Protokoll der Sitzung vom 19.06.2008

geschweige denn, Energiesicherheit schaffen können.

Herr Kollege Priggen, ich habe es in der Vergangenheit schon häufiger gesagt: Sie haben bis heute nicht erklärt, wie Sie die Grundlastversorgung ohne Kernenergie sicherstellen wollen. Das gilt erst recht, wenn Sie, wie in Hessen geschehen, gemeinsam mit der SPD – vermutlich würden Sie es am liebsten mit der Linken machen –, sogar den Ausstieg aus den Kohlekraftwerken vorantreiben wollen. Dann wären 60 % der Grundlastversorgung weg. Ich frage mich, Herr Kollege Priggen, wie Sie das auffangen wollen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Ich möchte für die FDP-Fraktion aber noch einen dritten Punkt hervorheben: Wir haben uns klar positioniert, wie wir kurzfristig Familien entlasten wollen. Eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Energie auf den verminderten Mehrwertsteuersatz halten wir für sinnvoll. Wohnungen zu heizen und Essen zuzubereiten soll dem gleichen Mehrwertsteuersatz unterliegen wie Lebensmittel. Schließlich müssen die Bürgerinnen und Bürger heizen und kochen können. Alternativ kann man die Ökosteuer abschaffen. Auch eine solche Maßnahme würde die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten.

Ich komme zum Schluss: Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass wir einen angemessenen Energiemix wollen, wo regenerative Energien genauso Platz haben wie Kernenergie und Kohlekraftwerke. Durch eine langfristig angelegte Energiepolitik können wir den Preis in einem angemessenen Rahmen halten. Kurzfristig möchten und müssen wir die Bürgerinnen und Bürger entlasten, indem wir überbordende Steuerlasten herunterfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Thoben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialen Auswirkungen steigender Energiepreise beschäftigen in vielfältiger Weise Politik und Öffentlichkeit und auch uns in diesem Hause. Die Problematik war Gegenstand der Kleinen Anfrage 2296 des Abgeordneten Priggen vom 5. Februar 2008.

Bundesminister Gabriel und die SPD haben einen Sozialtarif für Arme bzw. einen Sozialabschlag vom Strompreis gefordert. Aus einer Reihe von Kommunen sind Vereinbarungen zwischen Energieversorgern und Sozialversicherungsträgern zur Vermeidung von Energiesperrungen bekannt. Ebenso werden sozial bedürftige Haushalte durch Energiespar- und Schuldnerberatung unterstützt.

Die Landesregierung nimmt die Auswirkungen steigender Energiepreise auf einkommensschwache Bevölkerungskreise sehr ernst. Das ist schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Ausdruck gekommen. Dies gilt im Übrigen auch für die Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt.

Es gilt aber hinsichtlich der sozialen Folgen: Die finanzielle Sicherung der Energieversorgung einkommensschwacher Haushalte ist nicht Aufgabe des jeweiligen Energieversorgers, sondern ist durch das System staatlicher Transferleistungen zu regeln.

(Beifall von Christian Weisbrich [CDU])

Diese sind gegebenenfalls an die steigenden Bedarfe anzupassen. Der rechtliche Rahmen dafür steht im Sozialrecht zur Verfügung.

Leistungsempfänger nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – erhalten Heizkosten im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Aufwendungen werden, wie Sie wissen, in der tatsächlichen Höhe erstattet, soweit sie angemessen sind. Das bedeutet, dass auch die gestiegenen Heizkosten im Rahmen der Angemessenheit in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. Die Hilfsbedürftigen bleiben somit eben nicht auf Preiserhöhungen sitzen. Die kommunalen Leistungsträger sind verpflichtet, die Heizkosten auch im Fall von deutlichen Preiserhöhungen zu übernehmen.

Eines ist allerdings klar zu sagen: Eine Reduzierung oder Pauschalierung der Aufwendungen für Heizkosten zulasten der Leistungsempfänger scheidet aus. Sie entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die Landesregierung achtet auch im Rahmen ihrer Aufsichtsmittel nach dem Ausführungsgesetz zum SGB II darauf, dass die Vorschriften rechtskonform umgesetzt werden.

Bei Verstößen werden Beanstandungen ausgesprochen und die zuständigen Träger aufgefordert, ihre Entscheidungen zu überprüfen.

Der Arbeitsminister hat ferner eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Kreisen und kreisfreien Städten sowie der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt, die unter anderem zum Thema „Kosten der Unterkunft und Heizung“ eine Arbeitshilfe für die Praxis erarbeiten soll.

