Das Rauchverbot soll weiter ausgedehnt werden auf Kinderspielplätze und auf Sporteinrichtungen, unabhängig davon, ob sie öffentlich zugänglich sind oder nur von Mitgliedern benutzt werden.
Die Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen soll weder in Kultur- oder Freizeiteinrichtungen noch in Gaststätten bestehen. Auch soll es
Sie merken sicher, dass wir uns damit zum Teil auf Glatteis begeben würden. Sogar die Privatsphäre soll eingeschränkt werden. Dies ist verfassungsrechtlich zu prüfen und wohl sehr bedenklich.
Andererseits soll Jugendlichen und jungen Volljährigen das Rauchen in Raucherräumen von Einrichtungen der Erziehungs- und Eingliederungshilfe gestattet werden. Dies wäre bezogen auf die Jugend ein glatter Verstoß gegen geltendes Bundesrecht.
Meine Damen und Herren, auch innerhalb der Landesregierung wurde über den Nichtraucherschutz intensiv beraten. Die Meinungsbildung ist mit den Expertenanhörungen und den mehrheitlichen Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses beendet. Vor diesem Hintergrund möchte ich derzeit keine weiteren Verschärfungen. Die Regelungen entsprechen, so finde ich, der Lebenswirklichkeit.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung liegt ein ausgewogenes Konzept vor, mit dem der Nichtraucherschutz in unserem Land wesentlich verbessert wird. Diese Ausgewogenheit wird dazu beitragen, Konflikte in der Bevölkerung zu vermeiden und die Akzeptanz der Menschen für diese Regelungen zu steigern. Wesentliche Verschärfungen oder die Zulassung von Sonderregelungen würden diesen Kompromiss eher gefährden.
Ich möchte heute gerne auch noch etwas dazu sagen, warum wir die Regelungen zum Gaststättenbereich erst zum 1. Juli 2008 in Kraft setzen. Ich finde, dass dieses gegenüber den Unternehmen, den Wirten, ein faires Angebot ist. Man kann doch nicht 14 Tage vor Jahresende ein Gesetz mit diesen Auswirkungen für die Inhaber von Gaststätten beschließen, das dann ab dem 1. Januar gilt. Ich verstehe unter Gesetzgebungsarbeit auch, dass der Gesetzgeber zwar ein Gesetz verabschiedet, dass aber die Menschen, die von einem solchen Gesetz, und zwar auch im wirtschaftlichen Bereich, erheblich betroffen sind, eine angemessene Frist erhalten, um sich auf ein solches Gesetz schlicht und ergreifend einstellen zu können.
Denn die Wirte müssen die Chance haben, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu überlegen, mit welchen Maßnahmen, vielleicht auch baulichen Maßnahmen, sie für ihren Betrieb die richtige Lö
sung für einen besseren Nichtraucherschutz finden. Deswegen, meine ich, ist diese Frist von einem halben Jahr, um diese Veränderungen vernünftig durchführen zu können, nicht mehr als redlich und gegenüber den betroffenen Menschen unverzichtbar, wenn man von einer vernünftigen Gesetzgebungsarbeit sprechen will. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 14/3673. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5797, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, bitte Hand heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Kollegen Sagel angenommen und der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4834. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5797, den Gesetzentwurf in der zweiten Lesung in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, bitte Hand heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Kollegen Sagel angenommen und der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung verabschiedet.
Ich lasse drittens abstimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5568. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Ziffer 3 seiner Beschussempfehlung Drucksache 14/5797, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, bitte Hand he
ben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion der SPD und des fraktionslosen Kollegen Sagel angenommen. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist abgelehnt.
12 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und nicht verprellen – Juniorprofessuren als erfolgreiches Instrument der Nachwuchs- und Frauenförderung unterstützen
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende SPD-Fraktion der Frau Kollegin Boos das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Juniorprofessur handelt es sich um ein Amt, in dem eigenständig geforscht und gelehrt wird. Als Perspektive bedeutet dies, in eine Dauerprofessur aufgrund Qualifikation und Leistung hineinzuwachsen. Hierzu ist eine Habilitation nicht erforderlich.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 hat die Juniorprofessur verschiedene Ziele in der Hochschulpolitik in hervorragender Weise miteinander verbunden und gemeinsam viel für ihre Verwirklichung geleistet. Sie ist mehr als nur ein bloßes Mittel der Förderung des akademischen Nachwuchses, auch wenn dies natürlich im Vordergrund steht.
