Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Plenarsitzung vom 20. September 2007 wurde durch die Koalitionsfraktionen das Ende der staatlichen Studienkollegs in Nordrhein-Westfalen endgültig besiegelt. Die gute Arbeit der Studienkollegs und die Möglichkeit einer Reform derselben wurden offensichtlich nicht berücksichtigt. Erst abschaffen, dann irgendetwas Neues entwickeln – so machen CDU und FDP Politik.
In den südlichen Bundesländern wird das ganz anders gehandhabt. Auch bei Frau Schavan stößt Ihr Plan auf ziemliches Unverständnis. In den südlichen Bundesländern werden die Studienkollegs sogar noch ausgebaut. Sie machen hier genau das Gegenteil.
Die Zukunft ausländischer Studentinnen und Studenten, die in Nordrhein-Westfalen studieren wollen, ist momentan völlig ungewiss. Zwar erhalten Bewerberinnen und Bewerber für die staatlichen Studienkollegs bereits nur noch Zusagen unter Vorbehalt, doch verlässliche Alternativen fehlen völlig. Mit gerade einmal 3,1 Millionen € sollen nun sowohl ein Stipendienprogramm als auch Fallpauschalen für Vorbereitungskurse finanziert werden.
Am 4. September 2007 beschloss die Landesregierung ein Konzept über die Zukunft des Ausländerstudiums in Nordrhein-Westfalen. Dieses greift die Probleme allerdings nur unzureichend auf. Deswegen habe ich auch eine Kleine Anfrage gestellt, und zwar am 19. Oktober 2007, also schon vor einem Monat. Ich warte noch auf die Beantwortung.
Die Landesregierung hat bis heute weder eine tragfähige Anschlusslösung für zukünftig betroffene Studienbewerber vorgelegt noch Rechtssicherheit für diejenigen geschaffen, die nach wie vor ein gesetzlich verbrieftes Recht auf den Besuch eines Studienkollegs über das Jahr 2009 hinaus haben.
Außerdem wurden etliche vorläufige Zusagen über einen Platz an einem Studienkolleg wieder zurückgezogen.
Studienbewerber, die sich beispielsweise für vorbereitende Sprachkurse bereits in NordrheinWestfalen aufhalten, werden nicht mehr in ein Studienkolleg aufgenommen.
Schließlich stellt sich die Frage nach der Zukunft deutscher Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzulassung, die bislang ebenfalls ein Studienkolleg durchlaufen mussten.
Um für die momentanen Besucherinnen und Besuchern des Studienkollegs Vertrauensschutz zu gewährleisten, muss die Landesregierung schnellstens Klarheit schaffen, dass diejenigen Studienkollegbesucher, die nach dem Wintersemester 2006/2007 eine gültige Zusage für einen Platz in einem nordrhein-westfälischen Studienkolleg erhalten haben, ihre Ausbildung dort auch in dem geregelten gesetzlichen Zeitrahmen, das heißt über 2009 hinaus, absolvieren können.
Diejenigen Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Bewerbung zwischen dem Stichtag zum Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2007/2008 und dem Beschluss des Landeskabinetts zur Schließung der Studienkollegs eingereicht haben, sollten ohne weiter aufschiebende Wirkung auf den Zeitpunkt der Schließung der Studienkollegs eine Ausbildung an einem nordrhein-westfälischen Studienkolleg aufnehmen können.
Es gibt also viele Punkte, die nach wie vor ungeklärt sind, vor allem die, die jetzt immer noch im Verfahren sind. Ich kann deswegen nur – meine Redezeit ist, glaube ich, weitgehend abgelaufen – sagen: Ich schließe mich ebenfalls dem Antrag der SPD an. Die Regierungskoalition ist absolut unbeweglich. Sie haben kein Konzept, keinen Plan. Sie machen einfach dicht. Sie schließen ausländische Studierende, vor allem die mit problematischem Hintergrund, die zum Teil aus ihren Heimatländern flüchten müssen, aus. Das ist die Politik, die Sie betreiben. Sie machen eine Politik der „Grenzen dicht!“. Das kann man in keinster Weise akzeptieren. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Pinkwart das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen, wie verzweifelt die Opposition offensichtlich nach Möglichkeiten sucht, ein Thema zu problematisieren, für das längst eine gute Lösung gefunden worden ist.
Sie ist offenbar so verzweifelt, dass sie dazu schon E-Mails von Mitarbeitern eines Bundesministeriums heranziehen muss. Aber ich bin gerne bereit, hier noch einmal unseren Ansatz kurz zu erläutern. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass unser Weg auch andernorts, etwa bei Vertretern von Bundesministerien, Interesse findet, zumal die KMK schon 2004 auf die sinkende Bedeutung der Studienkollegs für die Gewinnung ausländischer Studierender hingewiesen hat.
