Protokoll der Sitzung vom 16.05.2008

In der Diskussion über eine verantwortliche Sicherheitspolitik und die angesprochene Antwort des freiheitlichen, sozialen und liberalen Rechtsstaates auf die Herausforderungen durch den global agierenden Terrorismus geht es seltener um die scheinbar unstrittigen repressiven Eingriffe des Staates. Der Ausbau des Präventionskatalogs und seine Grenzen stehen häufiger im Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung. So ist es auch an Ihrem Beispiel, Frau Kollegin Düker, festzustellen. In der mitunter emotional und schlagzeilenträchtig geführten Diskussion ist leider eine Tendenz festzustellen, die Präventionsmaßnahmen gegen den Terror als Angriff auf die eigene Freiheit zu interpretieren und darzustellen.

Wir diskutieren heute den vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ausdrücklich Sie, Frau Düker, beteiligen sich an dieser häufig populistischen Darstellung, wenn Sie zum Beispiel schon im Vorspann Ihres Antrags formulieren, dass schon durch einen Entwurf Befremden und Ängste um den Verlust der Privatsphäre ausgelöst werden könnten. Sie skandalisieren, Frau Düker, von vornherein jeden Vorschlag, obwohl Sie wissen, dass der transnationale Terrorismus eine Gefahr ist und dieser Terrorismus auf föderale Zuständigkeiten keine Rücksicht nimmt.

Man muss in aller Nüchternheit feststellen: Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde vereinbart, dem Bundeskriminalamt zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Präventionsbefugnisse zu geben. Dieser Auftrag an die Politik ist noch nicht erledigt.

Ich hoffe, wir sind uns in der Auffassung einig: Das Bundeskriminalamt benötigt eine Rechtsgrundlage zur Durchführung von Onlinedurchsuchungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Nur so kann es angemessen damit Schritt halten, dass die Täter in diesem Bereich zunehmend modernste Informationstechnologien nutzen, um ihre Aktivitäten zu planen und auszuführen. Diese ermöglichen es, Informationen schnell und effektiv zu verarbeiten und etwa zur Planung von terroristischen Anschlägen zur Verfügung zu stellen, oh

ne dass es sich dabei um Kommunikation im eigentlichen Sinne handelt.

Auch bei ihrer Kommunikation schirmen sich die Terroristen aufgrund besonderer Möglichkeiten der modernen Technologien immer wirkungsvoller gegen sicherheitsbehördliche Überwachung ab. Gerade auf dem Feld der Terrorismusbekämpfung ist es deswegen unabdingbar, dass das BKA über ausreichende Erkenntnisquellen verfügt. Denn nur so kann es die ihm zukünftig obliegende Aufgabe der Gefahrenabwehr erfolgreich wahrnehmen. Es muss daher der technologischen Entwicklung der Gegenseite Rechnung tragen. Ein Hinterherhinken wäre nicht hinnehmbar.

Der Verzicht auf die Onlinedurchsuchung würde bedeuten, den Terroristen Schutzräume zu gewähren. Dazu ist die CDU-Fraktion nicht bereit. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus muss das Bundeskriminalamt diese Befugnis im Rahmen seiner Präventionsbefugnisse so schnell wie möglich erhalten. Die Festnahmen vom 4. November 2007 und die dadurch vereitelten Anschläge haben deutlich gemacht, dass wir keine Zeit zu verlieren haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen präzise definiert, wie diese rechtlichen Voraussetzungen auszusehen haben. Anhand der Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts muss sorgfältig geprüft werden, welche Schlussfolgerungen sich für die Strafverfolgung und die Gesetze der Dienste insgesamt ergeben.

Nicht zuletzt deswegen hat der Bundesinnenminister der Frühjahreskonferenz der Innenminister vor wenigen Wochen, nämlich am 16. April 2008, einen zweiten Arbeitsentwurf, Frau Kollegin Düker, eines Änderungsgesetzes zum BKA zugeleitet. Dieser dient der Ausübung der dem Bund nach der Föderalismusreform neu zugewiesenen Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt und die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht. Hierzu ist in dem Entwurf eine entsprechende Aufgabennorm vorgesehen. Ferner werden dem Bund Befugnisse zu entsprechenden polizeilichen Standardmaßnahmen verliehen.

Es handelt sich, wie gesagt, um einen Entwurf, der in der Tat noch einige Hürden zu meistern hat. An dieser Diskussion werden wir uns im Land Nordrhein-Westfalen beteiligen.

