Herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Schultheis! Meine Damen und Herren! Der Titel der Mündlichen Anfrage lautet: „Eine Rechenaufgabe für Minister Pinkwart“.
Ich möchte meine Erwiderung ebenfalls mit einem Titel versehen, der da lautet: Eine Leseaufgabe für die Opposition.
Ich darf hierfür ein Zitat aus der Mündlichen Anfrage voranstellen. Damals, 2006, hieß es noch, dass
Als Referenz gibt Herr Schultheis die entsprechende Broschüre meines Hauses „Studienbeiträge – Information zum Gesetzentwurf“ an.
Ich möchte Ihnen diesen Passus jetzt vollständig und damit korrekt wiedergeben. Er lautet – Zitat aus der Broschüre –:
„Wenn alle 420.000 Studierenden in NordrheinWestfalen 500 Euro Studienbeitrag zahlten, erhielten die Hochschulen nach Abzug der Mittel für den Ausfallfonds echte Zusatzeinnahmen von rund 320 Millionen Euro.“
Mit anderen Worten: Würden alle staatlichen Hochschulen – das sind 33 an der Zahl – einen Studienbeitrag von 500 € erheben und wären alle 420.000 Studierende beitragspflichtig, erhielten die Hochschulen rund 320 Millionen € zusätzliche Mittel. Das, meine Damen und Herren von der Opposition, entspricht dem prinzipiell denkbaren und rechnerisch richtigen Maximum.
Erstens erheben nicht 33 staatliche Hochschulen, sondern nur 29 Hochschulen Studienbeiträge, wobei die Fachhochschule Bielefeld die Erhebung für das laufende Wintersemester ausgesetzt hat, weil es rechtliche Fragen gibt. Zweitens gibt es eine große Anzahl an Befreiungen bzw. Ermäßigungen. Drittens erheben nicht alle Hochschulen den maximalen Beitragssatz von 500 €, so etwa die mit vielen Studierenden gesegnete Universität Münster.
Die Einnahmen aus Studienbeiträgen belaufen sich für das Jahr 2007 auf rund 260 Millionen €. Abzüglich der Abführungen an den Ausfallfonds verbleiben den Hochschulen rund 210 Millionen € zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Die Zahlen dürften auch für die Opposition nicht überraschend sein, hatte ich doch bereits in meiner Antwort auf die Große Anfrage 11 hierzu ausführlich Stellung bezogen.
Auch wenn zum damaligen Zeitpunkt die Einnahmenberechnung für das jetzt laufende Wintersemester noch auf einer Hochrechnung beruhte, so ist zwischenzeitlich eine Verfestigung der Einnahmeentwicklung erkennbar. Auch zukünftig wird zum Beispiel bei einer Erweiterung der Anzahl der studienbeitragserhebenden Hochschulen, steigenden Studierendenzahlen, aber auch bei einer
steigenden Anzahl von Beitragsbefreiungen etc. die Entwicklung der Studienbeitragseinnahmen einer gewissen Dynamik unterworfen bleiben. Informationen hierzu, ob sie nun hier im Parlament oder in einer Pressemitteilung meines Hauses erfolgen, werden wir auch zukünftig mit dem Anspruch geben, diese Dynamik möglichst genau abzubilden.
Gerade weil es hier in der Tat um größtmögliche Genauigkeit geht, möchte ich die Gelegenheit nutzen, die von Ihnen in der Anfrage zitierte Zahl – ich zitiere – „232.000 studienbeitragspflichtige und darlehensberechtigte Studierende im Wintersemester 2007/2008“ zu korrigieren. Mit dieser Zahl ist der NRW.BANK ein nicht mehr nachvollziehbarer Rechenfehler unterlaufen, den wir übernommen haben. Richtig ist, dass von 371.000 grundsätzlich beitragspflichtigen Studierenden rund 282.000, also 50.000 mehr als dort angegeben, beitragspflichtig und darlehensberechtigt sind. 51.000 von ihnen – das sind rund 18 % der studienbeitragspflichtigen Studierenden – haben einen Darlehensvertrag abgeschlossen.
