Meine Damen und Herren von der SPD, Sie können sicher sein - im Übrigen ist das in der letzten Sitzung des Fachausschusses auch genau so gesagt und besprochen worden -: Wir kennen das Gesetz. Wir haben immer dazu gestanden. Wir werden alles dafür tun, dass die Kinder- und Jugendarbeit im Land Nordrhein-Westfalen verlässlich und auskömmlich gestaltet werden kann. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns fraktionsübergreifend einig, dass die Verabschiedung des Jugendfördergesetzes im Jahr 2004 der Abschluss einer Erfolgsgeschichte war. Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben diese Erfolgsgeschichte mit einer Volksinitiative begonnen und das Parlament letztendlich dazu bewegt, das Gesetz auf den Weg zu bringen.
Neben allen inhaltlichen Aspekten war der entscheidende Schritt des Jugendfördergesetzes die Schaffung einer soliden finanziellen Grundlage bis in das Jahr 2010 und damit die Planungssicherheit und die Bestandssicherheit für die Träger und die Jugendlichen selbst. Ich blende keineswegs aus, Frau Kastner, dass es eine Kürzung gegeben hat. Für dieses Jahr wurden 75 Millionen € veranschlagt.
- 80 Millionen €, umso besser. - Das hat die damalige Opposition lautstark kritisiert und hat publikumswirksame Anträge gestellt. Jetzt allerdings, wo Sie die Möglichkeit zur Umsetzung Ihrer Forderung haben, sieht die Welt schon etwas anders aus. Faktisch haben Sie diesen Haushaltstitel mit der Haushaltssperre um weitere Millionen gekürzt. Denn Sie haben für den Landesjugendplan keine Ausnahme gemacht, wie Sie es für etliche andere Bereiche getan haben. Manchen wird mit dem Nachtragshaushalt längst abgeschriebenes Geld geradezu nachgeworfen, wie zum Beispiel den Ersatzschulen. Aber beim Landesjugendplan, in dem es zentral um die Förderung von Kindern und Jugendlichen geht, die der Ministerpräsident in den Mittelpunkt seiner Politik stellen will, bleibt es, wenn es zum Schwur kommt, wie wir hier sehen konnten, bei Lippenbekenntnissen.
Wesentlich für die Diskussion und die Beschlüsse im letzten Jahr war, Herr Lindner - ich habe das genau verfolgt -, dass die 80 Millionen € mit einer Perspektive beschlossen wurden,
nämlich der, nach dem Dürrejahr 2005 schon 2006 das rettende Ufer zu erreichen. Wir haben mit dem Jugendfördergesetz allen Beteiligten die
Sicherheit gegeben, dass es ab 2006 einen soliden, einen verlässlichen Finanzierungsrahmen geben wird. Diese Sicherheit ist nötig, damit sich die Arbeit auf Inhalte konzentrieren kann und Energie und Arbeitszeit nicht mehr unnötig in die Sicherung der schieren Existenz der Träger fließen müssen. Die Kinder und Jugendlichen müssen wissen: Unsere „offene Tür“, unser Kinder- und Jugendzentrum, bleibt bestehen, und die vielen Projekte im Präventions-, im Genderbereich, in der Arbeit mit Migrantenkindern und in sozialen Brennpunkten sind gesichert.
Diese Arbeit ist heute - das wissen wir alle - wichtiger denn je. Nordrhein-Westfalen war in diesem Bereich in der Vergangenheit immer an der Spitze der Bewegung. Die sich ständig verändernden gesellschaftlichen und sozialen Bedingungen konnten jeweils durch flexible Umsteuerung aufgenommen werden. Das Jugendfördergesetz ist ein weiteres Instrument, das die Förderung von Kindern und Jugendlichen inhaltlich an die sich permanent wandelnden Bedingungen anpasst.
