Vielen Dank, Herr Kollege Gatter. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Witzel für die Fraktion der FDP das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDPLandtagsfraktion teilt ausdrücklich das Abstimmungsergebnis, zu dem auch meine Vorredner Peter Biesenbach für die CDU und Herr Gatter für die SPD gekommen sind. Auch wir werden die beiden Anträge heute ablehnen.
Wie bei vielen anderen grünen Anträgen auch ist hier wieder einmal der „grüne Antragsgenerator“ angeworfen worden: nahezu keine Veränderung gegenüber der Vorlage, die wir bereits von früher kannten, ein bisschen Effekthascherei drum herum, viel Populismus, wie wir das von vielen anderen Anträgen auch kennen,
keine inhaltliche Substanz und auch rechtlich fragwürdige Forderungen. Die beiden Anträge sind heute nicht beschlussfähig.
Da weder die Tätigkeit der Gerichte abgeschlossen ist, noch ein wie auch immer gearteter zulässiger Antrag auf Einsetzung eines PUA vorliegt, der auch den zu erwartenden Formvorschriften genügt, kann man dem sicherlich heute so nicht zustimmen.
Es muss einen schon erstaunen, dass die Diskussion zum selben Thema gerade einmal ein halbes Jahr her ist und die Grünen seitdem bei ihrer Bewertung wohl überhaupt nicht in Rechnung gestellt haben, dass vieles passiert ist. Es gibt einen umfangreichen Bericht des Finanzministers, der dem Hause noch vor Ablauf des letzten Jahres, am 21. Dezember 2007, namens der Landesregierung zugegangen ist, einen Bericht, der auch darstellt, wie die Bewertung aussieht zu den untersuchten Missständen bei den Förderprojekten der Landesregierung der letzten Jahre und insofern dem Parlament auch ausdrücklich die Auskünfte gibt, die seinerzeit in Landtagsdrucksache 14/4914 auch gefordert worden sind.
Jedenfalls muss dieser Bericht an der GrünenFraktion vorbeigegangen sein. Anders wäre es nicht zu erklären, dass Sie überhaupt nicht in
bis hin zu den ganz aktuellen Darlegungen von Frau Ministerin Thoben zum Fördercontrolling zu Beginn dieser Woche.
Mit Ihrem Antrag verhält es sich nicht wie mit Weichkäse. Er wird nicht dadurch besser und geschmackvoller, dass man ihn ein halbes Jahr einfach liegen lässt.
Es kann allenfalls passieren, dass das Papier, auf dem der Antrag gedruckt ist, zu vergilben beginnt und man nebenbei von den Tatsachen und neueren Entwicklungen überholt wird.
Schon in der Plenardebatte am 23. August 2007 hat die FDP-Landtagsfraktion diesen Standpunkt eingenommen. Wir haben zugleich verdeutlicht: Uns geht es ganz ausdrücklich um eine umfassende Sachaufklärung
rund um die Vorgänge des Inkubatorzentrums der FH Gelsenkirchen. Diese ist erforderlich und sachlich notwendig, aber in den richtigen Verfahrensschritten.
An dieser Auffassung halten wir auch weiterhin fest. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass ein Untersuchungsausschuss so lange nicht das probate Mittel ist, solange noch Verfahren laufen. Genau wie damals – das können Sie auch gern im Plenarprotokoll Drucksache 14/67 noch einmal explizit nachlesen – sind wir für nachhaltige Aufklärung.
Wir brauchen die Informationen für die Öffentlichkeit, die notwendig sind. Aber wir respektieren, dass noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren laufen und bis zu heutigen Tage nicht abgeschlossen sind.
Die Zeitpunkte einer eventuellen Anklageerhebung, der Eröffnung des Hauptverfahrens oder gar der Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung stehen noch nicht fest.
wird sich auch praktisch wohl kaum ein Beschuldigter dazu hinreißen lassen, vor einem Untersuchungsausschuss Angaben zur Sache zu machen. Auch insoweit stünde Ihnen natürlich das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 Strafprozessordnung zur Seite, das sich nach Maßgabe der Mosaiksteintheorie des Bundesgerichtshofs zu einem umfassenden Recht auf Verweigerung der Einlassung vor dem Ausschuss verdichten könnte. Was sollte ein solcher Ausschuss in einer derartigen Konstellation denn seinem Auftrag entsprechend auch untersuchen können?
Ich darf des Weiteren darauf hinweisen, dass der sehr weit in die Vergangenheit reichende Prüfungszeitraum der letzten 20 Jahre, der auch Gegenstand eines der hier vorliegenden Anträge ist,
sicherlich nicht sachgerecht mit den hier zur Verfügung stehenden Ressourcen in dieser Legislaturperiode bearbeitet werden kann.
Ich darf verweisen auf die hochproblematischen Ziffern 9 und 10 des Grünen-Antrags, die sicherlich auch so nicht sinnvoll eine Unterstützung finden können und zu denen es auch entsprechende rechtliche Urteile gibt, warum das kein sinnvoller Arbeitsauftrag sein kann.
Ein ganz entscheidender Punkt ist, wie gesagt, auch die Diskontinuität bei der Vielzahl an Dingen, die hier zu erheben sind. Teilweise fordern Sie auch völlig unspezifisch eine Aufarbeitung. Da wird auch gar nicht nach Relevanzkategorien differenziert. Wie das alles hier abgearbeitet werden soll, bleibt doch ziemlich im Nebel.
der Bewertung an, die im Ergebnis auch CDULandtagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion vorgenommen haben. Solange es laufende Verfah
Ihr Antrag ist handwerklich schlecht gemacht und an vielen Stellen auch rechtlich problematisch und kann die Unterstützung
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Der Kollege Groth hat noch einmal ums Wort gebeten. Ich erteile ihm das Wort, da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch Redezeit hat.
Meine Damen und Herren! Warum lässt Frau Thoben nicht in die Akten sehen, wenn da nichts zu verbergen ist? Erklären Sie das einmal! Warum ist die FDP gegen einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss? Hat Herr Pinkwart etwas zu verbergen?
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ein Minderheitenrecht, Herr Witzel. Liberal war einmal bei Ihnen. Das war einmal. Sie bilden mit der FDP, der CDU und der SPD heute ein Kartell,
Das ist die Wahrheit. Mit dem heutigen Tag, meine Damen und Herren, müssen die Kollegen Weisbrich und Biesenbach mit den Vorwürfen gegen HDO in der Regierungszeit der SPD endlich aufhören. Es reicht jetzt einmal!