Protokoll der Sitzung vom 21.02.2008

gewendet, nämlich von Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Die Polizeibehörden kommen in ihren Praxisberichten zu dem Schluss, dass die in ihrem Zuständigkeitsbereich im Einzelnen durchgeführten Videobeobachtungen ein ergänzendes Mittel im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Verhütung von Straftaten an Kriminalitätsbrennpunkten darstellen.

Aufgrund der Auswertung der Polizeiberichte sind wir schließlich zu dem Ergebnis gelangt, die Norm des § 15 a Polizeigesetz in ihrer jetzigen Fassung erneut zu befristen. Damit haben wir uns entschieden, an den bisherigen Voraussetzungen für den Einsatz von Videokameras festzuhalten.

Das bedeutet, dass Videoüberwachungen weiterhin nur an Kriminalitätsbrennpunkten zulässig sind und auch nur, wenn dort deutlich sichtbare Hinweise auf Kameras vorhanden sind. Es bleibt dabei, dass die Daten nicht länger als 14 Tage gespeichert werden dürfen. Schließlich ist die Fortführung der Maßnahme auch künftig durch die Behördenleitung jährlich neu zu bewerten und zu dokumentieren.

Durch den gleichbleibenden Wortlaut der Norm wird weiterhin ein auf Einzelfälle beschränkter Einsatz von polizeilichen Videomaßnahmen im öffentlichen Bereich ermöglicht. Dies lässt sich auch an der begrenzten Anzahl der Polizeibehörden, die von der Befugnis zur Videobeobachtung bislang Gebrauch gemacht haben, erkennen. Die erneute Befristung der Regelung auf fünf Jahre dient dazu, die Praxistauglichkeit der Norm auch in Zukunft weiterhin im Blickfeld zu behalten.

Wie ich bereits im Innenausschuss angekündigt habe, liegt der Evaluierungsbericht einschließlich Zahlenmaterial den Ausschussmitgliedern vor. Wir werden darüber sicherlich in einer der nächsten Sitzungen des Innenausschusses ausführlich diskutieren können. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Dr. Rudolph das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als SPD-Fraktion freuen uns natürlich zunächst einmal darüber, dass die von uns vorgeschlagene Linie – Stichwort: Video

überwachung – nun in diesem Parlament eine breite Akzeptanz findet. Im Jahre 2002 hat der damalige sozialdemokratische Innenminister Fritz Behrens im Zusammenhang mit der Debatte über die Videoüberwachung gesagt:

„Die Videoüberwachung beugt Straftaten vor und verhütet sie. Wenn Räuber, Schläger und Diebe abgeschreckt werden, schützt das die Menschen am besten.“

Das stimmt weiterhin. Deswegen unterstützen wir Sie natürlich darin, etwas fortzusetzen, das wir begonnen haben.

Herr Minister, Sie haben es angerissen: Bei der Gesetzgebung vor knapp fünf Jahren haben wir auch auf die Bedenken und die Kritik, die es seinerzeit gegeben hat und die wir nachvollzogen haben, Rücksicht genommen und mit der Norm im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz schon einen vernünftigen und praktikablen Ausgleich zwischen Persönlichkeitsrechten und dem staatlichen Auftrag, Menschen vor Verbrechen zu schützen, hinbekommen.

Die Grünen haben sich damals dankenswerterweise an der Gesetzesänderung beteiligt. Auch wenn die Kollegin Düker durchaus immer wieder gezeigt hat, dass sie eine gewisse Skepsis gegenüber der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten aufbringt, will ich Sie trotzdem noch einmal gerne aus der damaligen Diskussion zitieren:

„Ob im Einzelfall eine Videoüberwachung als unterstützendes bzw. ergänzendes Mittel“

darüber reden wir alle gemeinsam –

„geeignet ist, Kriminalitätsschwerpunkte zu entschärfen, dazu hat der Landtag in seiner letzten Legislaturperiode eine grundsätzliche Entscheidung getroffen, der ich mich auch weiterhin anschließe.“

(Hans-Theodor Peschkes [SPD]: Das ist doch schön!)

