Meine Damen und Herren, Letzteres ist sicherlich etwas überzeichnet. Auf der anderen Seite macht es aber das Ziel der Grünen deutlich, dass nur der graswurzelsuchende Ökoaktivist, von öffentlicher Hand alimentiert, in Sandalen auf Flechtenkartierung in den Rinnsteinen das Ziel ist.
Wir haben einen Antrag eingebracht „Feinstaub: NRW als Modellregion in Europa“. Diese Überlegung wollen wir inhaltlich weiter forcieren. Wir verkennen nämlich nicht, dass Feinstaub, weil lungengängig, problematisch ist. Wir haben eine über 90%ige Reduzierung des Staubs seit 1970 erreicht. In Gesamtdeutschland waren es ehemals 3 Millionen t Emissionen, derzeit sind es 209.000 t. Das ist eine Reduktion um mehr als
Bei Feinstaub stochern wir allerdings im Dunkeln. Wir messen ausschließlich die Masse, nicht Oberfläche und Inhaltsstoffe. Wir betreiben aufgrund der begrenzten Auswirkungen gerade beim Kraftfahrzeug eine Symbolpolitik. Beispiel ist der Diesel-Rußpartikelfilter. Das kann alles so nicht richtig sein.
Dem haben die Koalitionsfraktionen den Antrag „Feinstaubprobleme effizient lösen – NRW als Modellregion für Umweltkompetenz entwickeln“ entgegengesetzt.
Meine Damen und Herren, die Luftreinhalteplanung ist erfolgreich. Die Luftreinhalteplanung muss fortgeführt werden. Sie wird fortgeführt. Damit steht uns ein intelligentes Steuerungsmittel zur Verfügung. Planungssicherheit wollen wir beibehalten. Das gilt auch für die Euronorm. Wir sollen den Verbraucher auch nicht durch alle möglichen Normen drangsalieren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss – ich muss für meinen Kollegen Witzel aus Essen noch zeitlichen Raum lassen –
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das müssen Sie nicht! – Thomas Eiskirch [SPD]: Wir wollen nicht übertreiben!)
einen Hinweis von Herrn Prof. Schreckenberg aus der Anhörung zitieren: Verkehr macht in seiner Wirkung am Ende aber nur einen kleinen Prozentsatz aus. Das muss man sich immer vor Augen halten. Die Hintergrundbelastung – hier kursieren einige Zahlen – ist immer noch das größte Problem. Wir werden niemals ohne Feinstaub leben. Die Natur hat immer Feinstaub hervorgebracht, ob Sie Vulkanismus oder andere natürliche Dinge betrachten. Wir fahren an die Nordsee, um Feinstaub einzuatmen. Es kommt darauf an, ob er tatsächlich schädlich ist. Deswegen geht es um die qualitative Oberflächengestalt von Feinstaub.
Meine Damen und Herren, das alles sind Dinge, zu denen wir überhaupt nichts sagen können, die aber entscheidungsrelevant sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Ellerbrock. – Für die Landesregierung hat jetzt in Vertretung von Herrn Minister Uhlenberg Frau Ministerin Thoben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Luftreinhaltung gehört zu den Schwerpunkten der Umweltpolitik der Landesregierung.
Nun ist das Thema wieder stärker im Blickfeld der Öffentlichkeit, auch weil die Einführung der ersten Umweltzonen in Köln und in Berlin ab 1. Januar 2008 unmittelbar bevorsteht.
Die Grünen fordern für das Ruhrgebiet nun eine großräumige zusammenhängende Umweltzone bis spätestens April 2008. Ein „UmweltzonenFlickenteppich“ sei den Menschen nicht zuzumuten. Und die Grünen meinen Minister Uhlenberg auffordern zu müssen, das Bearbeitungsverfahren an sich zu ziehen.
