Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

Eine gestaffelte Terminierung der zentralen Prüfungen und der Lernstandserhebungen im Schuljahr 2007 ist auch durchgeführt worden.

Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden seit dem vergangenen Schuljahr bei der Leistungsbewertung berücksichtigt.

Die Dauer – das ist auch eine Entlastung – der zentralen Lernstandserhebungen in allen Fächern ist auf zwei Schulstunden begrenzt.

Es besteht auch die Möglichkeit zur Beteiligung weiterer Lehrkräfte an der Auswertung der Lernstandserhebung, und zwar neben den Lehrkräften der betroffenen Fächer.

Zuletzt: An Gymnasien und Gesamtschulen wird besonders stark belasteten Lehrkräften ein Korrekturtag für die Erst- und Zweikorrektur von Abiturarbeiten gewährt, sofern dies innerschulisch verantwortbar ist.

Wir haben dieses Problem – wir sprachen eben vom Luft holen – für Lehrerinnen und Lehrer erkannt.

Ich habe deutlich gemacht, dass es nicht allein in unserer Hand liegt, diese Terminierung zu verändern. Ich weiß aber um die Belastung dieser Schule und werde mich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass eine Veränderung stattfindet. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5288, den Antrag Drucksache 14/4328 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich, die Hand zu heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und bei Nichtanwesenheit und Nichtteilnahme des Kollegen Sagel angenommen.

Ich rufe auf:

11 18. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2007 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Vorlage 14/920

Und:

Stellungnahme der Landesregierung zum 18. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Vorlage 14/1302

Beschlussempfehlung

des Innenausschusses

Drucksache 14/5367

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Preuß das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlich danken möchte ich der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Bettina Sokol, für den 18. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2007, den wir heute ebenso zur

Kenntnis nehmen wie die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung.

Sowohl der Bericht von Frau Sokol als auch die Stellungnahme der Landesregierung befassen sich mit datenschutzrechtlichen Risiken und den entsprechenden aktuellen Entwicklungen.

Der Stellenwert des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, die Datenspeicherung auf Vorrat, die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten führten in den vergangenen Tagen und Wochen zu erheblichen Diskussionen, die auch zukünftig heftig zu führen sein werden. Dies begrüße ich ausdrücklich.

Wenn quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen und Parteien darüber diskutiert wird, ob und wie sich der Staat auf seine klassischen hoheitlichen Aufgaben zu konzentrieren hat, brauchen wir auch eine offene Debatte über die tatsächlichen Möglichkeiten und die rechtlichen Grenzen des Staates bei der Erfüllung seiner Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren.

Ich halte fest: Niemand will eine flächendeckende Videoüberwachung. Niemand will die Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.

Niemand will aber auch dem Staat das Recht absprechen, Kriminelle zu überwachen und Straftaten aufzuklären. Jeder will, dass der Staat, also Polizei und Justiz, der kriminellen Energie und den potenziellen Straftätern auf Augenhöhe begegnen.

Der Staat kann und darf bei der Bekämpfung von Kriminalität nicht von vornherein auf die vorhandenen technischen Möglichkeiten verzichten. Andererseits darf er nicht alles, was tatsächlich möglich ist, anwenden.

Wenn wir jedoch das Ausnutzen der unbegrenzten Möglichkeiten nicht wollen, müssen wir nicht nur für eine entsprechende Ausstattung der Polizei und der Justiz sorgen, sondern ihnen auch die technischen Mittel an die Hand geben, die geeignet und erforderlich sind, um Kriminalität zu bekämpfen und die Verfassung zu schützen. Wir müssen rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die der Verfassung standhalten.

Videoüberwachung und Datenschutz sind keine unversöhnlichen Gegensätze. Sie stehen in einem Spannungsverhältnis, das im Lichte der Verfassung und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anwendung im Einzelfall gelöst werden muss. Wenn Überwachungstechnik gezielt und mit Augenmaß eingesetzt wird, gibt es auch keinen Grund, sich dage

gen zu wehren. Moderne Technik darf nicht dem Täterschutz dienen, darf Straftätern keinen gesetzlich nicht normierten Freiraum einräumen.

Wir müssen die Bedingungen freiheitlicher Verfassung anerkennen, aber auch erkennen, dass Freiheit und Sicherheit zwei Seiten derselben Medaille sind. Informationelle Selbstbestimmung, Vertraulichkeit und individuelle Freiheit sind Bedingungen eines freiheitlichen Rechtsstaates; das ist klar. Aber wir müssen auch über den Missbrauch von Freiheit und die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus unter Nutzung der modernen Kommunikationsmittel reden. Wir müssen über die Vorbereitung von Straftaten im Internet reden und schließlich handeln.

