Protokoll der Sitzung vom 21.02.2008

Wir sind eine Wertegemeinschaft. Zu den fundamentalen Rechten gehört der Schutz der Menschenwürde und die Unversehrtheit des Lebens. Auch das Recht auf Forschungsfreiheit genießt Verfassungsrang. Im Deutschen Bundestag ist in den Jahren 2001 und 2002 eine fraktionsübergreifende Mehrheit für ein Gesetz zustande gekommen, das in ebenfalls sehr verantwortungsvoller Weise versucht, Brücken zwischen Positionen zu schlagen.

So sind in Deutschland die Herstellung, Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen grundsätzlich verboten. Unter sehr engen Voraussetzungen sind die Einfuhr und For

schung an embryonalen Stammzellen zugelassen. Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehört, dass die menschlichen embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden.

Weiterhin prüfen die Genehmigungsbehörde sowie die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung jedes zur Genehmigung eingereichte Forschungsprojekt unter einem sehr strengen Kanon. Der Kollege Henke kennt ihn sehr genau. Das ist, glaube ich, auch eine gute Grundlage für die weitere Diskussion.

Allerdings hat – auch das müssen wir erkennen und anerkennen – die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit der Stellungnahme vom November 2006 eine neue Debatte über die Rahmenbedingungen für die Stammzellenforschung in Deutschland entfacht.

Die sehr kontroverse Diskussion, die sich, wie ich finde, beispielhaft zwischen den führenden Repräsentanten der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland, Zollitsch und Huber, darstellen lässt, ist ein Beispiel, das die Pole beschreibt.

Ein weiteres Beispiel sind – das ist mehrfach gesagt worden – die vier interfraktionellen Gesetzentwürfe, der derzeit beraten werden. Lassen Sie mich diese – keineswegs wertend und bewertend – mit Überschriften kategorisieren: den ersten mit „Freiheit“, den zweiten mit „Verschiebung“ und den dritten mit „Status quo“; der vierte setzt auf das „Verbot“.

Das ist das Spektrum der Diskussion. Die SPDFraktion hat Respekt vor jeder dieser Positionen. Wir haben Respekt vor dieser Gewissensentscheidung.

Gleichzeitig begrüßt die SPD-Fraktion, dass die Bundesregierung einen neuen Förderschwerpunkt bei der Forschung an adulten Stammzellen auf den Weg gebracht hat. Hier sind die Bundesrepublik und insbesondere Forscherinnen und Forscher aus Nordrhein-Westfalen führend. Wir sind zum Wohle der Menschen vor dem Hintergrund der Heilungschancen schwerer Krankheiten gut beraten, diese Forschung an adulten Stammzellen in unserer Priorität ganz nach oben zu setzen;

(Beifall von Manfred Kuhmichel [CDU])

denn hier kann die Wissenschaft klinische und sogar therapeutische Erfolge vorweisen. Das unterscheidet die Forschung an adulten Stammzellen bislang von der Forschung an embryonalen Stammzellen.

Wir sollten uns – diesen Kenntnisstand teilen wir wohl gemeinsam – in der Debatte über die Forschung an embryonalen Stammzellen von der Hoffnung verabschieden, in naher Zukunft die Einführung klinisch anwendbarer Zellprodukte erleben zu können. Gerade deshalb ist jetzt und auch in Zukunft eine umfassende gesellschaftliche Debatte über die Chancen dieser Forschung und die mit ihr verbundenen ethischen Bedenken unabdingbar.

Ich sage auch: In Zukunft ist es aus meiner Sicht – aus meiner Sicht – erforderlich, die Grundlagenforschung auch mit embryonalen Stammzellen in Deutschland in engen Grenzen weiter zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für diese Forschung zu verbessern.

Als evangelischer Christ und aus sehr persönlichen Gründen werde ich mich, wenn wir uns entscheiden, für die Position der Verschiebung des Stichtages aussprechen. Ich teile also – um den Bogen zu den Debatten im Deutschen Bundestag zu schlagen – die Position von René Röspel, Jörg Tauss, Dr. Carola Reimann und anderen, die sich für eine Verschiebung des Stichtags aussprechen.

