Im Bereich der technischen Dienstleistungen ist weltweit ein rasantes Wachstum zu verzeichnen. Diese Chance wollen die beiden technischen Überwachungsvereine nutzen, ihr Know-how bündeln, ihre vorhandenen Kompetenzen ergänzen und so einen in Deutschland beheimateten, international schlagkräftigen Konzern schaffen.
Konkret wird der neue Konzern das weltweit zweitgrößte Prüfunternehmen sein. Das heißt, es wird die Grundlage für zusätzliche Arbeitsplätze gelegt. In einem ersten Schritt wird dies durch die Fusion der beiden Trägervereine erreicht, in einem weiteren Schritt erfolgt die Zusammenlegung der beiden Konzerne.
Beim TÜV Rheinland handelt es sich nicht um ein auf eine kleinere Region begrenztes Unternehmen. Schon der Name des alleinigen Aktionärs, des Trägervereins TÜV Rheinland, Berlin, Brandenburg, Pfalz e.V. macht einen größeren Aktionsradius deutlich. Noch klarer wird dies bei der Betrachtung der Standorte des TÜV Rheinland. Weltweit beschäftigt er 12.500 Mitarbeiter an 360 Standorten in 62 Ländern. Davon sind am Standort Köln 1.956 Mitarbeiter beschäftigt, in Nordrhein-Westfalen sind es 3.019.
Dies darf und soll die Bedeutung des Standortes Köln nicht schmälern, denn von hier aus werden rund 4.800 Mitarbeiter geführt. Nach Aussagen der beiden Vorstandsvorsitzenden wird sich daran durch die Fusion absehbar nichts ändern. Insgesamt werden vermutlich künftig sogar mehr Mitarbeiter in Köln angestellt sein als heute.
Zwar wird die Konzernholding der operativen Gesellschaften nach derzeitigem Verhandlungsstand ihren Hauptsitz in München haben. Köln wird aber als operativer Sitz auch weiterhin eine gleichgewichtige Rolle innehaben und soll nach Auskunft des TÜV Rheinland auf jeden Fall Sitz des Industrie-Service und Sitz für den IT-Bereich bleiben.
Die Fusion der beiden Konzerne wurde mit einem Grundsatzpapier im Dezember 2007 eingeleitet. Ein zentraler Punkt ist nach Aussage des TÜV Rheinland die Entscheidung für einen Konzernsitz in München.
Kann in dieser Frage kein Konsens mit dem TÜV Süd erzielt werden, könnten die Eckpunkte für die Fusion insgesamt wieder infrage gestellt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die geplante Fusion zwischen TÜV Süd und TÜV Nord noch im August 2007 in letzter Minute scheiterte. Geltend gemacht wurden unter anderem Integrationsprobleme.
Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die geplante Fusion des TÜV Rheinland und des TÜV Süd als wichtigen Schritt für die Zukunft. Hierdurch wird ein schlagkräftiger Konzern geschaffen, der nicht nur international bestehen kann, sondern auch gute Aussichten auf ein weiteres Wachstum und damit das Potenzial hat, neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Landesregierung hat gegenüber dem TÜV Rheinland ihr Bedauern ausgedrückt, dass es bisher in den Verhandlungen mit dem TÜV Süd nicht gelungen ist, Köln als gemeinsamen Konzernsitz zu etablieren. Dies wurde von uns mit der Forderung verbunden, dass eine Konzernzentrale München zu keinen negativen Folgen für das operative Geschäft oder sogar zu einem Arbeitsplatzabbau führen darf. Wir gehen davon aus, dass der TÜV Rheinland in den laufenden Verhandlungen den Wunsch des Landes nach einer größeren Bedeutung des Standorts Köln berücksichtigen und die Position des Landes in den Gesprächen vertreten wird.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Aus meiner Sicht ist es nicht ganz einzusehen, wieso es, wenn ein internationaler Konzern von Nordrhein-Westfalen aus entwickelt wird – das wird ja der zweitgrößte Prüfkonzern weltweit sein –, dann so naheliegend ist, den Sitz des Konzerns nach München zu verlegen, statt den Sitz des Konzerns in Köln zu halten. Es geht ja nicht nur darum, wo einzelne Köpfe sind, sondern auch darum, dass internationale Konzernen hier ihren Sitz haben und diese nicht aus unserem Land abwandern.
so die Auskunft des TÜV Rheinland – für die weiteren Gespräche, der Konzernzentrale in München zuzustimmen. Sie wissen, dass wir bereits vor einigen Wochen gesagt haben: Verhandelt wenigstens dahin gehend, dass es den Doppelsitz gibt!
Haben Sie jemals gehört, dass vergleichbar verhandelt worden wäre, den Sitz aus München irgendwo anders hin zu verlegen? Aus München wurde ja immer dahin gehend verhandelt, den Sitz nach München zu verlegen. Hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen vergleichbar umgekehrten Fall bisher erlebt?
Sie haben hier sehr viel länger regiert, Frau Brunn. Insofern müssten Sie den umgekehrten Fall erlebt haben.
Sie hatten angemerkt, dass ein Doppelsitz geprüft werde. Was haben Sie bisher im Hinblick auf diesen Doppelsitz unternommen? – Zu Ihrer Anmerkung, die Sie eben machten: Selbstverständlich kann man hier in Nordrhein-Westfalen auch Sitze halten, wenn man darum kämpft. Deshalb frage ich: Hat die Landesregierung gekämpft, und kämpft die Landesregierung weiterhin?
