Wir sehen viele Fragen, aber wir sehen auch viele Chancen. Deshalb halte ich den Antrag der Grünen eher für ein Produkt süddeutscher Politik, aber nicht für ein Produkt nordrhein-westfälischer Interessen. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Steffens das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Minister Laumann, ich glaube nicht, dass es ein süddeutsches Interesse ist, wenn man diesen Verwaltungswust und die Kosten, die der Fonds mit sich bringt, für Nordrhein-Westfalen vermeiden will. Das hat überhaupt nichts mit süddeutschen Interessen zu tun,
sondern dieser Fonds ist ein Fonds, der faktisch die Versicherten mehr kostet, als dass er ihnen nützt. Erstens.
Zweitens. Sie verkünden: Der Fonds kommt. Es ist gut, dass er kommt. – Sie wissen genauso gut wie ich, dass der Fonds nur bis zur nächsten Bundestagswahl kommt. Danach wird es, wenn es keine große Koalition mehr gibt, entweder eine Bürgerversicherung mit der SPD oder eine Kopfpauschale mit Ihnen geben. Das heißt, dieser Fonds ist nur eine Zwischenlösung, weil Sie keine Lösung in der Koalition gefunden haben. Sagen Sie also nicht,
Frau Gebhardt, zwei Dinge: Natürlich wollen wir einen Risiko-Struktur-Ausgleich. Aber selbst Herr Lauterbach hat gesagt: Morbi-RSA geht auch ohne Fonds. Dafür brauchen wir nicht den Fonds, genauso wenig wie wir den Fonds für die Basisfallwerte brauchen. Das können wir anders lösen, wenn wir es anders lösen wollen.
Frau Gebhardt, Sie haben klar und deutlich eingeräumt, Sie hätten sich in der Koalition in Berlin nicht durchgesetzt. – Ja, Sie haben sich mit der Bürgerversicherung nicht durchgesetzt. Das heißt aber doch nicht, dass Sie hier in NordrheinWestfalen diesen Kram gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land mitvertreten müssen.
Sie können ja sagen: Dieser Fonds ist aus unserer Sicht falsch. Im Bund war es in der Großen Koalition der Kompromiss, aber hier wollen wir klare Politik in die Richtung einer Bürgerversicherung machen.
Der Fonds ist kein Schritt in Richtung Bürgerversicherung, weil in dem Fonds keine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage stattgefunden hat, weil keine Kapitaleinkünfte hineinkommen, weil er nicht solidarisch ist, sondern weil genau die Kassen mit vielen Mitgliedern mit niedrigen Einkünften die Zusatzbeiträge werden erheben müssen. Das heißt: Wer wenig Geld in der Tasche hat, wird noch mehr zur Kasse gebeten. Das ist nicht solidarisch, nicht sozial, sondern unsozial!
Deswegen wäre es ein wichtiges Zeichen gewesen, von hieraus zu signalisieren: Wir wollen diesen Fonds nicht! Das hätte auch Ihnen als Sozialdemokraten gut angestanden.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur direkten Abstimmung, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hat. Ich lasse abstimmen über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/6694. Wer dem Inhalt zustimmen möchte, den bitte ich, mit der Hand aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Düker das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ausnahmsweise mit einem Zitat der FDP beginnen. Für die FDP-Landtagsfraktion sagten namentlich Herr Kollege Engel und Herr Kollege Orth am Freitag, 9. Mai, in einem Pressegespräch zum BKAGesetz – ich zitiere –: Im Falle einer Umsetzung des Gesetzentwurfs werde Deutschland sich zu einem
„zentral überwachten Glashaus entwickeln, in dem die Bürger durchsichtig und schutzlos den Blicken und Ohren eines Bundesamtes nach dem Vorbild des FBI ausgesetzt wären“.
Liebe Kollegen von der FDP, man kann Ihnen „Gut gebrüllt!“ entgegnen, aber vielleicht hätten Sie beim Ansatz des Tigersprungs, den Sie versuchen, berücksichtigen sollen, dass Sie leider schon längst in Person des Innenministers bei der Innenministerkonferenz im April dieses Jahres als Bettvorleger gelandet sind. Sie sagen: „Im Falle einer Umsetzung des Gesetzentwurfs“. Aber Ihr Parteikollege, Herr Innenminister Wolf, hat an der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs mitgewirkt; er hat sich nicht dagegengestellt. Denn in der Innenministerkonferenz gilt es, Einvernehmen herzustellen. Ich habe nichts von einem Veto aus Nordrhein-Westfalen gehört.
Herr Wolf hat nachträglich ein paar Bürgerrechtslamentos von sich gegeben im Sinne von man werde das prüfen und weitersehen, zumal das alles etwas kritisch sei; sehen wir mal. Ihre starken Worte helfen dabei nicht weiter. Ich halte es für ein bisschen daneben, dass Sie nach dieser In
Worum geht es im Sachverhalt? Nach § 4 a Abs. 1 Satz 2 des BKA-Gesetzentwurfs soll das BKA auch Straftaten verhüten, die in § 129 a Strafgesetzbuch bezeichnet werden. Wir wissen alle, wie sehr bei § 129 a Strafgesetzbuch – Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – ins Ermessen der Behörden gestellt ist, wer in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerät.
