Worum geht es? – Es geht um die Verlegung der Öffnungszeiten an Weihnachten, Ostern und Pfingsten, und es geht darum, dass nicht jeweils am zweiten Feiertag, sondern, wenn überhaupt an Feiertagen, am ersten Feiertag geöffnet sein soll, um nicht nur den Gewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher nachzukommen, sondern auch den Wünschen der Wirtschaft.
Aber auch die Kirchenvertreter haben bestätigt, dass es, wenn überhaupt an Feiertagen geöffnet sein soll, nur dann Sinn macht, wenn dies am ersten Feiertag geschieht, weil in der Tradition der Menschen der Gottesdienstbesuch oftmals damit verbunden wird, anschließend Blumen für einen Besuch auf dem Friedhof zu kaufen.
Wir haben Unterstützung – ich sagte es bereits am 3. Mai – aus breiten Teilen der Kirche. Unter anderem hat Bischof Genn aus Essen auch im Fernsehen kundgetan, dass er diese Unterstützung sehr gerne gewähren würde, weil natürlich auch er an einem Ostersonntag gerne frische Brötchen auf dem Tisch haben möchte.
Worum geht es? – Unter anderem geht es auch darum, dass Waren zur Verfügung gestellt werden. Ich spreche insbesondere die Blumenhändler und die Floristen an, denen es nicht zuzumuten ist, an einem zweiten Feiertag verderbliche Dinge zu verkaufen. Es geht aber auch darum, dass letztendlich mit den Traditionen der Menschen nicht gespielt werden darf.
Bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes am 3. Mai haben wir auch schon auf die Situation aufmerksam gemacht, die im kommenden Jahr eintreten wird: Muttertag liegt nämlich auf Pfings
ten. Und wenn Muttertag und Pfingstsonntag auf demselben Sonntag liegen, heißt das im Umkehrschluss, dass am Muttertag im Jahre 2008 definitiv keine Blumen gekauft werden können. Entgegen der Äußerung von Frau Ministerin Thoben ist Muttertag im Jahre 2008 natürlich am 2. Sonntag des Monats Mai und ist nicht, wie irrtümlicher- oder fälschlicherweise behauptet wird, verlegt worden. Wer sich mit der Geschichte des Muttertages einmal auseinandersetzt, der wird feststellen, dass die die Sache mit der Verlegung absoluter Quatsch ist.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Debatte am 3. Mai wurde immer wieder auf die Einwände der Kirchen verwiesen, dass die Aufweichung von Sonn- und Feiertagen durch das neue Ladenöffnungsgesetz sich schleichend weiter fortsetzen wird.
Ich danke Frau Ministerin Thoben ausdrücklich dafür, wie konsequent und inhaltsvoll sie sowohl mündliche als auch schriftliche Fragen beantwortet hat, zeigt es doch, dass sie mit der Äußerung – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 7. März 2007 –, eine „schleichende Ausweitung“ der Sonn- und Feiertagsöffnung im Jahre 2007 zeichnet sich nicht ab, ausweislich Ihrer eigenen Antwort auf diese Fragen deutlich Unrecht hat. Ich möchte das an einigen Beispielen festmachen:
So antwortet sie auf eine Mündliche Anfrage, dass es im Jahr 2006 zum Beispiel in der Stadt Essen 16 verkaufsoffene Sonntage gab, bereits im Jahr 2007 sind es 25; in Aachen waren es im Jahr 2006 zwölf Sonntage, im Jahr 2007 bereits 26; in Gelsenkirchen waren es im Jahr 2006 zehn Sonntage, im Jahr 2007 bereits 22.
Wir können das anhand von Zahlenmaterial fortführen, das Sie, Frau Thoben, uns zur Verfügung gestellt haben. Weil Kollege Petersen auch einmal zum Ladenöffnungsgesetz reden darf: Im Jahre 2006 waren es in Düsseldorf acht, und im Jahre 2007 sind es schon 16 Sonntage. So viel dazu, dass diese schleichende Ausweitung tatsächlich stattfindet.