Ohne Frage hat Datenschutz einen hohen Stellenwert. Ein hohes Maß an Sicherheit und individueller Freiheit unter Beachtung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit zu gewährleisten und hier eine vernünftige Balance zu finden, das ist und bleibt in diesem Spannungsfeld eine Gratwanderung und eine echte Herausforderung. Die CDU-Fraktion stellt sich dieser Herausforderung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Kollege Stüttgen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussionen über die Massendatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und Bundestrojaner sind nur einige wenige Beispiele für die Aktualität der Datenschutzproblematik. Vor diesem Hintergrund bekommt der Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine besondere Bedeutung.

Frau Sokol und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen bereits seit Jahren einen ungebrochenen Trend der öffentlichen Hand, aber auch von Unternehmen fest, immer mehr Daten der Bürgerinnen und Bürger zu speichern und auszuwerten. Geprägt ist dies von mehreren Tendenzen: einmal von einem immer größer werdenden Hunger nach mehr Informationen und zum anderen einer immer stärkeren Verlagerung der Datensammlung in den präventiven Bereich.

Ein Beispiel für beide Trends ist die gerade vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung; ein weiterer Trend ist die Vernetzung von Behördendateien miteinander. Das gilt etwa für

die gesamte Datei von Bundes- und Landesbehörden der Polizei und des Verfassungsschutzes.

Aber die Sammlung von Daten ist nicht allein auf die öffentliche Hand beschränkt. Vielfach abseits der öffentlichen Debatte sammeln auch Unternehmen aller Art Daten ihrer Kundinnen und Kunden zu unterschiedlichsten Zwecken. Aus Sicht der öffentlichen und privaten Interessenten wird diese massenhafte Datengewinnung und -speicherung als notwendig und legitim eingestuft.

Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Als ehemaliger Mitarbeiter der Bundespolizei ist mir durchaus klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass zur polizeilichen Arbeit gute Quellen und Informationen vonnöten sind. Auch wenn die SPD in Teilbereichen Verständnis für das Informationsbedürfnis von Behörden und Institutionen hat, dürfen wir auf keinen Fall zulassen, dass das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zerstört wird.

(Beifall von der SPD)

Im Gegenteil, gerade im Internetzeitalter wird dies immer wichtiger, da die elektronischen Spuren, die wir hinterlassen, wachsen und Interessierte unter Umständen mithilfe entsprechender Technik online auf unsere Daten zugreifen können.

Ermutigend ist allerdings, dass es noch immer einige Wälle gegen den Datenhunger von Behörden und Unternehmen gibt. Einer dieser Wälle sind die Gerichte. Beispielsweise ist das geltende Verfassungsschutzgesetz NRW, das unter anderem online den Zugriff auf Festplatten erlauben sollte, bislang nicht auf Gegenliebe, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken, beim Bundesverfassungsgericht gestoßen.

Ein weiterer in der Landesverfassung festgeschriebener Wall gegen eine Gefährdung des Datenschutzes ist das Amt der Landesbeauftragten. Diese ist laut Gesetz an keine Weisungen gebunden und kann sich jederzeit an den Landtag wenden. Die derzeitige Landesbeauftragte, Frau Bettina Sokol, und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen diese Freiheit im Sinne ihres Auftrags und der Bürgerinnen und Bürger beispielhaft ein.

Der aktuelle Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht enthält zahlreiche Kritikpunkte am Handeln der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden.

Auch Frau Sokol greift das Verfassungsschutzgesetz des Landes scharf an. Damit steht sie mit meiner Fraktion wie auch mit namhaften Verfassungsrechtlern in einer Linie. Im Übrigen ist ja bezeichnend, dass sich der ehemalige FDP

Innenminister Baum an die Spitze der Kritiker dieses Gesetzes gestellt hat.

Die Landesregierung wird nicht umhinkommen, nach Verkündung eines entsprechenden Urteils die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen wieder auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen.

Welches Vertrauen dem Amt der Landesbeauftragten entgegengebracht wird und welch hohe Glaubwürdigkeit und Kompetenz dort gesehen wird, zeigt die immer stärker werdende Zahl von Anfragen und Beschwerden, die dort eingehen.

Entsprechend breit ist das Spektrum der Probleme, mit denen sich Frau Sokol und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinanderzusetzen haben. Ihr Aufgabenspektrum umschließt dabei nicht nur Landes- und kommunale Behörden, sondern auch die freie Wirtschaft und andere Bereiche. Nicht nur die Fußballfans unter uns erinnern sich gerne an die Fußball-WM in Deutschland. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind hier das Akkreditierungsverfahren und das sogenannte Ticketing zu erwähnen.