Eine Verfassung würde auch noch einmal verdeutlichen – da greife ich etwas auf, was Sie in Ihrem eigenen Antrag ja formuliert haben –, dass es sich um einen Prozess der europäischen Einigung handelt, der – darin stimmen wir ja sicherlich überein – mit dem Vertrag von Lissabon nicht abgeschlossen ist, sondern weitergeht. An dessen Ende steht die Vorstellung – lassen Sie mich das als Vision formulieren –, dass wir so etwas wie eine europäische Bürgerunion auf den Weg bekommen. Mit diesem Schritt einer Bürgerunion, einer europäischen Bürgergesellschaft würden wir in der Tat noch einen Schritt weiter gehen als mit dem Status eines europäischen Staatenverbundes. Denn, mit Verlaub: Auch die Formulierung „europäischer Staatenbund“ stellt zu stark auf das staatliche und auf das institutionelle Gefüge ab.
Meine zweite Anmerkung, die mit der ersten stark zusammenhängt und sich aus ihr ergibt, ist – wir haben es in unserem Entschließungsantrag auch so formuliert –, dass es gut und zulässig ist, bei
allem Lob und aller Anerkennung, die ausgesprochen werden kann und auch sollte, noch einmal zu verdeutlichen, wo die Schwächen sind. Es ist vorhin schon von Frau Kollegin von Boeselager angedeutet worden: Die Schwächen liegen im Bereich der Grundrechtecharta und der Ausnahmen, die wir in Richtung Polen und Großbritannien haben. Ich will nicht im Einzelnen aufzählen, was wir an zukünftigen Aufgaben, also der Dinge, die noch zu tun sind, aufgelistet haben.
Einen dritten Punkt will ich formulieren unter der Überschrift „Automatismus“. Sie erwecken an der einen oder anderen Stelle in Ihrem Antrag den Eindruck, als ergebe sich etwas automatisch. Natürlich ist es vom Papier her zunächst richtig, dass wir über den Vertrag von Lissabon eine Stärkung der europäischen Regionen haben. Ich gucke in Richtung des Kollegen Jostmeier. Wir haben gemeinsame Erfahrungen im Ausschuss der Regionen. Ich denke an die Kontrolle von Subsidiaritätsverletzungen und an all die Dinge, die mit der Stärkung des Subsidiaritätsprinzips zusammenhängen. Aber aus der europäischen Geschichte der letzten Jahre und Jahrzehnte wissen wir: Diesen Automatismus gibt es nicht, sondern es ist gut, dass man an der einen oder anderen Stelle wachsam ist, dass man die Dinge aktiv begleitet und dass sie auch entsprechend umgesetzt werden.
Es kommt auch darauf an, meine Damen und Herren, dass wir an den entscheidenden Stellen unsere Bewährungsproben bestehen. Da will ich einmal auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der unser Land Nordrhein-Westfalen, die Landesregierung, aber auch das Parlament, in den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen wird. Frau Ministerin Sommer ist unter uns. Wir haben in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich unseres Weiterbildungsgesetzes und des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes anhängig.
Herr Witzel guckt erstaunt. Er weiß es vielleicht noch nicht. Aber jetzt teile ich es ihm ja mit. Vielleicht wissen es andere hier im Raum auch noch nicht. Es ist etwas, was sich seit 2004/2005 hinzieht und in den Jahren 2005 und 2006 noch einmal einen besonderen Drive bekommen hat, was also nicht in Richtung der alten oder der jetzigen Landesregierung abgeladen werden kann. Vielmehr haben wir gemeinsam – ich will jetzt nicht „auszubaden“ sagen – die Bewährungsprobe zu bestehen.