All das unterstellt, dass die Zahlen aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Wolfram Kuschke auch in Gänze stimmen. Denn Frau Ministerin, es ist tatsächlich so – ich habe mir einmal meine Stadt angesehen –, dass Sie mit falschen Zahlen arbeiten. Ausgewiesen sind vier Sonntage für das Jahr 2007. Tatsächlich sind es acht Sonntage. Ich gehe davon aus, dass das irrtümlich passiert ist. Ich hoffe nicht, dass bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage für alle 396
Uns geht es heute darum, zur alten Tradition zurückzukommen – im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Kirchgänger, aber auch der Blumenhändler sowie der Bäcker und Konditoren – und den Feiertag wieder zu tauschen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Priggen das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich könnte es relativ kurz machen. Aus meiner Sicht ist den Regierungsfraktionen ein handwerklicher Fehler unterlaufen. Sie haben die beiden Feiertage entgegen der üblichen Lebenspraxis – man kauft am Pfingstsonntag und am Osternsonntag Blumen, und montags sind die Läden geschlossen – vertauscht. Das kann passieren. Die Oppositionsfraktionen sind durch Verbände, die eigentlich Ihnen nahestehen, darauf aufmerksam gemacht worden.
Normalerweise sollte man das einfach korrigieren. Das ist in der Summe keine Änderung der Öffnungszeiten, die stark kontrovers diskutiert worden ist. Wir haben die Rückmeldung aus dem Konditorhandwerk, aus anderen Bereichen, dass die Unternehmen an den Feiertagen lieber wie in der Vergangenheit sonntags und nicht montags öffnen würden. Das wird auch vom privaten Bereich so gesehen.
Insofern könnte man einstimmig sagen: Gut, wir korrigieren das Gesetz und machen es so, wie es draußen gewünscht wird. – Ich weiß nicht, warum Sie das bedauerlicherweise nicht tun können. Denn dann wäre der gesamte Sachverhalt erledigt. Sie hätten das, was Sie wollten, erreicht und die Ladenöffnungszeiten deutlich ausgedehnt. Dem standen wir kritisch gegenüber. Man muss akzeptieren, Sie haben die Mehrheit, Sie können das ändern. Wenn Sie einen Fehler gemacht haben, sollten Sie auch die Größe haben, ihn zu korrigieren.
Herr Biesenbach, ich will in Anknüpfung an die Diskussion heute Morgen Ihnen persönlich im Plenum ein paar Worte sagen, weil ich mich gewundert und geärgert habe. Ich habe bei den So
zialdemokraten nach 39 Jahren auch in der Regierung erlebt, was es heißt, wenn man sich an das Regieren und die Macht gewöhnt hat. Das verfestigt sich so, dass so etwas wie die Arroganz der Macht durchkommt. Das hat bei den Kollegen lange gedauert, und es hat draußen im Land viel Verdruss gegeben. Ich beobachte die unglaubliche Geschwindigkeit, mit der in Ihrer Fraktion Verfallserscheinungen auftreten – viel schneller als bei der SPD. Das gilt auch für die Struktur, die Leute an die Kandare zu nehmen. Und das nach zweieinhalb Jahren!
Das, was Sie heute Morgen gemacht haben, war eine Stilfrage. Sie waren gestern nicht gut aufgestellt; das kann passieren. Das ist das Spiel, dass die Opposition, die bei 99 % der Abstimmungen keine Chance hat, Sie mal erwischt, weil Ihre Leute nicht alle da sind, und in einer Frage, die interessant, aber nicht weltbewegend ist, gewinnt.
Das ist aber kein Grund, den parlamentarischen Usus so zu verletzen, wie Sie es heute Morgen getan haben. In der Sache trifft uns das nicht besonders. Wir werden nachher die Aktuelle Stunde durchführen. Aber Sie haben – das erstaunt mich wirklich – nach nur zwei Jahren an der Regierung, wenn man die ersten paar Monate weglässt, einen Stilbruch begangen.
Deswegen mein Appell, der auch das Thema dieses Tagesordnungspunkts betrifft: Sie können – das konnte die SPD früher auch gut; das habe ich bei denen gelernt – die Fraktion disziplinieren, die einzelnen Leute beknien, dafür sorgen, dass alle strammstehen. Das schaffen Sie, Sie können mit dem Kopf durch die Wand und mit Ihrer Mehrheit auch uns dazu zwingen, solche Sachen anders zu machen, als sie üblich sind. Aber auf Dauer nützt Ihnen das nichts. Denn es wird draußen gemerkt, und seien Sie sicher, das mediale Echo auf so ein Vorgehen kommt.
Mein Rat wäre, bei solchen Dingen, bei denen in der Substanz im gesamten Parlament Konsens besteht, toleranter und flexibler zu verfahren, als Sie das bisher getan haben. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Kollege Dr. Petersen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach nur einem Jahr Laufzeit beabsichtigen SPD und Grüne das neue Ladenöffnungsgesetz zu ändern. Sie streben an – das wurde eben angesprochen –, dass Bäckereien, Blumenläden und einige andere Geschäfte auch, ihre Geschäfte am ersten Weihnachtsfeiertag, am Oster- und Pfingstsonntag für die Dauer von fünf Stunden öffnen dürfen.
