Protokoll der Sitzung vom 18.06.2008

(Beifall von der CDU)

War es nicht ein Herr Walsken als finanzpolitischer Sprecher der SPD? War es nicht eine Frau Walsken als finanzpolitische Sprecherin der SPD? – Wäre es nicht besser gewesen, entweder zu schweigen oder sich einfach zu freuen, dass diese Landesregierung es geschafft hat, den Trend der immer größer werdenden Neuverschuldung zu stoppen?

(Gisela Walsken [SPD]: Unser Finanzexper- te!)

Sie hat den Verschuldungszuwachs gestoppt und damit etwas geschafft, was Sie nie erreicht haben. Nie! Sie haben immer nur mehr Schulden aufgebaut und die Verschuldung immer weiter erhöht.

(Gisela Walsken [SPD]: Herr Ellerbrock, Sie wissen doch überhaupt nicht, wovon Sie re- den! Setzen Sie sich wieder hin!)

Nichts haben Sie geleistet! Und jetzt wagen Sie es,

(Gisela Walsken [SPD]: Nehmen Sie Platz, Herr Kollege! Das ist nicht Ihr Fachgebiet!)

hier solche Nebelkerzen zu werfen. Das ist einfach schlechter Stil.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Jetzt hat noch für Bündnis 90/Die Grünen Herr Remmel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zwei kurze Bemerkungen.

Erstens. Die Antwort des Finanzministers hat mich ziemlich erschreckt. Es ist wohl wahr, dass die Ergebnisse der Finanzpolitik unter unserer Verantwortung nicht gerade ein leuchtendes Glanzstück für die Zukunft waren. Es geht aber um hier und heute. Es geht um die Zukunft unseres Landes. Es geht auch um die Zukunft des Landeshaushalts. Und der Finanzminister hat eben das bestätigt, was wir der Landesregierung vorgeworfen haben: Hier wird auf Sicht gefahren. Hier wird nicht in großen Linien gedacht. Hier wird nicht für Zeiten Vorsorge getroffen, die vielleicht auch einmal nicht so rosig sein werden, wie sie heute vermeintlich sind.

Herr Finanzminister, Sie haben sich hier als Schönwetterpolitiker dargestellt. Was ist denn, wenn die Steuereinnahmen einbrechen? Was ist denn, wenn Schlechtwetter aufzieht? Es ist doch die Aufgabe des Finanzministers, in solchen Linien zu denken

(Beifall von den GRÜNEN)

und dem Parlament und den Menschen in diesem Land rechtzeitig zu sagen: So und so könnte es in Zukunft werden. Da und da liegen die Risiken. Dort und dort könnte es schlechtes Wetter geben.

Aber nein! Hier wird darauf gesetzt, dass das schöne Wetter anhält und die Steuereinnahmen endlos weiter so steigen, wie sich das heute offensichtlich darstellt. Damit erfüllen Sie nicht die Aufgabe eines Finanzministers, der den Anspruch hat, auf dem Schiff richtig am Steuerrad zu drehen, sondern betreiben auf kurze Sicht Schönwetterpolitik.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Zweitens. Lassen Sie mich etwas zu den 72 Stellen sagen. Unbestritten ist – dazu stehen wir auch –, dass eine neue Landesregierung einen gewissen Gestaltungsspielraum haben muss, wenn sie sich installiert. Wenn Sie als Landesregierung dann aber im Parlament erklären: „Das sind Stellen, die wir vorübergehend eingerichtet haben und wieder abbauen werden“, müssen Sie sich im Nachhinein auch daran messen lassen. Und an dieser Stelle haben Sie das Parlament schlicht und einfach belogen.

(Beifall von den GRÜNEN – Gisela Walsken [SPD]: So ist es!)

Hier ist das Parlament belogen worden. Sie haben dem Parlament etwas Falsches erzählt.

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Und sind er- wischt worden!)

Dann müssen Sie das hier auch entsprechend verantworten, und dann muss man das auch entsprechend darstellen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schaue auch nicht mehr lange in die Runde, meine Damen und Herren, sondern beende jetzt die Debatte.

