Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor acht Jahren waren sich die Innenminister und die Innensenatoren des Bundes und der Länder endlich und erstmalig einig, dass Brennpunkte der Straßenkriminalität mit Videokameras überwacht werden sollen.
Am 5. Mai 2000 stellte die Ständige Konferenz der Innenminister fest – mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich zitieren –: Die Innenministerkonferenz sieht in dem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung wirksam zu unterstützen. – Weiter heißt es:
„Durch den offenen Einsatz von Videotechnik an Kriminalitätsbrennpunkten im Rahmen eines den jeweils spezifischen Gegebenheiten Rechnung tragenden Konzepts können die Prävention verstärkt, die Kriminalitätshäufigkeit reduziert, die Aufklärung von Straftaten gesteigert und das Sicherheitsgefühl verbessert werden.“
Auch der nordrhein-westfälische Innenminister der vergangenen Legislaturperiode, Dr. Fritz Behrens, war im Jahr 2000 der Auffassung, dass der Einsatz von Überwachungskameras ein geeignetes Mittel ist, um die Arbeit der Polizei zu unterstützen.
Die damalige Landesregierung kam damit erstmals einer einige Jahre vorher seitens der CDUFraktion erhobenen Forderung nach, eine Regelung ins Polizeigesetz aufzunehmen, die die Überwachung öffentlicher Räume regelt, um die Begehung von Straftaten zu verhindern bzw. die Aufklärung zu erleichtern.
viele vieles schnell vergessen –, dass die raschen Erfolge bei der Aufklärung der gescheiterten Kofferbombenanschläge von vor zwei Jahren nur dadurch erzielt wurden, dass die großen Bahnhöfe, die Flughäfen und andere Knotenpunkte des Massenverkehrs mittlerweile elektronisch überwacht werden. Die optisch-elektronischen Mittel und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Polizei wurden im Jahr 2000 in das Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen aufgenommen, 2003 angepasst und auf fünf Jahre befristet.
Die neue Landesregierung und die Fraktionen von FDP und CDU sind der Auffassung, dass an den bisherigen Voraussetzungen festzuhalten ist. Wir plädieren für die Beibehaltung der Regelungen in § 15a des Polizeigesetzes und für eine erneute Befristung auf fünf Jahre.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt einen Entschließungsantrag vor, der seitens der CDU-Fraktion abzulehnen ist, weil schon die Überschrift Ihres Antrages, Frau Kollegin Düker – „Mehr Polizeipräsenz statt Videoüberwachung“ –, verdeutlicht, dass ausgerechnet Sie in den vergangenen beiden Legislaturperioden für eben diese Polizeipräsenz nicht gesorgt haben. Folgerichtig wäre es, wenn Sie einen Antrag einbringen würden, der verdeutlicht, dass Sie in Wirklichkeit am liebsten gänzlich auf Videoüberwachung verzichten würden.
Zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion möchte ich anmerken, dass wir im Gesetzentwurf eine Evaluierung vorgesehen haben. Herr Kollege Rudolph, allerdings benötigen wir einen ausreichenden Beurteilungszeitraum. Deswegen ist Ihr Änderungsantrag aus unserer Sicht abzulehnen und überflüssig.
Abschließend möchte ich betonen, dass der Einsatz von Videotechnik nicht dazu dienen soll, die Polizei personell zu verschlanken – im Gegenteil: Eine gezielte Überwachung ist nämlich nur dann sinnvoll, wenn der Zugriff bei der Beobachtung von Straftaten unverzüglich erfolgen kann. Videokameras allein können Kriminalität nicht bekämpfen, sondern entfalten erst dann ihre Wirkung, wenn sie in ein ganzheitliches Konzept zur Kriminalitätsbekämpfung in den entsprechenden Bereichen integriert sind. Auch daran arbeiten wir seit 2005.
Im Namen der CDU-Fraktion bitte ich deswegen um Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Als nächster Redner hat Kollege Dr. Rudolph für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über eine wichtige Angelegenheit, die das Parlament schon des Öfteren beschäftigt hat. Herr Kollege Kruse hat schon einige Ausführungen zur Geschichte dieses Gesetzes gemacht; deswegen brauche ich dazu nichts mehr zu sagen.
Wenn man ehrlich ist, sind sich im Grunde genommen alle Fraktionen darüber einig, dass es Sinn macht, eine sehr begrenzte, aber wirkungsvolle Videoüberwachung an bestimmten eingegrenzten Kriminalitätsschwerpunkten durchzuführen, wenn es nicht zulasten der praktischen Polizeiarbeit geht.
Alle Fraktionen haben das Gesetz schon einmal beschlossen oder werden es beschließen. Diejenigen, die letztes Mal nicht dafür waren, stimmen heute dafür; diejenigen, die heute vielleicht nicht dafür stimmen, haben schon einmal dafür gestimmt. Für die Bürger gibt es also eine beruhigende Kontinuität der Innenpolitik des nordrheinwestfälischen Landtags.
Das Petitum der SPD-Fraktion, das wir mit unserem Antrag vorbringen, gilt im Übrigen nicht nur für diese Materie, hier aber in einem besonderen Maße: Wir als Gesetzgeber wollen die praktischen und konkreten Folgen der Gesetze kennen, die wir verabschieden. Manchmal musste der Gesetzgeber – egal ob im Land, im Bund oder woanders – die Erfahrung machen, dass Folgewirkungen von Gesetzen auftraten, die nicht beabsichtigt waren. Das ist immer besonders auffällig, wenn es mit Geld zu tun hat. In diesem Bereich der Innenpolitik ist das nicht der Fall.
