Protokoll der Sitzung vom 05.12.2007

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5704

Entschließungsantrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 14/5714

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Henke das Wort. Oder möchten Sie Ihre Rede zu Protokoll geben, Herr Henke?

Ich bin jetzt hin- und hergerissen zwischen der parlamentarischen Freude am Reden und der ärztlichen Not, helfen zu wollen. Ich entscheide mich für die Hilfe und gebe die Rede zu Protokoll. (Anlage 5)

(Beifall von CDU und FDP)

Der Kollege Henke gibt seine Rede zu Protokoll. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD die Kollegin Gebhard das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bekanntermaßen bin ich keine Ärztin. Ich kann diese ärztliche Hilfe also nicht leisten.

(Zurufe: Oh!)

Es tut mir leid. – Aber ich glaube, ich kann etwas zu dem beitragen, was parlamentarisch vielleicht doch notwendig ist. Es handelt sich beim Krankenhausgestaltungsgesetz nicht um irgendein kleines Gesetz, das man nebenher verabschieden kann, sondern wir müssen das schon sehr ernst nehmen, zumal große Strukturveränderungen angedacht, geplant und beabsichtigt sind.

Als dieser Gesetzentwurf am 29. März in den Landtag eingebracht wurde, glaubten wir alle noch an ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Als wir im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die dazugehörige Anhörung auf den 15. August terminierten, haben wir das immer noch geglaubt.

Doch dann nahm das Verhängnis seinen Lauf, was dazu geführt hat, dass wir heute abschließend über einen Gesetzentwurf befinden sollen, der an vielen Stellen noch nicht zu Ende gedacht ist. Das ist meines Erachtens nicht gut für die Krankenhäuser, nicht gut für die Träger, nicht gut für die Beschäftigten, und es ist schlecht für die kranken Menschen in unserem Land, die auf eine gute landesweite Versorgung angewiesen sind.

(Beifall von der SPD)

Drei Werktage vor der Anhörung beglückten Sie, Herr Minister, uns mit der Nachricht, dass Sie ein gutes Drittel Ihres Gesetzentwurfs gar nicht mehr wollen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: „Beglücken“ in Anführungsstrichen!)

Konsequenterweise hätten Sie den Gesetzentwurf zurückziehen sollen. Stattdessen stoppten Sie parallel das Investitionsprogramm 2007.

Die erste Anhörung – nachdem wir kurz vorher die Nachricht erhalten hatten, dass es gestoppt wird – erforderte somit von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin, um die Betroffenheit in wohlgesetzte Worte zu fassen. Dabei war das Wort „Wortbruch“ unvermeidlich. Eigentlich hätte man aus der Haut fahren müssen.

Die Anhörung hat sich dann auf die Teile konzentriert, die erörterbar waren. Dazu gehörte die Frage, wie wir in Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen dafür verbessern können, dass mehr ansonsten dem Tode geweihte Patienten in den Genuss von Organspenden kommen.

Bereits am 15. Mai hatte die SPD-Fraktion in Verbindung mit dem Entwurf für ein Krankenhausgestaltungsgesetz gefordert, sich mit dieser unbefriedigenden Situation in Nordrhein-Westfalen auseinanderzusetzen. Eine zentrale Forderung der SPD war und ist es, Transplantationsbeauftragte in Nordrhein-Westfalen verbindlich mit klar definierten Kompetenzen zu verankern.

Aufgrund der guten Ergebnisse der ersten Anhörung …

(Unruhe)

Ich habe das Gefühl, Sie haben etwas anderes zu besprechen. Ich fände es gut, wenn Sie das auch woanders machen würden.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU)

Ich dachte, wir sind hier im Parlament.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das weiß die Ko- alition nicht immer!)

Wenn es Ihnen nicht passt, hier zu sitzen, können Sie wirklich hinausgehen.

