Protokoll der Sitzung vom 17.04.2008

(Britta Altenkamp [SPD]: Haben Sie den An- trag wirklich gelesen, Frau Milz, oder wor- über reden Sie?)

sodass sich heute der Verdacht aufdrängt, dass Sie das gar nicht verstanden haben, dass es uns primär im KiBiz um die Interessen von Kindern und Familien geht. Das ist die Priorität beim KiBiz und eben nicht das Personal. Das wird immer auch bedacht, aber es ist nicht Priorität. Vielleicht wollen Sie das auch einfach nicht verstehen.

(Beifall von der CDU – Wolfgang Jörg [SPD]: Merkt man gar nicht!)

Mich würde interessieren, mit welchen Argumenten Sie die Forderungen aus Ihrem Antrag den Eltern gegenüber begründen. Aber gut, das ist

nicht mein Problem. Das muss ich ja nicht machen.

Auf die Willkürlichkeit in Bezug auf die fünf Jahre habe ich eben schon kurz hingewiesen. Die Jahreszahl hätten Sie beliebig setzen können. Daher werden Sie vielleicht verstehen, dass wir solche Forderungen zulasten von Qualität hier heute nicht unterstützen wollen.

Abgesehen davon steht Ergänzungskräften in Nordrhein-Westfalen schon heute die Ausbildung zur Erzieherin berufsbegleitend offen. Zudem gibt es auch Fort- und Weiterbildungsangebote, die die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in Tageseinrichtungen für Kinder umfassen. Alles das gibt es schon heute. Also glaube ich, dass die von Ihnen angenommene Ausnahmesituation für Ergänzungskräfte mit dem KiBiz so überhaupt nicht existiert. Das wäre jetzt ein gutes Stichwort für manche Kollegin, jetzt noch einmal heiße Luft steigen zu lassen.

Wir werden der Überweisung in den Fachausschuss natürlich zustimmen. Sie können aber davon ausgehen, dass wir Ihrem Anliegen insgesamt nicht zustimmen werden. – Danke.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Milz. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Lindner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Milz hat Wesentliches zu diesem Antrag bereits vorgetragen. Auch wir lehnen diesen Antrag in der Sache ab, weil er ein Problem darstellt, das in der Praxis in dieser Form nicht besteht und im Übrigen auch dem Ziel widerspricht, mehr Bildungsqualität im Elementarbereich zu erreichen.

Ich will dazu vier Punkte ausführen, die teilweise das unterstreichen, was Frau Milz gesagt hat, die teilweise aber auch die Argumente ergänzen.

Erstens. Sie setzen Kinderpflegerinnen und sonstige Ergänzungskräfte gleich und behaupten, auch Kinderpflegerinnen würden zukünftig nur noch in der Gruppenform III eingesetzt werden können. Ausweislich der Begründung des Gesetzes hätten Sie aber wissen müssen, dass das eine unrichtige Annahme ist. In der Begründung des Gesetzes heißt es:

„Unter Fachkräfte können dabei in Gruppen für unter dreijährige Kinder“

sprich in den Gruppenformen I und II –

„auch Kinderpflegerinnen fallen, da diese insbesondere für den pflegerischen Teil der Alltagsarbeit eine wichtige Aufgabe wahrnehmen.“

Sie haben also die Begründung des Gesetzes nicht korrekt gelesen und deshalb ein Problem wahrgenommen, das es nicht gibt.

Zweitens. Die antragstellende Fraktion suggeriert, es gebe nur unzureichende Weiterbildungsmöglichkeiten. Auch das ist unrichtig. Insbesondere für Kinderpflegerinnen, die einen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin anstreben, gibt es die sogenannten Nichtschülerprüfungen bei den zuständigen Bezirksregierungen. Das ist eine adäquate Möglichkeit. Wird der theoretische Prüfungsteil, für dessen Vorbereitungen es im Übrigen auch berufsbegleitende Kurse gibt, bestanden, schließt sich das Anerkennungsjahr an. Das kann sogar um die Hälfte auf sechs Monate verkürzt werden, wenn Berufserfahrungen vorher bereits gesammelt wurden. Das heißt, Kinderpflegerinnen können in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen eine Weiterqualifizierung zur Erzieherin erlangen.

Drittens. Von denjenigen Kinderpflegerinnen sind Ergänzungskräfte abzugrenzen, die eben nicht über eine formale sozialpädagogische Qualifikation verfügen, die also weder eine Berufsfachschule im Sozial- und Gesundheitswesen besucht noch eine entsprechende Berufsausbildung absolviert haben.

Für diese am geringsten qualifizierten Mitarbeiterinnen will die SPD-Fraktion nun Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherinnenausbildung senken. Das ist der politische Punkt, über den zu diskutieren ist. Aus unserer Sicht ist das ein falscher Weg. Wir wollen diesen Weg nicht mit Ihnen gehen, weil wir nicht weniger Anforderungen und Bildung brauchen, sondern mehr Bildung und mehr Qualität in Kindertageseinrichtungen.

