Protokoll der Sitzung vom 21.02.2008

Deshalb wird darüber zu diskutieren sein, den Umfang und die Zeitdauer des Hochschulpakts 1 zu verhandeln. Er muss von seinem Umfang vergrößert werden, und die Zeitdauer muss über das Jahr 2010 hinaus bis 2020 ausgedehnt werden. Es ist aus unserer Sicht erforderlich, hier mit dem Bund ins Gespräch zu kommen. Da muss sich auch der Bundesfinanzminister, der der SPD angehört, bewegen. Er muss die entsprechenden Mittel bereitstellen, damit dieses große Vorhaben gelingt. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Prof. Dr. Pinkwart.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Kollegen Hollstein dafür bedanken, dass er die Antworten, die wir auf die Große Anfrage erhalten haben, als sehr wertvolle Lektüre und wichtige Information empfunden haben. So habe ich sie auch gelesen. Wenn sie den Fragestellern weniger hinreichend erscheinen, bedaure ich das sehr. Es freut mich aber umso mehr, wenn sich die Arbeit der Beamten im Haus gelohnt hat und wenigstens für einige Mitglieder im zuständigen Fachausschuss zusätzliche Informationen erbracht hat.

Ansonsten rankt sich die Debatte, anknüpfend an das Thema „Wie verbessern wir die Lehre?“, sehr stark um die Diskussion über Studienbeiträge. Das ist ja schon in besonderer Weise bemerkenswert, da die Studienbeiträge – das kann ich Ihnen nach dieser Debatte wirklich nicht ersparen – nun tatsächlich den Hochschulen zur Verbesserung von Studium und Lehre zugute kommen, während Ihre Langzeitstudienkonten beim Finanzminister gelandet sind. Das ist doch so.

(Beifall von der CDU)

Wer hat denn Anfang dieses Jahrzehnts mit Blick auf Bachelor/Master 1.000 Stellen an den Hoch

schulen abgebaut? Das war doch wohl Ihre Regierung, oder habe ich da irgendetwas falsch in Erinnerung?

(Beifall von der CDU)

Das ist doch von Ihnen gemacht worden, wissend, welche Reformschritte Sie zeitgleich in Ihrer Verantwortungszeit vorgenommen eingeführt haben. Das finde ich ein bisschen komisch. Wenn man sagt: „Das ist uns jetzt unendlich wichtig“, muss man sich doch auch einmal fragen, was man getan hat, um die Dinge wirksam zu verbessern, als man noch in der Verantwortung war.

Jetzt tun wir mit dem Hochschulpakt, mit anderen Maßnahmen, die angesprochen worden sind, eine Menge. Darüber hinaus führen wir ein Gesetz ein, das den Hochschulen erlaubt, ihrerseits zu entscheiden, ob sie Studienbeiträge erheben wollen, die sie dann im Benehmen mit ihren Studierenden zur Verbesserung von Studium und Lehre einsetzen. Dadurch kommen den Hochschulen Mittel in einem Umfange zugute, die sie schon lange nicht mehr gesehen haben, weil unter Ihrer Verantwortung die Mittel eben nicht so stark gestiegen sind.

Weiter beklagen Sie, wir würden die Bedingungen für Studium und Lehre nicht hinreichend fokussieren. Ich sehe darin einen eklatanten Widerspruch. Denn ohne Geld können die Hochschulen nun wahrlich ihre Qualität nicht verbessern. Aber sie bekommen jetzt durch die neue Politik in Nordrhein-Westfalen erheblich mehr Mittel, um die Bedingungen für Studium und Lehre nachhaltig zu verbessern.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Dr. Seidl?

Ja, aber gerne.

Frau Dr. Seidl, bitte.

Nur ganz kurz, Herr Minister Pinkwart. Sie haben eben gesagt, wir hätten damals die Studienkonten eingeführt. Wer hat denn für jeden einzelnen Studierenden hier im Land Studiengebühren von Anfang an eingeführt? Vielleicht erklären Sie auch noch mal den Unterschied zwischen Studiengebühren, die erst dann anfallen, wenn man eine bestimmte Studienzeit überschritten hat, und Studiengebühren, die für jeden einzelnen Studierenden von Anfang an eine

Belastung darstellen. Das lässt sich einfach rechnen. Können Sie uns den Unterschied erklären?

Ja, das kann ich Ihnen, liebe Frau Dr. Seidl, erklären. Ich bin Ihnen sogar für Ihre Nachfrage ausgesprochen dankbar. Denn auch da gibt es wieder einen inneren Beziehungszusammenhang.

