Von den Oppositionsbeiträgen war wirklich keiner so substanziell, dass man heute näher darauf eingehen müsste. Außer den hinlänglich bekannten apokalyptischen Katastrophenszenarien war da nichts.
Auch die Anhörung zum Gesetzentwurf hat trotz durchaus kontroverser Aussagen der Experten keinen Sachverhalt oder keine Beurteilung ergeben, die ernsthafte Zweifel am vorliegenden Gesetzentwurf aufkommen lassen könnten.
Deshalb sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass das Ziel des Gesetzentwurfs, nämlich die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen von 2009 an, ein sehr gutes ist, weil hier die beiden Wahlperioden dauerhaft zusammenpassen und damit das Zusammentreffen mehrerer unterschiedlicher Wahlen in kurzen Zeitabständen vermindert wird.
Die zum Teil kritischen Stimmen in verfassungsrechtlicher Hinsicht haben uns ebenfalls nicht überzeugen können. Auch in dieser Hinsicht stimmen wir mit den Sachverständigen überein, die den Gesetzentwurf zweifelsfrei für verfassungsgemäß halten. Insbesondere was den sogenannten Überlappungszeitraum von etwa vier Monaten anbelangt, fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die einmalige Ausdehnung dieses Zeitraums, um zu einer übereinstimmenden Wahlperiode zu kommen, in den zulässigen Gestaltungsrahmen des Gesetzgebers fällt, zumal das nicht aus Willkür geschieht, sondern weil es einmalig zur Erreichung eines für gut erachteten Zieles unternommen wird und ein weniger einschneidendes Mittel ist als die nachträgliche Verkürzung der laufenden Wahlperioden der kommunalen Vertretungskörperschaften.
Auch die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der absoluten Koppelung der NRW-Kommunalwahlen an die Europawahl können wir nicht teilen. Sollte, aus welchem unvorhergesehenem Grund auch immer, einmal die Europa-Wahlperiode erheblich verkürzt oder verlängert werden, steht es dem Gesetzgeber immer frei, gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunalwahlperiode und die Kommunalwahl im normalen Fünf-Jahres-Rhythmus bleiben.
Um aber der Opposition die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf zu erleichtern, haben wir in unserem Änderungsantrag im Ausschuss klargestellt, dass der Wahltermin für die Kommunalwahlen in NRW durch den Innenminister festgelegt wird. Durch diese Soll-Regelung ist innerhalb des Korridors von April bis Mitte Juli sichergestellt, dass in diesem Zeitfenster künftige Europa- und Kommunalwahlen am selben Termin stattfinden.
Im Übrigen haben wir im Änderungsantrag einige formale Dinge klargestellt, die sich aus der Sache ergeben und rein praktischer und klarstellender Natur sind. Ich empfehle Ihnen die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gemäß der Empfehlung des Fachausschusses.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist wahr: Wir hatten sowohl bei der Einbringung des Gesetzentwurfes als auch bei der Sachverständigenanhörung eine breite Diskussion. Ich glaube aber, Kollege Lux war nicht anwesend.
Das, was die Sachverständigen unisono ausgeführt haben, deckt sich mit Ihrem Erkenntnisstand in keiner Weise. Es gibt jetzt zwei Erklärungsmuster. Das erste ist: Sie glauben das wirklich, was Sie sagen. Dann können Sie nachher nicht behaupten, wenn es um eine wirkliche Klärung der Fragen geht, Sie hätten wider besseres Wissens gehandelt. Oder aber, meine Damen und Herren, Sie sind so robust in der Angelegenheit unterwegs, dass Sie billigend in Kauf nehmen, dass wir hier ein höchstes verfassungsrechtliches Risiko mit der Angelegenheit fahren.
Ach, der Kollege Palmen! Herr Palmen, Sie machen immer sehr viel Freude. In Anbetracht der doch relativ begrenzten Redezeit möchte ich jetzt auf Ihre substanziellen Beiträge zu dem Vorgang nicht eingehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man Gründe für die Änderung von Wahlvorschriften hat, dann müssen das gewichtige Gründe sein. Und es gibt eine zweite, und zwar ungeschriebene Regel, dass man, wenn man in den Kernbereich unseres demokratischen Übereinkommens eingreift, tunlichst nach breiten Mehrheiten sucht. In beiden Punkten, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, haben Sie kläglich versagt.
Sie haben sich nicht einmal den Anschein gegeben, als ginge es hier um eine breite Übereinstimmung. Das machen Sie bei der Abschaffung der Stichwahl und setzen das jetzt fort. Sie zeigen dadurch, dass es Ihnen nicht um eine Synchronisierung von Wahlterminen geht. Über 2014 hätten wir doch reden können. Es geht Ihnen darum, 2009 ein Zusammentreffen von Bundestagswahl und Kommunalwahl zu vermeiden, weil sie eine hohe Wahlbeteiligung scheuen wie sprichwörtlich der Teufel das Weihwasser, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte aus Zeitgründen darauf verzichten, den netten Vermerk von Herrn Lindner und Herrn Wüst noch einmal zu zitieren. Bezüglich der Änderungsanträge waren sich alle Sachverständigen bei der Frage, welcher Gesetzgeber Kommunalwahltermine zu beschließen hat, einig. Da haben Sie eine gewisse Lernfähigkeit unter Beweis gestellt. Sie haben genauso viel geändert, wie Sie in Ihrem politischen Kalkül für verantwortlich hielten. Aber Sie schrammen immer noch an den Grenzen der Verfassung vorbei. Lassen Sie sich bitte nicht durch den famosen Innenminister und seine Gehilfen in Sicherheit wiegen.
