Protokoll der Sitzung vom 19.12.2007

In der Sache ist das neue Landeswahlrecht auch gut und unterstützenswert, da das Zweistimmenwahlrecht den Wählern eine bessere Differenzierung hinsichtlich der individuellen Personenwahl und der generellen Wahl einer Partei oder Wählergruppe ermöglicht. Auch die Parteien haben diesbezüglich mehr Flexibilität hinsichtlich der Aufstellung von Kandidaten in den unterschiedlichen Wahlkreisen.

Das waren immer die von uns auch dargestellten Ziele. Wir wollen eine Wahlrechtsharmonisierung im Auszählverfahren mit dem Kommunalwahlgesetz und der Systematik. Das geschieht. Wir wollen einen Lückenschluss kleinerer technischer Fragen der Wahl bezogen auf Defizite des bisherigen Rechts. Wir wollen zum Dritten eine Stärkung demokratischer Entscheidungsrechte der Wähler. Das ist ausdrücklich durch das Zweistimmenwahlrecht der Fall. Wir haben so eine bessere Repräsentation des Wählerwillens im Rahmen der personalisierten Verhältniswahl.

Selbstverständlich sind taktische Überlegungen von Wählern etwas Zulässiges und nichts Unanständiges. Es ist auch legitim in unterschiedlichen Varianten. Wenn jemand das ganz besondere Engagement eines Wahlkreiskandidaten honorieren möchte, trotz einer grundsätzlich langfristig anderen politischen Grundüberzeugung bezogen auf das landesweite Programm einer Partei, so sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden.

Genauso wie jeder die Chance bekommen sollte, passend zu seinen langjährigen Grundüberzeugungen im Land zu wählen, auch wenn er einen wenig vorbildlichen Direktbewerber in seinem Wahlkreis hat, mit dem er sich persönlich nicht identifizieren kann.

Dass also ausdrücklich auch unter taktischen Aspekten gewählt wird, dass auch politische Konstellationen gewählt werden, weil davon eine Philosophie abhängt – will man die Fortsetzung einer Politik, die für „Privat vor Staat“ steht, oder will man etwas anderes? –, dass man auch solche Überlegungen einbeziehen kann, ist ausdrücklich richtig.

(Zuruf von der SPD – Bodo Wißen [SPD]: Wollen Sie die Wahrheit auch demokratisie- ren?)

Meine Damen und Herren, wir schließen uns nicht nur dem, was wir aus dem Bund kennen, an, sondern wir sorgen dafür, dass NRW im Vergleich der anderen Bundesländer aus seiner isolierten Ecke herauskommt.

(Achim Tüttenberg [SPD]: Dann hätten Sie die Stichwahl nicht abschaffen sollen!)

Nach dem Jahr 2011 bleiben mit unserem heutigen Gesetzesbeschluss in Nordrhein-Westfalen nur zwei Bundesländer in ganz Deutschland, die noch ein klassisches Einstimmenwahlrecht haben. Das sind Baden-Württemberg und das Saarland. Alle anderen haben entweder schon etwas anderes, machen es basierend auf konkret erfolgter Beschlussfassung wie Bremen 2011 oder Nordrhein-Westfalen mit seinem heutigen letzten Gesetzesbeschluss des Jahres 2007.

(Beifall von der FDP)

Wir sorgen mit dem Divisorverfahren in der Berechnung und Auszählung für eine noch ausgewogenere Sitzverteilung.

(Horst Becker [GRÜNE]: Können Sie das überhaupt?)

Auch das ist richtig und unterstützenswert.

Wir regeln im Gesetz auch ausdrücklich das Verbot für Parteien, Bewerber mit anderer Parteizugehörigkeit aufzustellen, damit erkennbar ist, welche Parteien mit ihren Zielsetzungen zur Auswahl stehen.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Damit, Herr Kuschke, bin ich gern bereit, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu beantworten, die das Wahlalter betreffen.

(Lachen von der SPD)

An der Position der FDP-Landtagsfraktion hat sich auch nach unseren Gesprächen nichts geändert. Wir hatten Ihnen das auch bei der Einbringung Ihres Gesetzentwurfes im Plenum vorgetragen. Wir halten die Einführung des Wahlrechts mit 16 Jahren nicht für zielführend, wenn es darum geht, das politische Interesse junger Menschen nachhaltig zu stärken.