Sie haben die Langzeitstudienkonten ab dem 13. Semester eingeführt, damit diejenigen, die länger studieren, für das längere Studium bestraft werden – vielleicht auch, damit sie einen Anreiz bekommen, schneller fertig zu werden. Wenn Sie den Hochschulen wenigstens die dadurch vereinnahmten Mittel hätten zugute kommen lassen, damit diese durch Verbesserung von Studium und Lehre die Erfolgsaussicht auf ein kürzeres Studium schaffen, hätte ich noch gesagt: Na gut, darüber kann man reden. Aber das haben Sie nicht getan, sondern Sie haben die Mittel dem Finanzminister zugeführt.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Einmal!)

Nicht nur in einem Jahr, auch im zweiten Jahr noch. – Damit haben Sie an der eigentlichen Situation der überlangen Studienzeiten auch im Ländervergleich nichts verändert. Mit ihrem Gesetz hat die neue Landesregierung das in 2005 zu viel Gezahlte in Höhe von 20 Millionen € den Hochschulen in 2006 wieder zurückgegeben. Es war die neue Landesregierung, die es trotz der Haushaltsschwierigkeiten möglich gemacht hat, dass die Hochschulen die 20 Millionen €, die Sie ihnen wegnehmen wollten, behalten konnten. Das sind die Fakten. Da kommen Sie nicht heraus. Das war nämlich Ihre Verantwortungswahrnehmung.

Warum haben denn die Studenten zu lange studiert? Sie haben auch deshalb zu lange studiert, weil die Studienbedingungen nicht hinreichend waren. Dort setzen wir an. Wir geben den Hochschulen die Möglichkeit, Studienbeiträge einzuführen. Diese sollen, zusätzlich zum staatlichen Engagement, dabei helfen, die Betreuungsrelationen zu verbessern und endlich hinreichende Tutorien- und Mentorenprogramme einzuführen, damit die Studierenden vom ersten Semester an besser auf das Studium vorbereitet werden und eine höhere Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches Absolvieren des Studiums haben.

All das sind Verbesserungen, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben. Das ist Qualitätsverbesserung, wie wir sie uns vorstellen. Ich finde, damit ist die Frage von Frau Seidl hervorragend beantwortet.

Da will ich Ihnen gerne beipflichten. – Ich habe jetzt die Frage an Sie: Lassen Sie zwei weitere Zwischenfragen zu, eine zweite von Frau Dr. Seidl und die erste Frage des Kollegen Schultheis? Wollen Sie das machen?

Ja, gerne.

Frau Dr. Seidl, Sie haben das Wort.

Herr Minister Pinkwart, ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass die Schere zwischen der Zahl der Studienberechtigten und der Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfängern seit der Einführung Ihrer Studiengebühren, die Sie gerade so hervorgehoben und gelobt haben, immer weiter auseinandergegangen ist und dass wir immer weniger Studienberechtigte haben, obwohl seit 2006 die Zahl derjenigen steigt, die ein Studium aufnehmen?

Können wir die Frage von Herrn Schultheis dazunehmen?

Ich hoffe, ich kann mir das merken.

Herr Schultheis, bitte schön.

Herr Minister, abgesehen von Ihrer Erblastdiskussion – das Modul findet sich in jeder Rede, die Sie hier halten; das gilt auch für andere Minister –, die irgendwann abgearbeitet ist: Da Sie die Studienbedingungen, die an den NRW-Hochschulen herrschen, so positiv beschreiben, hätte ich gerne gewusst, ob Sie an den Hochschulen hinsichtlich der Qualität der Lehre überhaupt noch Verbesserungsbedarf sehen. Es hört sich hier so an, als ob alles erledigt sei.

Bitte schön, Herr Minister.

Ich kann beide Fragen beantworten. Zunächst zu Frau Seidl: Die Zahl der Studienberechtigten ist in dem Jahr, das relevant ist – im Jahr 2007 –, um

2 % gestiegen. Die Zahl der Studienanfänger ist um 3,8 % gestiegen.

Frau Seidl, das zeigt, dass wir eine Delle, die zugegebenermaßen in den Vorjahren eingetreten ist, wieder schließen, sodass die Annahme, die Sie damit gern verbinden wollen, nämlich dass Studienbeiträge zu einer rückläufigen Studienanfängerzahl führen, nicht zutreffend ist.

Gleichzeitig ist die Zahl der Studienabsolventen deutlich angestiegen, nämlich auf über 11 %, was zeigt, dass diejenigen, die jetzt in NordrheinWestfalen studieren, ihr Studium offensichtlich schneller und erfolgreicher abschließen können. Wenn sich der Trend verstärken sollte, was ich mir sehr wünsche, könnte man sagen, dass diese Maßnahmen allein anhand solcher Fakten als sehr positiv zu bewerten wären.

