Protokoll der Sitzung vom 21.02.2008

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Nachbessern?)

Richtig ist – deshalb ist auch in den letzten Tagen vonseiten des Landes die Vereinbarung mit den Verbänden geschlossen worden –, dass es ganz konkret bei dem Wie der Umsetzung der Schulzeit

verkürzung noch Optimierungsreserven gibt. Ministerin Sommer hat Ihnen dargestellt, wie man die Stunden sinnvoll über die Jahrgänge – auch altersgerecht, gerade über die jungen Jahrgänge – verteilen kann.

(Zuruf von Ute Schäfer [SPD])

Das führt bei weitem nicht zu einem faktischen Ganztagsbetrieb an Gymnasien, aber es muss mit den Schulen vor Ort natürlich so besprochen sein, dass es richtig umgesetzt wird.

Es ist falsch – das ist der Populismus, der hier aus den Antragsvorlagen von SPD und Grünen hervorgeht –, wenn Sie an sich die Notwendigkeit und die Richtigkeit der Schulzeitverkürzung infrage stellen. Sie selbst haben die als Letzte im Grundsatz beschlossen. Sie haben ganz lange gebraucht. Alle anderen Bundesländer haben das vor Nordrhein-Westfalen gemacht. Aber kurz vor der Landtagswahl wollten Sie sich nicht länger nachsagen lassen, dass Sie auch an dieser Stelle mal wieder die Letzten in ganz Deutschland sind, und deshalb haben Sie dem im Grundsatz auch zugestimmt.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Die FDP in Rheinland-Pfalz hat es nicht durchgesetzt!)

Es ist absurd, wenn die Grünen heute sagen: Wir machen die große Beliebigkeit. Der eine macht es in Klasse 13, der nächste in Klasse 12; größtmögliche Wahlfreiheit für alle! Wenn Sie den Schulen zumuten, das alles vor Ort zu organisieren, führt das zu wirklichem Chaos, Frau Löhrmann.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Internationaler Standard! Mit Freiheit hat Ihre Rede mal wieder nichts zu tun!)

Wir haben für die Langsamlerner das Angebot der Gesamtschule. Da bleibt es bei den 13 Jahren; da ändert sich nichts. Für den gymnasialen Bildungsgang am Gymnasium gilt: zwölf Jahre bis zum Abitur. Das machen wir einheitlich so.

Wenn Sie, Herr Große Brömer, sagen, das Gymnasium würde zur elitären Veranstaltung, dann kann das doch bei einer Übertrittsquote von 45 % in Großstädten zum Gymnasium wohl nicht ganz ernst gemeint sein, von einer elitären Veranstaltung zu reden.

(Sören Link [SPD]: Die machen Sie auch noch kaputt!)

Wirklich bemerkenswert war aber der Hinweis von Ihnen, Frau Schäfer – dafür bin ich außerordentlich dankbar –, in der Ganztagsfrage, dass Sie hier endlich mal protokollarisch im Landtag gesagt

haben: Viele Eltern melden ihr Kind nur an der Gesamtschule an, weil sie dort gerne das Ganztagsangebot wahrnehmen wollen. Genau das haben wir Ihnen zur Zeit Ihrer Regierung vorgeworfen: dass Sie nämlich diesen Wettbewerbsvorteil „Ganztag“ nur den Gesamtschulen vorbehalten haben und dass Sie für das gegliederte System nichts an vernünftigen Angebotsstrukturen geschaffen haben.

(Beifall von CDU und FDP – Sören Link [SPD]: Dummes Zeug, was Sie da erzählen!)

Deshalb, Frau Schäfer, sind wir jetzt dabei, Schulform für Schulform aufzurufen und Ganztagsangebote einzurichten – keinen Zwangsganztag, aber ein Angebot für alle, die das wollen. Angefangen haben wir mit der Hauptschuloffensive, und die nächsten Schulformen werden sukzessive mit Angeboten folgen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Kolleginnen und Kollegen, ich bin heute großzügig, möchte jedoch darauf hinweisen, dass wir trotzdem versuchen sollten, mit der Zeit im Rahmen zu bleiben. – Als nächste Rednerin spricht mit noch genau 1:58 Minuten Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gleich das Stichwort der Ministerin „Regierungserklärung des Ministerpräsidenten“ aufnehmen. Der Ministerpräsident hat gesagt, mit CDU und FDP gebe es keine Experimente auf dem Rücken der Kinder.

