Frau Ministerin Sommer, im letzten Jahr gab es beim ersten Durchgang den Wunsch aus den Tageseinrichtungen, die Meinung der Erzieherinnen zum Sprachverhalten der Kinder intensiver einzubeziehen.
Das erfolgt jetzt nach Veränderung des Verfahrens auch. Auch wenn wir das Verfahren noch nicht abgeschlossen haben: Gibt es dazu schon Aussagen? Erklärt das vielleicht die Tatsache, dass Kinder schon im ersten Verfahren in das Sprachförderprogramm aufgenommen werden, oder ist das erst abzuwarten?
Sehr geehrte Frau Kastner, danke. Ich habe auf die Frage von Frau Beer geantwortet, es gebe weniger Unmut im Lande bezogen auf das Verhältnis und die Aufgabenverteilung. In der ersten Runde wurden wir dafür kritisiert. Das wächst zusammen, weil man das Kind, das gefördert werden kann, als gleiche Zielsetzung hat.
Ein neues Instrument muss sich erst etwas einspielen. Ich glaube aber, dass Vorbehalte auf beiden Seiten abgebaut werden konnten, sodass es zu einer Kommunikation zum Wohle des Kindes kommt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Frau Kollegin Asch hat sich gemeldet. Bitte schön.
Wir erklärt sich die Landesregierung die Kritik, die – in der vorletzten Woche – von Kinderärzten, Erzieherinnen und GEW kam, nach der bei einer Vielzahl von Kindern, die einen erkennbaren Sprachförderbedarf haben und die keine ganzen Sätze in der deutschen Sprache formulieren können, aufgrund des Tests kein Sprachförderbedarf attestiert wird? Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz?
Wir haben eben angedeutet, sehr geehrte Frau Asch, dass dieses Verfahren anhand einer Gruppe von 2.000 Kindern neu justiert und pilotiert worden ist. Im Verfahren sind sieben verschiedene Zugänge zur Sprachkompetenz auf unterschiedliche Art und Weise vorgesehen.
Wenn ein Kind in einem Bereich ein „Defizit“ aufweist, muss es in allen anderen Bereichen wirklich altersangemessene Leistungen erbringen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass anders verfahren wird. Bei Schwierigkeiten in Einzelfällen – nur darüber reden wir – ist es richtig, darüber mit den Beteiligten zu reden – in diesem Sinne fragte Frau Kastner eben, ob es eine größere Vertrauensbasis auf dieser Ebene gibt –, denn auch bei einem noch so ausgeklügelten System kann es Einzelfälle geben, die nicht genau in dieses Raster passen. Da sind dann die Pädagogen vor Ort – dort besteht diese Verbindung vom Kindergarten zur Schule und umgekehrt; das wächst zusammen – aufgerufen zu handeln.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ich danke Frau Ministerin Sommer und Herrn Minister Laschet für ihre Antworten.
Landesregierung eröffnet missbräuchlicher Verwendung von Steuergeldern in der Jugendförderung Tür und Tor
In seinem Jahresbericht für 2008 kritisiert der Landesrechnungshof leider nicht zum ersten Mal, dass die Mitgliedsorganisation eines Jugendverbandes unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Fördermittel zu Unrecht erlangt hat.
Das Jugendministerium hat allerdings im Herbst 2007 neue Richtlinien erlassen, die jede regelmäßige Kontrolle einer zweckentsprechenden Mittelverwendung durch die Landesjugendämter abschafft. Stattdessen prüfen nunmehr die Jugendverbände selbst die Verwendungsnachweise, die Erfüllung der Förderkriterien, Unterschriftenlisten usw.
Der Landesrechnungshof hat erklärt, dass er erhebliche Zweifel daran habe, ob die vom Ministerium erlassenen Kontrollmechanismen greifen.
Durch welche Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Steuermittel den Förderrichtlinien entsprechend tatsächlich für die Jugendförderung verausgabt werden?
