Richtig ist: Die Gründung der Universitäten in Dortmund - Beschluss der Landesregierung vom 12. Juni 1962, Grundsteinlegung durch Ministerpräsident Franz Meyers, CDU, am 26. Mai 66 - und in Bochum - Beschluss des Landtags vom18. Juli 61 - gehen auf den ehemaligen, verdienstvollen Kultusminister der CDU - Gott sei Dank lebt er noch und macht immer noch tolle Sachen -, Paul Mikat, zurück.
Ich habe eben, um 11:45 Uhr, mit Prof. Paul Mikat telefoniert. Er hat mich gebeten, Ihnen Folgendes auszurichten: Diese Gründungen - Dortmund und Bochum - gehen auf mein persönliches Engagement zurück. Alles andere zu behaupten, ist Schwindel - wohlgemerkt: Er hat nicht „Beschiss“
Übrigens noch ein Aperçu: Der Gründungsrektor der Universität Bochum war Prof. Kurt Biedenkopf, der auch für die CDU, glaube ich, Entscheidendes getan hat und Hochschulgeschichte speziell im Ruhrgebiet geschrieben hat. Also schmücken Sie sich bitte nicht mit fremden Federn.
Die CDU - das habe ich gerade belegt - war schon damals der Motor für eine Verbesserung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen und sie ist es heute wieder - 39 Jahre umsonst dazwischen. Aber jetzt sind wir dran. Und vergessen Sie bitte nicht: Das Ruhrgebiet gehört nicht der SPD und wird ihr nie gehören - uns auch nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuhmichel. - Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Eine mir angezeigte Wortmeldung ist zurückgezogen worden. Vorsichtshalber frage ich aber, ob ich eine Wortmeldung der Fraktionen übersehen habe. - Das ist nicht der Fall. Dann, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Schluss der heutigen Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung dieses Antrags Drucksache 14/213 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 14/246 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie - federführend - sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich erlaube mir bereits jetzt den Hinweis auf den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/247.
Ich eröffne die Beratung und gebe als erstem Redner für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Remmel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit wir in der Debatte nicht aneinander vorbeireden und um Missverständnissen - bewussten oder unbewussten - vorzubeugen, erlauben Sie mir bitte zu Beginn drei Bemerkungen:
Erstens. Herr Uhlenberg, wir reden heute nicht, jedenfalls ist das nicht unsere Absicht, über die Ackerflächen, die angeblich der Landwirtschaft durch übertriebenen Hochwasserschutz verloren gehen.
Zweitens. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Ihr Entschließungsantrag ist nicht falsch und wir können ihm in weiten Teilen zustimmen. Aber es geht heute nicht um eine umfassende Diskussion über den Hochwasserschutz, wie wir ihn in einem gemeinsamen Antrag aus dem Jahre 2002 festgelegt haben - davon gilt heute nach wie vor jeder Satz und jedes Komma -, sondern es geht heute um einen ganz bestimmten Punkt, nämlich um den Freiraumschutz und die Ausweisung von entsprechenden Überschwemmungsgebieten.
Drittens. Wir sind heute etwas wohlwollend und vernachlässigen den Koalitionsvertrag zu diesem Punkt. Denn wir haben gestern gerade gelernt, dass man das von Schwarz-Gelb Niedergeschriebene sozusagen als situativ empfundene Politik verstehen muss, die in einem dialektisch hermeneutischen Verhältnis zur Wirklichkeit steht. Deshalb legen wir das ein wenig zur Seite und gehen davon aus, dass wir den in den letzten Jahren in diesem Hause in Bezug auf den Hochwasserschutz bestehenden Konsens weiter pflegen wollen.
Meine Damen und Herren, die Flut im Alpenraum, Jahrhundertdürre in Portugal, der Hurrikan Katrina in den USA - es vergeht kaum ein Tag ohne Meldungen über neue Wetterextreme. Inzwischen ist es in der Wissenschaft unumstritten, dass dies die Folgen des von Menschen verursachten Klimawandels sind.