Diejenigen, die schon etwas länger in diesem Parlament sind, wissen, dass das Weiterbildungsgesetz und insbesondere das Arbeitnehmerweiter
bildungsgesetz keine leichte Übung war. Sie sind aber in einem Konsens auf den Weg gebracht worden, und wir sind sicherlich dankbar dafür, Frau Sommer, dass der Staatssekretär in seinem Begleitschreiben, mit dem er den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern den Sachverhalt vor Kurzem noch einmal mitgeteilt hat, ausdrücklich erwähnt, dass es einen Konsens gegeben hat, zu dem sich der Landtag bei diesen beiden Gesetzen durchgerungen hat.
Das ist eine enorme Herausforderung. Wie gehen wir damit um? Wie wird sich der Bund – er gibt die Stellungnahme zwar formal, aber in enger Abstimmung mit dem Land bzw. der Landesregierung ab – behaupten? Wie stark wird er unsere Interessen wahrnehmen? Es handelt sich ja „nur“ um ein föderales Anliegen – Bildung –, zu dem der Bund unabhängig von Schwarz oder Rot immer eine ganz andere Auffassung hatte, was das Kompetenzgefüge anbelangt.
Also, das Ganze ist nicht etwas, was wir theoretisch oder in hehren Reden diskutieren. Vielmehr werden wir es ganz praktisch mit diesen Dingen zu tun haben und gucken müssen, wie es ausgeht.
Ihr vierter Punkt betrifft die Stärkung der Bürgernähe; das formulieren Sie völlig zu Recht in Ihrem Antrag. Auch dazu sagen wir: Diese Forderung bzw. Feststellung ist richtig. Wir fragen allerdings, wie der Transfer stattfindet.
Minister Krautscheid hatte vor 14 Tagen zu einem europäischen Dialog – es war eine kleine Runde – eingeladen, und da war dieses Thema Gesprächsthema. Ich habe es bei der Sitzung auch so formuliert: Wie bekommen wir den Transfer bzw. die Brücke hin zwischen dem, was im Vertrag von Lissabon richtigerweise formuliert worden ist – damit meine ich die Stärkung der Rechte und all das, was hier schon dargelegt worden ist –, und der Frage, wie es bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt? – Ich lasse jetzt die immer noch etwas obskure europäische Sprache außen vor, die das Ganze nicht gerade erleichtert.
Es geht um die Fragestellung – so formulieren wir es auch in unserem Entschließungsantrag –: Wie wird dieser Vertrag mit Leben erfüllt? Was führt dazu, dass das Ganze auch in die Köpfe und Herzen der Bürgerinnen und Bürger eingeht? – Sofern wir ihnen keine Brücke bieten, werden sie sich nämlich nicht ohne Weiteres mit komplizierten Mehrheitsverfahren und anderen Dingen auf der europäischen Ebene beschäftigen, die – neudeutsch formuliert – nicht besonders sexy sind,
Wir sagen ausdrücklich, dass wir diesbezüglich nicht den Stein der Weisen gefunden haben. Wir erwähnen in unserem Antrag zwei Instrumente; es gibt sicherlich mehr. Vernünftige Veranstaltungen, Informationen und andere Dinge sind schon auf dem Wege. Man kann dort einiges optimieren.
Für wichtig halten wir auch – das zeigt sich in allen Gesprächen – die Frage der Partnerschaften: auf kommunaler Ebene, auf Verbandsebene, auf der Ebene der Schulen die Schulpartnerschaften. Hier ist vieles auf den Weg gebracht worden. Wie kann man das vernetzen? Muss man nicht so etwas wie ein Netzwerk europäischer Städtepartnerschaften bilden? Muss man darüber hinausgehend nicht auch überlegen, wie man diese Partnerschaften regional verankern kann, sodass wir zu einem Austausch zwischen europäischen Regionen kommen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Vor einigen Jahren ist ein Buch mit dem Titel „Generation Golf“ herausgekommen. Dem folgten ähnlich betitelte Werke. Ich will mich jetzt nicht aus meiner Wahrnehmung heraus zu der Qualität auslassen – da sind die Geschmäcker sicherlich unterschiedlich –, aber es hat mich zu etwas verleitet, was ich Ihnen doch noch mitteilen möchte.