Ich weiß, dass manche meiner Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion diese Ansicht, diese Sichtweise, diese Position teilen. Ich weiß, dass manche die Verschiebung des Stichtages für nicht ausreichend halten und infrage stellen, warum die Einfuhr erlaubt, die Gewinnung embryonaler Stammzahlen in Deutschland aber strafbar ist. Ich weiß, dass manche in meiner Fraktion das gültige Gesetz mit dem Stichtag 1. Januar 2002 grundsätzlich ablehnen.

Ich weiß, dass sich in der SPD-Fraktion eine Mehrheit für die Position abzeichnet, für die auch ich persönlich hier spreche und stehe. Ich bin aber froh, dass wir alle die besten Gründe und die besten Motive für unsere jeweilige Überzeugung haben, ohne den anderen, wie in so vielen anderen Fragen, überzeugen und gegebenenfalls überstimmen zu wollen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, CDU und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Eumann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Lindner das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen, meine Herren! Der hier zur Beratung anstehende Debattenpunkt stellt uns alle vor eine Gewissensfrage, die jeder ganz individuell für sich zu beantworten hat.

Auch in den Fraktionen der Freien Demokraten im Bundestag und im Landtag gibt es unterschiedliche Haltungen. Im Deutschen Bundestag gab es für alle drei interfraktionellen Initiativen auch Unterzeichner aus den Reihen der FDP. Herr Kollege Henke hat mit Herrn Kollegen Goldmann und Herrn Kollegen Dr. Schily zwei benannt.

Es handelt sich also um eine Debatte, die man nicht leichtfüßig führen kann. – Ich will hier zum einen inhaltlich etwas sagen, dann aber auch auf das Verfahren für dieses Parlament zu sprechen kommen.

Zum Inhalt: Ich glaube, dass meine persönliche Meinung, die ich hier darstellen will, auch sehr weit überwiegend die Haltung meiner Fraktion in diesem Landtag ist. Wir führen hier nicht nur eine forschungspolitische Diskussion. Vielmehr ist dies eine Beratung, die mit Hoffnungen verbunden ist: mit Hoffnungen von Forschern, neue Erkenntnisse zu gewinnen, aber auch mit Hoffnungen von Patienten, die tagtäglich an Multipler Sklerose, Parkinson oder Diabetes leiden und sich von diesen neuen Forschungsmöglichkeiten neue Therapien erhoffen, nicht am heutigen Tag – das weiß jeder –, aber für die mittlere und ferne Zukunft.

Wir erkennen als Freie Demokraten ausdrücklich an, dass es in der Stammzellforschung sowohl bei den adulten wie bei den embryonalen Stammzellen, in beiden Bereichen, große Fortschritte gegeben hat. Deshalb wollen wir auch beide Bereiche fördern und sie nicht gegeneinander ausspielen.

Das müssen wir auch, wenn wir Erkenntnisse ermöglichen wollen. Sich nur auf einen Bereich zu konzentrieren, wird nicht sachgerecht sein. Das sagt zum Beispiel auch unser Düsseldorfer Forscher Peter Wernet, der mit Stammzellen aus Nabelschnurblut arbeitet, eben nicht mit embryonalen Stammzellen. Er sagt – Zitat –:

„Nur wenn ich meine Ergebnisse mit denen der embryonalen Stammzellen vergleiche, weiß ich, ob ich auf dem richtigen Weg bin.“

Deshalb brauchen wir beide Bereiche, um Erkenntnisfortschritt zu ermöglichen.

Wir als Freie Demokraten wollen einen klaren und eindeutigen Weg gehen. Wir wollen den Stichtag 1. Januar 2002 für den Import embryonaler Stammzellen abschaffen. Das heißt allerdings ausdrücklich nicht, dass wir jegliche Forschung freigeben wollen. Im Gegenteil: Wir sind dafür, dass jeder Import- und Forschungsantrag wie bisher vom Robert-Koch-Institut auf der Basis der Kriterien „Hochrangigkeit der Forschung“ und „Alternativlosigkeit

der Nutzung“ sowie nach einer ethischen Abwägung im Einzelfall geprüft wird.

