb Präsident Hartmut Miksch die Situation so – ich zitiere –:
Wohnen hat in den vergangenen Jahren im Bewusstsein der Öffentlichkeit deutlich an Bedeutung gewonnen. – Umfragen belegen, dass viele Menschen der privaten Wohnung als Rückraum und Erholungsraum in einer als fordernd empfundenen Arbeitswelt einen steigenden Wert beimessen. Auch haben die demografische Entwicklung und die gesamtgesellschaftlichen Tendenzen des Wohnens zusätzlich in den Fokus politischer Überlegungen geführt.
Ich möchte hinzufügen, dass gleichberechtigt vor allem auch Fragen des Klimaschutzes, der energetischen Erneuerung, der Kosten für Ver- und Entsorgung und auch der Verkehrsinfrastruktur dem Wohnen neue Facetten verliehen haben.
Die quantitative Frage des Wohnens ist weitestgehend beantwortet. Heute geht es um mehr Qualität, um die Bezahlbarkeit von Wohnraum und darum, eine Reihe von umwelt- und sozialpolitischen Fragestellungen zu beantworten. Zu einer Qualitätsverbesserung gehört unter anderem auch der Abriss von Hochhäusern als Ultima ratio; das muss man ausdrücklich sagen.
Die Grünen haben einen außerordentlich umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. An dieser Stelle möchte ich dem Ministerium für Bauen und Verkehr und auch allen anderen Ministerien, die daran beteiligt waren und zugeliefert haben – man kann es dem Deckblatt entnehmen –, ein großes Kompliment aussprechen und ihnen gleichzeitig für ihre umfangreichen Einschätzungen danken. Die Antworten sind sehr begründet. Es werden fundierte Analysen dargelegt, und die vorgenommenen Bewertungen sind nachvollziehbar.
So sehr ich die umfangreiche Aufarbeitung des Themas „Wohnen in NRW“ begrüße, erlaube ich mir dennoch, an den Fragestellungen Kritik zu üben; denn Sie haben mit den vielen kleinteiligen Fragen
eine Chance vertan. Sie fragen vorwiegend nach dem Status quo und nach den Entwicklungen in den letzten Jahren. Würden Sie allerdings die Fragen mit dem Anspruch der Überschrift „Zukunft des Wohnens“ vergleichen, würden Sie feststellen, dass Sie diesem Anspruch nicht gerecht werden.
Ich glaube, dass diese Initiative für die politische Arbeit im Ausschuss für Bauen und Verkehr keine neuen Erkenntnisse bringt. Eine geschichtliche Betrachtung und Sozialanalysen sind sehr interessant, aber es werden wenige Schlussfolgerungen für die Zukunft des Wohnens aufgezeigt.
Sie hätten erkennbare neue Tendenzen deutlicher hinterfragen sollen. Die von den Grünen ausgewählten Fragen entsprechen in Teilen den sorgfältigen Analysen des Berichts der Enquetekommission „Zukunft der Städte“, die in der letzten Legislaturperiode gearbeitet und dann ihren Schlussbericht vorgelegt hat. Dort sind wesentlich intensivere und fundiertere Fragestellungen enthalten, als es hier deutlich wurde.
Eine weitere Kritik meinerseits ist, dass sich die erkennbare wohnungspolitische Ausrichtung fast nur auf die einzelne Wohnung bezieht. Die bekannten eigenen vier Wände stehen im Mittelpunkt. Für die CDU ist die Wohnungsbaupolitik längst viel umfangreicher und insbesondere interdependenter zu betrachten. Für uns ist Wohnungsbaupolitik wesentlich mehr als der Fokus auf die schon erwähnten vier Wände, sondern eine Kombination bzw. ein Netzwerk von Sozialpolitik, Verkehrspolitik, Bildungspolitik, Freizeitpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Umweltpolitik, auch Wirtschaftspolitik und vor allem Energiepolitik. Das sind die wichtigsten Stichworte in diesem Zusammenhang, die dieses Politikfeld umgeben.
Eine wichtige Erkenntnis bringt die Antwort der Landesregierung jedoch ganz deutlich zutage, nämlich die Bestätigung der Richtigkeit von wohnungspolitischen Entscheidungen in den letzten Jahren und die Richtigkeit des erkennbaren Kurses im Bereich des Bauministeriums. Beispielhaft kann dies besonders an den Förderbestimmungen verdeutlicht werden, die wir vor Kurzem erlassen und mit denen wir eine besondere Grundlage geschaffen haben. Dabei legen wir nicht mehr das bekannte Gießkannenprinzip zugrunde, sondern fördern sehr differenziert nach regionalen Entwicklungen und regionalen Bedarfen. Dazu hat es umfangreiche Gutachten gegeben, die dafür eine gute Grundlage geschaffen haben.