Ich wünsche mir, dass man diesen Begriff der Generation mit Europa in Verbindung bringen, als Zielvorstellung formulieren und es erreichen, in absehbarer Zeit von einer „Generation Europa“ zu sprechen. Ich meine die Vision von Menschen jüngeren und mittleren Alters, die wie selbstverständlich reisen, die Möglichkeiten Europas in Schule, Bildung und Ausbildung nutzen, sich verständigen können, so etwas wie einen europäischen Gemeinsinn entwickeln und auch in Abgrenzung zu anderen Kontinenten und Staaten bekennen: Ja, wir sind Europäerinnen und Europäer. – Dafür lohnt es sich zu kämpfen.
Hinsichtlich des Gegenstands, über den wir heute diskutieren, lohnt es sich mit Sicherheit auch, gemeinsam zu kämpfen. – Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal feststellen, dass wir uns hier über alle Fraktionsgrenzen hinweg offenbar einig sind, dass der Vertrag von Lissabon im Prinzip eine gute Sache ist.
Das ist leider keine Selbstverständlichkeit. Denn – einige haben es je registriert – das Berliner Beispiel zeigt: Da hat die rot-rote Mehrheit einen Antrag der Grünen abgelehnt, mit dem der Senat aufgefordert werden sollte, dem Vertrag von Lissabon zuzustimmen. Insofern bin ich sehr gespannt, wie am 23. Mai im Bundesrat entschieden wird. Wenn Herr Wowereit dem Vertrag von Lissabon tatsächlich nicht zustimmen sollte – so zeichnet es sich bisher ab –, dann empfände ich es als ein sehr schlechtes Signal.
So gesehen muss man möglicherweise sogar dafür dankbar sein, lieber Kollege Kuschke, dass Ihr Antrag – zwar mit einiger Kritik im Detail – das klare Bekenntnis zum gemeinsamen Ziel enthält. Das haben Sie in Ihrer Einlassung gerade noch einmal deutlich gemacht.
Für uns ist auch klar: Das Ziel bleibt eine gemeinsame Verfassung für Europa, die diesen Namen dann auch verdient. Ich glaube aber, Sie tun dem Vertrag von Lissabon Unrecht, wenn Sie ihn als eine Art Antrag herunterreden, der sozusagen nur einen Kompromiss darstellt, der die Erwartung an einen Verfassungsprozess nicht erfüllt; ich glaube, ungefähr so ist es in Ihrem Antrag formuliert. Das macht diese Vereinbarung meiner Meinung nach kleiner als sie ist.
Aus unserer Sicht wird Europa durch diesen Vertrag demokratischer, weil die Parlamente gestärkt werden, und das ist gut so.
Es ist ein großer Fortschritt gegenüber dem, was wir bisher in diesem Bereich verzeichnen konnten. Deshalb glauben wir, dass trotz der etwas kompliziert formulierten Vertragslage Bürgerinnen und Bürger in unserem Europa insgesamt mehr Rechte erhalten. Sie erhalten insbesondere – das erachte ich als ganz wesentlich – eine Charta von Grundrechten. Auch das begrüßen wir ausdrücklich.
Wir wünschen uns für die Zukunft mehr; das ist ganz klar. Ich nenne als Stichwort die Sozialcharta. Wenn man dieses Mehr erreichen will – davon sind wir fest überzeugt –, dann darf man das Erreichte nicht schlechtreden, sondern sollte auf diesem aufbauen und es voranbringen. Man sollte nicht das tun, was zurzeit leider Gottes nicht nur die Linkspartei tut – das bedrückt uns sehr –, sondern auch einige rechtskonservative und zum Teil auch neoliberale Politiker tun, wie sich gerade erst in der Lissabon-Debatte im Bundestag gezeigt hat. Das nützt uns – nach vorne orientiert – nichts. Dieses der Sache nicht dienliche Argumentieren wird von den Grünen auf keinen Fall für richtig erachtet.