Deshalb müssen wir über den Gesamtbetrag hinaus, der heute diskutiert wird und in den Haushalt eingestellt werden soll, auch über die Binnenstruktur des Landesjugendplans sprechen, Frau Altenkamp. Die notwendige Planungssicherheit für die Träger und damit für die Perspektiven der Jugendlichen entsteht erst dann in vollem Umfang, wenn klar festgelegt ist, wie die Erhöhung um rund 20 Millionen € ab diesem Jahr eingesetzt werden soll.
Wir, Bündnis 90/Die Grünen, meinen: Jetzt muss die Basisstruktur der Träger ausgestattet werden, damit Kontinuität und Perspektive für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit für die gesamte Arbeit gegeben sind. Diese Diskussion müssen wir gemeinsam mit den Verbänden, mit den Trägern der Jugendhilfe führen. Wir sind gespannt, ob sich dann auch der Schleier lüftet, der immer noch über den nebulösen Ankündigungen im Koalitionsvertrag liegt, den Landesjugendplan entbürokratisieren zu wollen. Sie sind immer noch nicht konkret geworden, was sich dahinter verbirgt.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben in den letzten Haushaltsberatungen ganz klar die Position vertreten, die jetzt im Antrag formuliert ist. Sagen Sie jetzt genauso klar, dass Sie in der Regierungsverantwortung das umsetzen werden, was Sie als Opposition lautstark gefordert haben!
Das heißt, ich erwarte von Ihnen allen - Fraktionen und Landesregierung - ein klares, unmissverständliches Bekenntnis zu einer Summe von 96 Millionen € für das kommende Jahr und nicht zuletzt auch für die darauf folgenden Jahre. Nichts und niemand hindert Sie daran, das heute zuzusagen. Denn solche Zusagen haben Sie an anderen Stellen bereits gemacht.
Wir haben das Thema gemeinsam mit der SPD am 8. September in den Ausschuss eingebracht und auch dort eine konkrete Aussage gefordert. Sie, Herr Minister Laschet, haben dann im Ausschuss gesagt, sich für die 96 Millionen einsetzen zu wollen, diese Aussage aber unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Herr Lindner, der bezeichnenderweise für die Landesregierung und den großen Koalitionspartner CDU mit gesprochen hat, hat ebenfalls den Willen aller Regierenden bekundet, die Versprechen der vergangenen Wahlperiode einzuhalten: 96 Millionen € für den Landesjugendplan. Aber fest zugesagt haben Sie das damals nicht, und wahrscheinlich tun Sie das heute auch nicht.
Insofern war das, was heute passiert ist, zu erwarten: Es bleibt bei Lippenbekenntnissen, und es gibt keine konkreten Festlegungen. Damit zeigen Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, dass Sie nicht bereit sind einzuhalten, was Sie in Oppositionszeiten immer wieder reklamiert haben: Die Träger brauchen Planungssicherheit. - Denn die Träger benötigen diese Sicherheit jetzt. Sie müssen jetzt wissen, wie viel Personal sie im nächsten Jahr beschäftigen können. Die Träger können mit dieser Entscheidung nicht bis zur Haushaltsverabschiedung im März oder gar erst im April warten.
Zum Antrag: In der Sache handelt es sich quasi um einen vorweggenommen Haushaltsantrag, dem wir selbstverständlich zustimmen werden. Ich unterbreite Ihnen auch gleich das Angebot, unserem Haushaltsantrag zuzustimmen, den wir bei den Haushaltsberatungen stellen werden, wenn sich die erforderlichen Mittel von 96 Millionen € nicht in voller Höhe im Haushaltsentwurf finden werden. Noch ist es aber nicht so weit. Warten wir diesen Entwurf ab!
Der Antrag allerdings bietet über den rein finanziellen Aspekt hinaus etwas wenig. Die zweite Forderung, Frau Altenkamp, kann ich nicht nachvollziehen. Denn die Umsetzungsempfehlungen sind durch die Landesjugendämter schon veröf
Die Umsetzung selbst, vor Ort, kann natürlich nicht durch die Landesregierung stattfinden. Das muss aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in den Kommunen geschehen. Die Umsetzung ist im Gange. Wenn das mancherorts noch zu langsam geht, haben die Räte die Aufgabe, dort nachzuhaken.
