Vielen Dank, Herr Kollege Weisbrich. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal Herr Kollege Groth zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war vorhin ein wenig Schärfe in der Diskussion. Man sieht auch an dem Ergebnis, an diesem Entwurf, dass die Schärfe in der Vordiskussion dazu geführt hat, dass dieser Entwurf jetzt nicht so schlecht ist wie das, was man befürchten musste. Ich habe Sie, Herr
Weisbrich, gerade so verstanden – Sie sagten, kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es hereingekommen ist –, dass es da noch Verhandlungsbereitschaft gibt. Da sind wir sehr offen.
An zwei Punkten habe ich es so verstanden. An zwei Punkten möchte ich das auch für Bündnis 90/Die Grünen reklamieren. Es geht uns im Wesentlichen um die Frage des Trägerkapitals, auch wenn das nur optional sein soll, und die Frage des S-Finanzverbundes. Das sind die zwei Knackpunkte. Wenn Sie eine nationale Einheit in Nordrhein-Westfalen wollen, wenn es Ihnen damit ernst ist und wenn Sie sich am Ende gegen Ihren Koalitionspartner durchgesetzt haben, dann sind die anderen Fraktionen in diesem Hohen Hause gerne bereit, auf der Seite der Sparkassen mit Ihnen mitzumachen, diese Sache noch einmal zu verändern und tatsächlich für eine stabile Landschaft auf Dauer zu sorgen.
Ich sage auch Folgendes: Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht! Ich bin nicht umsonst in Brüssel gewesen, um mich in diesen Fragen kundig zu machen. Es droht einiges, auch wenn man es vielleicht heute noch nicht sieht. Wer es heute noch nicht sehen will, der soll sich bitte kundig machen. Selbst da, wo es keine Notwendigkeit gibt, sollte man noch einmal genauer gucken.
Wenn wir genau geguckt haben und am Ende ein Ergebnis haben, bei dem der S-Finanzverbund nicht mehr drin ist und das Trägerkapital nicht mehr drin ist, dann werden wir jubelnd diesem Vorschlag der CDU im Sinne von NordrheinWestfalen und im Sinne der Sparkassenlandschaft zustimmen. Herr Klein, dazu haben Sie jedenfalls mein Wort. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat hat empfohlen, den Gesetzentwurf Drucksache 14/6831 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform zu überweisen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist einstimmig so überwiesen.
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, habe ich die Aufgabe, eine Rüge auszusprechen. Sie betrifft den Abgeordnetenkollegen Christian Lindner. Er hat in der gestrigen Plenarsitzung zu TOP 1 „Die Hochschullandschaft in Nordrhein
Westfalen bis 2020 zukunftsfest machen“ in zwei Zwischenrufen den Kollegen Schultheis als Brandstifter bezeichnet und ihn der Lüge bezichtigt. Solche Formulierungen sind unparlamentarisch und müssen daher gerügt werden.
3 Nichtraucherschutz in NRW darf nicht ausgehöhlt werden – Landesregierung muss endlich Farbe bekennen
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Meurer das Wort.
Wenn an mich die Frage gerichtet wird, wer die Ansprechpartner für den Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen bei CDU und FDP sind, dann muss ich sagen: Das ist nicht immer so sicher. Erst Romberg und Henke, dann Brockes als Kenner der Szene und Lehne, jetzt Papke oder Laumann. Oder doch lieber gleich der ehemalige Pfeifenraucher Rüttgers? Das ist hier die Frage.
Innovationsklausel heißt die Zauberformel. Doch frei nach Henke: Innovation bedeutet nicht grundsätzlich immer etwas Gutes und Konservation nicht unbedingt immer etwas Schlechtes. Konservation durch Rauch ist nicht immer schlecht; das Berauchen von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern aber schon.
