Protokoll der Sitzung vom 12.03.2008

Ich finde, dieses Thema sollten wir in den nächsten Wochen zusammen angehen. In einer Runde mit Ministerien und Obleuten können wir überlegen, wie wir arbeitsfähige Strukturen schaffen, die Ergebnisse bringen, die nicht ewig auf sich warten lassen. Wenn das Ministerium mit seinen Möglichkeiten sowohl in der Administration als auch in der Organisation und von der Fachkompetenz her eine solche Gruppe begleiten kann, tun wir das gerne.

Ich möchte noch einen Punkt nennen, der mir wirklich wichtig ist. Wenn ich auf Veranstaltungen im Behindertenbereich bin, werde ich oft gefragt: Herr Laumann, glauben Sie, dass der Staat die Leistungen für Behinderte auf Dauer so hält, wie sie sind?

Ich sage immer: Der beste Schutzpatron für Behinderte in unserem Land ist der Parlamentarismus, weil im Parlament vernünftige Leute sind, die ein solches Thema immer vernünftig bearbeiten. Die Debatte heute gibt mir in diesem Punkt recht: Der Parlamentarismus ist der beste Schutzpatron für Behinderte, und das soll in unserem Land noch lange so bleiben. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe daher die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6330 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Dort wird auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

15 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurinnen“ (Ingenieurgesetz – IngG)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/6246

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Linssen in Vertretung von Frau Ministerin Thoben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in erster Lesung das dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“, besser bekannt als das Ingenieurgesetz von Nordrhein-Westfalen.

Dieses Ingenieurgesetz ist ein reines Titelschutzgesetz. Es legt fest, welche Berufsqualifikationen zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigen.

Warum ist nun eine Änderung erforderlich geworden? – Nach dreieinhalbjährigen Verhandlungen in den europäischen Gremien – Kommission, Parlament und Rat – wurde im September 2005 die sogenannte Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG erlassen, die seit dem 20. Oktober 2007 die bis dahin geltenden 15 Richtlinien ersetzt. Diese bisherigen Berufsanerkennungsregelungen wurden unter Berücksichtigung der damit gemachten Erfahrungen verbessert, klarer gefasst, vereinheitlicht und in dieser einen Richtlinie zusammengefasst.

Mit dieser Reform möchte die Europäische Union die Arbeitsmärkte flexibilisieren, die Erbringung von Dienstleistungen erleichtern, die automatische Anerkennung von Berufsabschlüssen verstärken und die Verwaltungsverfahren vereinfachen. Die EU-Bürgerinnen und –Bürger sollen besser über ihre Rechte informiert werden und mehr Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen erhalten. Es handelt sich um die erste umfassende Modernisierung des gemeinschaftlichen Systems für die Anerkennung von Berufsqualifikationen seit 40 Jahren.

Ich möchte den Teil zu der Notwendigkeit von gut ausgebildeten und hochqualifizierten Ingenieurinnen und Ingenieuren, den die Wirtschaftsministerin Ihnen gerne vorgetragen hätte, in Anbetracht der Zeit möglichst kurz fassen.

Sie wissen, wir wollen die Zahl der Ingenieurabsolventen in Deutschland erhöhen. Wir wollen mehr Menschen für den Ingenieurberuf begeistern, ihnen die Berührungsängste mit technischnaturwissenschaftlichen Inhalten nehmen.

Die Landesregierung hat wichtige Weichenstellungen für den Weg zu diesem Ziel vorgenommen. Ich erwähne den „Dialog Schule-Wirtschaft“, also eine Ergänzung zum Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen, den Ausbau von Partnerschaften zwischen Schule und Betrieb, die Landesinitiative „Zukunft durch Innovation.NRW“, die darauf konzentriert ist, bei jungen Menschen Freude an Technik und Naturwissenschaften zu wecken, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen III, die mit den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes abgeschlossen worden sind – hier gibt es konkrete Vereinbarungen, um den ingenieurwissenschaftlich-technischen Bereich zu fördern –, das Projekt „Mädchen wählen Technik“, das Projekt „Frauen in der industriellen Forschung“, die Initiative zum Ausbau der Fachhochschulkapazitäten in den Ingenieur- und Naturwissenschaften und bei der Umsetzung des Hochschulpaktes – das besondere Gewicht, das wir auf die Schaffung neuer Studienplätze in den Ingenieurwissenschaften legen. Es gibt also demnächst einen umfassenden Katalog, den die Landesregierung zur Beseitigung des Ingenieurmangels entwickelt.

Ich möchte noch erwähnen, dass die Bundesregierung bei ihrer Klausurtagung im August letzten Jahres auf Schloss Meseberg erste Maßnahmen beschlossen hat, die ausländischen Studenten und Ingenieure erleichtert auf den deutschen Arbeitsmarkt zu lassen. Sicherlich wird es auch für die Ingenieure in neuen Mitgliedstaaten leichter sein, ohne bürokratische Vorprüfungen hier ihrem Beruf nachzugehen.

Meine Damen und Herren, nach diesem kleinen Exkurs möchte ich noch etwas zum Änderungsgesetz sagen. Alle EU-Bürgerinnen und –Bürger haben grundsätzlich das Recht, sich überall in der EU niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen. Dieses Recht darf nicht durch nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten behindert oder eingeschränkt werden. Insbesondere die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten ist zu gewährleisten, denn das ist eine wichtige Voraussetzung für einen freien Personen- und Dienstleistungsverkehr.

Unter den für den Anwendungsbereich der Richtlinie zentralen Begriff des reglementierten Berufes

fallen alle beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Aufnahme oder Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Dazu gehört auch das Ingenieurgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Da die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen, ist das nordrhein-westfälische Ingenieurgesetz entsprechend zu überarbeiten und an die Richtlinie anzupassen. Die fachliche Zuständigkeit für das Gesetz liegt im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Ingenieurgesetzes liegt bei den Bezirksregierungen. Das Änderungsgesetz enthält alle notwendigen Bestimmungen, um das Ingenieurgesetz 1:1 an die Anforderungen der Richtlinie anzupassen. Darüber hinaus beseitigt es veraltete Terminologien und berücksichtigt gleichzeitig Veränderungen bei zitierten Rechtsverordnungen sowie bei der Bezeichnung der zuständigen Behörde.

Zur Anpassung des Ingenieurgesetzes an die Richtlinie besteht keine Alternative. Weder für den Staat noch für die Wirtschaft und die Bürger ergeben sich finanzielle Mehrbelastungen. Ich füge hinzu: Das freut den Finanzminister ganz besonders. Ich bitte Sie daher, dem vorgelegten Entwurf des Änderungsgesetzes Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre kreative Kürzung des Redeentwurfs.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, heute keine weitere Debatte zu führen.

Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/6246 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – und an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

16 Landesregierung muss den Bedarf an U3Plätzen uneingeschränkt fördern!

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6317

Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag heute nicht zu debattieren, sondern erst nach Vorlage des Berichts des federführenden Ausschusses.

Wir stimmen also direkt ab, und zwar über die Empfehlung des Ältestenrats. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6317 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung des Antrags einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

17 Gesetz zur Änderung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes, des Landesabfallgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/6289

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Uhlenberg das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hiermit bringe ich das Gesetz zur Änderung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes, des Landesabfallgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen ein.

Dieses Thema ist besonders wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Altlastenproblematik in Nordrhein-Westfalen. Ich bitte um entsprechende Überweisung und intensive Diskussion in den Fachausschüssen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister.

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/6289 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf: