Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

(Beifall und Heiterkeit von CDU und FDP – Horst Becker [GRÜNE]: Das ist unver- schämt, ehrlich!)

Herr Becker, Ihre Bemerkung, dass das, was ich gerade gesagt hätte, unverschämt wäre, ist eine Beleidigung des Präsidenten. Das weise ich mit

Entschiedenheit zurück und untersage Ihnen solche Äußerungen.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich war noch in der Beantwortung, ja? – Ich beantworte die Frage gerne zu Ende und bleibe dabei: Wenn Sie so vorgehen, dann manipulieren Sie. Dann gehen Sie nicht sachgemäß vor. Der Kosten-Nutzen-Faktor ist nicht der Faktor, der in der integrierten Gesamtverkehrsplanung vorgesehen war, den haben Sie durch das Haus Wittke, durch Wittke selber – das ist belegbar – entgegen dem Rat der Fachleute durchgesetzt.

Wenn Sie jetzt so tun, als ob die integrierte Gesamtverkehrsplanung die Ergebnisse zutage gebracht hätte, die Sie vorgetragen haben, dann haben Sie das System einer integrierten Gesamtverkehrsplanung nicht verstanden und wissen entweder nicht, was Ihr Minister gemacht hat, oder wollen es nicht wissen, weil Sie es dem Hohen Haus anders vortragen wollen, als es der Realität entspricht.

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen am Ende ganz deutlich sagen: Die Fahrgäste in Bussen in Bahnen werden die Politik, die Sie betreiben, unter anderem mit Verspätungen bezahlen, es ist Ihre Politik, dass Sie sich nicht ordnungsgemäß um den ÖPNV für dieses Land kümmern, zu dessen Lasten rechnen und es aber uns zugute halten, wenn wir uns darum kümmern. Man wird am Ende der Wahlperiode merken, dass das, was bei Ihrer Regierungsübernahme mit einer Erfolgsbilanz gestartet ist, verspielt wurde, weil Sie nur noch eine Autovorrangpolitik betrieben haben. Das ist feststellbar.

Meine Damen und Herren, deswegen müssen Sie sich schon vorhalten lassen, dass hier genau das Gleiche passiert wie bei der Wohnungspolitik: Sie reißen ab, was andere aufgebaut haben. Und Sie fügen dem Land einen Schaden zu.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Jetzt hat Herr Minister Wittke das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Zukunft des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen ist das Thema dieser Debatte. Zu der Großen Anfrage der SPD-Fraktion liegt Ihnen in der Tat seit etlichen Monaten die Antwort der Landesregierung

vor. Erlauben Sie mir deshalb zu Beginn zwei grundsätzliche Bemerkungen.

Erstens. Jawohl, der ÖPNV in NordrheinWestfalen hat eine Zukunft. Und er hat eine gute Zukunft.

(Beifall von CDU und FDP)

Ein moderner und bezahlbarer öffentlicher Personennahverkehr ist nämlich unverzichtbar für unser Land. Busse und Bahnen sichern in NordrheinWestfalen flächendeckend Mobilität für alle und stellen damit einen wichtigen Baustein der Daseinsvorsorge dar.

Dies wird durch die Nachfragezahlen belegt. Im Jahr 2006 sind rund 11 Milliarden Personenkilometer im straßengebundenen ÖPNV und rund 8,3 Milliarden Personenkilometer im Schienenpersonennahverkehr zurückgelegt worden.

Die weitere Entwicklung wird durch besondere Herausforderungen geprägt, denen sich alle Beteiligten – Staat, kommunale Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen – stellen müssen. Ich nenne hier die ÖPNV-Finanzierung, den demografischen Wandel und den Beitrag des ÖPNV zum Klimaschutz.

Zweitens. Wir haben mit dem neuen ÖPNVGesetz, das am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten wird, einen nachhaltigen Beitrag zur Zukunftssicherung des öffentlichen Personennahverkehrs in unserem Land geleistet.

(Beifall von Bernd Schulte [CDU])

Die kommunalen Möglichkeiten zur Gestaltung des straßengebundenen ÖPNV und des SPNV sind durch die Pauschalierung der Fördermittel erheblich gestärkt worden. Es liegt nun in der Verantwortung der kommunalen Aufgabenträger, die neuen Gestaltungsspielräume zu nutzen, um das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln effizient und kundengerecht auszugestalten.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein zentrales Thema, das in dieser Debatte auch schon eine Rolle gespielt hat, für die Finanzierung des ÖPNV ist die Sicherung der Regionalisierungsmittel. Die vom Bund im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 beschlossenen Kürzungen belasten allein uns in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2010 mit 516 Millionen €.

Liebe Kollegen von der Sozialdemokratie und von den Bündnisgrünen, es wäre schön gewesen, wenn wir bei unserem Kampf gegen diese Kürzungen auf Bundesebene Ihre Unterstützung gehabt hätten. Vor allem wäre es schön gewesen,

einen Bundesverkehrsminister an seiner Seite gehabt zu haben, der gegen den Bundesfinanzminister und gegen die Kürzungen dieses Teils seines Haushaltes gekämpft hätte.