(Zurufe von der CDU)

Wir haben es geschafft – ich finde, das sollte hier durchaus positiv dargestellt werden –, uns auf entsprechende Vorschriften zu verständigen, die sowohl die Anliegen der Spenderinnen und Spender samt ihrer Angehörigen als auch die Anliegen der Institution Krankenhaus mit den Pflegenden

und den Ärzten angemessen berücksichtigen. Wir kamen überein, dazu detaillierte Vorschriften im Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz zu verankern und im Krankenhausgestaltungsgesetz nachdrücklich auf diese Vorschrift zu verweisen.

Ich erwarte daher heute das seltene Ereignis, dass alle Fraktionen dem Art. 2 in dieser Vorlage ihre Zustimmung erteilen. Ich denke, es ist ein gutes Signal, wenn bei einem solch sensiblen Thema die Fraktionen beieinander stehen.

Ein weiteres positives Ergebnis dieser Anhörung ist, dass in dem Entwurf für ein Krankenhausgestaltungsgesetz – wie in dem bisher geltenden Krankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen – die gleichberechtigte Beteiligung der Pflege in der Betriebsleitung vorgesehen ist. Aber dann hört es auch schon mit den positiven Nachrichten auf.

(Rudolf Henke [CDU]: Qualitätssicherung!)

Na ja, ein bisschen. Wir hätten gern noch etwas anderes gehabt. – Die Umstellung der Investitionsförderung kommt im Hauruckverfahren daher, nach dem Motto „Friss oder stirb“. Weder gibt es eine Bereitschaft, die Verteilungskriterien gerechter zu gestalten, noch wird ein angemessener Übergang organisiert.

(Rudolf Henke [CDU]: Ach nein!)

Auf die Probleme, die der Abbruch der alten Förderung ohne die Organisation eines Übergangs zur neuen Förderung mit sich bringt, bin ich schon heute Mittag bei der Haushaltsberatung eingegangen.

Mir liegt dazu ein Resolutionsentwurf aller vier Fraktionen des Landschaftsverbands Rheinland vor, der unter anderem genau dies fordert.

(Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)

Aller vier Fraktionen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Da sind Sie nicht informiert!)

Ich habe keinen Experten gehört, der ausgeführt hätte, dass der Case-Mix, den Sie zugrunde legen wollen, den Investitionsbedarf in irgendeiner Weise abbilden würde. Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, dass dies aber in angemessener Zeit ermittelt werden könnte.

(Zuruf von Rudolf Henke [CDU])

Die Frage ist: Warum gehen Sie nicht darauf ein? Wenn man schon umstellt, dann kann man es gleich richtig vernünftig machen. Warum gehen Sie nicht darauf ein? Warum sind Sie nicht für Ge

rechtigkeit an dieser Stelle? Welche Sicherheit gewähren Sie den Krankenhäusern und ihren Trägern? Mit der Vorlage eines Entwurfs für eine Rechtsverordnung am Abend vor der Ausschusssitzung ist das jedenfalls nicht gewährleistet.

(Beifall von der SPD)

Gerade nach den Erfahrungen, die die Beteiligten mit Ihnen, Herr Minister, was Verfahrens- und Förderzusagen betrifft, gemacht haben, sollten Sie zu vertrauensbildenden Maßnahmen greifen und die wesentlichen Voraussetzungen für die Fördermittelvergabe unmittelbar im Gesetz festschreiben und nicht in irgendeine Rechtsverordnung schieben. Allein das zwingt uns dazu, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Die angedachten und zum Teil bereits im CDU/FDP-Antrag verankerten Details zwingen uns aber erst recht dazu. Nur ein Beispiel möchte ich geben. Wegen der Redezeit und weil ich meine Ausführungen nicht über Gebühr ausdehnen will, kann ich nicht alle aufzählen. Aber ein Beispiel möchte ich benennen.

(Beifall von der SPD)

In Ihrem neuen § 19 gibt es eine Förderung der Mietkosten nur noch bis zum Auslaufen bestehender Verträge. Betroffen sind davon insbesondere psychiatrische Tageskliniken. Was wollen Sie damit erreichen? Wollen Sie den wirtschaftlichen Druck auf die Tageskliniken erhöhen, sich großen Trägern anzuschließen?