Protokoll der Sitzung vom 12.03.2008

(Britta Altenkamp [SPD]: Das höre ich zum ersten Mal, seit Sie hier in der Bütt stehen, dass von Ihnen sachliche Politik gemacht wird!)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Und seien Sie sich sicher: Wir finden bald eine gemeinsam getragene Konzeption auf wissenschaftlicher Basis. – Schönen Dank.

(Beifall von der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Ellerbrock. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Uhlenberg.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Von der CDU gab es aber keinen Applaus!)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Luftreinhaltepolitik für NordrheinWestfalen und insbesondere für das Ruhrgebiet ist eine große politische Herausforderung. Wir setzen in Nordrhein-Westfalen die Richtlinien der Europäischen Union konsequent um.

Dazu gehört, dass die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid unterschritten werden. Das ist das Ziel der Landesregierung im Rahmen einer ambitionierten Luftreinhaltepolitik in unserem Bundesland. Dazu gehört eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Senkung der Hintergrundbelastung. Das ist eine große politische Herausforderung.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Hier brauchen wir und hier haben wir ein sehr umfassendes Maßnahmenpaket für NordrheinWestfalen und insbesondere für das Ruhrgebiet geschnürt. Wir wollen durch diese Luftreinhaltepolitik unseren Beitrag dazu leisten, dass der Industriestandort Ruhrgebiet gesichert wird. Ohne entsprechende Senkung von Belastungen, die wir heute im Ruhrgebiet haben, gibt es keine Perspektiven für den Industriestandort Ruhrgebiet. Das heißt ganz konkret, dass dann auch keine weiteren und neuen Genehmigungen ausgesprochen werden können.

(Beifall von Marie-Luise Fasse [CDU])

Es ist insgesamt ein großes Maßnahmenpaket, welches 80 Maßnahmen umfasst. Und, meine Damen und Herren, eine dieser ganz wichtigen Maßnahmen ist die Einrichtung von Umweltzonen in besonders belasteten Gebieten.

Wir befinden uns im Moment in einem Diskussions- und Abwägungsprozess mit den betroffenen Menschen vor Ort. Wir sind der Auffassung, dass wir die Menschen mitnehmen müssen. Sie müssen sich auf die Situation entsprechend einstellen. Dazu bedarf es auch Übergangsregelungen und Ausnahmeregelungen. Das wird zurzeit von der Landesregierung bearbeitet und auf den Weg gebracht.

Wir haben mit der Einrichtung der Umweltzone in Köln gute Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen gemacht. Da es sich beim Ruhrgebiet wahrscheinlich um die größte zusammenhängende Umweltzone in Europa handeln wird, müssen wir bei dieser Maßnahme besonders verantwortungsbewusst vorgehen. Daran arbeitet die Landesregierung. Hier gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Nordrhein-Westfalen steht bei der Einrichtung von Umweltzonen auch im Vergleich mit anderen Bundesländern nicht hinten an. Vielmehr haben wir in einem industriell geprägten Land wie Nordrhein-Westfalen eine besonders wichtige Aufgabe zu erfüllen. Deswegen nimmt die Landesregierung diese Herausforderung an. Sie können sich darauf verlassen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wir werden ein umfassendes, glaubwürdiges und gutes Konzept vorlegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Uhlenberg. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zum Schluss der Beratung kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/6340 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist es einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

12 Gesetz zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/5555

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6386

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Innovation, Wissenschaft,

Forschung und Technologie Drucksache 14/6272

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Prof. Dr. Sternberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben am 25. Januar eine Anhörung zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt. Die Anhörung dauert nicht einmal zwei Stunden, und sie war eigentlich sehr eintönig.

So sagte zum Beispiel Prof. Lynen von der Kunstakademie Düsseldorf:

„Das neue Kunsthochschulgesetz ist aus einem Guss.“

Und Prof. Vogel aus Detmold sagte:

„Die Hochschule für Musik Detmold begrüßt ausdrücklich den Entwurf.“

Der Vertreter der Folkwang Hochschule Essen sagte dasselbe; auch er begrüßte ausdrücklich den Gesetzentwurf.

Prof. Protschka von der Hochschule für Musik, Köln, sagte:

„Grundsätzlich schließe ich mich meinen Vorrednern an.“

Frau Prof. Angerer, Kunsthochschule für Medien in Köln:

„Ich kann mich allen Vorrednern und ihren Punkten anschließen.“

Und schließlich Prof. Reinbert Evers, Musikhochschule Münster:

„Was die Bedeutung und die Qualität dieses Gesetzes angeht, kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.“

Es war langweilig. Es war erfreulich langweilig und für mich übrigens die angenehmste und unspektakulärste Anhörung, die ich je mitgemacht habe.

(Beifall von Christian Lindner [FDP])

Denn es gab tatsächlich große Zustimmung von allen Seiten zu diesem Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, worum geht es in den heute vorliegenden Änderungsanträgen? Die Änderungsanträge, die die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, betreffen einige Klarstellungen. Beispielsweise soll die Möglichkeit geschaffen werden, Zweithörer und Zweithörerinnen so einzuschreiben und zu behandeln, dass sie auch

stimmberechtigt sind. Bei so kleinen Hochschulen wie den Kunsthochschulen ist das durchaus sinnvoll. Ferner geht es um Klärungen in Bezug auf den Studienbeitragsfonds, weil die Regelung bei den Kunsthochschulen ja doch eine andere ist. Alle diese Änderungen liegen wohl mehr oder weniger im redaktionellen Bereich.

Nun liegt aber auch noch ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor: Es ist gar nicht so abwegig, einen Hochschulentwicklungsplan zu fordern; wir könnten uns das sogar vorstellen. Allerdings sind die Betroffenen, die Hochschulen, der Meinung, dass das bereits ein Eingriff in ihre Autonomie ist, also in die Freiheiten, die sie mit diesem Gesetz bekommen haben. Sie hätten diesbezüglich lieber eine freiwillige Regelung. Wir schließen uns der Meinung der Hochschulen an.

Das Gleiche gilt für die Weiterbildungsverpflichtung. Ihr Antrag zielt ja nur auf eine Verpflichtung zur Personalweiterbildung ab. Diese Dinge können die Hochschulen frei entscheiden. So etwas braucht man nicht vorzuschreiben.

Als dritten Punkt sprechen Sie in Ihrem Änderungsantrag die Frage der wirtschaftlichen Betätigung an. Ich habe den Eindruck, dass die wirtschaftliche Betätigung unter Kreativwirtschaftsaspekten keine so erhebliche Rolle spielt und auch nicht spielen sollte. Die Produkte, Verkäufe oder Auftritte der Professorinnen und Professoren an den Kunsthochschulen sind ohnehin anders geregelt, und die Studierenden sollten nicht in einen solchen ökonomistischen Bezirk kommen.