Um es vorweg zu sagen: Die CDU sieht für eine Gesetzesänderung keine Notwendigkeit. Herr Priggen, Sie vermuteten eben, es handle sich um einen Irrtum unsererseits. Es ist kein Irrtum gewesen. Wir haben die Entscheidung vor einem Jahr ganz bewusst getroffen.
Das Ladenöffnungsgesetz NRW ist ein gutes Gesetz. Es hat sich – so viel kann man heute sicherlich schon sagen – bislang bewährt. Die jetzige Regelung sieht einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher, den Interessen der Verkaufsstelleninhaber und den Mitarbeitern vor.
Ich möchte noch einmal an die Horrorszenarien erinnern, mit denen Sie uns vor einem Jahr gekommen sind, als wir dieses Gesetz vorgestellt haben. Von diesen Horrorszenarien hat sich nichts bewahrheitet. Der Handel hat sich auf das Nachfrageverhalten der Bürger eingestellt, und hiervon profitieren alle. Und zudem – das ist für uns als CDU ganz besonders wichtig – haben wir den Sonntagsschutz gestärkt.
Sie haben nun vor, mit diesem Gesetzentwurf einige wenige Unternehmen mit zum Teil abenteuerlichen Argumenten zu privilegieren. Ihre Argumentation, den Kundenwünschen nach angeblich frischerer Ware nachzukommen, hat uns überhaupt nicht überzeugt. Ihre Forderung, die Feiertage auszutauschen, zeigt vielmehr, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es uns beim Sonntagsschutz überhaupt geht.
Dieses Thema ist im Rahmen des letztjährigen Gesetzesvorhabens ausführlich diskutiert worden. Wir haben als CDU stets deutlich gemacht, dass die besondere Bedeutung der Sonn- und Feiertage für uns ganz vorne steht, und zwar vor allem der jeweils ersten hohen kirchlichen Feiertage – erster Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag, Pfingstsonntag –, an denen kein Verkauf stattfinden soll.
Herr Kollege, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Horrorszenarien, die wir aufgeführt haben, nicht eingetroffen seien. Wären Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass allein das Bäckereihandwerk für den diesjährigen Ostersonntag Einbußen bis zu 50 % hingenommen hat?
Herr Kollege, das haben wir in der Tat zur Kenntnis genommen. Wenn Sie aber schon solche Beispiele bemühen müssen, um Horrorszenarien darzustellen, zeigt das eigentlich, dass Ihre ganze Argumentation wie ein Kartenhaus zusammengebrochen ist.
Sonn- und Feiertage sind in der Landesverfassung und im Grundgesetz aus gutem Grund unter ganz besonderen Schutz gestellt worden. Die ersten Feiertage – das habe ich eben schon angedeutet – werden dabei höher eingeschätzt als die zweiten. Aus diesem Grunde haben wir im Rahmen des Gesetzes diese Feiertage geschützt. Daran halten wir auch fest, wenn wir über Ihren Gesetzentwurf beraten.
Das geltende Ladenöffnungsgesetz ist kundenfreundlich und trägt den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in vollem Umfang Rechnung. Jeder hat in ausreichendem Maße Zeit einzukaufen – auch rechtzeitig vor den Feiertagen. Man kann Blumen und Brötchen am Tag vorher oder nachher kaufen. Schließlich geht es hierbei nicht um die Erfüllung der Daseinsvorsorge.
Insofern sind Ihre heutigen Argumente vorgeschoben. Herr Priggen, Sie mussten einen Teil Ihrer Redezeit nutzen und über andere Themen sprechen, um die fünf Minuten überhaupt zu füllen. Sie haben im letzten Jahr von Zumutungen gesprochen. Sie haben im letzten Jahr gesagt, Sie wollten die Sonntagsöffnung vollständig ablehnen. Jetzt wollen Sie die Sonntagsöffnung plötzlich. Aus unserer Sicht ist das schlicht ein weiterer Beleg für eine gewisse Wendehalsigkeit Ihrer Politik, die wir derzeit auch an anderer Stelle in Deutschland wahrnehmen.
Die CDU-Landtagsfraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach sechs Monaten, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, hat Ihr Gesetzentwurf doch noch den Weg ins Plenum gefunden. Man könnte meinen, dass dieser Gesetzentwurf, obwohl keine Anhörung …