Ich bin gespannt, ob die Grünen in der Tradition des Sich-Anschließens und des Mitmachens bleiben. Im Jahr 2000 war das so. 2002 war das auch so. Wir wollen sehen, was 2008 ist.

An die Kollegen der CDU gerichtet begrüßen wir übrigens auch, dass die CDU die Zeit der unausgegorenen Vorschläge hinter sich gelassen hat. Ich will Sie nicht weiter quälen und Ihnen die Drucksachen 13/274, 13/495 und 13/2280 nicht vorhalten. Diese Drucksachen sind Geschichte. Darüber reden wir nicht mehr. Ich finde es auch gut, dass Sie

Ihr Wahlprogramm aus dem Jahr 2005 in diesem Punkt hinter sich gelassen haben. Im diesem Wahlprogramm der CDU wurde noch versprochen – ich zitiere aus dem Wahlprogramm –:

„Wir wollen unter strikter Beachtung des Datenschutzes die Möglichkeiten für den Einsatz der Videoüberwachung öffentlicher Plätze erweitern.“

Das, was die Koalitionsfraktionen bzw. die Landesregierung in diesem Fall vorschlägt, ist keine Erweiterung, sondern eine 1:1-Übernahme der alten Regelung von Rot-Grün.

Schließlich freue ich mich, dass auch die FDP ihre Bedenken, die sie noch bis vor einigen Tagen geäußert hat, aufgegeben hat. Der Kollege Orth hatte sich sehr kritisch eingelassen und behauptet, die Erfahrungen hätten bisher nicht überzeugt. Deswegen sei er sehr skeptisch, was eine Fortsetzung der Videoüberwachung anbelange.

Auch an der Stelle erkennt man eine entsprechende Bewegung, sodass ich glaube, sagen zu können, dass sich das gesamte Haus über alle Fraktionsgrenzen hinweg in diesem Punkt einig ist, dieses Mittel unter vernünftigen, klaren Bedingungen weiterhin ergänzend anzuwenden.

Allerdings sollten wir uns in der Tat im Ausschuss noch einen Bericht vorlegen lassen. Von „Evaluierungsbericht“ möchte ich in dem Zusammenhang nicht sprechen. Die Leute schreiben immer „Evaluierung“ über einen solchen Bericht, auch wenn es sich dabei um einen ganz normalen Bericht handelt. Diesen vom Ministerium zusammengeführten Bericht aus den unterschiedlichen Polizeibehörden, die beteiligt waren, über den das Ministerium noch einmal glättend, erläuternd und ergänzend drübergegangen ist, sollten wir uns noch einmal anschauen.

Ich finde, dass es doch auffällig ist, dass es unterschiedliche Erfahrungen gibt, die mit diesem Instrument gemacht worden sind. Diese Erfahrungen kann man nicht ohne Weiteres über einen Kamm scheren. Uns als SPD würde schon interessieren, warum diese Videoüberwachung an einigen Plätzen und Orten besser klappt, während sie sich an anderen Orten und Plätzen als nicht so wirkungsvoll erweist. Diese Zeit sollten wir uns nehmen, und zwar auch deshalb, weil wir alle immer erklärt haben: Wir möchten keine Verdrängung von Kriminalität durch diese Maßnahme. Offensichtlich – so sagt es zumindest der Bericht – gibt es sie auch nicht. Und wir möchten natürlich immer darauf achten, dass diese Maßnahme nicht isoliert angewandt wird, sondern in ein örtli

ches/lokales Konzept zur Bekämpfung der Kriminalität eingebaut ist.

In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Ausschussberatungen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rudolph. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Kruse das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erinnern möchte ich zunächst an die Sicherheitsdebatte vom 31. August 2006. Die raschen Erfolge bei der Aufklärung der gescheiterten Kofferbombenanschläge und die Sicherheitslage in Nordrhein-Westfalen standen damals auf der Tagesordnung. Bei der Identifizierung der mutmaßlichen Täter hatte es sich bewährt, dass die großen Bahnhöfe, die Flughäfen und andere Knotenpunkte des Massenverkehrs mittlerweile elektronisch überwacht werden.