Mit der Juniorprofessur bietet sich gerade für Frauen ein besserer Zugang zu einer dauerhaften Karriere im Wissenschaftssystem.
Letztlich befinden sich unsere Hochschulen auch im internationalen Wettbewerb. Juniorprofessuren führen dazu, dass die Hochschulen konkurrenzfähiger werden und sich in diesem Wettbewerb durchsetzen können. Im Moment ist es jedoch leider noch so, dass deutsche Hochschulen für hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler nicht attraktiv genug sind. Die Bedingungen, unter denen sie hier forschen und lehren können, können zum Beispiel mit denen im angelsächsischen Raum nicht mithalten.
Ich behaupte nicht, dass die Juniorprofessur, 2002 von SPD und Grünen eingeführt, alle diese Probleme lösen kann, wohl aber ist sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg, hier Abhilfe zu schaffen
Sie alle haben sicherlich von einem Fall gehört, der vor Kurzem entschieden wurde und sehr schön illustriert, was im herkömmlichen Habilitationsverfahren passieren kann. 20 Jahre hat ein Lateinlehrer dabei gewartet und diverse Rechtsstreitigkeiten ausgestanden, bis seine Prüfungsschrift angenommen und seine mündliche Prüfung abgehalten wurde. Jetzt darf er sich noch als Privatdozent beweisen. Vielleicht kann er dann in zehn bis 15 Jahren noch auf eine richtige Professur hoffen. Wenn dieses Prozedere nicht so traurig wäre, könnte man fast darüber lachen.
Umso schlimmer ist es, dass durch die schwarzgelbe Landesregierung der Erfolg der Juniorprofessur torpediert wird. Dies ist ein weiteres Beispiel für eine verfehlte Hochschulpolitik, die sich hier manifestiert.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache, und ich denke, ich brauche sie an dieser Stelle nicht zu wiederholen, da sie im Antrag nachzulesen sind. Fakt ist aber, dass die Juniorprofessur in NRW nicht den Stellenwert einnimmt, der sinnvoll wäre. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie liegen einerseits im Auslaufen der Bundes- und Landesförderung. Aber auch, wenn man sich die Hochschulpolitik aus dem Hause des Ministers Pinkwart insgesamt ansieht, fällt auf, dass hier offenbar kein Interesse daran besteht, dem wissenschaftlichen Nachwuchs auch punktuell eine Perspektive in NRW zu bieten.
Mir scheint es so, als wäre die Antwort, die der Minister auf jede hochschulpolitische Frage zu bieten hat, immer die folgende: Das müssen die Hochschulen selbst regeln.
Streng im Sinne des sogenannten Hochschulfreiheitsgesetzes haben wir es hier mit einem beispiellosen Abwälzen der Verantwortung vom Land auf die einzelnen Hochschulen zu tun,
völlig unabhängig davon, an welcher Stelle es wirklich sinnvoll wäre, die Entscheidung zu fällen. Das schlichte Wegschauen, wie es seitens der Landesregierung oft und gerne praktiziert wird, greift zu kurz.
Das sehen wir auch daran, dass es nicht an den Hochschulen selbst liegt, dass die Juniorprofessuren nur in geringem Umfang angeboten werden. Das Problem liegt auch darin, dass die Hochschulen alleingelassen werden, zum Beispiel in Bezug auf die Pensionsverpflichtungen, die bei der Schaffung einer Stelle entstehen.
Man sieht also, dass die Fragestellungen sehr viel komplizierter sind, als man es in der Landesregierung wahrhaben möchte.
An vielen Universitäten wäre es möglich, mehr Juniorprofessuren zu schaffen, und die Universitäten selbst würden diese Mittel gerne anwenden, wie mir auch persönlich bestätigt wurde. Aber das geht nicht, wenn sich das Land aus seiner Verantwortung völlig zurückzieht.
Wohin diese verfehlte Politik führt, kann man sehr gut am neuen Hochschulmedizingesetz sehen. Unweigerlich wird hier eine Umverteilung von unten nach oben eingeleitet. Der Zugang zu einer Wissenschaftskarriere bleibt weiterhin sehr schwierig, aber nach oben gibt es keine Deckelung für Professorengehälter. Man könnte auch sagen, dass der Flaschenhals enger wird, während die eigentliche Flasche offenbar wächst oder zumindest wachsen soll. Dieses System ist geradezu nachwuchsfeindlich.