Schade, dass der Fragenkatalog die sehr umfangreichen und innovativen Arbeiten des Referates „Experimenteller Wohnungsbau“, wo es vor allem um neue Wege des Wohnens geht, unzureichend hinterfragt. Durch eine Große Anfrage und den dar
auf aufbauenden Antworten sollen der Politik Orientierungshilfen an die Hand gegeben werden. Dies ist so gut wie unterblieben oder unterbleibt einfach.
Ich meine allerdings, dass Politik auch gut beraten wäre, sich mit der Architektenkammer und mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft auseinanderzusetzen; denn hier wird sehr sachkundig zugearbeitet. Das will ich ausdrücklich gerade der Architektenkammer bescheinigen, die mit der Fragestellung der Zukunft des Wohnens ganz neue Wege geht.
Ich fasse zusammen und stelle Folgendes fest:
Erstens. Die ausführlichen Antworten der Landesregierung unterstreichen die Richtigkeit unserer Wohnungsbaupolitik. Wir können auf diesem Weg weitermachen.
Zweitens. Mit dem auf Gegenwart und Vergangenheit ausgerichteten Fragenkatalog haben Sie leider Chancen für die Wohnungspolitik vertan. Sie werden dem Anspruch der Überschrift „Zukunft des Wohnens“ nicht annähernd gerecht.
Drittens. Wir fordern, dass im Rahmen der Anschlussberatung Wohnungsbaupolitik, Energiepolitik, Bildungspolitik, Integrationspolitik, Wirtschaftspolitik und natürlich Städtebaupolitik, um die wichtigsten Felder zu nennen, mit berücksichtigt werden.
Viertens. Klar ist, dass die zukünftige Wohnungspolitik viel mehr ist als die Diskussion über Förderbeträge. Wir laden Sie ein, mit uns gemeinsam die wirklichen Zukunftsfragen des Wohnens zu diskutieren. Wohnen ist ein Schlüssel zu mehr Lebensqualität. Deshalb wünschen wir das zukunftsorientierte Gespräch. – Vielen Dank.
Herr Becker, Sie beklagen einerseits, dass wir Wohnungsnot haben und viele Mieter eine Wohnung suchen. Andererseits ist es Tatsache, dass es gerade in den Gebieten, die Sie wohl meinen, erhebliche Leerstände gibt. Wie bekommen Sie das übereinander?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs und der angrenzenden Gebäude im Zuge des U-Bahn-Baus am 3. März 2009 haben zwei junge Männer auf tragische Art und Weise ihr Leben verloren. Ich bringe an dieser Stelle für die CDULandtagsfraktion unsere Betroffenheit und unser Mitgefühl mit den Angehörigen zum Ausdruck.
Die weiteren Bewohner der vom Einsturz betroffenen Häuser haben ihren Besitzstand verloren und sehen sich deshalb wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt.
Darüber hinaus haben wir den Verlust unbezahlbarer Kulturgüter zu beklagen, die nicht nur zum Erbe der Stadt Köln gehören, sondern in vielfältiger Weise Auskunft über unsere Wurzeln sowie über Politik, Geschichte, Religion und Kultur weit über die Stadt Köln hinaus geben.
Unser Dank gilt den Hilfskräften, die unermüdlich gesucht haben, um die Opfer zu bergen. Nach wie vor wird daran gearbeitet, wenigstens einen Bruchteil dessen zu bergen und zu erhalten, was dem Stadtarchiv anvertraut worden ist. Außerdem wurde unverzüglich mit der Sicherung des Umfeldes der Unfallstelle begonnen.
Angesichts des Ausmaßes der Zerstörung durch den Erdrutsch in der Kölner Severinstraße drängt sich unweigerlich die Frage nach den Gründen, nach der Verantwortung, nach technischen Mängeln oder nach menschlichem Versagen auf. Zweifellos müssen alle diese Punkte ihrer Klärung zugeführt werden.