Es bleibt also dabei, dass nur unter enger öffentlicher, staatlicher Begleitung geforscht werden soll, dass eine bestehende und erfolgreiche Praxis ausgedehnt und dass weiterhin mit den hohen ethischen Maßstäben gearbeitet werden soll – die aber eben auch die Ethik des Heilens und Helfens mit in den Blick nehmen.

Die Alternativpositionen überzeugen nach unserer Einschätzung – bei allem Respekt vor ihnen – nicht.

Es hat sich nicht erwiesen, dass der Stichtag dazu geführt hätte, dass nicht neue Stammzelllinien etabliert worden wären. Sie sind im Ausland etabliert worden. Dieser Stichtag hat aber dazu geführt, dass deutsche Wissenschaftler keinen Zugang zu den neuesten Linien gefunden haben. Das Gut der Forschungsfreiheit wird bei sich immer weiter verschlechternder Qualität der embryonalen Stammzellen, mit denen hier geforscht wird, unbillig eingeschränkt.

Die zweite Alternativposition, die Verschiebung des Stichtags, für die Herr Kollege Eumann hier geworben hat, überzeugt mich erst recht nicht. Denn entweder ist Forschung an embryonalen Stammzellen nach einer Abwägung auch ethisch legitimiert, oder sie ist es nicht. Entweder ist man dafür, es zu gestatten, oder man ist es nicht. Einen Stichtag zu verschieben, das steht aus meiner Sicht ethisch auf einem schwankenden Fundament.

Ein letztes Argument zur inhaltlichen Position! Es geht auch darum, dass wir den Forschungsstandort Deutschland weiter international im Spiel halten müssen. Es geht darum, Patiententourismus zu verhindern. Denn wenn es Therapien auf Basis embryonaler Stammzellen gibt, wer würde es betroffenen Kranken verdenken, dass sie diese Therapien für sich nutzen, dann aber im europäischen Ausland? Das wollen wir verhindern. Deshalb wollen wir Stammzellforschung auch in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik ermöglichen – Stammzellforschung mit embryonalen wie mit adulten Stammzellen. Das ist unsere Haltung. Wir haben Respekt vor anderen Positionen, aber unsere Haltung ist in der FDP weit überwiegend klar.

Diese Diskussion, meine Damen und Herren – damit bin ich bei meiner zweiten Bemerkung zum Verfahren –, wird aber, wie ich finde, in vorzüglicher Weise im Deutschen Bundestag geführt. Die Debatte ist charakterisiert worden: Sie ist überparteilich. Es ist eine Debatte, bei der Fraktionsgrenzen keine Rolle spielen, wenn es darum geht,

gemeinsame Positionen zu erarbeiten. Der Austausch wird auf einem hohen fachlichen Niveau gepflegt. Das erkennen wir alles an. Aber der Deutsche Bundestag ist die Arena. Im Deutschen Bundestag wird entschieden.

Wir müssen eine Diskussion des Deutschen Bundestages zur Kenntnis nehmen. Wir müssen mit den Ergebnissen, die dort erreicht werden, arbeiten. Wir sind selbst Teilnehmer an der Diskussion in unseren Parteien und wirken auf die Meinungsbildung im Deutschen Bundestag ein. Aber der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist zunächst nicht die Arena, in der entschieden werden muss. Deshalb sind wir dafür – auch mit Blick auf die Effizienz der Beratungen in diesem Haus und die Beschränkung unserer Kompetenzen –, dass wir eine Debatte führen, wie wir das jetzt hier getan haben, sie im Ausschuss auch gerne fortsetzen, dass wir sie aber insbesondere dann fortsetzen, wenn wir die Berliner Entscheidung kennen und sie in ihrer konkreten Umsetzung auf NordrheinWestfalen reflektieren können. Das scheint uns ein besserer Weg zu sein.

Deshalb unterstützen wir, wenn es von der antragstellenden Fraktion der Grünen gewünscht ist, die Überweisung dieses Antrages in den Fachausschuss. Wir glauben aber nicht, dass es notwendig und zielführend oder ein sinnvoller Umgang mit den Ressourcen dieses Parlaments wäre, wenn wir eine Berliner Debatte hier einfach nur abbilden würden, ohne dass wir selbst entscheidungskompetent sind. – Haben Sie vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Pinkwart das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den rechtlichen Rahmen, in dem wir uns bei diesem Thema bewegen, schafft das Stammzellgesetz, das im Jahre 2002 in Kraft getreten ist. Es gestattet – unter weiteren einschränkenden Voraussetzungen – die Einfuhr von und die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen dann, wenn diese vor dem Stichtag 1. Januar 2002 im Ausland etabliert wurden.