Ich möchte der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Frau Hendricks nicht vorgreifen, bevor Sie sie nicht bekommen hat, aber dennoch sagen, dass die Zahlen, die Sie bekommen werden – ich habe die Antwort schon gesehen, denn sie liegt im Abgang beim Staatssekretär –, Ihnen sehr eindrucksvoll vor Augen führen werden, wie groß das Missverhältnis zwischen ausländischen Studierenden aus Schwellenländern, die nicht über die Studienkollegs zu uns kommen, und jenen, die über die Studienkollegs zu uns gekommen sind, ist.
Ich habe deshalb die E-Mail des Ministerialbeamten sehr gerne zum Anlass genommen, meine sehr geschätzte Frau Kollegin Schavan über diesen Briefverkehr nicht nur zu informieren, sondern sie umfassend auf das aufmerksam zu machen, welcher neue Weg von uns beschlossen worden ist.
Die Aufgabe, um die es geht, lautet schlicht: Wie können wir in Nordrhein-Westfalen künftig ausländische Studierende besser betreuen und ihren Studienerfolg erhöhen? Zu diesem Zweck werden wir folgenden Weg einschlagen:
Erstens. Die sieben staatlichen Studienkollegs in Nordrhein-Westfalen werden aufgelöst. Der Landesrechnungshof hatte schon 2006 in seinem Jahresbericht konstatiert, dass der Ertrag und Aufwand bei den staatlichen Studienkollegs in einem erheblichem Missverhältnis steht. Wir stellen dabei sicher, dass alle bereits eingeschriebenen Kollegiatinnen und Kollegiate ihren Kurs beenden können, dass die 93 Lehrer, die derzeit in den Kollegs tätig sind, ortsnah in den Schulbereich integriert werden, und dass der rechtliche Rahmen für kirchliche und private Anbieter aufrechterhalten bleibt.
Zweitens. Wir werden ein neues Programm für Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern auflegen. Insgesamt 3,1 Millionen € werden hierfür in den nächsten Jahren jährlich bereitstehen. Mit dem Geld werden wir ein Stipendienprogramm auflegen, Studienbewerberinnen und bewerbern, die keine in Deutschland anerkannte
Hochschulzugangsberechtigung haben, die Vorbereitung auf die notwendige Feststellungsprüfung finanzieren und den auf diesem Weg geförderten Studienbewerberinnen und -bewerbern einen Studienplatz an einer nordrhein-westfälischen Hochschule garantieren.
Drittens haben wir erstmals in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen verabredet, dass die Hochschulen die Auswahl und Betreuung ausländischer Studierender verbessern. Die Hochschulen sehen hier selbst erhebliches Verbesserungspotenzial.
Mit diesem neuen Ansatz, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir unserer Verantwortung nach, den jungen Menschen, die aus Schwellen- und Entwicklungsländern zum Studieren nach Nordrhein-Westfalen kommen, eine echte Perspektive zu geben, in einer überschaubaren Zeit ihr Studium erfolgreich bei uns abschließen zu können.
Zugleich kommen wir unserer Verantwortung nach, den Einsatz von Steuergeldern möglichst zielorientiert zu gestalten. Es geht um beides, nämlich um effektive Entwicklungszusammenarbeit und darum, dass wir mit den knappen Mitteln, die uns der Steuerzahler bereitstellt, verantwortungsvoll umgehen. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Prof. Pinkwart. – Wir sind damit am Ende der Beratungen zu TOP 8 und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5355 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist einstimmig überwiesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns ja beim KiBiz sehr kontrovers auseinander gesetzt, aber es gab einen Punkt, den wir bei diesem Gesetz als positiv beurteilt haben, nämlich die Aufnahme der Tagespflege und die finanzielle Beteiligung des Landes in diesem Feld. Überhaupt nicht positiv ist die Ausgestaltung dieser Tagespflege, dass bis zu acht Kinder bei einer Tagesmutter über die Woche betreut werden können. Das ist ein schlechter Standard. Dies haben die Fachverbände in der Anhörung auch sehr deutlich gesagt.
Wir haben auch einen anderen Akzent, was den Stellenwert der Tagespflege innerhalb der gesamten Versorgungsstruktur angeht. Wir wollen den Schwerpunkt der Betreuung auch für die Kleinen in der institutionellen Betreuung sehen, weil sie höhere Verlässlichkeit und bessere Qualitätsstandards bietet. Aber wir sehen auch, dass die Tagespflege ein wichtiger Baustein im Betreuungssystem ist, vor allem für sehr kleine Kinder und vor allen Dingen in Anbetracht der Notwendigkeit, die Betreuungszeiten am Abend und am Wochenende vorzuhalten. Das können die Kindertagesstätten in der Regel nicht.
