Meine Damen und Herren, ich habe ein Zweites gelernt – da hat Herr Kollege Römer in einem einzelnen Punkt aus meiner Sicht völlig Recht –: Wir alle – zuerst das Unternehmen, dann aber auch die Verwaltung und die Politik – müssen uns mit dem Begriff Kommunikation auseinandersetzen. Hier müssen wir alle nacharbeiten, hier müssen wir lernen; das gilt auch für mich.
Die Fraktion der FDP wird den Antrag der Grünen ablehnen. Wir sind von der Gemeinwohlorientierung des Enteignungsgesetzes zutiefst überzeugt. Wir sagen nach wie vor Ja zu diesem Gesetz. Für uns gilt Sicherheit. Das ist das, worüber wir mit den Kollegen von der CDU vor Ort und auch hier im Landtag laufend diskutieren. Ich bin überzeugt, das kann sichergestellt werden. – Danke schön.
Danke schön, Herr Ellerbrock – Als Nächster hat Herr Remmel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2007 hat ein Projekt die Menschen in einer ganzen Region in Aufruhr versetzt und viele Bedenken, Ängste und Sorgen hervorgerufen. Das Projekt, das zu großem Widerstand geführt hat, ist die Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline.
Erstens. Der Widerstand ist sehr breit. Bisher haben sich mehr als 77.000 Menschen in der Region durch ihre Unterschrift an Aktionen beteiligt. Der Widerstand ist aber auch überparteilich und wird von Landkreis, von Städten, von vielen Kommunen entlang der Trasse getragen.
Zweitens. Ich habe wiederholt betont: Weil wir alle in der Vergangenheit durch einen gemeinsamen Beschluss im Landtag Verantwortung für dieses Projekt übernommen haben, gibt es eine besondere Verpflichtung, jederzeit zu überprüfen, ob die Ausgangsbedingungen, die rechtlichen Grundlagen und die geplante Ausführung noch stimmen.
Meine Damen und Herren, für uns ist schon seit Längerem klar: Bei diesem Projekt stimmt nichts mehr. Heute, zu Beginn des Jahres 2008, könnte
durch den Landtag der notwendige Schlussstrich gezogen werden. Schon während der Debatte im Sommer dieses Jahres zeichnete sich eindeutig ab, dass, wie insbesondere in dem Rechtsgutachten von Prof. Muckel dargelegt wird, die Grundlage, nämlich das in Rede stehende Enteignungsgesetz, rechtlich nicht haltbar ist.
Am 17. Dezember hat das OVG einen weitreichenden Beschluss nicht nur gegen die Inbetriebnahme der Pipeline, sondern vor allem gegen diese rechtlichen Grundlagen gefasst. Dies muss nun zu Konsequenzen hier im Landtag führen. Wir begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich. Er ist ein großer Erfolg der Menschen, die gegen die CO-Pipeline kämpfen, die dagegen kämpfen, dass die Pipeline durch sehr dicht besiedeltes Gebiet, sehr nahe an Schulen und Kindergärten und Wohnhäusern vorbeigeführt wird.
Mit dem OVG-Beschluss wurde der Pipeline aus unserer Sicht – das sehen nicht nur wir so, sondern viele, die sich juristisch damit befassen – das Fundament entzogen, insbesondere in vier Bereichen: Der Planfeststellungsbeschluss wird hinterfragt, die Allgemeinwohlbegründung, die rechtsrheinische Trassenwahl und das Enteignungsgesetz, um das es hier und heute geht, selbst werden massiv infrage gestellt. Insbesondere die im Urteil nachzulesenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Enteignungsgesetzes zum Bau der Pipeline sind für unsere Debatte hier heute maßgeblich. Ähnliche Argumente wie das Gericht haben wir in der Gesetzesbegründung formuliert.
Es wird jetzt immer deutlicher, dass die BayerCO-Pipeline ausschließlich den wirtschaftlichen Interessen des Konzerns und eben nicht dem Allgemeinwohl dient. Im Gegenteil: Die Sicherheit der Bevölkerung wird sogar gefährdet.
Meine Damen und Herren, das von den Rednern der CDU und der FDP eben Vorgetragene hat mich doch sehr an manche Informationsveranstaltung erinnert, bei der die Vertreter der Firma Bayer aufgetreten sind. Das war eben nicht abgewogen, sondern erinnerte stark an die Propaganda der Firma Bayer.
Wir bedauern das. Die Firma Bayer versucht nach wie vor, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Noch bei den Diskussionen hier im Landtag war deutlich, dass man da auf einem sehr hohen Ross reitet.
Die Regierung Rüttgers hat auch nicht versucht, den schon sehr früh vorhandenen Anforderungen aus der Region gerecht zu werden. Sowohl Minister Uhlenberg als auch Ministerin Thoben, aber auch der für den Katastrophenschutz zuständige Innenminister haben den Dialog mit der Bevölkerung – und dazu gab es mehrere Initiativen, auch aus diesem Haus – nicht gesucht und sind nicht auf die Bevölkerung zugegangen.
Herrn Römer und den Kolleginnen und Kollegen der SPD kann ich auch Folgendes nicht ersparen: Nach den wiederholten etwas komisch anmutenden Pirouetten, die Sie in dieser Sache gedreht haben,
sind Sie nun völlig ins Eis eingebrochen. Trotz gegenteiliger Parteibeschlüsse, die es auf Ihrer Seite an vielen Stellen gibt, stehen Sie jetzt nicht mehr an der Seite der betroffenen Menschen. Sie haben sich eindeutig auf die Seite des Unternehmens geschlagen. Sie wollen diese Pipeline möglichst schnell durchsetzen. Zumindest haben Sie das in der Presse so verlautbart.
