Deswegen wollen wir auch die Anzahl der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Das hat der Ministerpräsident angekündigt. Wir wollen die Anzahl der Fachhochschulstudienplätze dauerhaft in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Sie wissen, dass die Landesregierung in diesem Punkt im Wort steht. Wir werden Ihnen im Hohen Haus hierzu rechtzeitig die Konzepte vorlegen, die notwendig sind, damit das dann für das Land insgesamt ein Gewinn werden kann.
Insofern sehen Sie die Landesregierung insbesondere auf dem Gebiet der Schaffung neuer Studienplätze auf gutem Weg. Sie sehen sie auch auf gutem Weg, wenn es darum geht, nicht nur
durch zusätzliche Mittel, sondern auch durch Verhaltensänderungen mit darauf hinzuwirken, dass wir nicht nur viele Studierende, sondern dass wir auch möglichst viele Absolventinnen und Absolventen haben.
Sie haben gesehen, dass zum Wintersemester nicht nur die Studienanfängerzahlen gestiegen sind, sondern auch die Absolventenzahlen um eine zweistellige Rate zugenommen haben. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir stärker ergebnisorientiert steuern, und das liegt nicht zuletzt daran, dass wir in Nordrhein-Westfalen die sozialverträglichsten Studienbeiträge in Deutschland eingeführt haben, die mithelfen, die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern, aber auch einen Anreiz für die jungen Menschen zu setzen, möglichst schnell und möglichst erfolgreich zu einem qualifizierten Abschluss zu finden.
Wenn beides in Zukunft zusammenkommt, ist mir überhaupt nicht bange, dass wir für die jungen Menschen und für das Land insgesamt eine gute Zukunft haben. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Pinkwart. Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe also die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6324 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 14/6389 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist damit die Überweisung der Anträge beschlossen worden.
Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündliche Anfrage 177 aus der letzten Fragestunde sowie die Mündlichen Anfragen 179 bis 185 vor.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage 177 vom Kollegen Groth, Bündnis 90/Die Grünen, aus der letzten Fragestunde auf. – Der Abgeordnete ist nicht da; die Frage wird schriftlich beantwortet. (Siehe Anlage)
Die Mündliche Anfrage 179 wird nach Rücksprache mit der Fragestellerin Anke Brunn ebenfalls schriftlich beantwortet. (Siehe Anlage)
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage 180 des Abgeordneten Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. – Ich sehe den Herrn Abgeordneten Becker auch nicht unter uns. Dann wird auch diese Frage schriftlich beantwortet. (Siehe Anlage)
Laut Meldung der „Rheinischen Post“ sieht eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vor, dass sich Hartz-IV-Beziehende auch durch einen Minijob nicht davor schützen können, dass sie vorzeitig und mit Abschlägen Rente beantragen müssen. Nach der Verordnung sind sie verpflichtet, ab dem 63. Lebensjahr die vorgezogene Altersrente zu beantragen.
Was unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass ältere Hartz-IV-Beziehende nicht in die Zwangsrente geschickt werden und ihnen somit eine dauerhaft gekürzte Rente droht?
Ich sehe ihn hier nicht. Ist sonst jemand von der Landesregierung beauftragt, in der Lage oder willens, für Herrn Laumann zu antworten?
Herr Laumann, Sie dürfen jetzt die Mündliche Anfrage 181 der Frau Abgeordneten Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantworten. Bitte sehr.
Verehrte Kollegin Steffens, die Landesregierung ist der Meinung, dass die Regelung, die der Deutsche Bundestag getroffen hat, dass die Menschen zukünftig ab dem 63. Lebensjahr, wenn sie im Leistungsbezug nach SGB II sind, eine Rente in Anspruch nehmen müssen, richtig ist.
Wir sind ganz klar der Meinung, dass die Rente eine vor der Grundsicherung stehende Sozialleistung ist. Daher haben wir mit dieser Regelung, die beim Auslaufen der 58er-Regelung gefunden worden ist und mit der gleichsam das entsprechende Alter von 58 auf 63 Jahre angehoben wurde, kein Problem. Wir haben ihr auch im Bundesrat zugestimmt.
Sie sprechen weiterhin einen Artikel aus der „Rheinischen Post“ an. Darin geht es um die Frage einer Verordnung, die zurzeit im Bundesarbeitsministerium im Entstehen ist: Unter welchen Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit kommt ab dem 63. Lebensjahr nicht die Zwangsrente, wie Sie das ausdrücken?