Noch einmal im Klartext: Heizkosten müssen von den Kommunen auch bei Preissteigerungen in voller Höhe übernommen werden, es sei denn, sie wären unangemessen hoch.

Nur die Kosten für Strom und Warmwasser sind vom Hilfebedürftigen aus der Regelleistung zu bestreiten. Hierfür enthält die Regelleistung einen bestimmten Anteil.

Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit existieren im Übrigen vergleichbare Regelungen.

Es ist nun einmal so, dass Träger der Kosten für Unterkunft und Heizung die Kreise und kreisfreien Städte sind. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit einer vergleichsweise geringen Quote in Höhe von 28,6 %. Daher trifft es leider zu, dass eventuelle Kostensteigerungen durch erhöhte Rohstoffpreise im Heizkostenbereich überwiegend zulasten der Kommunen gehen. Die durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Heizung haben sich dabei von 278 € im Jahr 2006 auf 307 € im Dezember 2007 erhöht.

Meine Damen und Herren, die Erhöhung von Regelleistungen ist aber nicht das geeignete Instrument, um gestiegene Energiekosten zu umgehen. Sowohl im SGB II als auch im SGB XII werden die Leistungen zum Lebensunterhalt grundsätzlich in Form von Regelsätzen bzw. Regelleistungen erbracht. Damit sind alle Energiekosten, auch die Anschaffungskosten für Haushaltsgeräte, durch den Regelsatz oder die zusätzliche Übernahme von angemessenen Heizkosten grundsätzlich bedarfsdeckend abgegolten. Im Übrigen wird jetzt zum 1. Juli die Regelleistung von 347 € auf 351 € erhöht.

Im Antrag heißt es weiter, dass Haushalte, die Anspruch auf diese Leistungen haben, in der Lage sein müssten, energiesparende Haushaltsgeräte mit den in den Regelsätzen enthaltenen Beträgen zu finanzieren. Auch hier muss man natürlich aufpassen, dass Haushalte mit Transferleistungen nicht besser gestellt sind als andere Haushalte mit niedrigem Einkommen.

Kernpunkt des Antrags ist die Einführung sogenannter sozialverträglicher Strom- und Gastarife. Die Antragsteller wollen einkommensschwache Haushalte durch eine progressive Tarifgestaltung entlasten. Ihre Vorschläge berücksichtigen nicht, dass einkommensschwache Haushalte nicht notwendigerweise auch geringe Energieverbräuche haben. Der Energieverbrauch hängt zum Beispiel auch von der Zahl der kleinen Kinder oder anderen Spezifika der Lebensumstände ab, die nicht notwendig mit dem Einkommen korrelieren. Soweit es um die Entlastung einkommensschwacher Haushalte geht, sind diese Vorschläge deshalb nicht sehr zielgenau.

Der Antragsteller selbst räumt ein, dass die vorgeschlagenen Modelle auf ihre Vor- und Nachteile bei der praktischen Umsetzung hin noch überprüft werden müssen.

Dies vorausgesetzt möchte ich zu den zwei Alternativen Folgendes festhalten.

Frau Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Steffens?

Bitte schön.

Frau Ministerin, ist Ihnen klar, dass es sich bei den Stromtarifen, die progressiv gedacht sind, um Pro-Kopf-Verbräuche handelt? Eine Familie mit mehr Kindern hat natürlich ein höheres Strombudget als eine Familie ohne Kinder. Es ist eine Pro-Kopf-Rechnung. Deswegen spielt es an der Stelle überhaupt keine Rolle.

Was spielt keine Rolle?

Es wird darauf eingegangen, dass wir den Verbrauch pro Kopf haben. Sie haben eben in Ihrer Rede gesagt, dass es überhaupt nicht um einkommensschwache Familien ginge, weil denen dieses Modell nicht gerecht würde; eine Familie mit vielen Kindern bräuchte etwas anderes.

Bei diesem Modell aber geht es um den Pro-KopfVerbrauch. Deswegen bekommt eine einkommensschwache Familie mit vielen Kindern ein höheres Budget an kostengünstigem Strom als eine einkommensschwache Familie ohne Kinder.

Wir werden gerne auf die

Details, die ich so im Einzelnen nicht im Kopf habe, Frau Steffens, bei den weiteren Beratungen noch einmal eingehen.

Mir geht es bei der Beurteilung des Antrages um etwas anderes: Sie schlagen zum einen differenzierte Mehrwertsteuersätze für den Energieverbrauch vor. Die Mehrwertbesteuerung muss sich aber an EU-rechtlichen Vorgaben orientieren: entweder erhöhter oder verminderter Steuersatz. Eine davon abweichende, sich in irgendeiner Kurve vollziehende Mehrwertsteuerbelastung ist rechtlich nicht zulässig.

