Der Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie mit der Maßgabe überwiesen, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung liegt nun vor, der Bericht des Ausschusses ebenfalls. Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5608, den Antrag Drucksache 14/1989 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? – SPD, die Grünen, der fraktionslose Abgeordnete Sagel sowie CDU und FDP. Wer lehnt ab? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und auch dieser Tagesordnungspunkt bearbeitet.
Ich darf die Kolleginnen und Kollegen bitten, ein bisschen leiser zu werden, damit der Kollege hier vom Pult aus sein Wort an Sie richten kann. – Bitte schön, Herr Henke.
Herr Präsident! Hochverehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach weltweiter Erkenntnis ist Tabakrauchen auf unserem Globus die Krankheits- und Todesursache Nummer eins. Durch nichts auf der Welt kann man einfach und billig so viele Menschen vor einem frühen Tod bewahren und mehr Krankheiten verhindern, als durch die deutliche Senkung des Zigarettenkonsums.
Es hat lange gedauert, bis wir in Deutschland erkannt haben, dass die Senkung des Zigarettenkonsums nicht über verhaltenspräventive Appelle allein erreicht werden kann, sondern dass wir auch eine gesundheitsförderliche Verhältnisprävention brauchen.
Internationale Untersuchungen zeigen, dass die Staaten, in denen man sich auf bloße Verhaltensprävention, also den Appell an den Raucher, es doch bitte bleiben zu lassen, beschränkt, niedrigere Erfolgsquoten aufweisen als solche Staaten, in denen Verhaltens- und Verhältnisprävention miteinander verbunden wird. Das heißt: Dort, wo man es dem Raucher leichter macht, auf sein Laster zu verzichten, gelingt eine wesentlich deutlichere Senkung des Zigarettenkonsums.
Das ist in meinen Augen auch der Grund dafür, warum die Tabakindustrie immer bereit war, Maßnahmen einer vergleichsweise wirkungslosen Verhaltensprävention zu stützen, wirkungsverstärkende Maßnahmen der Verhältnisprävention jedoch mit allen Mitteln und erheblichem finanziellen Aufwand zu torpedieren versucht.
Das Rauchen ist im Blick auf die Gesamtbevölkerung das Krankheitsrisiko Nummer eins in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Tabakrauch besteht aus 4.800 Schadstoffen, darunter 70 krebserzeugenden Stoffen. Es gibt für sie keinen Grenzwert, unterhalb dessen kein Risiko bestünde. Tabakrauch ist das gefährlichste Luftschadstoffgemisch in Innenräumen. Es ist bedrückend, wie viele Menschen sich diesem Gemisch aus eigener Entscheidung aussetzen.
Das dies so ist, liegt am Nikotin. Das Nikotin ist eine der stärksten bekannten Drogen. Das Nikotin macht die Leute erst süchtig, und die vielen Giftstoffe im Tabakrauch bringen dann die Leute in Raten um.
Wer selbst raucht, hat für gewöhnlich ein höheres Risiko als derjenige, der den fremden Qualm inhaliert. Deshalb hat man früher gedacht, dass die Belastung mit fremdem Qualm zwar lästig und störend sei, aber nicht gefährlich wäre. Der Tabakindustrie und ihren bewussten und unbewussten Helfern ist es lange Zeit hervorragend gelungen, die Verhältnisse zu vernebeln.
Inzwischen hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, wie erheblich die gesundheitlichen Gefahren auch des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere für Kinder tatsächlich sind.
Die Landesregierung nennt in ihrem Gesetzentwurf eine Zahl von 3.300 tabakrauchassoziierten Todesfällen in Deutschland pro Jahr bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern durch Passivrauchen. Hier in Nordrhein-Westfalen sterben daran 750 bis 850 Menschen im Jahr. Das Risiko für Kinder, durch Passivrauchen an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, an Bronchitis oder an Lungenentzündung zu erkranken, steigt um 50 bis 100 %.
Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht wird, werden kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen abgegeben, aber auch Getränke und Speisen, die mit den Schadstoffen des Tabakqualms in Kontakt kommen, belastet.
Das Gesetz, das wir heute verabschieden, ist ein Meilenstein gesundheitspolitischer Anstrengungen in unserem Bundesland.
Mir ist bewusst, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit den von ihnen eingebrachten Gesetzentwürfen an der einen oder anderen Stelle noch etwas über den Gesetzentwurf der Landesregierung hinausgehen. Auch diejenigen in unserer Fraktion, denen bereits unser Gesetzentwurf zu weit geht, haben sicher Verständnis dafür, dass
ich als Arzt sage: Jawohl, die Punkte, in denen SPD und Grüne in ihren Anträgen noch mehr Konsequenz walten lassen als der Gesetzentwurf der Landesregierung, sind mir durchaus sympathisch.
Das bayrische Beispiel zeigt auch, dass absolute Mehrheiten der Union den Gestaltungsspielraum in äußerst erfreulicher Weise erhöhen können. Wir sind in der Union grundsätzlich dieser Meinung.
Aber erstens leben wir nicht in Bayern, sondern in Nordrhein-Westfalen. Und zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen: Als Sie in Nordrhein-Westfalen die Verantwortung trugen, haben Sie kein bisschen unternommen, um den Nichtraucherschutz in unserem Bundesland zu verbessern.
Ich erlaube mir, Ihre jetzt eingebrachten Gesetzentwürfe im Hinblick auf Ihre verlorene Mehrheit und die Tatsache, dass Sie zu Mehrheitszeiten nie auf solche Ideen gekommen sind, jetzt als das zu bezeichnen, was Sie sind, nämlich Heldentum nach Ladenschluss.
Mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, gestaltet die Koalition den besten Nichtraucherschutz, den es in Nordrhein-Westfalen je gegeben hat. Ab dem 1. Januar gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, der Justiz sowie weiterer Träger öffentlicher Verwaltungen. Alle Gebäude der genannten Behörden sind unabhängig davon erfasst, ob in ihnen Publikumsverkehr stattfindet oder ob die Büros als Einzelbüros genutzt werden.
Bei den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen kommt es nicht auf Eigentumsverhältnisse oder Trägerschaft an, sondern private Krankenanstalten oder private Sanatorien sind ebenso einbezogen, weil sie für Patientinnen und Patienten zugänglich sind.