Der OVG-Beschluss ist ein Auftrag an den Gesetzgeber, tätig zu werden. Unser Entwurf eines Aufhebungsgesetzes liegt nun auf dem Tisch. Zahlreiche Kommunen unterstützen ihn. In meiner Parlamentstätigkeit habe ich es in der Form noch nicht erlebt, dass uns so viele Kommunen schreiben: Stimmt dem grünen Gesetzentwurf zu. – Zahlreiche Kommunen haben entsprechende Resolutionen gefasst. Räte haben solche Resolutionen an uns geschickt, mit denen sie uns auffordern, diesem Gesetzentwurf heute hier zuzustimmen.
Dann reicht es eben nicht, dass man, wie Herr Römer meint und auch die Landesregierung vorträgt, beim Planfeststellungsbeschluss nachbessern will. Die vom Gericht angemahnte Allgemeinwohlbegründung ist dort eben nicht nachzubessern. Das ist so, als ob man versucht, ein Fahrzeug, das einen Motorschaden hat, wieder flottzukriegen, indem man die Reifen wechselt. Ein Motorschaden ist ein Motorschaden. Dann muss man an dieser Grundlage, am Motor, etwas tun.
In dieser Sache ist das Enteignungsgesetz die Grundlage für das weitere Planungsverfahren gewesen. Ein solch tiefer Eingriff in Grundrechte mit der Begründung des Allgemeinwohls kann nur
vom Gesetzgeber selbst neu gestaltet werden, wenn er die vom Gericht geforderten Ansprüche erfüllen will. Auf der anderen Seite muss er nämlich möglicherweise – ich weiß nicht, in welcher Form – auch das absichern, was dem Gemeinwohl entspricht, beispielsweise die Schaffung von bestimmten Arbeitsplätzen, die dann aber auch fixiert und gesichert werden müssen. Das kann allerdings nur der Gesetzgeber selbst tun. Deshalb muss das alte Enteignungsgesetz aufgehoben werden.
Diese Allgemeinwohlbegründung kann man keinem Verwaltungsakt anheimgeben. Hier muss in der Tat der Gesetzgeber selbst tätig werden.
Da hilft es auch nicht – das sage ich an dieser Stelle eindeutig –, dann, wenn es um eine rechtliche Klarstellung geht, industriepolitische Brecheisen anzusetzen. Andersherum wird eine Melodie daraus. Wer jetzt auf eine lange rechtliche Auseinandersetzung setzt, der schadet dem Standort; denn dann bekommen wir eine Hängepartie. Es wäre dringend nötig, jetzt eine Entscheidung zu treffen – und diese ist auf der rechtlichen Schiene eben nicht zu erzielen.
Deshalb muss man nach unserer Meinung das Enteignungsgesetz zurücknehmen und Alternativen am Standort überlegen. Solche Alternativen existieren. Giftige Produktion sollte am Standort stattfinden und nicht in langen Leitungen über Land transportiert werden.
Der Ball liegt jetzt in der Mitte des Landtages. Wir bitten darum, dass auch bei der CDU und der FDP noch einmal überlegt wird, ob nicht doch eine Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf erfolgen kann. Aus Äußerungen von Kolleginnen und Kollegen entnehmen wir ja – so hat sich Herr Clauser noch einmal vor Ort erklärt –, dass es in Bezug auf die Rechtskraft des Verwaltungsgerichtsurteils ähnliche Einschätzungen wie auf unserer Seite gibt.
Die Zeit ist reif, nun einen Schlussstrich zu ziehen. Die CO-Pipeline muss jetzt vom Tisch. Das Enteignungsgesetz muss jetzt aufgehoben werden. Ich bin mir allerdings sicher: Auch wenn wir die Abstimmung heute verlieren werden, werden wir uns hier wiedertreffen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst habe ich eine Frage an Herrn Römer. Der SPDParteitag hat am 25. August 2007 beschlossen, dass die Weiterverarbeitung von CO am Entstehungsort und damit ohne Weiterleitungen passieren soll. Haben Sie dem zugestimmt?
Dann haben Sie sich auf dem Parteitag nämlich gegen den Bau der CO-Pipeline ausgesprochen. Dann wackeln Sie hier nicht so rum!
Die Beurteilung der aktuellen Situation wird durch den Blick auf die Fakten erleichtert. Folgendes ist festzuhalten.
Erstens. Am 17. Dezember 2007 hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Kohlenmonoxid-Fernleitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen fertiggebaut werden kann. Ein Baustopp ist nicht verfügt worden. Mitte Januar 2008 hat der Vorstand der Bayer AG als Projektbetreiber entschieden, die Pipeline, von der etwa zwei Drittel fertiggestellt sind, zu Ende zu bauen.
Zweitens. Das Oberverwaltungsgericht hat darüber hinaus die Inbetriebnahme der Rohrleitung vorläufig untersagt und weitere Anmerkungen zur Angelegenheit des Hauptsacheverfahrens gemacht.
Drittens. Die Behauptung, das Oberverwaltungsgericht habe das vom Landtag einstimmig beschlossene Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen als verfassungswidrig eingestuft, ist falsch. Stattdessen sieht das Gericht das Gesetz als einen notwendigen Rahmen für das Projekt an. Die aufgeworfenen Fragen betreffen die Ebene der Planfeststellung. Schon vor diesem Hintergrund gibt es aus Sicht