Um gleich noch mit einer Legende aufzuräumen, Herr Wißen, weil Sie sie hier immer wieder vortragen und ich von meiner Frau, die Pädagogin an einer Grundschule ist, weiß, dass man das eine oder andere stets wiederholen muss, damit es irgendwann im Kopf der Kleinen – ich meine jetzt die Kleinen bei ihr in der Grundschule – ankommt: Sie haben Bayern und Hessen genannt. Jawohl, Bayern und Hessen tun jetzt so, als würden sie wegfallende Bundesmittel mit Landesmitteln ausgleichen. Die Wahrheit ist aber, dass beide Länder, Bayern wie Hessen, in der Vergangenheit widerrechtlich Schülerbeförderungskosten aus Bundesregionalisierungsmitteln bezahlt haben.

Wenn diese beiden Ländern jetzt so tun, als würden sie dort Landesmittel einsetzen, tun sie das, was Nordrhein-Westfalen schon immer getan hat: Sie verhalten sich schlicht gesetzeskonform. Sie tun also das, was wir in Nordrhein-Westfalen stets getan haben.

(Bodo Wißen [SPD]: Sie haben doch die Schülerbeförderungskosten gekürzt!)

Mitnichten tun sie auch nur einen Euro aus Landesmitteln in den Pott der Regionalisierungsmittel. Das ist auch vernünftig; denn für die finanzielle Ausgestaltung der Regionalisierung ist der Bund zuständig – nicht die Länder.

(Beifall von CDU und FDP)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, allerdings steht jetzt endlich die damalige Zusage des Bundesfinanzministers vor der gesetzlichen Umsetzung. Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche die erneute Änderung des BundesRegionalisierungsgesetzes beschlossen. Damit werden die Mittel im Jahre 2008 bundesweit um 65,1 Millionen € erhöht und ab 2009 um jährlich 1,5 % dynamisiert. Danach werden unserem Land 2008 rund 10,26 Millionen € Regionalisierungsmittel mehr zur Verfügung stehen. Nach dem Gesetzentwurf, dem der Bundesrat aber noch zustimmen muss, ist im Jahr 2014 eine Überprüfung der Höhe der Mittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 vorgesehen.

Noch eines an dieser Stelle: Wenn Sie sich nicht damals auf einen Kuhhandel eingelassen hätten und meine Vorgänger nicht schlecht verhandelt hätten, hätten wir heute einen Schlüssel für die Verteilung der Regionalisierungsmittel, der die Verkehrsleistung bei uns in Nordrhein-Westfalen

auch widerspiegeln würde. Sie haben sich damals aber um den Preis einer Schimäre, nämlich um den Preis der Realisierung des Metrorapid, auf einen Schlüssel eingelassen, der zulasten Nordrhein-Westfalens geht.

(Beifall von CDU und FDP)

Sich heute hierhin zu stellen und so zu tun, als hätten Sie mit all dem nichts zu tun gehabt, ist, gelinde gesagt, grob fahrlässig, wenn nicht sogar eine Unverschämtheit. Wir könnten heute im schienengebundenen Personennahverkehr finanziell deutlich besser dastehen, wenn Sie damals vernünftig verhandelt hätten und meine Vorgänger sich nicht auf diesen Kuhhandel ohne Gegenwert eingelassen hätten.

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Durch die gesetzliche Ausgestaltung der SPNVPauschale in Höhe von 800 Millionen € ab dem Jahr 2008 und die Dynamisierung um 1,5 % ab dem Jahre 2009 werden die kommunalen Aufgabenträger in die Lage versetzt, die notwendigen Anpassungen im Leistungsangebot gemeinsam mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen regional ausgewogen zu gestalten. In NRW wird es in der kommenden Fahrplanperiode 2007/2008 beim SPNV-Leistungsangebot Einschränkungen von landesweit maximal 1,5 % geben. Das zeigt, dass die kommunalen Aufgabenträger ihre Verantwortung wahrnehmen.

Ich will an dieser Stelle auch ausdrücklich an die Beteiligten im straßengebundenen ÖPNV appellieren, weiterhin zunächst alle Möglichkeiten von Effizienzsteigerungen im Angebotssystem auszuschöpfen, damit Fahrpreiserhöhungen tatsächlich die Ultima Ratio bleiben.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr werden die Ausgestaltung des SPNV-Leistungsangebotes und die Beseitigung von Qualitätsdefiziten gegenwärtig von einem Grundsatzkonflikt über die verkehrsvertraglichen Finanzierungsregelungen mit der DB Regio Nordrhein-Westfalen überlagert.