Darüber hinaus gilt es aber auch, festzuhalten, dass die Suche nach Verantwortlichkeiten die größte Sorgfalt erfordert. Außer Frage steht dabei, dass die Ursachen und Umstände, die zum Einsturz der Kölner U-Bahn-Baustelle geführt haben, rückhaltlos, in vollem Umfang, ohne Ansehen der Personen und sachgerecht durchgeführt werden müssen.
Dieser Prozess hat unmittelbar nach dem Unglück begonnen und ist keineswegs abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Untersuchungen eingeleitet und das Verfahren aufgenommen. Wir konnten der Presse entnehmen, dass am vergangenen Dienstag zeitgleich über 40 Büros von Bau- und Ingenieurfirmen sowie der KVB durchsucht wurden. Auf der Grundlage beschlagnahmter Akten werden die Vorgänge untersucht und wird dem Verdacht der fahrlässigen Tötung und der Baugefährdung nachgegangen.
Unser Urteil ist ganz deutlich, Herr Becker. Alle diese Fragen sind bisher noch nicht hinreichend beantwortet. Wir wollen keineswegs in irgendeiner Form dazu kommen, eine Verurteilung vorzunehmen, eine öffentliche Anklage zu erheben oder wie auch immer. Dafür ist es nach unserem Eindruck noch viel zu früh.
Jetzt ist nämlich die Stunde der Justiz, der überdies nicht nur die Ermittlungen zukommen, sondern die, wie es in unserem Rechtsstaat vorgesehen ist, gegebenenfalls Anklage erhebt sowie die Zuweisung von Verantwortung und am Ende möglicherweise auch die Verurteilung verantwortlicher Personen vornimmt. Daneben sind, wie es sein muss, seitens der verantwortlichen Aufsichtsbehörden, der Regierungspräsidien in Köln und Düsseldorf, auch dienstrechtliche und aufsichtsrechtliche Prüfungen in Gang gesetzt worden.
Meine Damen und Herren, keine dieser Aufgaben kommt der Politik zu. Wohl aber sind wir dazu aufgefordert, die Aufarbeitung der Vorgänge zu begleiten. Erst dann, wenn gesicherte Erkenntnisse über Ursachen und Verantwortlichkeiten vorliegen, obliegt es möglicherweise dem Gesetzgeber und damit der Politik, Änderungen am Rechtsrahmen vorzunehmen, innerhalb dessen zukünftig Großprojek
te wie der Kölner U-Bahn-Bau abgewickelt werden können.
Die Frage, ob es sich um ein Versagen der Bauaufsicht handelt, ist vor diesem Hintergrund genauso ungeklärt, wie die Ursachen, die zum Einsturz geführt haben, ebenfalls noch abschließend zu benennen sind.
Eingedenk all dieser Unsicherheiten kann ein Antrag, der in fettgedruckten Lettern gleich in der Überschrift das Ende der organisierten Verantwortungslosigkeit fordert, ja diese sogar als strafrechtlich verortet kennzeichnet, keine hinreichende Seriosität für sich reklamieren.
Auf dieser Grundlage und mit diesem Duktus lehnen wir eine politische Diskussion über dieses Thema überhaupt ab.
Die Kölner Ereignisse erfordern ganz gewiss die Befassung des Parlaments. Dafür wäre dieser Antrag aber nicht erforderlich gewesen. Bei diesem Thema verbietet sich jeder Versuch einer politischen Vorteilnahme. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, welche Vorgaben hat Ihnen die BaFin im Hinblick auf die Vollintegration gemacht?
Herr Minister, welche Synergieeffekte könnten durch eine Vollintegration gehoben werden? Unabhängig davon will ich diese Frage mit der Bemerkung verbinden, Herr Wißen, dass der Begriff „Abbruchminister“ meines Erachtens unparlamentarisch ist.
Herr Minister, aufgrund der Nachfrage von Herrn Schroeren haben Sie dankenswerterweise noch einmal die klare Position der Landesregierung dargelegt, die Sie auf der Grundlage des hier im Landtag gefassten Beschlusses vertreten, und auch das Engagement des Landes unterstrichen. Wie weit haben wir denn Herrn Bundesverkehrsminister Tiefensee als großen Verbündeten mit im Boot? Ist er auch uneingeschränkt dieser Auffassung? Haben Sie seine solidarische Unterstützung oder muss da noch nachgebessert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften wird den Händlern, Grundeigentümern und den Städten ein neues Instrument an die Hand gegeben. Dieses Gesetz ist ein sinnvoller und innovativer Weg, um vor allem innerstädtische Geschäftsquartiere zu entwickeln, zu fördern und aufzuwerten.
