Protokoll der Sitzung vom 16.11.2007

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Das ist ein Armutszeugnis für die Koalitionsfraktionen und für diese Regierung.

Wir finden, dass man dieses Problem aus zwei Gründen sehr intensiv beraten muss. Zum einen gibt es das generelle Problem der Altersarmut. Das verschärft sich aber noch durch ein frauenpolitisches Problem, nämlich dadurch, das Frauen sehr viel häufiger deutlich niedrigere Rentenansprüche haben. Wenn bei diesen Frauen mit ihren extrem niedrigen Rentenansprüchen noch bis zu 18 % Abzüge vorgenommen werden, liegen sie

mit ihrem Rentenanspruch für ihre letzte Lebensphase in einem Einkommensbereich, von dem man nicht leben kann. Das heißt, dann braucht man ergänzende und aufstockende Leistungen. – Das kann so nicht angehen.

Auch hier findet wieder eine Verschiebung der Leistungspflicht statt, nämlich vom Staat auf Bundesebene hin zur kommunalen Ebene, die dann über die Grundsicherung im Alter einspringen muss. – Das kann nicht sein und ist inakzeptabel. Deswegen hoffen wir, dass es hier schnell zu einer gemeinsamen Entscheidung kommt. Wir haben uns für eine direkte Abstimmung entschieden, weil wir diese Entscheidung ganz schnell und dringend brauchen. Es ist ganz dringend, dass Nordrhein-Westfalen in der nächsten Bundesratssitzung aktiv wird. Deswegen bitten wir Sie heute hierzu um Zustimmung.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Steffens. – Für die CDU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Post.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Steffens, ich will vorausschicken, dass wir Ihren Antrag nicht werden mittragen können, weil er zu weit geht.

Natürlich müssen Personen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, nicht Arbeitslosengeld II bekommen. Das führt dazu, dass Bezieher von ALG II von den Arbeitsagenturen beim Erreichen der Altersgrenze und bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen für die Rente zur Beantragung einer Altersrente – auch mit Abschlägen – aufgefordert werden. Die Rente ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Das steht so grundsätzlich im Gesetz.

Für eine Übergangszeit gibt es eine bis zum 31. Dezember geltende Ausnahmeregelung zu dieser Vorgehensweise. Danach können die Arbeitsagenturen Bezieher von ALG II nur dann dazu auffordern, eine Altersrente zu beantragen, wenn diese abschlagsfrei zu zahlen ist.

Die 58er-Regelung birgt die Gefahr, dass Firmen diese Regelung missbräuchlich nutzen und frühzeitig Menschen in den Ruhestand schicken mit der Bemerkung, sie könnten sich ja an anderer Stelle bedienen. Das kann nicht sein.

Ihre Forderung, dass ausgeschlossen werden muss, dass Arbeitssuchende vor Erreichen der Altersgrenze in Rente geschickt werden, kann auch nicht aufgenommen werden, weil diese For

derung viel zu weit geht. Die Behauptung und scheinbare Feststellung in Ihrem Antrag, es sei eine schwere Benachteiligung, trifft so nicht zu. Die Altersrente, selbst mit Abschlägen, dürfte in der Regel höher sein als das Arbeitslosengeld II.

Der Grundsatz im SGB II, nach dem eigene Mittel – dazu gehört die Altersvorsorge – eingesetzt werden müssen, gilt. In diesen Fällen, also in der Regel, dürften die Betroffenen ein großes Interesse daran haben, anstelle des ALG II – wenn auch durch früheren Renteneintritt reduziert – Rente in Anspruch zu nehmen, also selbst zu entscheiden. Von Zwangsverrentung kann nur in sehr wenigen Fällen ausgegangen werden. Ihre absolute Darstellung ist also so zu revidieren.

Allerdings: Ich halte viel von der eigenen Entscheidung der Betroffenen. Das gilt hier für viele Menschen, die es leid sind, ihr ganzes Vermögen – so bei Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II – offenlegen zu müssen. Ich glaube, das ist uns klar.