Aber wir wollen vor allem, dass die Tagespflege aus dem grauen Markt, wo sie sich vielfach noch befindet, herausgeholt wird. Dazu müssen ausreichende Qualifizierungsmaßnahmen angeboten und wahrgenommen werden. Darüber hinaus müssen die Räumlichkeiten und die Eignung der Tagesmütter und -väter überprüfbar sein. Langfristig geht es auch uns darum, Tagesmütter und -väter so abzusichern, dass sie kranken- und rentenversichert sind und aus ihrer Tätigkeit im Alter eine Rente beziehen können.
Grundlage für die sozialversicherungspflichtige Absicherung ist aber, meine Damen und Herren, dass die Tagesmütter und -väter eine leistungsgerechte Entlohnung bekommen und Ihnen nach Abzug der Abgaben noch ausreichend Geld zur Verfügung steht.
All das ist jetzt mit dem übereilten und kurzsichtigen Erlass des Bundesfinanzministers infrage gestellt. Die Tagesmütterverbände und die Kommunen haben sich dazu schon geäußert. Sie befürchten, dass viele einfach aufgeben, auf den grauen Markt abwandern – das ist genauso unerwünscht –, sich zurückziehen und dann wiederum keine Qualitätskontrolle mehr möglich ist.
Wir haben diese Frage und die damit verbundene Gefahr schon sehr früh, nämlich am 6. September, im Ausschuss diskutiert. Damals war das Ganze noch in einem Stadium, in dem man den Erlass hätte abwenden können. Herr Laschet hat damals zugesagt – ich weiß gar nicht, wo er heute ist –, den Finanzminister auf dieses Problem anzusprechen. Entweder hat er es nicht gemacht, oder diese Ansprache hat nicht gefruchtet; denn wenige Zeit später hat Herr Linssen innerhalb der Finanzministerkonferenz diesem Unsinn, diesem Erlass, der jetzt in der Welt ist, seine Zustimmung erteilt.
Meine Damen und Herren, das ist wieder einmal ein Zeichen dafür, dass in der Landesregierung die Rechte offenbar nicht weiß, was die Linke tut. Immerhin ist Herr Laumann über dieses Problem informiert und hat sich eingesetzt. Er hat gezeigt, dass er sich dieses Problems annehmen will.
Der Familienminister hingegen, der die Tagespflege sonst verbal immer sehr wertschätzt, hat sich in dieser Frage nicht sehr engagiert gezeigt, übrigens im Gegensatz zu Frau von der Leyen, seiner Amtskollegin. Sie hat sich schon öffentlich geäußert, da sie verstanden hat, dass mit diesem Erlass viele Tagesmütter verprellt werden, dass wir diese Menschen brauchen, um die Bertreuungsplätze für die Kleinen ausbauen und anbieten zu können.
Wir wollen heute mit unserem Antrag den Weg der Vernunft einschlagen. Wir unterstützen damit ausdrücklich die Initiative von Herrn Laumann, die so – wie ich gehört habe – von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz übernommen wird. Wir gehen auch davon aus, dass zumindest die FDP, die sich im Vorfeld in Gestalt von Herrn Lindner schon sehr engagiert in der Presse verbal zu diesem Thema geäußert und gefordert hat, der Erlass müsse zurückgenommen werden, unserem Antrag heute zustimmt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon erstaunt über den Vortrag von Frau Asch, auch über die Initiative. Wenn man in die letzten Beratungen zurückgeht, dann hat man eher den Eindruck gehabt, dass es Ihnen fast sympathisch sein könnte, dass es Hemmnisse für die Tagespflege gibt, da das aus Ihrer Sicht durchgehend bestenfalls im
mer nur der zweitbeste Weg gewesen ist. Ich interpretiere Ihren Antrag eher so, dass Sie sich ein Stück weit an die Dinge dranhängen wollen, die wir in der Vergangenheit – auch im Rahmen des KiBiz – getan haben.
Sie stellen fest, dass in Nordrhein-Westfalen um die Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gerungen wird. Das ist richtig und ein Verdienst der Landesregierung, die wie keine andere Regierung zuvor zusätzliche Mittel und zusätzliches Engagement im Bereich der Kinderbetreuung investiert hat. Ihre eigene Bilanz, was die Betreuungsplätze für unter Dreijährige betrifft, die wir gerade mit den Tageseltern ansprechen, ist – man kann es nicht oft genug wiederholen – mit 2,8 % Betreuungsquote das absolute Schlusslicht im Bundesvergleich gewesen, sodass es Ihnen an dieser Stelle nicht zusteht, unsere Arbeit in irgendeiner Art und Weise negativ zu beurteilen.