Diese Folge hat aber sehr stark damit zu tun, wie viele Grundrechte wir durch die Videoüberwachung verkürzen bzw. wie stark dadurch in Grundrechte des unbescholtenen Bürgers eingegriffen wird. Wo exakt sind die Grenzen für eine vernünftige Eingriffstiefe zu ziehen, die wir aber auch durch die Effektivität begründen können?
Sieht man sich die Ergebnisse der Evaluierung an, muss man ehrlicherweise feststellen, dass die Videoüberwachung nicht an allen Plätzen in Nordrhein-Westfalen zu den Ergebnissen führt, die wir uns als Gesetzgeber gewünscht hatten. Das räumt jeder ein; so war es auch in der Anhörung. Manchmal scheint es eine Art Gewohnheit zu geben, dass ein Landrat versucht ist, die Video
überwachung eher wegen des politischen Effekts fortzuführen und nicht wegen des tatsächlichen Effekts der Verhütung von Straftaten.
Deswegen plädieren wir dafür, das Verfahren zu verändern und von der Landesregierung rechtzeitig einen Bericht einzufordern; der letzte Bericht kam sehr spät. Wenn dieser Bericht vorliegt, sollten das gesamte Parlament und der zuständige Ausschuss evaluieren, was in den vergangenen Jahren passiert ist, um die Erkenntnisse zu gewinnen, die für eine geänderte Praxis nötig sind. Das muss keine gesetzgeberische Änderung, sondern kann auch ein Hinweis an die Regierung sein, etwas am Ablauf oder der Genehmigungspraxis dieser Maßnahme zu verändern.
Zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Folgendes zu sagen, damit Sie über unsere Haltung nicht im Unklaren sind: Ihrem Antrag folgen wir nicht, weil wir ihn im Kern für unlogisch halten. Wenn Sie argumentieren, dass man aus den Aussagen des Evaluierungsberichts eigentlich nichts erkennen kann, ist nicht die Schlussfolgerung zu ziehen, das Gesetz abzulehnen, weil man nichts erkennen kann. Es ist nicht logisch zu sagen: Wir wissen nichts und sind dagegen. – Genauso unlogisch wäre es zu sagen: Wir wissen nichts und sind dafür.
Die SPD-Fraktion vertritt die Position von Mitte und Maß, durch die unsere Innenpolitik in den letzten Jahren geprägt worden ist. Ich bedaure es außerordentlich, Herr Kollege Kruse und Frau Kollegin Düker, dass Sie der SPD-Fraktion nicht gefolgt sind. Das wäre nicht nur für unseren Antrag, sondern auch für die Maßnahme und das Polizeigesetz gut gewesen. Sie wollen es aber anders haben. Deswegen stimmen wir nun kontrovers ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rudolph. – Als nächster Redner hat für die FDP-Fraktion Kollege Engel das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute reden wir erneut über eine Rechtsgrundlage, die die Polizei ermächtigt, zur Verhütung von Straftaten an sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten – und nur dort – eine Videoüberwachung durchzuführen. Aufgrund ihrer Befristung würde diese Maßnahme für die Polizei ansonsten im Juli dieses Jahres entfallen.
Die FDP-Fraktion lehnt nach wie vor eine flächendeckende Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen ab. Das ist nichts Neues; wir haben es stets erklärt und uns erfolgreich gegen andere Forderungen gewandt. Für die FDP ist klar, dass alles getan werden muss, die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens bestmöglich vor Straftaten und terroristischer Bedrohung zu schützen.
Das darf aber keinesfalls bedeuten, dass wir jeden Bürger im öffentlichen Raum rundum überwachen lassen oder unter eine Art Generalverdacht stellen dürfen. Sicherheit beinhaltet immer den Schutz der Freiheit anderer Bürger. Die Freiheits- und Bürgerrechte schützt man nicht, indem man sie übermäßig beschränkt
und den Schutz ins Gegenteil verkehrt, indem man gerade die Schutzgüter beschränkt, die man schützen will.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wie das Ihr In- nenminister immer so gerne tut! Weil die FDP das so gut macht, ist er vor dem Ver- fassungsgericht so erfolgreich!)
Die FDP will keine durch Videokameras erzeugte Scheinsicherheit, sondern den sinnvollen Einsatz dort, wo dies ausnahmsweise geboten ist und ein Polizeibeamter vor dem Bildschirm sitzt, der bei einer beobachteten Straftat wirklich Hilfe organisieren und sofort eine Streife einsetzen kann. Deshalb muss ein solcher Eingriff des Staates in die Freiheitssphäre des Bürgers eng begrenzt und genau begründet sein und bedarf stets einer konkreten und restriktiven gesetzlichen Regelung.
In Nordrhein-Westfalen ist deshalb eine Videoüberwachung nach § 15a Polizeigesetz NRW weiterhin nur in Ausnahmefällen zulässig, zur Verhütung von Straftaten an sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten. Eine solche Videoüberwachung wurde bislang nur von den vier Polizeibehörden Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach durchgeführt, übrigens mit zusammen 19 Videoanlagen – das soll wohl die durchschnittliche Videoausstattung einer Lidl-Filiale sein.
Die Evaluierung aufgrund Grundlage der Stellungnahmen aus den Polizeibehörden hat uns bestätigt, dass eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes in ausgewählten Einzelfällen allein ein ergänzendes Mittel für Prävention und Repression sein kann.
Kollege Rudolph, mehr geht nicht. Mehr kann man aus der Datenbasis nicht heraussaugen. Der PP Köln, die größte Kreispolizeibehörde in Nordrhein
Herr Kollege Engel, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Löhrmann?
Sehr freundlich, Herr Kollege Engel. – Kann es sein, dass das, was Sie hier vortragen, und Ihre Zustimmung zum Verhalten zum Gesetz mehr mit der Koalitionstreue denn mit Ihrer eigenen Überzeugung zu tun hat?