Die Landesregierung kann und will diesen Konflikt nicht für die Beteiligten lösen. Ich kann die Vertragsparteien nur eindringlich bitten, keine Mittel unversucht zu lassen – zum Beispiel die Einbeziehung neutraler Dritter –, damit dieser Konflikt nicht zulasten der Kundinnen und Kunden an Rhein und Ruhr eskaliert.

Wettbewerb kann zur Effizienzsteigerung im Angebotssystem einen ganz entscheidenden Beitrag leisten. Die Landesregierung versteht dabei unter Wettbewerb im ÖPNV keinen reinen Kostenwett

bewerb, sondern in erster Linie Qualitätswettbewerb. Anders gesagt: Wettbewerb allein durch Lohndumping wollen wir nicht! In NordrheinWestfalen wird die sogenannte Wettbewerbsquote im SPNV – es geht hier um längerfristige Verkehrsverträge, die in Wettbewerbsverfahren vergeben werden – bis 2010 auf nahezu 50 % ansteigen.

Die Wettbewerbsentwicklung im straßengebundenen ÖPNV wird nicht zuletzt durch die Umsetzung der neuen europäischen ÖPNV-Verordnung bestimmt werden, die noch in diesem Jahr verkündet wird und im Jahr 2009 in Kraft treten soll. Diese Verordnung schafft unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wir werden nicht umhin kommen, das Personenbeförderungsgesetz des Bundes anzupassen. Hier stehen wir – das zeichnet sich schon ab – vor schwierigen Diskussionen.

Meine Damen und Herren, zur ÖPNV-Finanzierung gehört auch die investive Seite. Auch hier hat das Land die kommunalen Aufgabenträger durch die Pauschalierungsregelungen gestärkt. Wir werden nicht mehr alles vom grünen Ministeriumstisch aus in Düsseldorf vorschreiben, sondern wir geben die Kompetenzen in die Region, weil man vor Ort am besten weiß, wie die investiven Mittel zu verwenden sind.

Das gilt für die ÖPNV-Pauschale in Höhe von 110 Millionen €, die zu 80 % an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten ist und aufgrund eigenverantwortlicher Entscheidungen der Aufgabenträger für die Modernisierung und Umrüstung der Busflotte eingesetzt werden kann.

Ich habe im Übrigen keinen Zweifel, dass bei Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen ein breiter Konsens darüber besteht, dass der ÖPNV durch den Einsatz schadstoffarmer Busse seinen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten kann und leisten muss.

Ersatzbedarf besteht aber nicht nur bei der Busflotte. In der Zukunft wird es vor allem um Ersatzinvestitionen in die kommunale Schieneninfrastruktur gehen. Die Stadtbahnsysteme an Rhein und Ruhr sind in die Jahre gekommen. Die Notwendigkeit von Grunderneuerungsmaßnahmen wird zunehmen. Diese Maßnahmen waren nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes vor der Föderalismusreform nicht förderfähig. Auch hier erweitern wir mit der pauschalierten Investitionsförderung in Höhe von jährlich mindestens 150 Millionen € die Fördermöglichkeiten der kommunalen Aufgabenträger und haben

dies in den neuen Verwaltungsvorschriften zum ÖPNV-Gesetz ausdrücklich klargestellt.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Stärkung der Eigenverantwortung der kommunalen Aufgabenträger für den gesamten ÖPNV korrespondiert mit der gesetzlich geregelten Verantwortung des Landes für Projekte und Maßnahmen im besonderen Landesinteresse. Das gilt sowohl für das im besonderen Landesinteresse liegende SPNV-Netz, das gegenwärtig mit den SPNV-Aufgabenträgern erörtert wird, als auch für die bedeutenden Infrastrukturprojekte wie den Rhein-Ruhr-Express und die Modernisierung von Großbahnhöfen in Nordrhein-Westfalen.

Ich freue mich, dass nach der Aufnahme des Projektes Rhein-Ruhr-Express in den Investitionsrahmenplan des Bundes nun auch für die Modernisierung der Hauptbahnhöfe in Essen, Duisburg, Münster und Dortmund mit dem Bundeshaushalt 2008 ein besonderes Bundesinteresse festgelegt ist.

Damit das auch klar ist: Mit der Umgestaltung des Döppersberges ab 2009 in Wuppertal werden wir auch das letzte große Bahnhofsprojekt in Nordrhein-Westfalen, nämlich die Sanierung des Wuppertaler Hauptbahnhofes, angehen.

(Beifall von der CDU – Hannelore Kraft [SPD]: Wo ist der Mülheimer Hauptbahn- hof?)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zu den Herausforderungen, vor denen der ÖPNV steht, gehört auch die Entwicklung der Nachfrageseite. Damit meine ich die Auswirkungen des demografischen Wandels, die bereits jetzt erkennbar sind, aber verstärkt langfristig, das heißt, nach dem Jahr 2015 eintreten werden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wird es zu einem Rückgang des Berufs- und Ausbildungsverkehrs kommen, während der Anteil des Einkaufs- und Versorgungsverkehrs kräftig zunehmen wird.