Dazu kommt, dass es sich im Gesetz noch um eine Kann-Regelung handelt. Die Arbeitsgemeinschaften könnten, wenn der Bundesgesetzgeber sie mit Handlungsmaximen versehen würde, im Ermessen entscheiden. Das sollten wir unterstützen.

Der Vorschlag also, dass diese Personen nicht gegen ihren Willen von der Agentur für Arbeit in Altersrente geschickt werden können, ist erwägenswert. Eine Verschiebung, durch Rentenabschläge unter die SGB XII-Grenze zu rutschen, muss verhindert werden. Das werden uns auch die Kommunen sicherlich ins Stammbuch schreiben. Das ist eine eindeutige Sache.

Wenn also die 58er-Regelung ersatzlos aufgehoben würde, würde der mit 60 Jahren in Rente Geschickte natürlich bis zu 18 % verlieren. Dies wird zum Problem, wenn die Rente dadurch in die Nähe des SGB XII- bzw. SGB II-Satzes sinken würde. Ein anderes Problem ist es aber auch, von SGB II-Sätzen zu leben und damit verbunden dauernd die Eigentumsverhältnisse offenlegen zu müssen.

Wichtig wäre das, was ich eben gesagt habe: ein richtiges Ermessen der Arbeitsagenturen bzw. der Arbeitsgemeinschaften voraussetzend ein Abstandsgebot zur Grundsicherung und zu einer Feststellung der Nichtvermittelbarkeit. Dann würden wir Altersarmut sicherlich verhindern können.

Ich hoffe, dass die Koalition in Berlin in diesem Sinne entscheiden wird. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Post. – Das Wort hat nun Herr Schmeltzer für die SPD-Fraktion.

(Günter Garbrecht [SPD]: Mit dem, was er gesagt hat, müsste er dem Antrag doch ei- gentlich zustimmen!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei der Rede des Kollegen Post hatte ich schon das Gefühl, dass er an der einen oder anderen Stelle nicht zu dem Antrag gesprochen hat, sondern doch einiges vermengt hat. Das zeigt vielleicht, dass das seine einzige Begründung dafür war, dass die CDU den Antrag ablehnen will.

Um es gleich vorwegzunehmen: Es bräuchte eigentlich keine Beratung über diesen Antrag am heutigen 16. November 2007, wenn sich die Unionsvertreter im Koalitionsausschuss auf Bundesebene diesem Thema nicht gänzlich verschlossen hätten.

Frühverrentung, wie sie droht, wie es Kollegin Steffens richtig dargelegt hat, ist für Sozialdemokraten keine Option. Wir brauchen jetzt und nicht vor Auslaufen der derzeitigen Regelung zum Jahresende verlässliche Regeln für den Übergang von Arbeit in Rente bzw. in diesem speziellen Fall für den Übergang von Langzeitarbeitslosigkeit in Rente.

Das Thema ist nicht erst seit Vorliegen dieses Antrags bekannt. Seit geraumer Zeit wird in Berlin daran gearbeitet, dass derjenige, der arbeiten kann und will, nicht willkürlich und mit erheblichen Abschlägen in Rente geschickt werden darf. Es darf keinen rechtlich vorgegebenen Rahmen dafür geben, dass jemand ab einem bestimmten Alter in eine Rente mit Abschlägen gehen muss. Es kann und darf nicht wahr sein, dass im vergangenen Koalitionsausschuss eine Einigung zu einem vorliegenden Vorschlag nicht zustande gekommen ist.

Die SPD hat sich deutlich gegen diese Art der Frühverrentung nach Auslaufen der 58erRegelung ausgesprochen. Der Bundesarbeitsminister hat hierzu auch einen guten, einen tragbaren Vorschlag unterbreitet.

(Zuruf von Minister Andreas Krautscheid)

Der Bundesarbeitsminister, Herr Minister. Das ist Franz Müntefering. Sie als Landesminister sollten eigentlich wissen, wer auf Bundesebene regiert. Vielleicht ein bisschen Nachhilfe an dieser Stelle.

Es muss möglich sein, dass Ältere besonders intensiv gefördert werden. Keine Vermittlungsbemühung darf gescheut werden, um ältere Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen. Dafür hat der Bund die ersten Weichen bereits gestellt. Wir Sozialdemokraten wollen, dass ältere Arbeitslose noch stärker gefördert werden.