Die Initiative zur Bildung eines Business Improvement Districts – BID genannt – sollte vor allem von den Händlern und Grundeigentümern eines bestimmten Quartiers ausgehen. Hierzu ist ein
breiter Konsens notwendig, um die langfristige Unterstützung einer Immobilien-Standort-Gemeinschaft sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf sieht daher eine Sperrminorität von mehr als 25 % der betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten vor, die notwendig ist, um der Errichtung einer ISG zu widersprechen. Spricht sich also eine Mehrheit von 75 % oder mehr für die Einrichtung einer ISG aus, kann der Stadtrat einen Satzungsbeschluss zur Gründung eines BID herbeiführen.
Zentraler Teil dieser Satzung ist die Verpflichtung, dass für die Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Maßnahmen dann eine zweckgebundene Abgabe von Grundeigentümern und Händlern erhoben werden kann.
Mit der verbindlichen Grundlage zur Finanzierung von selbst festgelegten Aktivitäten wird vor allem dem Trittbrettfahrertum entgegengetreten. Der Verwaltungskostenanteil für die Stadt wird per Gesetz auf 3 % der Gesamtsumme festgelegt.
Das neue Gesetz wird auf der Grundlage einer Novelle des Bundesbaugesetztes vom 1.Januar 2007 ermöglicht und ist bereits in den Ländern Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen umgesetzt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen wurden in 22 Pilotprojekten Erfahrungen gesammelt, die im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden.
Mit dem neuen Gesetz wird vor allem den Geschäftsleuten ein Instrument an die Hand gegeben, auf freiwilliger Basis – das ist ein wichtiger Punkt – und durch Eigeninitiativen ihren Standort zu stabilisieren und attraktiver zu gestalten.
Kaufleute und Hauseigentümer können durch einen mehrheitlichen Beschluss in einem eindeutig definierten Bezirk Maßnahmen zur Wertsteigerung ihrer Geschäfte und Immobilien und zur Steigerung des Umsatzes ergreifen. Die gemeinsam definierten Maßnahmen zur Sauberkeit, zur Sicherheit, zu Marketing und Werbung, zur Stadtmöblierung oder zur Fassadengestaltung werden solidarisch angegangen und gelten dann aber auf der Grundlage einer Satzung für alle Beteiligten als verbindlich. Wenn für ein bestimmtes Quartier eine BID-Satzung beschlossen worden ist, ist jeder Partner verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen.
Die gesetzliche Grundlage durch das Land ist erforderlich, um den Städten und Gemeinden eine rechtliche Grundlage für ein kommunales Satzungsrecht zu verschaffen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss Bauen und Verkehr von allen Fraktionen grundsätzlich begrüßt; der Entschließungsantrag von SPD und Grünen wurde hingegen von der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt.
Der Gesetzesentwurf wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sehr intensiv vorbereitet. Zum einen konnte man, wie schon erwähnt, auf positive und negative Erfahrungen aus 22 Modellversuchen zurückgreifen, zum anderen wurde die Anhörung, die am 11. Dezember 2007 hier im Hause stattgefunden hat, eingehend berücksichtigt. Man kann an verschiedenen Punkten belegen, dass im vorliegenden Entwurf mehrere Hinweise aus der Anhörung aufgenommen worden sind.
Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen fordert die Landesregierung dazu auf, einen breit angelegten Modellversuch für die Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften für den Bereich Wohnen umzusetzen. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Wir wollen zu HousingGemeinschaften erst Erfahrungen sammeln. Deshalb unterstützen wir die Initiative des Ministeriums für Bauen und Verkehr, zunächst einmal mit wenigen Pilotprojekten zu starten.
Zu den sogenannten HIDs gibt es bisher keine verwertbaren Erfahrungen. Unser Weg ist, in Modellversuchen Erfahrungen zu sammeln und dann nach einer Auswertung gegebenenfalls einen notwendigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Im Übrigen wurde in der schon erwähnten Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass Erfahrungen mit Immobilien- und Standortgemeinschaften, also Hausgemeinschaften, nicht ohne Weiteres auf Wohnquartiere zu übertragen sind.
Fazit: Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ausgewogen, mit vielen Partnern – insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden – abgestimmt und fand bei Enthaltung der Opposition die breite Zustimmung des Ausschusses für Bauen und Verkehr.