Deshalb halten wir als Freie Demokraten daran fest, dass, wer sich weiterqualifizieren will, mindestens die Fachoberschulreife und eine einschlägige Berufserfahrung mitbringen muss. Das ist ein absolutes Minimum, insbesondere in Zeiten, in denen allenthalben darüber gesprochen wird, dass sogar eine Hochschulausbildung für Erzieherinnen nach internationalem Vorbild erforderlich ist. So weit gehen Ihre SPD-Kollegen in Thüringen und Bayern. Die wollen also in eine ganz andere Richtung, viel sachgerechter als Sie, die Sie die Hürden senken wollen. Sie sind noch in einer Zeit, als Sie Kindergärten offenbar nur aus der Perspektive der Verwahrung und Betreuung gesehen haben, und Sie haben nicht hinrei

chend erkannt, dass es eine Bildungseinrichtung ist.

(Beifall von der FDP – Zurufe von der SPD)

Hätten Sie erkannt, dass dies eine Bildungseinrichtung ist, dann würden Sie die Qualifikation der Erzieherinnen nicht senken wollen. Es gibt nämlich qualifikatorische Voraussetzungen, um hinreichend fördern zu können, um sich etwa mit Instrumenten der Entwicklungsdiagnostik befassen zu können.

Liebe Freundinnen und Freunde von der Sozialdemokratie, der Antrag ist schlicht nicht schlüssig. Sie sind an diesem Punkt ertappt.

(Zuruf von Marlies Stotz [SPD])

Liebe Frau Stotz, da Sie sich hier so ereifern – ich hätte mir diese Anmerkung eigentlich verkniffen; ich habe noch einmal in die Akten geschaut –, will ich daran erinnern, dass die SPD-Fraktion in der 13. Legislaturperiode in Drucksache 13/6858 einen Antrag mit der Überschrift eingebracht hat „Bildungskompetenz in den Tageseinrichtungen für Kinder ausbauen – Qualität der Fachkräfte weiterentwickeln“. Darin haben Sie genau die gegenteilige Position von dem vertreten, was Sie jetzt hier fordern. Sie haben damals gesagt, die Anforderungen müssten steigen, die Eingangsvoraussetzungen müssten angehoben werden, und die Anforderungen der Erzieherausbildung müssten erhöht werden. Die Grünen waren Mitantragsteller.

Sie sind hier ertappt. Sie versuchen nur, sich Ängste zunutze zu machen und sich bei den Betroffenen lieb Kind zu machen. Das ist aber unseriös und im Übrigen auch verantwortungslos.

Von Ihnen müsste man erwarten, dass Sie getreu dem Motto „Lebenslanges Lernen“ den Betroffenen sagen, sie sollten sich in den Weiterbildungsmöglichkeiten, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, bemühen, eine vernünftige Qualifikation und auch die schulische Voraussetzung zu erfüllen. Dafür kann man Übergangsvoraussetzungen schaffen und zeitliche Brücken bauen. All das ist richtig. Es ist aber der falsche Weg, die Eingangsvoraussetzungen zu senken. Das wollen Sie. Diesen Weg gehen Sie bitte allein, jedenfalls nicht mit uns.

Herr Kollege Lindner, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, Zwischenfragen gestatte ich jetzt nicht. Wir tauschen uns darüber ja noch im Ausschuss aus.

Ich will noch einen vierten Punkt benennen; dann bin ich auch am Ende meiner Ausführungen. Sie blenden völlig aus – Frau Milz hat darauf hingewiesen –, dass für nicht im Erzieherberuf qualifizierte Kräfte mit der Tagespflege in NordrheinWestfalen ein ganz neues Berufs- und Betätigungsfeld geschaffen worden ist. Erstmals landesgesetzlich geregelt und erstmals auch vom Land mitfinanziert gibt es eine Möglichkeit, Familien durch eine flexible Betreuungsform zu unterstützen.