(Beifall von der CDU)

Mittlerweile ist keine Altersgruppe mehr in diesem Land vor einem Feldversuch sicher: Sprachstandserhebungen, Turbo-8-Gymnasium. Genauso ist das.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Heute erklärt die Ministerin erwartungsgemäß, langsam hätten sich ein paar klitzekleine Probleme aufgetan, denen gleich wirkungsvoll gegengesteuert würde.

Was wird wirklich gemacht? – Ich habe Ihnen hier etwas mitgebracht, nämlich einen kleinen Auszug der zweiten Version der gymnasialen Kernlehrpläne. Immer noch sind sie nicht reduziert und entfrachtet.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Wir brauchen endlich den öffentlichen Diskurs, was zukunftsorientierte Allgemeinbildung bedeutet. Diesen Diskurs müssen wir führen. Wie gehören soziale Kompetenzen, Nachhaltigkeitskompetenzen, Demokratie lernen und fachliche Kompetenzen zusammen? Diesen Diskurs werden wir hier anstoßen, weil Sie es nicht leisten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben betont, fünf Förderstunden sollten jetzt nur für ein paar Kinder ausgewiesen werden. – Ich dachte, es werden alle Potenziale und Begabungen entfaltet.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Geht dann der Rest nach Hause? Ist das Ihr Verständnis von individueller Förderung? Nein, Sie haben es offensichtlich wirklich nicht verstanden.

Sie sagen, Hausaufgaben bräuchte es an einem langen Tag nicht zu geben. – Am nächsten Tag werden jedoch die Klassenarbeiten geschrieben, egal, wie die Leistung erzeugt worden ist. Die Kinder müssen dann ihr Wissen präsent haben. Sie treiben im Augenblick die Kinder in die Arme der privaten Nachhilfeinstitute.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Zurufe von der CDU)

Sie machen die Eltern wieder zu Nachhilfelehrern und -lehrerinnen in diesem Land. Das ist Ihre Verantwortung. Dieser stellen Sie sich offensichtlich nicht.

Ich finde es absolut unverschämt, dass Sie mit der Bildungspauschale in Höhe von 80 Millionen € versuchen, den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben. Unter den Tisch fallen lassen Sie dabei, dass Sie die Sanierung der Kitas gleich mit eingebaut haben. Das ist ein insgesamt aufgeblähtes Aufgaben-Programm. Nun sollen sich die Kommunen mit den Eltern herumärgern. Sie wollen sich das vom Hals halten. Aber das wird Ihnen nicht gelingen. In Ihren Büros klingeln die Telefone genauso wie bei uns. Sie müssen sich den Herausforderungen stellen. Aber Sie machen weiter Flickschusterei. „Augen zu und durch“, das wird Ihnen nicht gelingen.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Wir lassen Sie aus der Sache nicht heraus.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Wir kommen zur Abstimmung. Es wurde direkte Abstimmung beantragt. Zunächst stimmen wir über den Inhalt des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 14/6163 ab. Wer ist für diesen Antrag? – SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Damit ist mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/6162 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist für diesen Antrag? – Die Grünen und die SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand enthält sich der Stimme. Mit Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf:

4 Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolÄndG)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/6096

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Hintergrund für die Änderung des Polizeigesetzes ist die gesetzlich vorgesehene Befristung des § 15 a. Die Vorschrift regelt den offenen Einsatz optisch-elektronischer Mittel durch die Polizei, der Ihnen unter dem Schlagwort „Videoüberwachung“ bekannt ist.

Die Befugnis der Polizei zur Beobachtung von öffentlichen Plätzen wurde erstmals im Jahre 2000 mit dem Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen in das Polizeigesetz aufgenommen. Im Jahre 2003 wurde die Regelung angepasst und in der heutigen Fassung weitergeführt. Um die Entwicklung des Instruments weiter im Auge zu behalten, wurde damals die Regelung des § 15 a Polizeigesetz in den Abschlussberatungen auf fünf Jahre befristet. Die Frist läuft nun zum 24. Juli 2008 aus.

Diesen Umstand haben wir zum Anlass genommen, die Anwendung des § 15 a Polizeigesetz in der polizeilichen Praxis zu evaluieren. Die Vorschrift wurde bislang von vier Polizeibehörden an

gewendet, nämlich von Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach.