Allerdings haben wir Einfluss auf die politische Bewertung, ob dem Vorhaben insgesamt jetzt vollkommen die Grundlage entzogen werden soll oder ob jedenfalls weiter geprüft werden kann, ob es nach bestehendem Recht und bestehenden Gesetzen zulässig ist.
Meine Damen und Herren Kollegen, NRW ist immer Industrieland gewesen, und das soll auch so bleiben. Allein die Kunststoffindustrie in Nordrhein-Westfalen ist Arbeitgeber für über 76.000 Beschäftigte. Diese Branche erwirtschaftet einen Umsatz von rund 21 Milliarden €. Die Chemieindustrie beschäftigt – das wissen wir alle – rund 113.000 Mitarbeiter direkt, viele indirekte kommen dazu.
Uns allen sollte es wichtig sein, dass die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen und der davon abhängigen weiterverarbeitenden Industrie gesichert wird. Für uns steht die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze an vorderster Stelle. Die notwendige Wettbewerbsfähigkeit unserer Industriestandorte kann nur erhalten werden, wenn in unserem Land auch neue Industrieprojekte möglich sind.
Das sehen übrigens auch die Arbeitnehmervertretungen genauso, sogar sehr intensiv. Herr Kollege Römer, Sie scheinen das jetzt auch so zu sehen, wobei Ihre Volten in dieser Situation nicht ganz verständlich sind.
Erst enthält sich die SPD im Umweltausschuss, und dann fordern Sie öffentlich die Landesregierung auf, jetzt endlich den Industriestandort NRW und die Pipeline nach vorne zu bringen. Ich habe das nicht verstanden,
Eine starke Chemie- und Kunststoffindustrie bedeutet Steuereinnahmen für Land und Kommunen. Der Bau der Pipeline sichert Arbeitsplätze an den Standorten Krefeld und Dormagen und trägt so zur Sicherung der Standorte bei, um auch das deutlich zu sagen, weil ich schon die Tendenz zur Vereinfachung spüre. Damit will ich nicht sagen, dass ohne die Pipeline unmittelbar die Standorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen geschlossen würden. Ohne die Pipeline wäre aber die Versorgungssicherheit mit einem wichtigen Grundstoff für die Kunststoffproduktion gefährdet – mit unabsehbaren Folgen.
Diese Rohstoffversorgung liegt nicht allein im Interesse von Bayer, sondern auch im Interesse der gesamten Produktionskette der weiterverarbeitenden Industrie. Im Übrigen gilt: Die modernen CO-Reformer stehen nun einmal am Standort Dormagen; sie mal eben nach Uerdingen zu verlegen, ist aus vielerlei Gründen nicht möglich.
Selbst mit den zuzuliefernden Mengen CO wird die am Standort Krefeld-Uerdingen vorhandene CO-Erzeugung nur auf Basis der unsicheren Kokskohle, die es in der benötigten Form nur in China gibt, weiterhin betrieben werden. Somit bedeutete ein Verzicht auf die Pipeline auch eine Erhöhung der Abhängigkeit von unsicheren Kokskohleimporten aus China.
Warum schildere ich das so ausführlich, meine Damen und Herren? – Genau das sind die Gründe dafür, die aus unserer Überzeugung dafür sprechen, dass das Vorhaben im Interesse der Allgemeinheit, im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bayer, im Interesse der Aufrechterhaltung der Produktionskette in der weiterverarbeitenden Industrie, im Interesse der Unabhängigkeit von Rohstoffimporten aus unsicheren Ländern und im Interesse einer verbesserten Umweltbilanz liegt.
Das sind die Voraussetzungen, um – das ist, wie eingangs beschrieben, der einzige Inhalt unseres Landesgesetzes – im Einzelfall auch anordnen zu können, dass bei den Bauarbeiten auch auf privaten Grundstücken ein schmaler Streifen Grundstück unterirdisch genutzt werden kann. Daher hat unsere Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für unser Enteignungsgesetz entfallen sind.
Aber nochmals: Alles andere, was Bau und Betrieb und die konkrete Trassenführung betrifft, wird ohne die Möglichkeit des Einflusses durch den Landtag nach bestehendem Recht und bestehenden Gesetzen weiterhin geprüft werden müssen. Das dafür einschlägige Recht hat dieses Hohe Haus nicht beraten, nicht verändert und in keine Richtung modifiziert. Das einschlägige Recht ist vor allem Planungsrecht und Umweltrecht. Es bestand vor diesem konkreten Vorhaben, wird auch danach bestehen, und es gibt hinreichend Voraussetzungen auf, die über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines konkreten Vorhabens entscheiden, und zwar ohne Einfluss des Landtags.
Allerdings nehmen wir die berechtigten Bedenken und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor allem in den betroffenen Gebieten ernst. Jeder kann verstehen, dass die Menschen sich sorgen, wenn
in unmittelbarer Nähe ihres Wohnumfelds oder des Spielumfelds ihrer Kinder eine Leitung geführt wird, die ein unstreitig schädliches und giftiges Gas transportiert. Darüber gehen wir nicht achtlos hinweg.
Deshalb begrüßen wir den Einsatz vieler – auch mancher unserer Kollegen aus den betroffenen Gebieten – für eine möglichst weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Sicherheitsausstattung.
Zu begrüßen ist, dass die Trasse, obzwar sie für 100 bar konstruiert und für bis zu 40 bar zugelassen ist, nur mit maximal 13,5 bar betrieben wird. Gleichfalls sehen wir die Verwendung kunststoffummantelter Stahlrohre mit einem Durchmesser von 25 cm positiv, deren Wände besonders dick und trotzdem verformbar sind. Auch ist natürlich gut, wenn die Rohre in 1,40 m Tiefe verlegt werden, obwohl grundsätzlich nur eine Tiefe von 1 m vorgegeben ist. Die Leckerkennungs- und -ortungssysteme entlang der gesamten Trasse halten wir für selbstverständlich, um im Falle eines Falles binnen kürzester Zeit reagieren zu können.