Lassen Sie mich abschließend sagen: In einer sich verändernden Welt mit veränderten Bedrohungslagen muss die Politik neue Antworten finden, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Aus Sicht der CDU-Fraktion verträgt Sicherheitspolitik keine ideologischen Debatten über weltfremde Vorbehalte. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sachorientiert nach den besten Lösungen gesucht wird. Ich kenne aus den vergangenen zweieinhalb Jahren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht einen einzigen Vorschlag, der sachdienlich gewesen wäre. Die CDUFraktion ist zu dieser Diskussion im Grundsatz bereit, und natürlich freuen wir uns auf die Beratungen im zuständigen Fachausschuss. – Vielen Dank.

(Monika Düker [GRÜNE]: Die Polizei sieht das aber genauso!)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Dr. Rudolph für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin erst einmal Kollegen Kruse für seine klaren und nachvollziehbaren Worte dankbar. Ich kann wahrscheinlich 98 % von dem, was er sagt, auch unterstützen.

(Beifall von der SPD – Edgar Moron [SPD]: Donnerwetter! Das haben wir schon lange nicht mehr gehört!)

Ja, das kommt nicht häufig vor; in der Regel ist es anders.

Mich hat der Antrag der Grünen in der Tat überrascht, und zwar aus zweierlei Gründen.

Der erste Grund ist – ich weiß nicht, ob es Mut oder Tollkühnheit ist –, immer noch die Erwartung zu haben, dass diese noch amtierende Landesregierung in Nordrhein-Westfalen dazu imstande ist, einen wirklich wirksamen Beitrag in der Diskussion über die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten.

(Monika Düker [GRÜNE]: Die Hoffnung stirbt zuletzt!)

Denn jeder Beobachter der bundespolitischen Debatte weiß doch, dass Nordrhein-Westfalen seit zweieinhalb Jahren aus einer seriösen innenpolitischen Debatte ausgeschieden ist.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Harald Giebels [CDU]: Blödsinn!)

Wenn es noch eines Beweises bedarf, dass dem so ist, dann müssen Sie die Pressemitteilungen des Herrn Innenministers vom 18. und 26. April lesen. Wenn Sie sie lesen, verstehen Sie nichts, weil dahinter das Problem steckt, dass diese Politik der Landesregierung in diesem Punkt völlig nichtssagend ist.

Deswegen bewundere ich die Fraktion der Grünen, dass sie noch viel Mühe und Arbeit darauf verschwendet, die Landesregierung dahinzubringen, sich dem BKA-Gesetzentwurf entgegenzustellen. Warum sage ich das? – Weil ich noch die Pressemitteilung des Innenministeriums NRW vom 3. November 2005 kenne. Die möchte ich Ihnen vorlesen:

Erster Satz:

Eine gemeinsame Föderalismusreform des Bundes und der Länder wird scheitern, wenn die neue Bundesregierung weiter auf unnötige Kompetenzen für das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung besteht.

Zweiter Satz:

Die Kriminalitätsbekämpfung muss bürgernah bleiben.

Dritter Satz:

Deshalb werden wir Liberale dafür sorgen, dass niemand unter den zentralistischen Bestrebungen leiden muss. Nur mit Hilfe der Stimmen der FDP in den Landesregierungen komme eine für Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundesrat zustande, erklärte der Innenminister.

(Ralf Jäger [SPD]: Klasse! – Monika Düker [GRÜNE]: Was schert mich mein Geschwätz von gestern!)

Ich habe Folgendes verstanden: Es gab schon im Jahr 2005 das Versprechen dieses Innenministers, die neuen Kompetenzen für das BKA könne es gar nicht geben, weil sich die Liberalen dem mit aller Kraft und Überzeugung, die sie ja in ihrer langen Geschichte immer wieder unter Beweis gestellt haben, entgegenstellen würden.

Jetzt haben wir ein Problem. Wir führen hier Diskussionen über einen Antrag der Grünen und über Pressemitteilungen des Innenministers zu diesem BKA-Gesetz, die wir eigentlich nicht führen müssten, wenn das wahr geworden wäre, was die FDP damals angekündigt hat, nämlich dafür zu sorgen, dass dieses Ergebnis der Föderalismusreform nicht zustande kommt.