Die Bekämpfung der Ursachen, vor allem die drastische Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes und der Umgang mit den Folgen, ist die Menschheitsaufgabe für das 21. Jahrhundert. Dazu gehört auch, dass wir unsere komplette Infrastruktur zusehends auf extreme Hochwässer einstellen müssen.
So bezeichnet beispielsweise Klaus Töpfer in der „Financial Times Deutschland“ vom 25. August die Senkung des Kohlendioxidausstoßes, das Freihalten von Überschwemmungsgebieten, den Verzicht auf Flussbegradigungen und den Erhalt von Feuchtgebieten als entscheidende Strategien, die Schäden des Treibhauseffektes möglichst gering zu halten.
Obwohl wir seit mehreren Jahren Gott sei Dank von Rheinhochwässern wie in den Jahren 1993 und 1995 weitgehend verschont geblieben sind, ist die Situation nicht beruhigend, denn wir haben auf viele lokale Ereignisse zu verweisen, bei denen insbesondere Starkregen zu sintflutartigen Überschwemmungen geführt hat.
Deshalb gilt es, den Blick vom Rhein weg in das Land und in die Regionen zu richten, also dorthin, wo Hochwasserschutz konkret betrieben werden kann, und dort unsere Anstrengungen zu verstärken. Es ist unumgänglich, dass NRW konsequent und ohne unnötige zeitliche Verzögerung an einer ständigen Verbesserung des Hochwasserschutzes gerade in diesen Regionen arbeitet.
Mit der Vorlage 13/2961 vom 28. Januar 2003 hat die rot-grüne Landesregierung dem Landtag einen umfassenden Bericht über die Umsetzung von Maßnahmen und die weiteren Planungen zum Hochwasserschutz vorgelegt. Basis ist das Konzept für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1996.
Konkret geht es in unserem Antrag um den nach wie vor fehlenden Schutz durch die Ausweisung von Überschwemmungsbereichen. Ein wesentliches Element dieses Konzeptes, nämlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes, ist die Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen.
Dazu hat das Landesumweltamt eine landesweite Karte der hochwassergefährdeten Gebiete in NRW als Grundlage für die Regionalplanung erarbeitet. Diese Karte liegt seit geraumer Zeit vor und ist für alle im Internet einsehbar.
Auf der Grundlage dieser Karte sind die Bezirksplanungsbehörden mit Erlass vom 19. Juni 2002 aufgefordert worden, den vorbeugenden Hochwasserschutz in den Regionalplänen umzusetzen.
Überschwemmungsgebiete und potenzielle Bereiche zur Rückgewinnung von Retentionsräumen sollen in den Regionalplänen zeichnerisch als Überschwemmungsbereich ausgewiesen werden.
Darüber hinaus wurde den Bezirksplanungsbehörden empfohlen, die Überschwemmungsbereiche als Vorranggebiete mit besonderen wasserwirtschaftlichen Funktionen gemäß Raumordnungsgesetz auszuweisen. Damit werden Raumnutzungen ausgeschlossen, die die Funktion als Retentionsraum, als wiedergewinnbare und neu herzustellende Überschwemmungsfläche einschränken und zunichte machen würden.
Meine Damen und Herren, über drei Jahre nach Vorliegen des oben genannten Erlasses sind die überschwemmungsgefährdeten Bereiche erst in drei von insgesamt elf Teilabschnitten der Regionalpläne vor einer weiteren Bebauung gesichert. Zum Teil haben die dafür zuständigen Regionalräte offensichtlich noch nicht einmal die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse herbeigeführt. Angesichts der realen Hochwassergefahren kann dies nur verwundern.