Ich glaube, Herr Wolf hat an der Stelle mal wieder den eindrucksvollen Beweis dafür angetreten, dass er alles andere ist, nur kein Verfassungsminister, meine Damen und Herren.
Wenn Sie das Risiko eines Überlappungszeitraums – da wird auch die FDP wach, herzlich willkommen! – von viereinhalb Monaten hier bagatellisieren, obwohl renommierteste Sachverständige in der Anhörung an der Stelle davon gesprochen haben, dass das mit dem Demokratieprinzip kollidiert, meine Damen und Herren, dann nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Angelegenheit nachher womöglich inzidenter geklärt wird, und zwar im Wege von Wahlanfechtungen. Professor
Bätge hat das sehr ausführlich dargelegt. Dann richten Sie in der kommunalen Familie endgültig das ultimative Wahlchaos an.
Meine Damen und Herren, wir werden es uns für den leider wahrscheinlichen Fall der Verabschiedung dieses Gesetzes selbstverständlich nicht nehmen lassen, den Vorgang einer dezidierten juristischen Überprüfung zu unterziehen.
Das Hohngelächter wird Ihnen, wenn Sie sich einmal die Mühe machen, sich intensiver mit der Materie zu beschäftigen, vergehen.
Ich habe aber noch eine dringende Bitte. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungskoalitionen, es gibt auch noch einen anderen Aspekt. Wie gehen Sie mit den Wählerinnen und Wählern um, die Sie von der Wahl abhalten? Ich meine die jungen Menschen, die in diesem Überlappungszeitraum das Wahlalter erreichen.
Welche Meinung haben Sie von Bürgerinnen und Bürgern, denen Sie eine Differenzierung zwischen Bundestagswahl und Kommunalwahl nicht zutrauen, diesen Fall aber für ein Zusammentreffen von Kommunalwahl und Europawahl voraussetzen? Ob das mit der Verfassung zu vereinbaren ist, meine Damen und Herren, das ist eine juristische Frage. Ich sage Ihnen nur eins: Das, was Sie hier veranstalten, ist mit politischem Anstand und politischer Kultur nicht zu vereinbaren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Körfges, wir schrammen nicht. Viele der Experten haben unser Gesetzesvorhaben unterstützt – nicht alle, aber viele.
Ich komme darauf zu sprechen. – Deshalb möchte ich in der Debatte zur zweiten Lesung nur auf zwei Punkte eingehen.
Das ist zum einen die Wahrung der Verfassungsgrundsätze, zum anderen die Kopplung des Kommunalwahltermins an den Europawahltermin.
Herr Körfges, Prof. Koch hat dargestellt, dass es zwei Möglichkeiten gibt, den Übergang zu regeln. Die eine Möglichkeit besteht in der Verkürzung der laufenden Wahlperiode. Die andere, von uns gewählte Alternative ist, den Wahltag und den Beginn der Wahlperiode zeitlich, das heißt um vier Monate, auseinanderfallen zu lassen.
Beides ist verfassungsrechtlich möglich. So haben wir es von Prof. Koch gehört. Prof. Morlok hat erklärt, dass eine Rechtfertigung notwendig sei, wenn Wahltag und Wahlvollzug zeitlich auseinanderfielen.
Er hat anerkannt, dass die von uns gewählte Vorgehensweise als verfassungsgemäß bezeichnet werden kann. Auch der dritte Hochschullehrer in der Expertenrunde, Prof. Bätge – soweit ich informiert bin, ist er übrigens von Ihnen benannt worden –, hat konkret keine Verfassungswidrigkeit festgestellt.
Anhörungen sind dazu da, um Schwachstellen ausfindig zu machen, damit nachgebessert werden kann. Das ist mit unserem Änderungsantrag auch geschehen. Er fand im Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform eine einstimmige Mehrheit, bei Enthaltung der Opposition. Jetzt ist nach unserer Auffassung der Gesetzentwurf rund.
Gestatten Sie mir, dass ich mich kurz auf diese Änderungen konzentriere. Die jetzige Regelung sieht vor, dass der Innenminister – das haben wir schon gehört – für das Land den Wahltag festlegt und nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, den Wahltermin bekannt gibt.
Mit der nun formulierten Regelung ist dem möglicherweise zu hörenden Vorwurf die Grundlage entzogen, wonach ein Verfassungsorgan unseres Landes, nämlich die Landesregierung, von der Wahrnehmung einer wichtigen Aufgabe sozusagen entpflichtet wird.
Darüber hinaus haben wir das Fristenproblem gelöst. Daher werden ab der Kommunalwahlperiode 2009 bis 2014 die Fristen – zum Beispiel auch zur Verringerung der Sitze im Rat bzw. im Kreistag – nicht mehr vom Ende, sondern vom Beginn der Wahlperiode aus berechnet. Der 15-MonateZeitraum bleibt also unverändert.
Die Wahlperiode 2009 bis 2014 ist rund vier Monate kürzer – wohl wahr – als eine normale Kommunalwahlperiode, die fünf Jahre dauert. Auch hier wahren wir den 15-Monate-Zeitraum. Die Frist für die Kandidatenaufstellung in den Räten
Last but not least: Auch die von der SPD immer wieder vorgetragene Behauptung, dass gerade die FDP von einer Wahlterminzusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl profitiert, muss nach der Parlamentsanhörung der Experten relativiert werden. So haben die Experten – der Vertreter des Vereins Mehr Demokratie e. V. und auch Professor Bätge – erklärt, dass gerade kleinere politische Gruppierungen unter der Zusammenlegung von Wahlterminen leiden können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.