Noch gut in Erinnerung sind die Maßnahmen gegen die G8-Gipfel-Gegner, gegen die reihenweise aufgrund § 129 a Strafgesetzbuch ermittelt wurde. Herr Giebels, ich finde natürlich auch, dass man das Anzünden eines Autos bei einer Demonstration nicht verharmlosen sollte.
Das ist zu kriminalisieren. Aber ob das einen Akt des internationalen Terrorismus darstellt? – Das ist eine ganz andere Kategorie.
Kurzum: Nach der Grundgesetzänderung in der Föderalismuskommission bestätigt der BKAGesetzentwurf unsere schlimmsten Befürchtungen. Das BKA erhält hierdurch Kompetenzen aufgrund einer an Unbestimmtheit kaum zu überbietenden Ermessensregelung, wann es wie tätig werden darf. Es kann sein Einschreiten selbst definieren; dieses Stichwort wurde schon genannt.
Ich habe starke Zweifel daran, ob diese umfangreichen Befugnisse, die zum Teil mit der Begrifflichkeit „Verhütung von Straftaten“ und nicht nur mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ so weit ins Vorfeld gehen, dass das Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz – auf die Problematik hat das Innenministerium hingewiesen – eine Rolle spielt, überhaupt noch durch Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 a Grundgesetz gedeckt sind, nämlich insbesondere die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus auf den Bund.
Hinzu kommt ein Sammelsurium, das ich immer das Best-Of des Überwachungsstaates nenne: Aus allen Polizeigesetzen werden alle heimlichen Überwachungskompetenzen dem BKA übertragen. Das ist auch weit über die Grenzen des NRW-Gesetzes hinaus der Fall. Ich sage nur: präventive Telefonüberwachung, Onlineüberwachung und, was ich sehr problematische finde, Wohnraumüberwachung von Kontaktpersonen, die noch nicht einmal als Gefährder gelten, sondern Dritte sind, die mit diesen Menschen Kontakt haben.
Ich sehe als weiteres Problem die Möglichkeit, den Richtervorbehalt bei Gefahr im Verzug auszuhebeln. Wir kennen das alle. Der Rechtsschutz der Betroffenen ist aus meiner Sicht überhaupt nicht mehr gewährleistet. Denn das ist dieselbe Lesart wie beim Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Durch Aufweichung der Benachrichtigungspflicht wird eines der wesentlichen Kontrollinstrumente eines Rechtsstaates ausgehebelt. Kernbereichsschutz? – Fehlanzeige!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht zuletzt glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf nicht nur ein Problem für die Bürgerrechte in unserem Land ist und die Sicherheitsarchitektur komplett auf den Kopf stellt, weil die klassische Länderkompetenz der Gefahrenabwehr in einer Parallelzuständigkeit für den Bund zu Reibungsverlusten und Kompetenzwirrwarr führt, sondern ich glaube auch nicht, dass wir mit diesem Gesetz mehr Sicherheit erreichen.
Ich glaube nicht, dass uns eine zentrale Sicherheitsbehörde wie das FBI analog zum Vorbild USA, die sich Kontrollen weitestgehend entziehen kann, die einen riesigen Ermessensspielraum bekommt, die weit in die Kompetenzen der Länder eingreift und die abgeschottet parallel zu den Ländern arbeitet, wirklich mehr Sicherheit bringt.
Ich glaube, Herr Minister Wolf, der Schutz von Bürgerrechten berührt Sie nicht. Ich glaube nicht, dass Sie als einziger Innenminister der FDP in Deutschland die Interessen der Länder vertreten, indem sie die Sicherheitsarchitektur, die die klassische Gefahrenabwehr den Ländern zubilligt – das ist auch richtig so –, befürworteten. Sie vertreten nicht die Interessen der Länder, Sie vertreten nicht die Bürgerrechte und Sie vertreten schon gar nicht die Sicherheit für unser Land. Denn bei allen dreien kommen wir mit dem BKA-Gesetz nicht weiter, sondern es schadet uns nur.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Kollege Kruse das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In nahezu allen demokratischen Staaten gibt es eine Diskussion über die Neuausrichtung, die Reaktion, die Antwort des Rechtsstaates auf die Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus. Denn dieser ist nicht nur hochkommunikativ, son
dern er arbeitet auch hochkonspirativ. Wer die Umstände der Beobachtung und Festnahme der Terroristen im Sauerland im vergangenen Jahr nachvollzogen hat, der weiß, Frau Kollegin Düker, dass die Überwachung der Kommunikation von überragender Bedeutung für die Überführung der Terroristen war.
In der Diskussion über eine verantwortliche Sicherheitspolitik und die angesprochene Antwort des freiheitlichen, sozialen und liberalen Rechtsstaates auf die Herausforderungen durch den global agierenden Terrorismus geht es seltener um die scheinbar unstrittigen repressiven Eingriffe des Staates. Der Ausbau des Präventionskatalogs und seine Grenzen stehen häufiger im Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung. So ist es auch an Ihrem Beispiel, Frau Kollegin Düker, festzustellen. In der mitunter emotional und schlagzeilenträchtig geführten Diskussion ist leider eine Tendenz festzustellen, die Präventionsmaßnahmen gegen den Terror als Angriff auf die eigene Freiheit zu interpretieren und darzustellen.