(Winfried Schittges [CDU]: Sehr richtig!)

Ich erinnere deswegen daran, weil es – das hat der Kollege Rudolph bestätigt – nach meiner Einschätzung in diesem Landtag keine Fraktion mehr gibt, die Einwände gegen den offenen Einsatz optisch-elektronischer Mittel – sprich: Videoüberwachung – hat.

Die optisch-elektronischen Mittel und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Polizei wurden von der Vorgängerregierung im Jahr 2000 mit dem Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes in das Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen aufgenommen, 2003 angepasst und befristet auf fünf Jahre weitergeführt. Diese Frist läuft am 24. Juli 2008 aus.

Die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von FDP und CDU sind der Auffassung, an den bisherigen Voraussetzungen festzuhalten. Wir plädieren für die Beibehaltung der Norm nach § 15 a des Polizeigesetzes und für eine erneute Befristung auf fünf Jahre.

Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und setzen natürlich auf die Zustimmung aller Fraktionen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Als nächster Redner hat der Kollege Engel das Wort für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der FDP ist es unstreitig, dass alles getan werden muss, um die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen bestmöglich vor Straftaten und terroristischer Bedrohung zu schützen.

Das darf aber keinesfalls bedeuten, dass wir jeden Bürger im öffentlichen Raum rundum überwachen lassen oder unter eine Art Generalverdacht stellen dürfen. Denn die Überwachung von öffentlichen Plätzen mit Videokameras tangiert das Grundrecht der erfassten Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.

Deshalb bedarf ein solcher Eingriff des Staates in die Freiheitssphäre des Bürgers nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, dem sogenannten Gesetzesvorbehalt, stets einer gesetzlichen Regelung. Heute reden wir über eine solche gesetzliche Regelung, weil diese Möglichkeit der Videoüberwachung ansonsten wegen der Befristung im Juli dieses Jahres entfallen würde.

Durch § 15 a Polizeigesetz NRW wird die Polizei ermächtigt, zur Verhütung von Straftaten an sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten, und auch nur dort, eine offene Videoüberwachung durchzuführen.

Ich habe für die FDP-Fraktion bereits bei der Änderung des Polizeigesetzes durch die rot-grüne Vorgängerregierung hier im Landtag im Jahr 2003 ausgeführt:

„Die technische Überwachung der Bürger bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, wenn Bürger beobachtet und individuelle Daten aufgezeichnet werden. Und Videokameras erzeugen dann nur eine Scheinsicherheit, wenn kein Polizeibeamter am Bildschirm sitzt, der bei einer beobachteten Straftat wirklich eingreifen und Hilfe organisieren kann.“

Auch heute sagen wir: Die individuelle Freiheit und der Datenschutz dürfen nicht zulasten einer vermeintlichen Steigerung der subjektiven, also gefühlten, Sicherheit aufgegeben werden. Deshalb zählt nur ein gutes Gesamtkonzept – davon haben alle meine Vorredner gesprochen – für die innere Sicherheit. Da gibt es also Einigkeit.

Deshalb haben wir jetzt in Regierungsverantwortung unsere damalige Forderung, die Polizeiverwaltungs- und -führungsbürokratie deutlich zu verschlanken, konsequent umgesetzt. Mit dem frei gewordenen und noch frei werdenden Personal – das sind einige Hundert ausgebildete Polizeivoll

zugsbeamte – haben wir die Kommissariate, den Bezirksdienst und den Streifendienst, also den operativen Polizeidienst, wirksam für Prävention und Repression verstärkt. Das ist gut für die objektive und subjektive Sicherheit.

Die FDP-Fraktion lehnt auch heute nach wie vor eine flächendeckende Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen ab. Dies haben wir hier mehrfach erklärt und uns erfolgreich gegen Forderungen gestellt, die Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen massiv auszudehnen –genauso, wie wir nicht wollen, dass auf jeder Autobahn die Mautdaten und auf jedem Flughafen und Bahnhof die Reisedaten von jedermann systematisch erfasst und gespeichert werden. Mit der FDP als Bürgerrechtspartei wird es eine technische Überwachung der Bürger durch den Staat …

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])