Herr Giebels, Sie haben so schön aus den Anhörungen zitiert. Demnach sei unser Gesetz so furchtbar schlecht. Sie haben allerdings sehr selektiv gelesen. Ich habe gerade noch einmal grob durchgeblättert und möchte nur ein paar Gegenzitate insbesondere zum Thema Standards bringen.
„Erstens. Der Regierungsentwurf ist an manchen Stellen zu vage. Es wäre wünschenswert, wenn Festlegungen und konkrete Angaben gemacht würden, etwa zu der Größe von Wohngruppen oder auch zu der Anstaltsgröße.
Drittens: Disziplinarmaßnahmen. Ich halte die Formulierung im Entwurf der Grünen für recht gelungen.“
Das war eine vier minus, Herr Giebels, die Sie aus der Richtung bekommen haben. Da können Sie doch nicht sagen, dass Ihr Gesetzentwurf gelobt worden ist.
„Nach dem, was mir an Untersuchungen vorliegt, sind acht bis zwölf junge Menschen für eine Wohngruppe mehr als ausreichend, wenn zwei Betreuer dabei sind.“
„20, 30, 40 zu verwahren und das als Wohngruppe zu verkaufen, ist lebensgefährlicher Etikettenschwindel.“
Ich zitiere einen letzten Sachverständigen. Dann höre ich auf, obwohl sich die Liste beliebig fortsetzen ließe, aber meine Redezeit reicht nicht aus. Prof. Walter sagt:
„das umsichtig die relevanten Fragestellungen erfasst, jedoch häufig halbherzig im unverbindlichen Schlingerkurs verbleibt und zu keinen befriedigenden Regelungen vorstößt. Irgendwelche Reformimpulse werden von einem derartigen Ansatz kaum ausgehen.“
Das sind Kommentare aus der Anhörung, die bestätigen: Ihr Gesetzentwurf reicht nicht aus, um wirklich weiterzukommen.
Wohngruppenstandards fehlen, Quantität und Qualität des Personals fehlen. Ein klarer Vorrang für den offenen Vollzug fehlt. Auch hier sagt Wertebach: Der offene Vollzug bietet mehr Chancen der Resozialisierung. Deswegen brauchen wir einen klaren Vorrang. Dieser klare Vorrang, Herr Orth, ist in diesem Gesetz nicht enthalten.
Zu den Anstaltsgrößen! Fast alle Sachverständige, die sich dazu geäußert haben, haben gesagt: Der neue Bau in Wuppertal ist mit 500 Gefangenen überdimensioniert. Das kann nicht funktionieren. Wir brauchen überschaubare Anstaltsgrößen.
gung seitens der Regierung und auch bei Ihnen überhaupt nicht vorkommt – das Wort ist in Ihrem Wortschatz wahrscheinlich nicht enthalten –, ist das Thema Haftvermeidung. Hierzu haben in der Anhörung die Vertreter der Wohlfahrtsverbände die klare Aussage getroffen, dass wir bei der Problematik der Überbelegung nicht immer nur daran denken sollten, neue Knäste zu bauen, sondern zu überlegen, welche Alternativen es zur Haft gibt;
Sie werden das Gesetz gleichwohl so, wie es die Landesregierung vorgelegt hat, also – bis auf den Nichtraucherschutz – ohne Veränderungen nach der Anhörung, verabschieden.
Zudem halte ich die Zielvorgaben des Gesetzes, legt man den Haushaltsentwurf 2008 daneben, für nicht umsetzbar. Denn wenn wir von einem Verwahrvollzug wirklich zu einem Behandlungsvollzug kommen wollen, und das nicht nur in Form der von Werthebach beschriebenen Insellösungen, wie wir sie im Land in engagierten Anstalten finden, sondern flächendeckend, dann kann das mit dem Personal, Frau Ministerin, das Sie im Haushalt vorgesehen haben, nicht funktionieren. In Siegburg betrug der Personalschlüssel von Fachdiensten zu Gefangenen 1:70. Daran hat sich substanziell nichts geändert. In der Anhörung haben die Sachverständigen auf meine Frage einen Schlüssel von 1:30 bis 1:40 als notwendig bezeichnet. Den haben wir in Nordrhein-Westfalen in den Jugendstrafanstalten nicht, und den werden wir mit diesem Haushalt auch nicht annähernd erreichen.