Klar ist, dass das Gesetz Händlern und Grundeigentümern in bestimmten Quartieren Chancen eröffnet. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam ihre Umgebung aufzuwerten und so auch einen innerstädtischen Bereich als attraktive Alternative zum Geschäftszentrum auf der grünen Wiese, der eigentlichen Konkurrenz von innerstädtischen Gemeinschaften und Quartieren, zu präsentieren.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzesentwurf zu und lehnt den Entschließungsantrag von SPD und Grünen ab.
Herr Minister, von Kollegen Wißen wurde vorhin die große Sorge um die soziale Absicherung der Arbeitnehmer dargelegt. Teilen Sie die Sorge auch im Hinblick auf den neuen Arbeitsdirektor, Herrn Hansen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Es ist keine Rede von Mieterhöhungen. Deswegen ist diese Debatte schon ein sehr sonderbarer, gespenstischer Vorgang.
Wie unsachlich oder wie wenig Sie informiert sind, wird gerade an Ihren letzten Bemerkungen deutlich, Herr Hilser. Sie reden vom Wohngeld, als sei dies eine Segnung von Herrn Tiefensee. Erstens ist es so, dass diese Initiative nachweislich von Nordrhein-Westfalen ausging. Zweitens. Was die Finanzierung angeht – das zur Nachhilfe, Herr Hilser –, ist das Land Nordrhein-Westfalen immerhin mit 50 % dabei. Sie sollten sich schon etwas sachkundig machen, bevor Sie hier groß ins Land tönen.
Herr Hilser, ich finde es sehr sonderbar, penetrant und frech, wenn Sie hier eine falsche Darstellung der „WAZ“ aus der vergangenen Woche wiederholen. Der Minister hat darauf hingewiesen, wie das eigentliche Zitat lautet. Es spricht für sich, wenn am anderen Tag in einer anderen Sitzung der Leiter der Pressekonferenz sagt: Diese Aussage ist so nicht gefallen. – Von daher finde ich es schon penetrant und frech, wenn Sie diese Falschaussage hier wiederholen.
Das lasse ich nicht durchgehen. Ich kann ja verstehen, Herr Hilser, dass Sie sich über Herrn Minister Wittke ärgern. Sie ärgern sich über ihn, weil er innovativ ist, weil er kreativ ist, neue Wege geht, politisch durchsetzungsstark ist – in Berlin in besonderer Weise. Das ärgert Sie. Von daher kann ich Ihre Einlassung verstehen. Aber wir lassen das nicht zu. Herr Minister Wittke arbeitet mit der Koalition sehr konstruktiv zusammen, leistet seinen Beitrag im Rahmen der Landespolitik und
hat von daher unsere volle Unterstützung. Ihr Geplänkel ist an dieser Stelle total daneben.
Meine Damen und Herren, die platte, populistische Aussage der SPD mit ihrer heutigen Initiative verdeutlicht im Grunde genommen die Hilflosigkeit dieser Partei, ist ein erneutes Beispiel für den krampfhaften Versuch, Aufmerksamkeit zu erreichen und ein Thema zu finden. Die Debatte hat jetzt schon gezeigt, dass Ihr Thema komplett danebengeht, in besonderer Weise dann, Herr Becker, wenn wir Ihre volkswirtschaftlichen Ausführungen hören. Ich würde wirklich empfehlen: Besorgen Sie sich bei Herrn Laumann einen Weiterbildungsgutschein für einen Kurs über volkswirtschaftliche Zusammenhänge bei der Volkshochschule. Denn was Sie hier an Unsinn erzählt haben, ist kaum noch zu übertreffen.
Die Politik dieser Landesregierung ist orientiert an dem Anspruch – hiermit wiederhole ich das Zitat des Ministerpräsidenten –, dass soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft zwei Seiten ein und derselben Medaille sind. Gerade in der Wohnungsbaupolitik kann man dies beispielhaft verdeutlichen. Deshalb ist gerade hier dieser Anspruch richtig. Es ist Grundlage und Ziel unserer Politik, gerade auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit für bezahlbaren Wohnraum einzutreten.