Wenn Sie unter „kämpfen“ verstehen, dass wir uns durch Telefonate und durch Schriftsätze dafür stark machen, dann kämpfen wir selbstverständlich, weil uns das natürlich nicht gleichgültig ist.
Die Frage des Doppelsitzes unterliegt einer juristischen Prüfung. Wir haben die Zusage von Herrn Braun, dass er diese von den ihn beratenden Unternehmen durchprüfen lässt. Man ist nämlich nicht ganz frei, einen Doppelsitz zu vereinbaren.
Frau Ministerin, ich möchte in diesem Zusammenhang von Ihnen gerne wissen: Wann hat denn die Landesregierung zuletzt, also unter welchem Datum, eines dieser
Gespräche geführt oder einen dieser Briefe geschrieben, von denen Sie eben in der Sache gesprochen haben?
Als Bochumer bin ich Nokia-geschädigt und weiß, dass es ganz besonders wichtig sein kann – gerade was die Arbeitsplätze des Spitzenpersonals angeht –, dass diese am Standort des Sitzes sind. Ich spreche das Thema „Rutschbahneffekt“ an. Inwieweit wäre es aus Ihrer Sicht für Nordrhein-Westfalen verstärkt von Vorteil, wenn der Sitz des neuen gemeinsamen TÜV in Nordrhein-Westfalen wäre, was die Arbeitsplatzsituation für Spitzenpersonal und das entsprechende Umfeld angeht?
Da kann ich mich im Moment nur auf das verlassen, was wir als Auskunft bekommen. Außer den operativen Teilen, die in Köln bleiben, wird auch die Stiftung selbst ihren Sitz in Köln haben. Das wird uns gegenüber im Moment als ausreichende Sicherheit gegen einen Rutschbahneffekt dargestellt. Aber noch einmal: Wir werben dafür und haben auch die entsprechende Zusage, dass das juristisch noch einmal geprüft wird. Wir würden uns ein Stück wohler fühlen, wenn es den Doppelsitz gäbe.
Frau Ministerin, in diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne fragen: Haben Sie in diesem Zusammenhang auch mit dem TÜV Bayern oder der bayerischen Landesregierung gesprochen oder nur mit dem TÜV Rheinland?
im Vergleich zu einem Hauptsitz in München die bessere Lösung wäre. Vor dem Hintergrund wüsste ich gerne, ob es in Ihrer Kenntnis liegt, dass der TÜV Rheinland auch mit anderen Technischen Überwachungsvereinen – also nicht nur mit Süd – Gespräche aufgenommen hat, und vielleicht auch von Ihnen Gespräche mitgetragen und unterstützt wurden, in denen die Bedingung „Sitz in Nordrhein-Westfalen“ Grundvoraussetzung ist, so wie die Südler sie mit dem Hauptsitz in München für sich stellen.
Ich habe eben vorgetragen, dass es im vorigen Jahr – ich schaue mir gerne noch einmal die Daten an – Verhandlungen mit dem TÜV Nord gab. Das wäre für uns aus meiner Sicht – ich habe nicht die totale Innensicht des Unternehmens – eine schöne Alternative gewesen. Das ist gescheitert. Ich möchte nicht das Scheitern einer unter internationalen Gesichtspunkten notwendigen weiteren Stärkung eines Unternehmens verantworten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Möbius von der CDUFraktion hat sich zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Möbius.
Frau Ministerin, sind Ihnen irgendwelche Klagen des TÜV Rheinland bekannt, die Landesregierung würde den TÜV Rheinland nicht ausreichend unterstützen?
Nein, ganz im Gegenteil! Wir sind denen allmählich ein bisschen lästig, weil wir immer wieder anrufen und versuchen, die Gespräche zu begleiten.
Nach Antwort des Ministeriums auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Dr. Anna Boos (Drucksache 14/6463) können neue Professorenstellen und ganze Lehrstühle samt Perso
Dabei steht jedoch das Kapazitätsrecht im Weg, das besagt, dass zusätzliches Lehrpersonal auch entsprechende zusätzliche Studienplätze nach sich zieht. Demnach könnte also hier nicht die Betreuungsrelation und somit die Studiensituation verbessert werden. Das Kapazitätsrecht und dieses Gebot der Kapazitätserschöpfung folgen aus Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Nach einem aktuellen Gutachten des bekannten Hochschulrechtlers Prof. Epping, das im Auftrag des Rektorats der Universität zu Köln erstellt wurde, ist ein Umgehen des Kapazitätsrechts verfassungsrechtlich bedenklich, aber durch die absichtlich schwammigen Formulierungen im sogenannten Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz gedeckt, da es sich hier nicht um zweckbestimmte Drittmittel handelt.
Demnach handelt es sich nach der Konstruktion des Gesetzes bei den Studiengebühren in NRW um Zwangsbeiträge, über welche die Studierenden nicht verfügen können. Das hat wiederum zur Folge, dass eine Hochschule die Studiengebühren dazu nutzen kann – und einige Hochschulen überlegen dieses konkret –, vor Ort den Hochschulpakt 2020, der eigentlich mehr Studienplätze schaffen soll, mit Studiengebühren zu finanzieren.
Wie erklärt der Minister den Studierenden in diesem Land, dass sie mit ihren Studiengebühren auch noch den Hochschulpakt 2020 mitbezahlen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Gebhard, das Studienbeitragsgesetz hat in § 2 Abs. 2 eine klare Definition des Verwendungszwecks der Studienbeiträge vorgenommen. Studienbeiträge dürfen zweckgebunden für die Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen sowie für Ausgleichszahlungen an den Ausgleichsfonds ausgegeben werden.