Ich kann Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen sagen, dass diese Verordnung sich noch bei der Bundesregierung, wie wir erfahren haben – wir haben uns schlau gemacht nach Ihrer Anfrage –, in der Ressortabstimmung befindet. Das heißt: Sie ist in der Bundesregierung noch nicht fertig. Das Arbeitsministerium in Berlin war leider auch nicht bereit, uns seinen Entwurf zu geben, weil er in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist.
Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich eine Verordnung, die ich nicht kenne, nicht kommentieren kann. Ich will Ihnen aber gern anbieten, dass wir, unmittelbar nachdem diese Verordnung in der Bundesregierung abgestimmt ist und unmittelbar nachdem ich den genauen Inhalt erfahren habe, darüber reden.
Herr Minister Laumann, auch wenn Sie die Verordnung noch nicht kennen, steht zumindest im Moment folgender Sachverhalt im Raum: Menschen ab 63 sollen auf jeden Fall trotz Minijob in die Zwangsverrentung gehen müssen. Dazu müssten Sie schon heute Position beziehen können. Halten Sie das denn für richtig, oder sollte das Land NordrheinWestfalen gegen diese Zwangsverrentung, die stattfinden würde, Widerspruch einlegen bzw. versuchen, die Bundesregierung dahin zu bewe
Nach der früheren Regelung hatte man mit 58 Jahren den Schutz. Jetzt geht der Schutz bis 63. Ab 63 muss man die Rente als eine vorgelagerte Sozialleistung in Anspruch nehmen. Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass ich das für eine richtige Lösung halte.
Logisch wäre, wenn jemand nach dem 63. Lebensjahr mit einem 400-€-Vertrag nicht aus der Hilfsbedürftigkeit herauskommt, das natürlich anzurechnen. Aber ich finde, Frau Kollegin: Das ist immer eine theoretische Diskussion. Denn die Leistungen aus eine Rente plus einem 400-€Vertrag werden immer oberhalb der Grundsicherung liegen. Da es bei der Grundsicherung bei einem 400-€-Zuerwerb erhebliche Anrechnungen gibt, wird jeder rein aus wirtschaftlichem Interesse sagen: Dann nehme ich lieber Rente plus 400-€Vertrag statt Leistungen nach SGB II und 400-€Vertrag.
Ihre Frage zielte auf eine politische Bewertung, ob ich der Meinung bin, dass das gerechtfertigt ist. Ja, die Grundsatzentscheidung ist, dass die Rente eine vor der Grundsicherung liegende Leistung ist, die dann auch in Anspruch genommen werden muss, bevor Grundsicherung gewährt wird.
Herr Minister, ich hätte trotzdem noch eine andere Frage in diesem Zusammenhang. Auf der einen Seite ziehen Sie durchs Land und sagen: Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Gleichzeitig sagen Sie: Sie befürworten, dass Menschen ab 63 aussortiert werden. Selbst wenn sie integriert werden wollen, dürfen sie nicht mehr integriert werden, weil sie in die Zwangsverrentung müssen. Wie passt das zusammen?
Wir haben eine Regelung gefunden, in der wir sagen, dass wir den Älteren vorrangig, bevor überhaupt die Frage von Zwangsverrentung, wie Sie es nennen, ansteht, Arbeitsgelegenheiten anbieten müssen. Sie müssen vorrangig bei der Vermittlung berücksichtigt werden. Das alles gehört zu den Veränderungen
Nehmen wir den alten Grundsatz der Sozialhilfe: Früher war völlig klar, dass man jede beitragsbezogene Leistung beantragen und ausschöpfen musste, bevor man Sozialhilfe in Anspruch nehmen konnte. Damit hatten wir schon immer die Regelung, dass man ab dem 60. Lebensjahr – das ist der früheste Zeitpunkt, ab dem man mit Abschlägen in Rente gehen kann – zunächst einmal die Rente nehmen muss und zusätzlich Grundsicherung beantragen kann.
Das ist mit der sogenannten 58er-Regelung, einer Sonderregelung, für einige Jahre außer Kraft gesetzt worden. Jetzt ist es eben so, dass man auch wegen der Erhöhung des Renteneintrittsalters die 58er-Regelung auf die 63er-Regelung übertragen hat. Das halte ich im Zusammenhang mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters für eine in sich stimmige Entscheidung der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags.
Herr Minister Laumann, haben Sie eine Vorstellung davon, welche Auswirkungen das auf sowieso schon sehr niedrige Frauenrenten hat?
Durch den Bezug der Rente werden die Menschen auf jeden Fall nicht schlechter gestellt, weil sie zusätzlich immer den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II haben, denn das dort vorgesehene Minimum steht grundsätzlich auch bei der Grundsicherung zur Verfügung.