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus hat in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition. Sie ist fester und auch beständiger Bestandteil der Landespolitik. Die vor ca. vier Jahren vom früheren Ministerpräsidenten Peer Steinbrück hier am Rednerpult aufgeworfene Frage, ob und insbesondere in welcher Höhe zukünftig noch eine soziale Wohnraumförderung benötigt wird, ist vor dem Hintergrund von Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt durchaus nachvollziehbar. Sie war aber nie Gegenstand von Überlegungen in dieser seit dem Jahre 2005 bestehenden Koalition. Ich erwähne das, weil im Kontext dieser Äußerung des SPD-Ministerpräsidenten im Grunde genommen das heuchlerische Ausmaß der SPD in dieser Debatte deutlich wird. Für die CDU und für diese Koalition gilt uneingeschränkt, dass wir uns all denen verpflichtet fühlen, die sich selbst auf dem Wohnungsmarkt nicht helfen können. Mit unserem konkreten Handeln unterscheiden wir uns also sehr deutlich vom Ansinnen des stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden Peer Steinbrück.
Unsere soziale Ausrichtung in der Wohnungsbaupolitik beinhaltet erstens, den Empfängern von unteren und mittleren Einkommen zu helfen.
Zweitens wollen wir den sogenannten Starterhaushalten, in besonderer Weise auch den jungen Familien, Chancen eröffnen, Wohnungseigentum zu erwerben.
Drittens wollen wir über die Bildung von Wohnungseigentum auch einen bestmöglichen Beitrag zur Alterssicherung leisten. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und in besonderer Weise auch der Entwicklung von Einkommen im Alter und von Renten hat diese Aussage bzw. dieser Tatbestand eine ganz große Bedeutung.
Das Wohnungsbauvermögen des Landes ist in seiner entwickelten Vielfalt und Differenziertheit ein bewährtes Förderinstrument. In diesem Zusammenhang gelten nicht das Gießkannenprinzip und die damit einhergehende Gleichmacherei, wie die SPD es auf vielen Feldern fordert. Wir orientieren uns vielmehr am Bedarf. Weil sich unsere Politik am Bedarf orientiert, ist die Pestel-Studie eine geeignete Grundlage für die Entscheidung, den Einsatz von öffentlichen Fördermitteln verantwortungsbewusst zu steuern. Regionale Entwicklungen sind deshalb deutlich zu berücksichtigen, wenn es um Förderkonditionen und die Gestaltung von tragbaren Mieten geht. Ich kann in diesem Zusammenhang nur das wiederholen, was vom Minister hier schon im Einzelnen dargelegt worden ist. Auf diese Differenziertheit müssen wir auch reagieren; denn ansonsten fördern wir an Bedarfen und Nachfragen vorbei, und das wäre fahrlässig und unverantwortlich.
Uns geht es aber nicht nur um quantitative Aspekte. In besonderer Weise wollen wir im Rahmen der Wohnungsbauförderung auch eine qualitative Verbesserung erreichen. Wir wissen alle, dass gerade die Energiepreise sehr deutlich ansteigen. Die steigenden Energiekosten waren in der heutigen Ausgabe der „Rheinischen Post“ der Aufmacher. Das ist natürlich eine große Herausforderung. Deshalb ist es richtig, dass im Herbst vergangenen Jahres in einem besonderen Punkt auch energetische Fördermaßnahmen in die Förderrichtlinien des Landes aufgenommen worden sind. Das ist eine richtige Antwort. Vor allen Dingen ist das auch eine sozialpolitisch richtige Antwort; denn die zweite Miete muss bezahlbar bleiben. Da dürfen wir die Menschen nicht alleinlassen. Deswegen sind hier innovative Wege notwendig. Daher müssen alle technischen Möglichkeiten genutzt werden – auch neue Formen der Energieeinspeisung usw.
Meine Damen und Herren, zum bezahlbaren Wohnraum gehört natürlich auch – das ist vorhin schon angesprochen worden – das Wohngeld. Ich habe es schon erwähnt: Das Land NordrheinWestfalen ist immerhin mit 50 % an der Finanzierung beteiligt. Dies war unsere Initiative. Dies wollen wir so. Dies ist auch ein klares Zeichen für eine sozialpolitische Ausrichtung der Wohnraumförderung. Von daher findet diese Initiative unseres Ministers auf Bundesebene ausdrücklich unsere Unterstützung.
Man sieht, dass die politische Zielsetzung, bezahlbaren Wohnraum zu sichern, vielfältige Seiten hat. Die Förderung sozialen Wohnraums ist also Sozialpolitik. Natürlich stellt diese Wohnraumförderung eine sehr sensible Stellschraube dar. Sie ist Wirtschaftspolitik. Sie fördert Investitionen. Sie ist Städtebaupolitik, Regionalpolitik und in besonderer Weise ein Instrument, um unser Land und unsere Städte für den Bürger noch lebenswerter zu gestalten.