Protokoll der Sitzung vom 05.12.2007

In Ihrem neuen § 19 gibt es eine Förderung der Mietkosten nur noch bis zum Auslaufen bestehender Verträge. Betroffen sind davon insbesondere psychiatrische Tageskliniken. Was wollen Sie damit erreichen? Wollen Sie den wirtschaftlichen Druck auf die Tageskliniken erhöhen, sich großen Trägern anzuschließen?

Lassen Sie mich einen Moment bei den psychiatrischen Kliniken bleiben, die nach meinem Eindruck aufgrund der geringeren Zahl in der Diskussion sowieso immer ein wenig zu kurz kommen. Die Anhörung Ende Januar dieses Jahres zur psychiatrischen Versorgung hat es mehr als deutlich gemacht: Der Umbau von einer überwiegend stationären Psychiatrie zu einer gemeindenahen, dezentralen Versorgungsstruktur ist unbedingt fortzusetzen.

Nur, dann muss sich das auch in den Förderrichtlinien widerspiegeln. Das tut es aber bedauerlicherweise nicht. Es ist auch nicht einzusehen, dass die Psychiatrien von eventuellen Mittelerhöhungen ausgenommen sind.

Sie haben beklagt, dass in der Vergangenheit Förderzusagen für Investitionen mit Verpflichtungsermächtigungen abgesichert wurden, die den Haushaltsgesetzgeber bis zu fünf Jahre banden. Ja, das ist richtig. Die Krankenhäuser hatten

die Sicherheit, dass sie begonnene Baumaßnahmen auch zu Ende führen können.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)

Sie erwarten jetzt, dass sich die Krankenhausträger mittels der Baupauschale Investitionskredite besorgen, die aber in aller Regel eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren haben, ohne dass Sie ihnen auch nur einen Hauch von Sicherheit geben.

Da muss ich in Richtung der

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Unsicherheit ist Sicherheit bei der Regierung!)

Koalitionsfraktionen sagen: Ihr Entschließungsantrag, den Sie uns heute dazu vorgelegt haben, ist ein völlig untaugliches Mittel, die Sicherheit zu geben.

(Beifall von der SPD)

Er offenbart Ihre Hilflosigkeit, dieses Problem zu lösen. Sie wissen doch, das DRG-System erfordert prozessorientierte Organisationsformen. Diese setzen entsprechende baulich funktionale Gebäude und Raumstrukturen voraus. So sagt es zumindest Prof. von Eiff vom IKM. Das heißt, die Krankenhäuser, denen Sie jetzt die Förderung verweigern, sich entsprechend aufzustellen, werden vom Markt gedrängt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie einen wichtigen Versorgungsauftrag in der Region haben oder nicht.

(Beifall von der SPD)

Mehr noch: Die privaten Krankenhauskonzerne schauen nicht nur zu. Sie suchen gezielt nach geeigneten Standorten, die sie aber nicht nach den Erfordernissen der Region ausbauen. Nein! Sie spezialisieren sich auf bestimmte Krankheitsbilder, die entweder ein hohes Kostengewicht bei relativ geringem Pflegeaufwand oder durch Optimierung von fließbandartigen Massenbehandlungen für steigende Gewinne sorgen. So beschreibt dies zumindest der freie Journalist Hermann Werle.

Spezialkliniken werden aber nicht die wohnortnahe Breitenversorgung absichern. Sie sind in der Regel auch nicht für die Aufnahme von Notfallpatienten geeignet. Nehmen Sie das Wort aus der letzten Landesgesundheitskonferenz ernst: Unser Gesundheitssystem verkraftet nur ein begrenztes Maß an Wettbewerb und Markt.

Leisten Sie also nicht Vorschub für ein unkontrolliertes Krankenhaussterben. Lassen Sie uns gemeinsam für eine transparente Krankenhausplanung sorgen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht,

dass dies von legitimierten und zur Rechenschaft zu ziehenden Personen geleistet wird und nicht einfach in die Administration und den Ausschuss für Krankenhausplanung überantwortet wird.

(Beifall von der SPD)

Darum können wir, da Sie das bis jetzt nicht vorsehen, dieses Krankenhausgestaltungsgesetz nur ablehnen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard.

Der Kollege Dr. Romberg für die FDP-Fraktion hat seine Rede zu Protokoll gegeben. (Siehe Anla- ge 5)

(Beifall von FDP, CDU und SPD – Rainer Schmeltzer [SPD]: Eine Wohltat für das Par- lament!)

Als nächste Rednerin hat die Kollegin Steffens für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine Bemerkung vorab machen: Wir haben 21:17 Uhr, wir sind vollkommen im Zeitplan der heutigen Plenarsitzung. Ich finde es erstaunlich, dass applaudiert wird, wenn jemand seine Rede zu Protokoll gibt, und dass Zwischenrufe kommen: „Geben Sie Ihre Rede doch auch zu Protokoll!“ Wir sind hier ein Parlament. Wir haben hier Plenartage, wir diskutieren hier. Jeder kann seine Rede zu Protokoll geben. Aber es ist vollkommen normal, dass wir hier reden. Dafür sind wir hier eigentlich zusammengekommen. Wenn Sie finden, dass die Tagesordnung zu lang und die Uhrzeit zu spät ist, dann setzen Sie sich im Ältestenrat oder in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer zusammen und regeln Sie, dass die Tagesordnung so aufgestellt wird, dass sie Ihren privaten Bedürfnissen entspricht. Aber ich finde es absolut unparlamentarisch, welche Stimmung hier derzeit entsteht.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Frau Kollegin Steffens, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Jarzombek?