Sie haben zweitens vorgetragen: eine Kompensation der Steuerermäßigung – mit der ja Ausfälle verbunden sind – durch progressiv gestaffelte Mehrwertsteuersätze. Das geht rechtlich nicht. Darauf sollten wir nicht spekulieren.

Zum Sozialtarif im eigentlichen Sinn: Ein Vorschlag ist, ein sogenanntes Existenzminimum von 1.000 kWh pro Haushalt und Jahr kostenlos abzugeben. Dieses sogenannte Existenzminimum des Bundes der Energieverbraucher reicht fast an den Durchschnittsverbrauch eines Haushalts heran, der für drei Personen bei ca. 3.500 kWh liegt. Wenn man von der merkwürdigen Begrifflichkeit einmal absieht, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie die Einnahmeverluste durch eine einigermaßen vernünftige Preisgestaltung für die anderen Abnehmer ausgeglichen werden könnten.

Auch das Modell der Verbraucherzentrale, das einen kostenlosen Strombezug für 250 kWh pro Jahr und Person vorsieht, scheint mir noch nicht ausgereift zu sein.

Irgendwie müssen ja Sozialtarife subventioniert werden. Hier liegen die Schwächen des Systems. Es ist nicht einsichtig, wieso die Gesamtheit der Energieverbraucher die Kosten für diese sozialen Maßnahmen zusätzlich tragen soll. Die finanziellen Schwierigkeiten eines Teils der Energieverbraucher sind den anderen Kunden nämlich nicht zuzurechnen.

Das mit den Vorstellungen der Verbraucherzentrale verbundene Umlagesystem über die Netznutzungsentgelte erfordert den Aufbau einer weiteren Verteilungsbürokratie. Das entspricht nicht dem Gedanken der Entbürokratisierung.

Dann fordern Sie das vollständige Verbot von Strom- und Gassperren. – Energieversorger haben wie alle Gläubiger ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen, soweit die Gegenseite mit ihren Zahlungen in Verzug ist. Dies ist in der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gas

grundversorgungsverordnung konkretisiert. Der Schutz besteht in der Form, dass Zahlungsrückstände mindestens 100 € betragen müssen, bevor der Energieversorger tätig werden darf. Zu diesem Thema habe ich bereits im Plenum oder auch in anderem Zusammenhang vorgetragen, dass ich mir vorstellen könnte, diesen Betrag, den Rückstandsbetrag, vom dem ab der Energieversorger dann wirklich intervenieren kann, zu erhöhen.

Als zielführend zur Abwendung von Situationen, in denen erhebliche Zahlungsrückstände gegenüber Energieversorgern entstehen können, sehe ich Wege einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Energieversorgung und öffentlichen Stellen bei sich abzeichnenden Zahlungsproblemen. Lösungen sind zum Beispiel Prepaid-Zähler. Entsprechende Aktivitäten auf lokaler Ebene werden ebenso ausdrücklich begrüßt wie die verstärkte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei Energiesparbemühungen.

Ich möchte festhalten: Wir freuen uns über alle Aktivitäten von Kommunen, die den bewussten und effizienten Umgang mit Energie bei Haushalten zum Ziel haben.

Sie von den Grünen fordern jetzt die Festlegung verbindlicher Einsparziele für Energieversorger. – Es gibt eine Vielzahl von Angeboten. Darüber hinaus bieten die Landesregierung, die Verbraucherzentralen und die Energieagentur intensive und für sozial Schwache auch kostenlose Beratungsleistungen an. Ob wir da noch etwas verstärken können, damit noch mehr von denen, die es am dringendsten brauchen, die vorhandenen Beratungsleistungen wirklich in Anspruch nehmen, um sich durch Einsparungen ein Stück von der Energiekostenbelastung zu lösen, auch darüber kann man gerne streiten.

Eines muss ich Ihnen abschließend allerdings noch vortragen: Die Grünen haben auch im Bundestag einen Antrag dazu gestellt. Dort heißt es:

„Sozialtarife für Strom und Gas sind hingegen kein probates Mittel gegen Energiearmut. Sozialtarife stempeln die Betroffenen zu Kunden zweiter Klasse ab und lassen andere Kostenbelastungen, unter denen einkommensschwache Haushalte leiden, wie zum Beispiel steigende Lebensmittelpreise, unberücksichtigt.“

Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Rednerin hat für die

Fraktion der SPD Kollegin Schulze das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.