Frau Abgeordnete Asch, Sie beziehen sich auf eine Feststellung des Landesrechnungshofes – ich zitiere –:
„Die Ergebnisse der erneuten Prüfung lassen den LRH daran zweifeln, ob die seitens des zuständigen Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration und der Verbände eingerichteten Kontrollmechanismen tatsächlich greifen.“
Der Landesrechnungshof äußert Zweifel. In einer internen Überprüfung stelle ich fest: Die Zweifel sind unbegründet.
Sie aber machen aus den Zweifeln des Rechnungshofs eine bösartige Unterstellung und behaupten, dass die Landesregierung einer missbräuchlichen Verwendung von Steuergeldern in der Jugendförderung Tür und Tor öffne.
Wir müssen genauer hinschauen und fragen: Wen kritisieren Sie eigentlich? Die Landesregierung, der ich angehöre, können Sie jedenfalls nicht meinen, denn der Landesrechnungshof hat sich zu einem Vorgang geäußert, der den Zeitraum 2002 bis 2006 betrifft. Wenn Sie die Arbeit des Rechnungshofes kennen, wüssten Sie, dass man immer das Nachfolgeministerium des Ministeriums nennt, das früher diese Dinge begangen hat.
Zu der Zeit galten die Kontrollmechanismen, die SPD und Grüne zu verantworten haben. Es war die rot-grüne Landesregierung, der durch den Landesrechnungshof nach der Überprüfung der Förderung der Jugendverbände in den Jahren 1996 ff. bescheinigt worden ist, dass sie die Jugendförderung nicht im Griff und eine Verschwendung von Steuergeldern zugelassen hatte. Dieselbe rot-grüne Regierung hat damals dargelegt, sie hätte gegenüber den Landesjugendämtern und den Verbänden zahlreiche Maßnahmen der Kontrolle eingeleitet.
Heute stellt der Landesrechnungshof fest, diese geänderten Kontrollmechanismen der rot-grünen Landesregierung hätten nicht gewirkt. Der jetzt vom Landesrechnungshof entdeckte Einzelfall basiert exakt auf diesen Richtlinien, die Rot-Grün noch erlassen hatte. Ich will das aber nicht anklagend sagen, sondern das nur feststellen, weil Sie, Frau Asch, einen anderen Eindruck erwecken.
Lassen Sie mich nun etwas zu dem vom Landesrechnungshof aufgegriffenen konkreten Einzelfall anmerken. Hier hat sich ein Verband bzw. ein verantwortliches Mitglied des Verbandes in nicht zu akzeptierender Weise verhalten und ist betrügerisch vorgegangen. Die Konsequenzen wurden durch diese Landesregierung sofort gezogen:
Erstens. Strafanzeige gegen den Verantwortlichen. Ein juristischer Schlussstrich ist also noch nicht gezogen.
Zweitens. Rückzahlung der missbräuchlich verwendeten Mittel in Höhe von 74.492 € plus Zinsen in Höhe von 16.893,91 €.
Darüber hinaus hat der betroffene Dachverband ein internes Prüfungsmanagement entwickelt, ein systematisches Controllingsystem aufgebaut und lässt sich nun, bevor Gelder bewilligt werden, umfangreiche Informationen darüber geben, zu welchem Zweck die Mittel und die Gelder verwendet werden sollen.
In einem Gespräch unserer Fachabteilung mit dem Verband und dem zuständigen Landesjugendamt Rheinland wurden die Möglichkeiten einer intensiveren Kontrolle durch den Jugendverband und die Landesjugendämter erörtert. Der Verband hat sich verpflichtet, noch mehr zu tun, um in seinem Bereich möglichen missbräuchlichen Verwendungen von vornherein begegnen zu können.
Wir setzen auf die Kompetenz der Verbände. Wir setzen darauf, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Land und den Verbänden entsteht und durch stichprobenartige Überprüfungen deutlich gemacht wird, dass die Verbände gehalten sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu tun, um solche Fälle zu verhindern. Wenn jemand mit betrügerischer Absicht Geld missbraucht, muss dem unmittelbar nachgegangen werden.