(Karl Schultheis [SPD]: Weil wir Bachelor und Master eingeführt haben!)

Herr Schultheis, zu dem, was Sie angesprochen haben: Ich kann Sie aus der Diskussion über Ihre Versäumnisse in der Vergangenheit nicht entlassen. Das ist so. Darauf baut ein System auch auf. Sie hätten größere Anstrengungen unternehmen können. Das haben Sie nicht getan. Deswegen haben wir jetzt umso mehr handeln müssen.

Sie haben hier angedeutet, dass wir noch mehr tun sollten. Natürlich müssen wir noch mehr tun. Das wollen wir doch auch.

(Karl Schultheis [SPD]: Das hört sich an, als ob alles toll wäre!)

Stichwort: Exzellenz. Wir haben eine Exzellenzinitiative, die den nordrhein-westfälischen Hochschulen in den nächsten fünf Jahren 350 Millionen € aus Bundes- und Landesmitteln bringt. Wir haben Studienbeiträge. Dadurch erhalten unsere Hochschulen in den nächsten fünf Jahren 1,2 Milliarden € zusätzlich, um die Bedingungen von Studium und Lehre verbessern zu können.

Ich bitte Sie, die beiden Größen gegenüberzustellen. Ich bitte Sie auch, die Beiträge, die Sie eben hierzu gemacht haben, noch einmal sehr kritisch – selbstkritisch – daraufhin zu überprüfen. Die Hochschulen haben aus den Studienbeiträgen dreimal mehr Mittel zur Verfügung, um die Qualität der Lehre zu verbessern, als sie aus der Exzellenzinitiative zur Verbesserung der Qualität der Forschung zur Verfügung haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Das ist ein riesiger Durchbruch. Jetzt müssen wir daran arbeiten, dass sie es so sinnvoll und so ef

fektiv wie möglich machen. Das gelingt am besten, in dem man denen, die es zu entscheiden haben, auch die Verantwortung dafür gibt. Das haben wir mit dem Hochschulfreiheitsgesetz und auch dadurch erreicht – wir sind das einzige Bundesland, dass das so gemacht hat –, dass wir den Hochschulen selbst die Freiheit gegeben haben, zu entscheiden, ob sie Studienbeiträge einführen wollen.

Der Stifterverband der Deutschen Wissenschaft hat unlängst eine Pressekonferenz veranstaltet und das, was wir in Nordrhein-Westfalen gemacht haben, als Modell für Deutschland empfohlen: sowohl das Hochschulfreiheitsgesetz als auch das auf Eigenverantwortung und Wettbewerb setzende Studienbeitragsmodell; denn das trägt die größte Wahrscheinlichkeit in sich, dass dadurch die Bedingungen für die Studierenden verbessert werden.

Die Studierenden werden jetzt endlich ernst genommen. Sie haben über das Gremium, in dem sie sich einbringen können – die Schiedskommission –, endlich die Möglichkeit, Monita wirksam vorzutragen und sich bei der Verteilung der Studienbeitragsmittel einzubringen, damit die in ihrem Sinne besten Maßnahmen wirklich greifen.

Darüber hinaus haben die Hochschulen mit der Einführung der W-Besoldung erstmalig die Möglichkeit, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern eine Leistungszulage für besondere Lehrleistungen zu zahlen. Das heißt, auch mit der WBesoldung ist ein Anreiz gegeben, der Lehre viel mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Bei Berufungsverfahren hat, auch ausweislich unseres Hochschulrechts, die pädagogische Eignung natürlich einen besonderen Stellenwert. Das ist auch gesetzlich festgelegt.

Schließlich gibt es die von Herrn Lindner eben angesprochene „Qualitätsoffensive exzellente Lehre“, die der Stifterverband plant und an der wir uns nicht nur intensiv beteiligen, sondern die wir in der KMK von Anfang an positiv begleitet und unterstützt haben.

Zudem stehe ich persönlich auch den Vorschlägen, die mein Kollege Frankenberg gemacht hat, sehr aufgeschlossen gegenüber. Er hat unlängst vorgeschlagen, spezielle Initiativen in der Lehre – Innovationen, wenn Sie so wollen – im Rahmen der DFG zu fördern. Ich halte das für eine sehr gute Form, weil die Deutsche Forschungsgemeinschaft wirklich in besonderer Weise geeignet ist, projektartige Verbesserungen zu evaluieren und wettbewerblich darüber zu entscheiden. Es ist