Es kann nicht sein, dass in einer Wohngruppe, in der vielleicht 20 Gefangene sitzen, eine viertel Sozialarbeiterstelle für Resozialisierung zu sorgen hat. So geht es nicht!
Genau das Gleiche stellen wir beim Verbot der Überbelegung fest. § 115 regelt – was ich richtig finde –, die Überbelegung in den Hafträumen; übrigens ohne Übergangsfrist bis 2010 wie bei der Einzelunterbringung. Das heißt – im Ausschuss wurde die Zahl genannt –: Wir werden in ein paar Wochen 160 bis 180 Gefangene in überbelegten Zellen haben.
die schon über Jahre erfolgt ist. Ich rede den Belegungsausgleich zwischen den Anstalten gar nicht schön. Wenn nämlich beispielsweise die Vollzugskommission oder der PUA einmal etwa in Siegburg tagen, dann werden 30 Gefangene nach Iserlohn geschickt, damit die Zahlen stimmen. Insofern reicht das Stichwort „Belegungsausgleich“ eben nicht aus. Wir haben überbelegte Haftanstalten. Haftvermeidung wird überhaupt nicht thematisiert.
Wir werden dieses Gesetz in dieser Form nicht umsetzen können, wenn Sie nicht im Haushalt sehr viel konsequenter nachbessern und insbesondere die Fachdienste sehr viel konsequenter stärken; denn nur so können wir dem Vollzugsziel wirklich ein Stück näherkommen. Mit den warmen Worten, die Sie im Gesetz geschrieben haben, wird das nicht gelingen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Müller-Piepenkötter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als im letzten Jahr die Föderalismusreform den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Justizvollzuges übertragen hat, haben wir das ausdrücklich begrüßt. Wir haben es deshalb begrüßt, weil uns durch die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet wurden, die wir für eine Weiterentwicklung des modernen Justizvollzuges in Nordrhein-Westfalen für notwendig erachten.
Mit dieser Übertragung der Kompetenz ist uns natürlich zugleich eine große Verantwortung erwachsen. Dieser gesetzgeberischen Verantwortung werden wir jetzt in einem ersten und sehr wichtigen Schritt gerecht. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Landesjugendstrafvollzugsgesetzes eingebracht, den das Hohe Haus in zweiter Lesung beraten will.
Auch die Fraktion der Grünen hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der nun zur abschließenden Beratung ansteht. Ich will gerne zugeben, dass der Gesetzentwurf der Grünen in Teilbereichen
Im Übrigen versteht er sich offenbar als Gegenentwurf mit dem Anspruch, besser zu sein als der Regierungsentwurf.
Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall! Ihr Entwurf, Frau Düker, weist zahlreiche Schwachstellen, handwerkliche Unzulänglichkeiten und nicht zuletzt gravierende rechtliche Fehler auf. Ich habe das schon bei früheren Gelegenheiten anhand einiger Beispiele dargelegt und will das an dieser Stelle nicht wiederholen. Ich greife nur ein Beispiel heraus, weil es deutlich macht, welche justizpolitische Herausforderung die Schaffung eines solchen Gesetzes, wie wichtig ein zugrundeliegendes vollzugliches Gesamtkonzept und wie wichtig handwerklich sauberes Arbeiten und Formulieren ist.
In Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gibt es einen ganz zentralen Aspekt, der dort zu Recht angesprochen worden ist, nämlich die Gesundheitsfürsorge. Aber die besondere Gefährdung junger Menschen durch HIV und Drogen wird nicht einmal erwähnt, geschweige denn, dass speziell hierauf zugeschnittene Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsangebote verpflichtend vorgesehen wären.
Nicht zu verschweigen ist auch, dass Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten von der Fraktion der Grünen, offenbar entgangen ist, dass Ihr Entwurf und damit natürlich auch der entsprechende Änderungsantrag der SPD Regelungen enthält, die vom Landesgesetzgeber gar nicht getroffen werden können.