Uns liegt eine Überweisungsempfehlung vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/6920 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann hat das Parlament diese Überweisung einstimmig beschlossen.

Nun kommen wir zu:

7 Gesetz zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes NordrheinWestfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG erklärten Garantie (Risiko- fondsgesetz – RiFoG)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/6921

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Linssen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem ersten Nachtrag zum Haushaltsgesetz 2008 vom 20. Mai 2008 hat der Haushaltsgesetzgeber das Finanzministerium ermächtigt, eine Garantie in Höhe von 5 Milliarden € für das in eine Zweckgesellschaft ausgegliederte Wertpapierportfolio der WestLB zu übernehmen. Die Garantie ist ein wesentliches Element des Gesamtkonzepts zur Zukunftssicherung der WestLB, auf das sich alle Eigentümer der WestLB verständigt hatten. Bis zu 2 Milliarden € haftet das Land daraus letztlich quotal, darüber hinaus voll.

Mit ihrer Zustimmung zum ersten Nachtragshaushalt 2008 haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP auch der gemeinsamen Verantwortung für die WestLB gestellt und das Gesamtkonzept zur Zukunftssicherung wesentlich abgesichert.

Ich lege Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Risikofonds mit dem Ziel vor, für zukünftige Haushaltsbelastungen aus möglichen Inanspruchnahmen des Landes aus der Garantie bereits heute Vorsorge treffen zu können. – Laut Herrn Remmel fahre ich zwar nur auf Sicht; offensichtlich machen wir in der Praxis aber doch etwas anderes. – Die Garantie des Landes für das von der Finanzmarktkrise betroffene Portfolio dauert grundsätzlich bis zum Auslaufen der Risiken fort. Der Zeitpunkt und die Höhe der Inanspruchnahmen und der daraus folgenden Belastungen des Landeshaushalts sind dabei nicht absehbar und damit auch nicht steuerbar.

Deshalb soll ein Risikofonds in Form eines Sondervermögens geschaffen werden, um die finanziellen Risiken, die mit dieser Garantie in Höhe von maximal 5 Milliarden € verbunden sind, möglichst gleichmäßig über die Jahre zu verteilen. Schließlich muss das Land infolge der Abgabe der

Garantie damit rechnen, daraus auch in Anspruch genommen zu werden.

Angesichts der absoluten Höhe der potenziellen Inanspruchnahme droht dem Landeshaushalt daher jederzeit eine Zahlungsbelastung, die ohne entsprechende Vorsorge faktisch nur durch eine Kreditaufnahme in dem konkreten Haushaltsjahr zu bewältigen wäre. Der Weg in die Kreditaufnahme würde dabei auch die Budgethoheit des Haushaltsgesetzgebers und dessen finanzwirtschaftliche Gestaltungsspielräume erheblich einschränken. Daneben müssten in diesem Jahr bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushalts zur Begrenzung der Kreditaufnahme alle nur möglichen haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen, wie etwa eine haushaltswirtschaftliche Sperre, ausgeschöpft werden. Letztlich hätte dies zur Folge, dass auch die Ausgabenermächtigung des Parlaments und damit die politischen Aufgaben und Ziele im jeweiligen Haushaltsjahr nicht erreicht werden könnten.

Der von mir vorgeschlagene Risikofonds soll deshalb die Funktion eines Puffers übernehmen, indem er die Belastungen des Landeshaushalts in der Zeit und in der Höhe glättet. Dies hat den Vorteil, dass Belastungen aus der Garantie nicht plötzlich in vollem Umfang auf den Landeshaushalt durchschlagen können, sondern verstetigt werden. Die Verstetigung der Belastungen über mehrere Jahre enthält die Chance, potenzielle Belastungen im jeweiligen Haushaltsjahr geringer zu halten und die notwendige Vorsorge in den begonnenen Konsolidierungskurs einzubinden. Dadurch wird für die zwar künftigen, letztlich aber dem Grunde nach sicher feststehenden Verpflichtungen des Landeshaushalts in finanz- und haushaltswirtschaftlich vertretbarer Weise Vorsorge getroffen. Finanzwirtschaftliche Gestaltungsspielräume des Haushaltsgesetzgebers sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit der staatlichen Haushaltswirtschaft bleiben so erhalten.