Mit den neuen Richtlinien von 2007, die Sie in Ihre Anfrage hineinmischen, die aber diesen konkreten Fall gar nicht betreffen konnten – ich habe Ihnen ja die Zeitabläufe 2002 bis 2006 beschrieben –, haben wir weitere wichtige Grundlagen der Kontrolle gelegt:
Erstens. Sie kommen dem Grundsatz der Entbürokratisierung nach, was insbesondere für die ehrenamtlich tätigen Jugendlichen wichtig ist und der Verwaltung erleichtert, Mittel flexibel einzusetzen.
Zweitens. Die Träger werden stärker in die Pflicht genommen. Das ist das Prinzip der Änderung der Richtlinien von 2007. Gerade die landeszentralen Zusammenschlüsse müssen jetzt die Kontrollmöglichkeiten ausweiten und effizienter gestalten. Dabei helfen ihnen die Landesjugendämter und wir selbstverständlich, damit der missbräuchliche Umgang mit dem Geld verhindert wird.
Drittens. Die Richtlinien bieten die Chance, auf neue Entwicklungen einzugehen und die Arbeit bzw. die Maßnahmen bedarfsgerecht und passgenau aus verbandlicher Sicht nach den Grundprinzipien des Kinder- und Jugendförderplans zu gestalten. Deshalb ist es wichtig, dass diese Richtlinien so angewendet werden, dass Missbrauch verhindert wird, aber nicht neue bürokratische Hindernisse aufgebaut werden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Nachfrage der Frau Kollegin Asch. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Minister Laschet, es ist ja nicht das erste Mal, dass Mittel des Landesjugendplans zweckentfremdet wurden. Das gab es ja schon im größeren Umfang im Jahre 2003. Nun hat erneut der Landesrechnungshof erklärt, dass er Zweifel hat, ob die von Ihrem Ministerium erlassenen Kontrollmechanismen greifen. Sie haben nun – das haben Sie gerade erklärt – diese Kontrollen mit Erlass vom 19. Oktober 2007 praktisch außer Kraft gesetzt. Die Landesjugendämter kontrollieren nun nicht mehr, das heißt: Die Bewilligungsbehörde kontrolliert nicht mehr. Können Sie uns erklären, warum
Sie den Kontrollmechanismus abgeschafft haben? Wie rechtfertigen Sie das angesichts der Missbräuche dieser Mittel?
Frau Asch, ich versuche es noch einmal zu erklären. Ich habe es aber gerade schon erklärt; Sie können das im Wortprotokoll nachlesen.
Erstens. Der Landesrechnungshof nimmt Stellung zu einem Vorgang, der im Zeitraum 2002 bis 2006 passiert ist, und zwar auf der Basis von Richtlinien, die die alte Landesregierung beschlossen hat. Das ist das Faktum. Ein anderes Faktum gibt es nicht.
Die alten Richtlinien haben also nicht gewirkt. Von daher ist Ihre Fragestellung, ob die Richtlinien nicht wirken, ob die Landesregierung versäumt, Kontrolle auszuüben, schon im Ansatz falsch, weil das, was der Landesrechnungshof kritisiert, die Richtlinien sind, die die alte Landesregierung für einen Vorgang zwischen 2002 bis 2006 erlassen hat. Das ist das Faktum.
Zweitens. Ich weise die Unterstellung gegenüber den Landesjugendämtern zurück, dass diese nicht mehr kontrollieren. Die Landesjugendämter kommen ihrer Pflicht nach und kontrollieren, wie Gelder eingesetzt werden.
Drittens. Die Richtlinien von 2007 sind besser als die alten Richtlinien. Wenn es da Missbrauch gibt, wird es in einem künftigen Bericht des Landesrechnungshofs stehen. Das, was der Landesrechnungshof jetzt sagt, ist ein Zeugnis, das er den Richtlinien der alten Landesregierung ausstellt.