Bei den anderen sachlichen Problemen haben Sie noch die Kurve bekommen. Ich habe mich schon gewundert, dass Sie sich in Ihrem ersten Antragsentwurf offenbar der Initiative der FDP für eine Pro-Kopf-Finanzierung anschließen wollten. Das haben Sie jetzt aber korrigiert. Insofern: Schwamm drüber.
- Wir lesen es genau. Der Antrag bietet so wie er ist ansonsten wenig Raum für inhaltliche Debatten. Immerhin soll im kommenden Jahr mehr verausgabt werden als in diesem Jahr. Da läge - ich habe es bereits angesprochen - die Schlussfolgerung nahe, die Gelegenheit zu nutzen, um über die Binnenstruktur des Jugendförderplans anhand eines Antrags zu diskutieren. Das haben Sie so nicht gewollt. Die Debatte wird voraussichtlich ohnehin geführt werden, weil die Beteiligung des zuständigen Fachausschusses im Gesetz vorgesehen ist.
Insofern ist die direkte Abstimmung hier und heute die logische Schlussfolgerung. Wir werden dem Antrag trotz der erwähnten inhaltlichen Mängel zustimmen. Es würde mich allerdings freuen, wenn Sie, Frau Altenkamp, Frau Kraft, auf die Forderung im zweiten Spiegelstrich verzichten könnten; denn die brauchen wir nicht. Das ist bereits geschehen.
- Das ist Ihre Entscheidung. Als Präjudiz für die Haushaltsaufstellung hat der Antrag trotzdem seine Berechtigung.
Unabhängig davon, wie sich CDU und FDP heute verhalten werden, hat der Finanzminister das Signal verstanden: Lassen Sie die Finger weg von
Das und nichts anderes bringen wir mit der Zustimmung der Fraktion der Grünen zum Ausdruck. Das tun wir nicht für die SPD oder uns selbst, letztendlich auch nicht für die Träger oder Verbände, sondern für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die Konsequenzen meiner Ausführungen direkt an den Anfang stellen: Dieser Antrag enthält keine neue fachliche Perspektive. Dieser Antrag betreibt Legendenbildung, was die vergangene Legislaturperiode angeht. Deshalb werden wir ihn nicht positiv bescheiden können.
Ihres Signals, 96 Millionen € in den Landeshaushalt einzustellen, hätte es im Übrigen nicht bedurft. Wir haben genug Sensibilität und müssen uns nicht auf die SPD verlassen, daran erinnert zu werden.
Sie haben in sehr freundlichen Farben die Jugendpolitik der letzten Jahre gekennzeichnet. Hier ist ein Fantasiegemälde entstanden. Erinnern wir uns einmal daran, wie die Realität war: Es ist darauf hingewiesen worden, dass von 2001 - 104,5 Millionen € - bis zum jetzigen Haushaltsjahr 2005 - 80 Millionen €, ursprünglich angedacht 75 Millionen € - eine sehr deutliche Kürzung von Ihnen vorgenommen worden ist.
Wir haben Förderrichtlinien des Landesjugendplans, die öffentliche Verwaltungen, Träger, Einrichtungen und Verbände durch langwierige bürokratische Verfahren und kleinteilige Projektförderung belastet haben,
bis hin dazu, dass Zuwendungsbescheide so spät eingegangen sind, dass bestimmte Träger und Einrichtungen sicherheitshalber schon kündigen mussten, weil sie nicht wussten, ob sie tatsächlich eine Anschlussfinanzierung bekommen.
Es gab sogar ein Rundschreiben des Landesjugendamtes, das aus arbeitsrechtlichen Gründen empfohlen hat, sicherheitshalber schon einmal die Kündigung auszusprechen. Das ist die Planungssicherheit, die Sie gegeben haben.