Auch diese Zahl ist im Übrigen ein Beleg für die hohe Akzeptanz unseres sozialverträglichen Studienbeitragmodells. Das hat im Wesentlichen damit zu tun – das möchte ich noch einmal hervorheben –, dass Nordrhein-Westfalen von den Ländern, die Studienbeiträge eingeführt haben, das Bundesland ist, das mit der Kappungsgrenze von 10.000 € für das Studienbeitragsdarlehen inklusive des BAföG-Darlehens, anders als die anderen Bundesländer, die erst bei 15.000 oder 17.000 € kappen, sicherstellt, dass etwa zwei Drittel der BAföG-Empfänger davon ausgehen können, dass sie am Ende ihres Studiums von der Rückzahlung ihres Studienbeitragsdarlehens befreit werden.
Das hat natürlich eine hohe soziale Komponente und führt zu einer hohen Akzeptanz dieses Studienbeitragsdarlehens. Das heißt, all jene, die aufgrund ihrer Einkommenssituation möglicherweise davon abgehalten würden, ein Studium aufzunehmen, können in Nordrhein-Westfalen studieren, weil sie die Möglichkeit haben, über die NRW.BANK dieses Darlehen zu wählen, von dem sie ausgehen dürfen, dass es ihnen mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit zum Teil oder ganz am Ende ihres Studiums erlassen wird. Damit heben wir uns ganz deutlich von den anderen Bundesländern ab, in denen die staatlichen Darlehen nur auf einem sehr niedrigen Niveau in Anspruch genommen werden, weil dort keine Rückerstattungen in dem hier beschriebenen Sinne möglich sind. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, insbesondere für die Richtigstellung hinsichtlich der Zahlen. Wir mussten in unserer Anfrage ja mit diesen Zahlen so umgehen, wie sie veröffentlicht worden sind.
Was die Werbewirksamkeit Ihrer 320 Millionen € angeht, das haben Sie mit Ihren Publikationen selbst verursacht. Damit haben Sie natürlich entsprechende Erwartungen geweckt. Ich frage vor dem Hintergrund dessen, was Sie gerade hinsichtlich der Inanspruchnahme der Darlehen dargestellt haben, dass es 18 % Darlehensnehmer gibt, ob der Ausfallfonds mit 18 % der Einnahmen über das Maß hinaus bedient wird oder ob hier eine Absenkung des Prozentsatzes für die Abführung an den Ausfallfonds vorgesehen werden könnte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schultheis, diese Frage kann ich sehr gerne beantworten. Wir haben ja diesen Abführungssatz, den wir aufgrund der uns vorliegenden Berechnungen Dritter zunächst auf 23 % angesetzt haben, abgesenkt. Eine weitere Absenkung halten wir nicht für sachgerecht, da wir davon ausgehen, dass die BAföG-Erhöhung, über die wir uns alle hier im Landtag sicherlich gefreut haben, an zwei Stellen dazu führen könnte, dass das Darlehen in nächster Zeit noch stärker beansprucht wird. Die Freibeträge sind erhöht worden. Gleichzeitig ist der BAföG-Anspruch erhöht worden. Die sehr sozialverträgliche Regelung, die wir haben, wird natürlich zu erhöhten Ausfällen führen. Insofern halten wir diese Regelung nach wie vor für sachgerecht.
Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zeit für die Fragestunde abgelaufen.
Somit komme ich zu dem immer wieder sehr unerfreulichen Aspekt, dass wir die nächsten fünf Fragen dahin gehend überprüfen müssen, ob die Fragesteller sie schriftlich beantwortet oder auf die nächste Plenarsitzung verschoben haben wollen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage 168 von Frau Kollegin Beer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf. Wie gehen wir damit um?
Ich rufe die Mündliche Anfrage 171 der Abgeordneten Steffens auf. Frau Abgeordnete Steffens hat bereits die Erklärung abgegeben, dass Sie die Anfrage schriftlich beantwortet haben möchte. (Siehe Anlage 3)
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, muss ich eine kurze Zwischenbemerkung machen. Und zwar geht es um eine Rüge. Sie betrifft den Abgeordneten Jäger von der Fraktion der SPD. Er hat in der letzten Plenarsitzung des vergangenen Jahres zu einer Rede des Finanzministers Dr. Linssen einen Zwischenruf getätigt, der zu rügen ist, weil er einen Begriff benutzt hat, den wir hier eigentlich nicht benutzen, und zwar den Begriff „Heuchler“. Dieser Begriff entspricht nicht der parlamentarischen Ordnung. Deshalb wird Herrn Kollegen Jäger eine Rüge ausgesprochen.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, diesen Antrag in der Plenarwoche im Februar zu behandeln.