Vergangene Woche hat sich der Deutsche Bundestag in erster Beratung erneut mit diesem Gesetz befasst. Anlass dafür ist unter anderem die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft von Oktober 2006. Am 9. Mai 2007

gab es im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung.

In der Sache ist die neuerliche Beratung des Stammzellgesetzes im Bundestag darin begründet, dass sich die Stammzellforschung seit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes im Jahre 2002 sowohl hinsichtlich der adulten als auch der embryonalen Stammzellforschung weiterentwickelt hat. Die aktuelle Diskussion um die Notwendigkeit der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen wurde unter anderem ausgelöst durch Publikationen im November letzten Jahres, wonach eine Reprogrammierung von adulten in pluripotente Zellen auch mit menschlichen Zellen möglich ist. Sie erhielt weiteren Antrieb durch Veröffentlichungen in den letzten Wochen, die zum einen die Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen ohne Zerstörung des Embryos möglich erscheinen lassen, zum anderen über die möglicherweise erfolgreiche Herstellung menschlicher Embryonen aus Hautzellen berichten.

Das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenige wissenschaftliche Disziplinen entwickeln sich so dynamisch wie die Stammzellforschung. Nur wenige ziehen so viel öffentliche Aufmerksamkeit und durchaus auch kontroverse Diskussionen auf sich, besonders auch durch Meldungen ständig neuer Forschungserfolge.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Die kontroverse Diskussion spiegelt sich auch in den vier zum Teil fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen und einem Antrag wider, die dem Deutschen Bundestag in der letzten Woche zur Beratung vorlagen. Darin kommen vor allem vier unterschiedliche Grundsatzpositionen zum Ausdruck: keine Änderung der derzeitigen Gesetzeslage, Aufhebung der Stichtagsregelung, einmalige Verschiebung des Stichtages auf das Jahr 2007, Abschaffung der Ausnahmeregelung des Stammzellgesetzes mit dem Ziel, Forschung an humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland abzuschaffen. Das ist die Bandbreite der Positionen, um die im Deutschen Bundestag und in der gesellschaftlichen Debatte mit großem Ernst gerungen wird. Um die Entscheidung des Bundestages vorzubereiten, ist eine erneute Expertenanhörung für Anfang März dieses Jahres geplant.

Wenn man sich diesen fraktionsübergreifenden Beratungsprozess des Bundestages anschaut, dann kann man, so unterschiedlich die inhaltlichen Positionen auch sein mögen, wohl übereinstimmend sagen: So kann ein angemessener Diskussionsprozess zu einem hochkomplexen The

ma aussehen. So kann ein politischer Entscheidungsprozess aussehen, der sich durch Sachlichkeit, Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit auszeichnet.

Hier im nordrhein-westfälischen Landtag hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mitte Januar zunächst den Antrag gestellt, der Landtag möge sich im Rahmen einer Anhörung von Expertinnen und Experten in Kürze erneut mit den neuesten Entwicklungen in der Forschung an adulten embryonalen Stammzellen beschäftigen. Ich habe den Antrag als Aufschlag dafür verstanden, das Thema in angemessener Form im politischen Raum in Nordrhein-Westfalen aufzugreifen – nachdem im Übrigen hierzu im vergangenen Jahr schon einmal mit genau derselben Stoßrichtung im Hohen Haus beraten worden ist.

Die Beratung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie wurde auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Sitzung vertagt. Nun, noch bevor der Landtag einen Beschluss zu diesem Antrag gefasst, geschweige denn die geforderte Expertenanhörung stattgefunden hat, wird von denselben Antragstellern beantragt, der Landtag solle sich festlegen. Er möge feststellen, dass sich das Stammzellgesetz bewährt hat und sich gegen eine Verschiebung des in diesem Gesetz festgelegten Stichtags aussprechen.

Herr Minister.