Lassen Sie mich dazu vorab feststellen: Den Überlegungen für eine übergreifende und zusammengefasste „Umweltzone Ruhrgebiet“ erteilt die Landesregierung eine klare Absage.
Die Landesregierung steht für ein ökonomisch und ökologisch vitales Ruhrgebiet mit starker Wirtschaft und hoher Lebens- und Umweltqualität. Eine intakte Umwelt ist ein wichtiger Standortfaktor. Unsere Politik zum Schutz von Leben und Umwelt nimmt aber zugleich Rücksicht auf die positive Entwicklung der Metropolregion Ruhr durch Gewährleistung von Mobilität und wirtschaftlicher Prosperität.
Nein. – Bürger und Wirtschaft dürfen daher nicht durch unverhältnismäßige Umweltschutzauflagen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit behindert werden.
Umweltzonen sind als zusätzliches Mittel zum Schutz der Bürger dann, aber auch nur dann geboten, wo die Überschreitung von Grenzwerten gegeben ist und mit weniger einschneidenden Maßnahmen nicht verhindert werden kann. Dazu sind wir dann aber auch europarechtlich verpflichtet. Es wird immer ein Bündel von Maßnahmen
angewandt. Daher verbietet sich eine undifferenzierte Ausweisung einer Umweltzone für das gesamte Ruhrgebiet.
Wie ist die Lage im Ruhrgebiet tatsächlich? Wo stehen wir dort mit der Luftreinhalteplanung? – Mit dem Vollzug der EU-Luftqualitätsrichtlinien wurden seit 2004 für die Ruhrgebietsstädte Duisburg, Essen, Dortmund, Hagen, später dann Mülheim, Oberhausen und Bochum Luftreinhaltepläne wegen Feinstaubüberschreitungen aufgestellt, zumeist – das muss in diesem Zusammenhang klar gesagt werden – zusätzlich auch wegen Stickstoffdioxidüberschreitungen.
Mittlerweile ist hinlänglich bekannt, dass beide Luftschadstoffe überwiegend aus dem Verkehr kommen und sich schädlich auf die Gesundheit auswirken.
Mit den ersten Luftreinhalteplänen wurden zunächst lokale Maßnahmen umgesetzt wie Verkehrslenkung, Verstetigung des Verkehrsflusses, Durchfahrverbote für den Schwerlastverkehr. Dies hat erste Erfolge gebracht, aber das reicht nicht aus.
Dass im Ruhrgebiet, wo die Städte fließend ineinander übergehen und wo die Bevölkerungsdichte und die Wirtschaftskraft hoch sind, regionale Konzepte vonnöten sind, liegt auf der Hand, ist Konsens zwischen allen Beteiligten.
Eine Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes Ruhr und des Umwelt- und Verkehrsministeriums, die Anfang des Jahres vorgestellt wurde, kommt zu dem Vorschlag, dass es auf regionaler Ebene im Großen und Ganzen im Verkehr vier Handlungsfelder gibt: Güterlogistik, Verkehrsleittechnik, ÖPNV und eben auch Umweltzonen.
Die Studie ist aber nicht etwa ein Planentwurf, dessen Ergebnisse durch uns 1:1 umgesetzt werden. Der Umweltminister hat vielmehr die Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg am 29. März dieses Jahres angewiesen, einen regionalen Luftreinhalteplan Ruhrgebiet aufzustellen.
Er hat sich die Koordination dieses anspruchsvollen Vorhabens – wir betreten immerhin Neuland – in der Luftreinhaltung vorbehalten.
straffem Zeitplan und konkreten Vorgaben, damit der Luftreinhalteplan bis Ende des Jahres im Entwurf vorliegt. Die für die Aufstellung der Pläne zuständigen Bezirksregierungen beteiligen dabei, wie bei allen anderen Plänen bisher auch schon, die Kommunen, die lokale Wirtschaft, die IHK, die Handwerkskammer, den Einzelhandel, Verkehrsunternehmen und weitere Interessengruppen. Der Planentwurf wird anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt, die dann innerhalb von sechs Wochen Anregungen und Einsprüche vortragen kann. Die Behörden prüfen diese und nehmen sie gegebenenfalls mit in den Plan auf.