Stattdessen - auch das muss an dieser Stelle deutlich hervorgehoben werden - werden weitere Löcher in den Käse gebohrt. So fordert beispielsweise die Stadt Köln, eine Ausnahmeregelung in den Regionalplan hineinzuschreiben, um die von der Bebauung freizuhaltenden Flächen in 100- und 200-jährigen Überschwemmungsgebieten als Bauflächen zur Verfügung zu stellen. Es wird wolkig beschrieben, dass zukünftig ausnahmsweise Vorhaben zulässig sein sollen, die aus wirtschaftlichen, stadtgestalterischen oder kulturpolitischen Gründen auf einen Standort im Überschwemmungsgebiet angewiesen sind.
Meine Damen und Herren, in dieser weiten Auslegung sind dann zukünftig quasi alle Vorhaben in Überschwemmungsgebieten möglich. Dies ist keine zukunftsweisende und nachhaltige Hochwasserpolitik, so wie wir sie gemeinsam vertreten haben. Damit wird ein zentraler Baustein des vorbeugenden Hochwasserschutzes ausgehöhlt. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Ich kann das aus kommunaler Sicht durchaus nachvollziehen. Aber das ist nicht im Interesse eines vorbeugenden, langfristigen Hochwasserschutzes.
Deshalb brauchen wir dringend den notwendigen Druck, um die Ausweisung in den Regionalplänen tatsächlich zu vollziehen.
Meine Damen und Herren, das ist eine Frage - ich habe das eben schon unterstrichen -, die uns bisher gemeinsam beschäftigt hat. In diesem Punkt
Deshalb ist das die Gelegenheit für die CDU, für die FDP und für den Minister darzulegen, dass die meines Erachtens etwas falsch und krude formulierten Aussagen im Koalitionsvertrag, man wolle sich vom vorbeugenden Hochwasserschutz abwenden und dem Katastrophenschutz zuwenden, so nicht gemeint sind. Stellen Sie das heute richtig.
Gehen Sie den entsprechenden Schritt mit uns nach vorne. Lassen Sie uns gemeinsam auf die Regionalräte zugehen, um sie auf das Notwendige hinzuweisen und zu bitten, mit der Umsetzung zu beginnen, damit die schon in der letzten Legislaturperiode begonnene Politik der Ausweisung der Überschwemmungsgebieten ihre Fortsetzung findet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. - Als nächste Rednerin hat die Kollegin Fasse für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD sind ein erneuter, konkreter Anlass, sich mit dem Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen zu beschäftigen.
Die Bedeutung eines effektiven Hochwasserschutzes - darauf ist Herr Remmel schon eingegangen - ist durch die aktuellen Hochwasserkatastrophen in Süddeutschland, der Schweiz und Österreich und durch die täglichen Berichte und Bilder aus den Überschwemmungsgebieten in New Orleans in unser Bewusstsein getreten.
Schließlich sind solche Katastrophen, wie die Hochwasser von 1993 und 1995 gezeigt haben, existenzielle Bedrohungen für die betroffenen Menschen. Damit sind ein ganz erheblicher materieller Schaden und menschliches Leid verbunden. Deshalb sind wir für einen effektiven, nachhaltigen und vorsorgenden Hochwasserschutz verantwortlich.
Die „Westdeutsche Zeitung“ berichtete in der vergangenen Woche, dass hierzulande auch Katastrophen vergleichbar mit der in New Orleans möglich seien. Bei einem Katastrophenhochwasser wären allein in Köln - darauf ist Herr Remmel auch eingegangen - als der am meisten betroffenen und bedrohten Stadt in Mitteleuropa deutlich
Das vom Hochwasser gefährdete Gebiet macht rund 4 % der Fläche von Nordrhein-Westfalen aus. In diesem Gebiet leben 8 % der Menschen. Dort befinden sich 15 % der Arbeitsplätze, 10 % der Vermögensbestände und 14 % der Wertschöpfungsaktivitäten. Von extremen Rheinhochwässern können bis zu 46 Gemeinden betroffen sein. - In Zukunft muss sich Deutschland stärker auf Hochwasser einstellen.