Das politische Interesse ist nämlich durch die Senkung des Wahlalters, bezogen auf die Erfahrungen der Kommunalwahl, wo entsprechende Analysen vorliegen, nicht gestiegen. Im Gegenteil: Seit dem erstmals 16- und 17-Jährige bei der

Kommunalwahl 1999 wählen durften, ist es sogar statistisch gesehen nach den demoskopischen Erhebungen, die es gegeben hat, gesunken. Bezeichneten sich ausweislich der Shell-Studie 1996 noch 47 % der jungen Menschen als politisch interessiert, waren es 1999 nur 43 %. Im Jahre 2002 sank die Zahl auf 34 % entsprechend weiter ab.

Bezeichnenderweise hält allerdings mehr als die Hälfte der Jugendlichen selbst die generelle Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für keine gute Idee. Rund 23 % und damit immerhin knapp einem Viertel ist dies ausweislich der Shell-Studie 2006 auch egal.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist vorbei.

Deshalb komme ich zum Ende meiner Ausführungen, Herr Präsident.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfes zur Zweitstimme, können aber dem Petitum der SPD zum Wahlalter ab 16 nicht folgen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Löhrmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache drei Anmerkungen.

Die erste Anmerkung richtet sich besonders an diejenigen, die die Beratungen im Hauptausschuss, der ja in einer gewissen Kalamität war, miterlebt haben. Ich kann hier zusammenfassend erfreut feststellen: Geht doch! Wir sind noch zueinander gekommen, haben uns mit einer kleinen Beratungsschleife noch verständigt. Das hätten wir früher haben können; dann hätten wir nicht die Kollegialität zwischen Regierung und Opposition unnötig strapaziert. Es ist erfreulich, dass es gelungen ist.

Die zweite Anmerkung, Herr Witzel. Wenn Sie Ihre Ausführungen, warum Sie hier jetzt nicht der Einführung des Wahlalters mit 16 zustimmen, konsequent übertragen auf die Frage, wie Sie sich letztlich in Bezug auf die Wahltermine im Jahr 2009 entscheiden, dann bin ich gespannt, wie konsequent Sie bei Ihrer Linie bleiben.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Es geht um die Frage, ob Jugendliche nicht mitwirken und nicht mitstimmen, ob das sozusagen ein erkenntnisleitendes Interesse ist.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Wenn man als Ziel möglichst hohe Wahlbeteiligungen hat, dann müsste die Entscheidung in diesem Hause schon feststehen,

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

dass man nämlich die Bundestagswahl sehr wohl mit der Kommunalwahl kombinieren sollte, um eine breite demokratische Legitimation für die Menschen zu haben, die dann Ämter und Mandate wahrnehmen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Die dritte Anmerkung ist ganz kurz, weil sowohl Frau von Boeselager als auch Herr Kuschke ausgeführt haben, dass wir zu einer Einigung gekommen sind, was das Wahlrecht zur Landtagswahl insgesamt angeht. Wir Grünen begrüßen die Einführung der Zweitstimme. Wir hatten als erste Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht,

(Lachen von Innenminister Dr. Ingo Wolf)

ja, hatten wir eingebracht; darüber können Sie lachen, Herr Wolf, es ist nun einmal eine Tatsache –, den wir zur Vereinfachung des Verfahrens dann zurückgezogen haben.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Wir hatten als Erste etwas vorgelegt. Das mögen Sie vergessen haben, aber das gäbe die Aktenlage noch her.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Wir brauchen darüber also gar nicht zu streiten.

Dass wir als Grüne, die wir für die Kommunalwahl das Wahlalter 16 durchgesetzt haben, konsequenterweise auch Fragen der Landespolitik für so wichtig halten, dass junge Leute beteiligt werden sollten, das versteht sich von selbst. Insofern werden wir auch dem Antrag der SPD zustimmen.

(Ralf Witzel [FDP]: Zehn Jahre hatten Sie Zeit!)

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit, auch Ihre geschätzte Aufmerksamkeit, Herr Witzel. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir danken Ihnen, Frau Kollegin Löhrmann. – Jetzt hat Herr Innenminister Dr. Wolf das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es, dass wir heute weitgehend einvernehmlich abschließend über das Landeswahlgesetz debattieren und gemeinsam ein neues Wahlgesetz für NRW verabschieden werden.

Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wurde bei der Expertenanhörung in seinen zentralen Punkten – Einführung des Zweistimmenwahlrechts und Umstellung des Mandatsverteilungsverfahrens – rechtlich bestätigt.

Zum Zweistimmensystem gab es lediglich hinsichtlich der Zweckmäßigkeit unterschiedliche Auffassungen. Wir halten die Einführung einer zweiten Stimme nach wie vor für richtig. Sie erweitert die Möglichkeiten demokratischer Einflussnahmen auf die Zusammensetzung des Parlaments.