Ein weiterer Aspekt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist mir wichtig. Durch den Risikofonds wird die Belastung nicht ausschließlich einem künftigen Haushaltsgesetzgeber aufgeladen, sondern dieser wird entlastet durch die Glättung und Verteilung der tatsächlichen Zahlungen auf mehrere Jahre. Damit trägt die Landesregierung dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit in besonderem Maße erneut Rechnung. Zur Erinnerung: Mit dem ersten und zweiten Nachtrag 2007 wurde die Versorgungsrücklage um insgesamt 925 Millionen € erhöht, eine Vorsorge, die ihresgleichen sucht.

Die haushaltstechnische Ausgestaltung des Risikofonds wurde so gewählt, dass sämtliche Einzahlungen in den Fonds und Auszahlungen aus dem Fonds ausschließlich über den Landeshaushalt erfolgen werden. Daneben wird für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben erstellt und dem Haushaltsplan beigefügt. Auf diese Weise wird eine maximale Transparenz über die Entwicklung des Sondervermögens sichergestellt.

Als erste Zuführung zu dem Risikofonds wird bereits in diesem Jahr ein Betrag in Höhe von 95 Millionen € mit dem zweiten Nachtrag 2008 bereitgestellt. Darüber hatten wir heute Morgen debattiert. Insofern ist dieser Debattenpunkt eng mit dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt verknüpft. Denn mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2008 schaffen wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zuführung noch in diesem Jahr. Weitere Zuführungen werden zukünftig nach Maßgabe der haushalts- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Unser Ziel ist es, dem Sondervermögen jährlich Mittel zuzuführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Einrichtung des Risikofonds wird ein Instrument geschaffen, das vergleichbar ist mit dem schon bestehenden Sondervermögen Versorgungsrücklage. Mit beiden Instrumenten soll für künftige Belastungen des Landeshaushalts Vorsorge geleistet werden im Sinne einer nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik, die nicht zulasten künftiger Generationen geht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Linssen. – Für die SPD-Fraktion erhält Frau Walsken das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Erst vor wenigen Wochen haben wir hier in diesem Parlament eine 5 Milliarden € schwere Bürgschaft verabschiedet, die damals massiv von unserer Kritik begleitet wurde, weil wir gesagt haben: Hier kommt eine Belastung auf die Steuerbürger in Nordrhein-Westfalen zu, die gewaltig ist.

Heute sehen wir mit der Einrichtung dieses Fonds und der textlichen Begleitung dazu aus dem Finanzministerium, dass wir absolut ins Schwarze getroffen haben.

(Beifall von der SPD – Svenja Schulze [SPD]: Ganz genau!)

Wir haben gut 110 Milliarden € mehr Steuereinnahmen. 95 Millionen € davon gehen jetzt schon in diesen Fonds. Das heißt, wir sind genau an der Stelle, an der wir vor einigen Monaten schon einmal waren, als wir davor gewarnt haben, auf lange Sicht eine so große Belastung in den Landeshaushalt hineinzunehmen.

Aber jetzt wird es interessant, denn im Text heißt es, dass diese Bürgschaft, diese Garantie zunehmend ein unkalkulierbares Risiko für den Haushalt wird. Es zeigt sich, dass die Versäumnisse der Landesregierung jetzt direkt in den Haushalt hineinschlagen. Der größte Teil der Steuermehreinnahmen fließt in diesem Jahr hinüber. Wir gehen davon aus, dass weitere Steuermehreinnahmen in den nächsten Jahren ebenfalls dafür verwendet werden sollen.

Damit ist klar, dass der Landeshaushalt auf Jahrzehnte – mindestens bis 2018 – schwer belastet wird. Es gibt sogar eine Zahl von 2091. So weit kann ich nicht in die Zukunft schauen. Der Landeshaushalt wird schwer belastet durch das Aussitzen von wichtigen Entscheidungen, die damals für die Bank hätten getroffen werden müssen und die der Ministerpräsident durch Aussitzen oder wegen persönlicher Animositäten einfach versäumt hat.