Allerdings fordern wir ausdrücklich den BayerKonzern als Bauherrn auf, noch einmal intensiv zu prüfen, ob nicht noch weitere Verbesserungen möglich sind. Wir wollen wirklich ein Höchstmaß an Sicherheit für die Menschen. Ich sehe mit sehr großem Verständnis, dass sich die Bezirksregierung im weiteren Verfahren vor Inbetriebnahme nochmals sehr intensiv mit den Sicherheitsanforderungen auseinandersetzen muss – auch nach den Vorgaben des OVG.
Wenn dabei herauskommt – das betone ich mit aller Deutlichkeit –, dass die Anforderungen an die Sicherheit nicht eingehalten werden können, darf diese Leitung auch nicht in Betrieb gehen. Wir als CDU-Fraktion fordern von der Bezirksregierung das Anlegen besonders strenger Maßstäbe an die Sicherheitsprüfung vor einer etwaigen Betriebsaufnahme.
Wenn der Bayer-Konzern vorträgt und anhand der genannten Beispiele belegt, dass die Sicherheit in einem die Gesetze weit übersteigenden Maß gewährleistet sei, dürfte auch dort niemand etwas gegen das Anlegen besonders strenger Maßstäbe haben.
Wir wollen im Umgang mit Menschen ganz grundsätzlich Offenheit und Transparenz. So halten wir es in dieser Koalition übrigens regelmäßig.
(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP] – La- chen von der SPD – Zuruf von der SPD: Erst gehen Sie darüber hinweg! – Zuruf von Rü- diger Sagel [fraktionslos])
Deshalb war auch die anfängliche Kommunikationsstrategie von Bayer – ich drücke mich diplomatisch aus – verbesserungsfähig. Mit einer offensiven Aufklärungsarbeit hätte sicherlich manches vermieden werden können.
Jetzt gibt es ein umfangreiches Dialog- und Informationsangebot des Unternehmens. Dialogbereitschaft setzt aber auch immer ein Mindestmaß an Beweglichkeit voraus.
Deshalb erwarte ich im Interesse der betroffenen Menschen von Bayer auch, dass in begründeten Einzelfällen, wo es möglich ist, flexible Problemlösungen gefunden werden. Wir als CDU-Fraktion erwarten von Bayer im Rahmen des rechtlich und technisch Machbaren weitestgehende Kompromissbereitschaft bei allen Einzelsorgen und Einzelproblemen, die von Bürgern an das Unternehmen herangetragen werden.
Zusammenfassend sage ich: Erstens. Es gibt für uns heute keinen Anlass, das Enteignungsgesetz aufzuheben.
Zweitens. Im weiteren Verfahren wird ohne Einflussmöglichkeit des Landtags die Rechtmäßigkeit des Vorhabens zu prüfen sein. Dabei fordern wir vor etwaiger Inbetriebnahme die Anlegung eines besonders strengen Prüfungsmaßstabes für die Sicherheit.
Drittens. In einem Industrieland wie NordrheinWestfalen müssen auch Vorhaben möglich sein, die den Standort sichern, Arbeitsplätze festigen und die Konkurrenzfähigkeit von Produktionsstandorten in Deutschland verbessern helfen.
Wenn das Projekt nach allen rechtlichen Abwägungen zulässig sein sollte, helfen wir damit, den Industriestandort NRW zu sichern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Lienenkämper, Sie haben völlig recht: Wir reden heute über den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Ich füge hinzu: Wir reden aber auch – das ist in unserem Entschließungsantrag enthalten – über das Handeln und über das Nichthandeln dieser Landesregierung. Ich habe gerade Ihrem Wortbeitrag entnommen, dass Sie in dem Teil, den Sie als Forderung aufgestellt haben, mit uns übereinstimmen. Also stimmen Sie gleich unserem Entschließungsantrag zu!
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, in der anhaltenden Debatte um die Kohlenmonoxidpipeline zeigt sich deutlich, dass diese Landesregierung glaubt, mit einem Verweis auf das Handeln und auf die Aktivitäten der Verwaltung sei ihre Pflicht erledigt.
So ist es aber nicht. Denn eine Landesregierung wird nicht gewählt, um zu verwalten, sondern um politisch zu gestalten und auch um politisch zu handeln. Dazu gehört, sich eben nicht hinter der Bezirksregierung zu verstecken,
sondern direkt vor Ort die Menschen über die Pipeline und über den weiteren Fortgang zu informieren, aufzuklären, sich den Fragen und auch der Kritik zu stellen – auch und besonders dann, wenn es wehtut. Ich muss feststellen, dass es dabei auf der ganzen Linie Fehlanzeige zu vermelden gibt.
Die Landesregierung überlässt das Feld den Kommunalpolitikerinnen und den Kommunalpolitikern vor Ort oder den Landtagsabgeordneten vor Ort. Die stehen unter Druck. Die können, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, diesem Druck auch nicht immer standhalten.
Deshalb haben sich inzwischen viele CDUBürgermeister und CDU-Landtagsabgeordnete gegen dieses Projekt ausgesprochen. Sie brauchen aber nicht, wie es in der Vergangenheit der Fall war, den Fingerzeig der Landesregierung aus sicherer Entfernung, doch bitte schön standhaft zu bleiben, oder die unsäglichen Belehrungen des