Erstens. Niemand anderer als der Umweltminister koordiniert das Großvorhaben „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet“.
(Thomas Eiskirch [SPD]: Das ist aber ein Armutszeugnis, wenn das Koordination ist! – Zuruf von Svenja Schulze [SPD])
Zweitens. Der Zeitrahmen ist eng gesteckt. Mit der Landesregierung und im Dialog Wirtschaft und Umwelt wurden viele Gespräche mit den beteiligten Kreisen und den Betroffenen geführt mit dem Ziel, Alternativen zur Umweltzone zu finden.
Mittlerweile hat sich Ernüchterung breitgemacht. Grundlegende Verbesserungen sind in der Güterlogistik in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Telematik und Verkehrsleittechnik werden erst in Jahren ihre Wirksamkeit entfalten. Im ÖPNV sind kurzfristig keine signifikanten Verbesserungen zu erwarten.
Aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist abzuleiten, dass Umweltzonen nur in Gebieten ausgewiesen werden dürfen, in denen Grenzwerte überschritten sind, sowie in Gebieten, die einen relevanten kausalen Beitrag zur Grenzwertüberschreitung leisten. Als fachliche Grundlage zur Ermittlung der Belastungssituationen werden Messungen und Berechnungen herangezogen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz betreibt im Ruhrgebiet insgesamt über 50 Messstellen. Ferner wurden auf Basis von Verkehrszahlen und Bebauungsdaten Luftschadstoffbelastungen im Ruhrgebiet straßenfein berechnet. Die Ergebnisse wurden in sogenannten Ampelkarten zusammengestellt, die wir im Internet veröffentlicht haben.
In der Gesamtschau ergibt sich daraus folgendes Bild: Im Ruhrgebiet gibt es eine Reihe von Gebieten, in denen Umweltzonen eingerichtet werden müssen. Daneben gibt es aber auch Areale, für die eine Umweltzone nicht zu begründen ist. Infolgedessen wird es im Ruhrgebiet mehrere, teils städteübergreifende Umweltzonen geben. Sie werden aber nicht automatisch ein Stadtgebiet in seinen Grenzen umfassen, wenn die fachlichen Kriterien dies nicht erfordern. Wir bezeichnen das als Wabenlösung.
Das Umweltministerium hat frühzeitig einen Orientierungsrahmen aufgestellt, in dem klar geregelt ist, welche Fristen für die Umsetzung gelten, welche Plaketten zulässig sind, welche Übergangsregelungen bestehen und welche Ausnahmen zulässig sind. Das gilt natürlich nicht nur für das Ruhrgebiet, sondern landesweit. Es sind für alle Umweltzonen verbindliche, klare und einheitliche Vorgaben, kein Flickenteppich.
Die Voraussetzungen der Umweltzonen, insbesondere auch Vorgaben zu Übergangsregelungen und Ausnahmen, sollen möglichst unbürokratisch und kostengünstig für die Betroffenen sein. Die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Anwohner werden wir besonders beachten, ohne das Ziel des Gesundheitsschutzes in Frage zu stellen.
Wenn eine Umweltzone im Ergebnis unumgänglich notwendig ist, gilt: Je frühzeitiger Maßnahmen kommen, um so eher wird etwas für den Gesundheitsschutz getan. Die Bürger und die Wirtschaft brauchen hier schnell Klarheit. Insofern bin ich sehr daran interessiert, dass in diesen Fällen Umweltzonen so schnell wie möglich qualifiziert, wirkungsvoll und unbürokratisch in Kraft gesetzt und vollzogen werden. Der regionale Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist ein völlig neuer Ansatz, und Umweltzonen sind ein neues Instrument.