Ich empfehle den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen insbesondere einen Blick in den Beschluss „Gute Arbeit“ von unserem Bundesparteitag in Hamburg.

(Christof Rasche [FDP]: Oh Gott!)

Da können Sie etwas lernen, Herr Rasche. Wenn ich die Äußerungen des Landesarbeitsministers – das ist Herr Laumann, Herr Minister Krautscheid – zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit Älterer in den letzten Wochen richtig interpretiere, dann will er den Fokus stärker auf diese Zielgruppe gerichtet wissen. Aber Herr Laumann müsste damit langsam in Nordrhein-Westfalen anfangen, und er müsste langsam seine Initiative stoppen, nämlich die Kürzungsarie bei dem Einsatz von ESF-Mitteln zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.

Aber zurück zur Rente! Wer nur wenige Monate vor Auslaufen der ALG-II-Bezüge steht, darf nicht Opfer der späteren Geburt werden und mit Abschlägen in Rente geschickt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Sozialverband Deutschland erklärten einvernehmlich, dass die vorliegenden Signale der SDP für eine umfassende Lösung zur Einigung im Koalitionsausschuss zu begrüßen seien. Dies ist ein deutliches Signal, dass dem drohenden Prinzip der Frühverrentung mit Abschlägen wirksam gegengesteuert werden soll.

Wie gestern in der „Bild“ vom VdK-Präsidenten Hirrlinger zu lesen war – ich zitiere –:

„Diese schreiende Ungerechtigkeit muss gestoppt werden. Vielen unschuldig Langzeitarbeitslosen droht sonst Rente nahe der Armutsgrenze.“

Herr Post, wenn Sie sagen, es ist erwägenswert, über dieses „gegen den Willen von ALG-IIEmpfängern“ zu reden: Das ist nicht nur erwägenswert, sondern – und genau das ist der Inhalt dieses Antrages –

(Zuruf von Norbert Post [CDU])

Sie müssten auch handeln.

(Beifall von der SPD)

Aber wo, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist jetzt das soziale Gewissen aus der NRW-CDU? – Herr Laumann, der Minister, hat hier im Hause mit uns den Armuts- und Reichtumsbericht diskutiert. In den „Westfälischen Nachrichten“ am 31. August war von ihm zu lesen – ich zitiere –:

Die Sicherung einer guten Rente, die vor Altersarmut schützt, sei ein weiteres Ziel seiner Politik, machte der Riesenbecker deutlich.

Ja, dann muss er auch entsprechend handeln. Denn hier geht es genau darum, eine sichere Rente einzuführen, die vor Altersarmut schützt.

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Post?

Nein, jetzt nicht.

Jetzt nicht.

Ist es gerade an diesem Minister, dieser Ungerechtigkeit, die droht, jetzt entgegenzuwirken, indem er seinen Einfluss in den CDU-Kreisen in Berlin wahrnimmt? Wenn sein Herz wirklich in Berlin sein soll, dann muss er es in die Hand nehmen und seinen Sozialpolitikern auf Bundesebene den richtigen Weg weisen.

Es liegt eindeutig am stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU, an unserem Ministerpräsidenten, endlich darauf hinzuwirken, dass die CDU nicht mehr sprachlos im Koalitionsausschuss ist. Oder ist etwa der SPD-Vorschlag so nah bei den Menschen, dass er erahnen kann, keine Überschrift mehr zu erhaschen?

Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, warum es vielleicht auch sein könnte, dass man sich diesem Thema der Frühverrentung nicht stellt. Heute lesen wir in der Zeitung, wie die nordrhein-westfälische Landesregierung mit diesem Thema umgeht. Da werden Angebote für Frühpensionierungen, Abfindungen oder Teilzeitarbeit unterbreitet. Da gibt es Abfindungen für Angestellte pro Jahr im Amt von 75 % eines Monatsgehaltes. Da erhalten Bedienstete drei Monate volle Bezüge, drei Jahre ein Ruhegeld von 72 %. Das kann natürlich auch ein Grund sein, warum man sich dem verwehrt.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)