Wie wir alle wissen, gab es ein anderes Ergebnis der Föderalismusreform, weil sich die FDP in den Landesregierungen eben nicht der Änderung der Kompetenzzuweisung an das BKA entgegengestellt hat.

Das heißt, wenn heute die FDP wieder ankündigt, man werde im Bundesrat dagegen stimmen, glaube ich das nicht, es sei denn, die CDU macht mit. Nachdem Herr Kruse aber klar gesagt hat, was seine Meinung ist, glaube ich, werden sie es wie immer machen: dicke Ankündigung, viel Wind, ein bisschen Liberalismus; und wenn es zum Schwur kommt, enthalten sie sich.

Deswegen wird dieses BKA-Gesetz auch den Bundesrat passieren, sicherlich mit einigen Änderungen. Ich denke, was den Bundestag angeht, gilt das Struck’sche Gesetz, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es in den Bundestag gekommen ist.

Was den Antrag der Grünen angeht, so finde ich auch, es ist eine Art von Alarmismus von Links, die der Sicherheitspolitik nicht gut tut.

(Theo Kruse [CDU]: So ist es!)

Dabei operiert man auch mit der Unkenntnis der Bürgerinnen und Bürger. Das fängt schon in der Überschrift an: „Deutschland braucht kein FBI“. Frau Kollegin Düker hat das gerade unterstellt. Sie malt das Bild einer zentralistischen allgewaltigen Behörde. Die Realität des FBI sieht ganz anders aus.

(Harald Giebels [CDU]: So ist es!)

Das hat spätestens der 11. September deutlich gemacht. Die Tragik des FBI ist, dass ihm manchmal unterstellt wird, es sei eine effektive zentralistische Behörde. In Wahrheit gab es doch Fürstentümer, weil die einzelnen FBI-Residenten, sei es in Washington, New York oder in welchem amerikanischen Bundesstaat auch immer, ein völliges Eigenleben geführt haben.

Das Ganze hat einen tragischen Hintergrund. Der einzige Resident, der daran geglaubt hat, dass hinter den Anschlägen, die Amerika und die westliche Welt bedrohen, Al Qaida steht, hat kein Gehör gefunden. Das war der Resident von Washington. Der ist nach New York gegangen, hat dann auf eigene Faust – so weit ist es in einer angeblich zentralen Behörde – angefangen, Sicherheitspolitik für New York zu machen, ist an dieser angeblich zentralistischen Einrichtung verzweifelt, ist anschließend aus den Diensten des FBI ausgeschieden. Wissen Sie, was er geworden ist? – Sicherheitsberater für das World Trade Center,

und er ist in den Trümmern des Angriffs gestorben.

Das ist die Geschichte hinter der Geschichte der Institution FBI. Ich glaube, wenn man behauptet, das FBI sei angeblich eine über alle stehende zentralistische Behörde, streut man den Leuten Sand in die Augen.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Es ist genauso falsch, so zu tun, als ob das BKA ein FBI werden könnte. Das will keiner, weil es ineffektiv ist.

Das Beispiel Sauerland ist genannt worden. Da sehen wir, wie das praktisch funktioniert.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Wenn man sieht, wie die Bekämpfung des Terrorismus geschieht, ist darin in Wahrheit ein Stück weit Gefahrenabwehr. Es sind ja Menschen verfolgt worden, weil der Bundesanwalt gesagt hat, in der Ermittlungstätigkeit sei das BKA zuständig. Zusammen mit den jeweiligen Landesbehörden haben die das bearbeitet und ermittelt und haben dabei darauf geachtet, dass Gefahren auch abgewehrt werden.

Wenn es um die Praxis solcher Punkte geht, gibt es eine Grenze, die hier natürlich diskutiert werden kann. Wie verteilen wir die Kompetenzen bei der Verfolgung von Straftaten und wie bei der Gefahrenabwehr? Wie weit reicht der Raum der Prävention? Das ist eine Sache, die man immer diskutieren muss, es ist aber, wenn man die Realität der Bekämpfung des transnationalen Terrorismus auch in der Bundesrepublik kennt, teilweise eine etwas aufgesetzte Debatte.

Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird davon gesprochen, dass die erweiterten Befugnisse in umfangreichen neuen §§ 20a bis 20x aufgelistet werden. Kollege Kruse hat recht: Dabei handelt es sich um polizeiliche Standardmaßnahmen. Dass das BKA natürlich all das machen möchte, was auch eine Landesbehörde macht, halte ich für verständlich.