Ich habe allerdings – auch bei dem Entschließungsantrag der SPD – Zweifel, ob das, was man eigentlich will, mit der Art, wie man es formuliert, erreicht wird.
Ich finde auch schwierig, wie zum Teil von einigen Kolleginnen und Kollegen der CDU das Thema „Beitritt der Türkei“ sehr unterschiedlich angegangen wird. Diese Strategie ist nicht sehr überzeugend. Wir haben hinsichtlich der Zukunft eines geeinten Europa, auch in Bezug auf die Türkei, klare Vorstellungen.
Es ist aus vielen wohlerwogenen und seit Jahrzehnten immer wieder dargelegten Gründen wichtig, diese Perspektive ähnlich wie die Perspektive einer Verfassung für Europa fest im Blick zu haben.
Es gibt stets auch europaskeptische Töne zur Umsetzung von Richtlinien; ich sage nur: 1:1Umsetzung. Wir haben vielfach hier im Hohen Hause darüber diskutiert, wenn es um Umweltstandards und deren Umsetzung ging. „Wir wollen hier in NRW nur das an europäischen Schutzvorschriften umsetzen, was sich gar nicht vermeiden lässt.“: Auf bestimmten Seiten des Hauses gibt es diese Strategie, die wir immer für falsch gehalten haben. Diese Form der Europaskepsis bringt uns nicht weiter.
Wir Grüne hoffen, dass wir gemeinsam die Zweifel und die gewisse Zurückhaltung, die sich aus beiden Anträgen an bestimmten Punkten ablesen lässt, nicht überinterpretieren, dass wir alle gemeinsam das Ja zu Europa tatsächlich so laut und deutlich bekunden, wie es hier in den vorhergehenden Redebeiträgen durchgeklungen ist.
Wenn das so sein sollte, dann spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, dass man aus diesen Anträgen möglicherweise noch etwas Gemeinsames schafft. Sie, Herr Kollege Kuschke, hatten dies auch angesprochen. Ich fände es gut und würde es auch begrüßen, wenn es am Ende ein fraktionsübergreifender Antrag wäre, der dieses gemeinsame Ja zu Europa noch einmal verdeutlicht.
Es ist ein bisschen schade, dass wir hier über zwei getrennte Anträge zu reden haben. Man könnte im Vorfeld aufeinander zukommen, wenn es Initiativen dieser Art hier im Hohen Hause gibt. Denn im Grundsatz sind wir uns in den meisten Punkten dieses wichtigen Themas einig. So ließe sich viel gemeinsam gestalten. Das wäre gerade vor dem Hintergrund des Streits, wie wir ihn in Berlin erleben – ich hatte es vorhin skizziert –, aus NRW-Sicht umso wichtiger.
Vielleicht kommen wir ja noch dahin. Die Ziele sind klar gesetzt: Stärkung der Bürgerrechte, Stärkung der Transparenz, Stärkung des Europäischen Parlaments und der regionalen Parlamente und natürlich insgesamt die Stärkung der europäischen Außenpolitik, also ein Ja zur Stärkung eines geeinten Europas.
Wenn es eine Antwort auf die Frage gibt, wie man die Globalisierung gerechter, ökologischer und demokratischer gestalten kann, dann ist es dieses gemeinsame Europa. Es ist eine Antwort auf diese Herausforderung, auf die Globalisierung.
Dieses Europa handlungsfähiger und demokratischer zu gestalten, ist der Kern des Vertrages von Lissabon. Deshalb – das hat er völlig zu Recht betont – stimmen wir Grüne diesem Vertrag zu, auch die von uns mit gestellten Landesregierungen, die rot-grüne in Bremen – zur Erinnerung – wie die schwarz-grüne in Hamburg.
Insofern gehen wir davon aus, dass auch die schwarz-gelbe Landesregierung am 23. Mai zustimmen wird und dass sie uns nicht nur über die laufenden Prozesse unterrichtet – wie es im Antrag formuliert war –, sondern dass sie uns als