Nein, ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage, weil ich jetzt zum Thema Krankenhausgesetz reden möchte und Ihre

Zwischenrufe, die Sie eben die ganze Zeit gemacht haben, schon für sich gesprochen haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie alle bitten, ein bisschen diszipliniert Ruhe zu bewahren, damit wir den Rednerinnen und Rednern auch zuhören können.

Wir reden hier heute Abend über das Krankenhausgesetz NordrheinWestfalen. Das ist ein Gesetz, das für viele Menschen in diesem Land eine massive Bedeutung hat und auf den ländlichen Raum unter Umständen eine Auswirkung haben wird, die eine Dimension hat, die Sie hier offenbar nicht ernst nehmen und der Ihr Verhalten überhaupt nicht gerecht wird.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Ich finde, dass man sich hier die Zeit nehmen muss, über solche Gesetze und solche Gesetzgebungsverfahren zu reden, die man sich auch vorher vorgenommen hat, darüber zu reden.

(Zurufe von CDU und FDP)

Wir haben im Laufe des Verfahrens eine Reihe von Änderungsanträgen und Kritik in dieses Verfahren eingebracht; und zwar Kritikpunkte, die von den Expertinnen und Experten in der Anhörung benannt worden sind.

Da gab es nicht die Kritik an einer grundsätzlichen Veränderung der Finanzierung, sondern da gab es eine Zustimmung, dass man gerade vor dem Hintergrund der Umstellung auf die DRGs ein anderes Finanzierungssystem braucht.

Aber es ist klar geworden, dass es bei der Umstellung, so wie sie jetzt vollzogen wird, auf das Case-mix und damit auf den Schweregrad und die Fallzahl der Erkrankungen einfach eine Menge an Risiken gerade für ganz bestimmte Bereiche gibt.

Wir haben das Problem der Benachteiligung von bestimmten Abteilungen, Fachkrankenhäusern oder Therapieeinrichtungen. Gerade wenn man sich anguckt, was in der Anhörung vorgetragen worden ist, sind davon psychiatrische Krankenhäuser, aber auch andere, sehr personalintensive Bereiche besonders betroffen.

Die Baupauschale ist auch ein massives Problem für Tageskliniken. Sie müssen, wenn Sie heute diesem Antrag und diesem Gesetz in der Form zustimmen, die Verantwortung für das tragen, was in Auswirkung dessen passieren wird.

Frau Steffens, der Kollege Brockes würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

Zum Thema gerne.

Bitte schön, Herr Kollege Brockes.

Frau Kollegin Steffens, ist Ihnen aufgefallen, dass bei diesem wichtigen Tagesordnungspunkt von Ihrer Fraktion außer Ihnen nur noch vier Abgeordnete hier im Parlament anwesend sind?

(Zuruf von der SPD: Von wie vielen? – Wei- terer Zuruf: Es sind doch fünf!)

Es ist mir aufgefallen, dass Sie nicht zählen können. Wenn Sie richtig zählen könnten, kämen Sie schon einmal auf fünf und nicht auf vier, die im Moment im Raum anwesend sind. Herr Groth war gerade eben auch noch im Raum. Wenn Sie zwei Minuten vorher gezählt hätten, hätten Sie auf sechs kommen können. Aber ich wüsste nicht, was die Anzahl der Abgeordneten …

(Unruhe)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir können gerne noch die Anwesenheit von allen Abgeordneten feststellen. Die Geschäftsordnung gibt dafür hinreichend Möglichkeiten. Wenn solche Fragen schon gestellt werden, habe ich doch die herzliche Bitte, dass dann auch dem Redner die Gelegenheit gegeben wird, diese zu beantworten, auch zu dieser späten Stunde. – Bitte schön, Frau Kollegin.

Ich kann Ihnen gerne sagen, dass ich glaube, dass die Anzahl der Abgeordneten der Grünen nicht unbedingt ein Problem für die Intensität der Beratung darstellt. Wir hätten uns gerne mit Ihnen gemeinsam mit der Position der FDP-Fraktion und der Position der CDU-Fraktion mit ihrem neuen Entschließungsantrag, der heute ja zum ersten Mal eingebracht wird, auseinandergesetzt und uns Ihre Meinung dazu angehört.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber Ihnen reicht es ja, etwas zu Protokoll zu geben. Das Parlament dient aber nicht dazu, dass meine Fraktion die Positionen, die wir gemeinsam in stundenlanger Sitzung diskutiert haben, noch einmal anhört, sondern dient dem Austausch mit

einander. Und warum sollen die Abgeordneten unserer Fraktion hier sitzen und zuhören, wenn Sie sowieso nichts beitragen?