Teure Ventilationssysteme als Innovation zu bezeichnen, wird zu einem Stück aus dem Tollhaus, wenn die Bürgerinnen und Bürger NordrheinWestfalens als Versuchskaninchen in einem groß angelegten Modellversuch des Gesundheitsministeriums – dies nach ersten Stellungnahmen zum Papke-Vorstoß – missbraucht werden sollen. Jede Gaststätte sollte die vermeintliche Chance erhalten, die teuren Anlagen einzubauen, und mit ihren Gästen an der Versuchsreihe „Innovation findet auch in Gaststätten statt!“ teilnehmen.
Unverantwortlich, grob fahrlässig, nicht vereinbar mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes – jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit –, so die Auskünfte aus dem Hause Laumann.
„Wenngleich ich das Recht eines jeden/einer jeden auf Selbstvergiftung achte und geschützt wissen möchte, halte ich es gleichzeitig für die Pflicht des Gesetzgebers, die körperliche Unversehrtheit Unbeteiligter zu garantieren. Die Freisetzung von Giftgasen in gemeinschaftlich genutzten Räumen ist grundsätzlich nicht zu verantworten im Sinne des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit.“
Diesem Unfug aus dem Ministerium konnte nur noch durch das Einschreiten der Staatskanzlei Einhalt geboten werden.
Doch was waren die Beweggründe von Ihnen, Herr Papke, diesen Vorstoß zu wagen? Hatten Sie Ihre Wiederwahl als Fraktionsvorsitzender im Sinn?
Oder gab es höhere Ziele, wenn Sie als Galionsfigur des Raucherschutzes auftreten? Sind Sie am Ende schon mitten im Wahlkampf? Wollen Sie die Raucherinnen und Raucher hinter Ihre Partei bringen?
Herr Dr. Papke, die Raucher werden in der Bundesrepublik Deutschland und auch, falls Sie das noch nicht bemerkt haben sollten, in NordrheinWestfalen weniger, weil die Aufklärung in den Schulen schon jugendliche Einsteigerinnen und Einsteiger verhindert.
Eben. Darum versuchen Sie ja auch, an die Raucher heranzukommen. Mehr als bei der FDP – so habe ich das doch richtig verstanden?
Die Aktionen „Be smart – Don’t start!“ und „Ja, ich werde rauchfrei!“ greifen. Andere gesetzliche Maßnahmen, wie das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht mehr ab 16 Jahren, sondern erst ab 18 Jahren zu erlauben, und der Zugang zu den Automaten mit Geldkarte, der die Beschaffung erschwert, tun ein Übriges.
Wenn wir noch ein bisschen mehr beim Werbeverbot für Tabakprodukte und damit etwas gegen die gezielten Einflussnahmen auf junge Menschen
tun, werden es noch weniger Raucher sein. Und das Beste: Entgegen der Schwarzmalerei von DEHOGA stiegen die Umsätze in der Gastronomie im ersten Quartal 2008.
Ich danke Ihnen sehr, verehrte Frau Kollegin Meurer. – Nach Ihren doch sehr deutlichen Aussagen für einen umfassenden Nichtraucherschutz möchte ich Sie gern fragen, wie es zu erklären ist, dass unter der rot-grünen Vorgängerregierung der jetzigen Landesregierung das Rauchen an Schulen, in Krankenhäusern und sogar in Kindertageseinrichtungen möglich war und dass es unter der Verantwortung der von Ihrer Partei geführten Regierung nicht im Ansatz so etwas wie einen gesetzlichen Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen gab. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang, dass die jetzige Landesregierung mit den sie tragenden Koalitionsfraktionen erstmals einen umfassenden Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen durchgesetzt hat?
Das beantworte ich Ihnen gerne. – Herr Dr. Papke, Sie wissen, dass der Zeitgeist beim Schutz von Nichtraucherinnen und von Nichtrauchern eine Rolle spielt. Der Zeitgeist war in den vergangenen Jahren noch nie so stark auf der Seite der Nichtraucher wie jetzt.
Dieser Druck ist auch nach Deutschland gekommen. Sie hätten nie etwas zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in NordrheinWestfalen getan, wenn nicht das Gaststättengesetz durch die Föderalismusreform nach Nordrhein-Westfalen gekommen wäre, wodurch Sie die Verantwortung für den Schutz von Nichtrau