Im Übrigen sollten wir uns alle – auch auf der Bundesebene – dafür einsetzen, dass das ein anerkanntes und im Übrigen auch finanziell ein auskömmlich bezahltes Betätigungsfeld für Männer und Frauen wird, die pädagogisch-betreuerisch tätig werden wollen, aber vielleicht nicht alle beruflichen Abschlüsse haben, die man für die Tätigkeiten in einer Bildungseinrichtung wie einer Kindertageseinrichtung haben muss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Asch das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Äußerungen von Frau Milz und insbesondere das, was uns Herr Lindner von der FDP-Fraktion zum Besten gegeben hat, zeigen eines deutlich: Es rächt sich hier bitter, dass die Regierungskoalition befunden hat, dass die untergesetzlichen Regelungen dieses KiBiz nicht parlamentarisch beraten werden.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Offenbar ist Ihnen nicht bekannt – Sie wollten das nicht wissen und wollten das nicht mitberaten und mitbeschließen –, wie denn das KiBiz im Einzelnen in die Praxis umgesetzt wird. Deswegen ist insbesondere Ihnen, Herr Lindner, offenbar nicht bekannt, was jetzt in der Personalverordnung, die offenbar weitgehend durchverhandelt ist, niedergeschrieben steht. Das zeigt nur Ihre Ignoranz, dass insbesondere Sie sich mit den Problemen, die das Gesetz in der Praxis bringt, vor allen Dingen für die Ergänzungskräfte und für die Berufspraktikanten überhaupt nicht auseinandergesetzt haben. Sie interessiert offenbar die Beschäftigungssituation der Erzieherinnen und der Leiterinnen von Tagesstätten überhaupt nicht. Sie kümmern sich nicht darum. Das zeigen Ihre ignoranten Äußerungen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Christian Lindner [FDP]: Dann stellen Sie das einmal dar!)

Ich werde Ihnen das jetzt im Einzelnen durchdeklinieren. Brüllen Sie also nicht dazwischen, sondern hören Sie einmal zu.

Wir stellen fest: Die Arbeitssituation für die Erzieherinnen verschlechtert sich drastisch.

(Christian Lindner [FDP]: Quatsch!)

Wir müssen uns nur einmal die Regelungen anschauen, die für die Leitungen der Einrichtungen in dieser Personalverordnung getroffen sind.

Meine Damen und Herren, eine Leitung – meistens sind es Frauen – soll künftig bis zu fünf Kindergärten leiten. Das steht in dieser Personalverordnung. Daran zeigt sich wieder, dass an den grünen Tischen im Ministerium und in den Fraktionen im Grunde überhaupt keine Kenntnis darüber vorhanden ist, was eine solche Leitung leisten muss. Sie haben keine Vorstellung davon, was das in der Praxis bedeutet. Das bedeutet nämlich, dass eine Leitung rein auf Administration reduziert wird, dass eine Leitung überhaupt nicht mehr in der Lage ist, die Einrichtung Kindergarten, für die sie zuständig ist, genau zu kennen, das Personal zu kennen und zu führen, die Kinder zu kennen und mit der Situation vor Ort vertraut zu sein.

Sie können sich – wahrscheinlich genauso wenig wie der Minister – nicht vorstellen, dass man auf dem Land, wenn man fünf solcher Einrichtungen leitet, einen Großteil der Arbeitszeit schlichtweg für Fahrzeiten aufwendet. Sie haben keine Ahnung davon, dass das Leiten einer solchen Einrichtung eine komplexe Aufgabe darstellt. Es geht nicht nur darum, irgendwelche Dienstpläne zu erstellen oder zu koordinieren oder Essenspläne aufzustellen. Vielmehr geht es auch um Leitungsfunktionen und um konzeptionelle Arbeit. Es geht darum, Personal- und Elterngespräche zu führen. Eine Leitung muss auch in der Gruppenarbeit präsent sein, um sich ein Bild vom pädagogischen Klima sowie von der Qualität und der Förderung zu machen.

All das muss in Zukunft von einer Person für fünf Einrichtungen geleistet werden. Jeder, der etwas von der Arbeit versteht – ich muss sagen, Herr Lindner, ich mache, wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihnen, regelmäßig Praktika in Einrichtungen und weiß, wie die Arbeit vor Ort aussieht –, weiß, dass das, was Sie in diese Personalverordnung geschrieben haben, völlig an der Praxis vorbeigeht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich kann nur hoffen, dass Sie von Menschen überall aus dem Land, aus den Einrichtungen, die angesichts der Zumutungen und der Ignoranz dieser Landesregierung einfach nur fassungslos und wütend sind, die gleichen wirklich entsetzten Schreiben bekommen.

Ein zweites Beispiel – in diesem Zusammenhang kommen wir auch auf die Ergänzungskräfte zu sprechen – ist der zukünftige Einsatz der Berufspraktikantinnen. Wir alle wissen, dass es schlichtweg vergessen wurde, ihren Einsatz im Rahmen der übrigen Personalkosten weiter zu finanzieren.

Die Folge ist – im Unterschied zu den Jahren vorher –: In all den Jahren war es so, dass 80 % der Abgängerinnen der Berufskollegs schon im März einen Platz als Berufspraktikantin hatten. In diesem Jahr ist es so, dass 80 % noch keinen Platz haben. Das haben die Umfragen gezeigt. Wir werden das in diesen Tagen verifizieren.

Das bedeutet, dass die Einrichtungen schlichtweg nicht ausbilden, weil sie verunsichert sind, weil sie nicht das Geld zur Verfügung haben und weil sie nicht wissen, wie sie eine Berufspraktikantin einsetzen und vor allen Dingen bezahlen sollen.