Protokoll der Sitzung vom 19.06.2008

(Beifall von FDP und CDU)

7.000 plus im Vergleich zu 16.000 minus, das sind nach Adam Riese immer noch 23.000 Stellen mehr. Darauf können wir wahnsinnig stolz sein. Und die Schulen im Land sollen sich freuen, dass

es jetzt eine FDP/CDU-Regierung gibt und nicht mehr die frühere Regierung aus SPD und Grünen.

(Zurufe von Sigrid Beer [GRÜNE] und Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Sie sollten sich das sorgfältig überlegen, wenn Sie eine Debatte zum Unterrichtsausfall führen. Den haben wir inzwischen schon um mehr als 40 % minimiert. Stellen Sie sich einmal vor, wo der Unterrichtsausfall gelandet wäre, wenn Sie die 16.000 Stellen abgebaut hätten und noch dazu 7.000 nicht dazugekommen wären!

(Beifall von FDP und CDU)

Dann wären wir bei einem Minus von 23.000! Das wäre eine Katastrophe für dieses Land!

(Ralf Witzel [FDP]: Das wäre ein Horror ge- wesen!)

Wirklich! Das wäre absolut an die Substanz der Arbeitsfähigkeit der Schulen in diesem Land gegangen. Von daher ist das ein wirklicher Feiertag und Festtag, an dem man sagen kann: 6.900 zusätzliche Lehrerstellen! Diese Zahl kann sich weiß Gott sehen lassen. Wir übertreffen damit wirklich unsere eigenen ehrgeizigen Ziele. Das ist der Unterschied.

(Beifall von FDP und CDU)

Es wird laufend weitere Verbesserungen im Schulsystem geben. Die Schulen haben bessere Arbeitsmöglichkeiten, bessere Rahmenbedingungen. Sie sollen sich entfalten und entwickeln, aber unter exakten Rahmenbedingungen, die für alle Schulen im Land gelten. Denn wir wollen Qualität fördern. Wir wollen nicht nivellieren. Wir wollen bessere Ergebnisse, keine schlechteren. Das wird möglich auch mit diesem Gesetzentwurf und mit dem Erlass, der ihm folgt. Wir werden sehen, wie die Schullandschaft in diesem und in den nächsten Jahren aufblühen wird. – Danke.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Frau Pieper-von Heiden. – Herr Link, wollen Sie noch Ihre Frage stellen?

(Sören Link [SPD]: Hat sich erledigt!)

Das hat sich erledigt. Das können ja vielleicht die nächsten Redner aufnehmen.

(Unruhe – Ralf Witzel [FDP]: Der will doch nichts lernen!)

Als Nächste ist Frau Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war besser so, Herr Link. Gleich kommt Fußball, dann kann man sich wieder abreagieren. Man muss das ganze Theater hier ja nicht verlängern. Noch mehr davon hätten wir kaum ertragen.

(Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute über das dritte Schulrechtsänderungsgesetz. Der Inhalt des Gesetzes ist genauso trocken und formalistisch wie dieser Titel. Was am wenigsten drinsteckt, das ist in der Tat eine wirklich umfassende Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schule.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist nur ein müder und geradezu schlechter Abklatsch der erfolgreichen rot-grünen Arbeit zum Modellvorhaben „Selbständige Schule“. In der Anhörung haben wir das mit den Voten der Beteiligten auch sehr deutlich zu hören bekommen: Dieses rot-grüne Modellvorhaben war eine Erfolgsgeschichte. Einer der Schulleiter hat formuliert: Es ist das Beste, was mir in der Schulgeschichte jemals passiert ist.

(Lachen von Ralf Witzel [FDP])

Herr Witzel mag darüber lachen. Das zeigt seine Einschätzung von Schulrealität und seine Realitätsferne. Er ist zu qualitativen Diskussionen ja auch nicht in der Lage.

Es gab da wirklich mal Bestnoten, und nicht nur Bestnoten für Überschriften, sondern Bestnoten für Schulrealität, für die Realität des Modellvorhabens. Das ist der entscheidende Unterschied zu den Überschriften, die Sie abfeiern, wo nichts hintersteckt.

Für uns Grüne ist das eine besonders gute Rückmeldung und Bestätigung; denn wir haben das Modellvorhaben in die rot-grüne Koalition eingebracht und dort verankert. Mit dieser Erfolgsstory ist auch verbunden, dass es nicht nur um ein Verwaltungsprojekt geht, worauf Sie das jetzt reduzieren, sondern um Folgendes: erstens Unterrichtsentwicklung, zweitens Unterrichtsentwicklung, drittens Unterrichtsentwicklung. Die Dienstvorgesetztenfunktion von Schulleiter/-innen ist nämlich kein Selbstzweck, sondern steht genau in dieser dienenden Funktion. Dazu gehört noch ein anderes Element, wenn eine lernende Organisation funktionieren soll: Zur Notwendigkeit für eine erfolgreiche Schulentwicklung gehört ein entsprechend aufgestellter Lehrerrat. Das ist nötig, damit Schulleitung und Lehrerrat gemeinsam im Co

Management erfolgreich in der Selbstständigen Schule arbeiten können.

In Ihrem Gesetzentwurf mangelt es in diesem Zusammenhang an vielen Stellen. Sie bleiben auf einer formalistischen Ebene hängen und arbeiten dabei auch noch Schmalspur. Sie bekommen es noch nicht einmal geregelt, die Rechtsverordnung vorzulegen, die immer wieder angemahnt worden ist. Für die Lehrerräte stellen Sie gerade einmal zwei Stunden zur Verfügung. Diese zwei Stunden müssen die Lehrerräte dann auch noch aus dem knappen Entlastungstopf ziehen, aus dem alle Kollegen und Kolleginnen auch ihre Entlastung zum Beispiel für Schulentwicklungsarbeit beziehen müssen.

Ich zitiere jetzt einmal aus dem Ergebnisbericht des Teilprojektes „Selbstständigkeit und Partizipation“, den das Modellvorhaben gemeinsam mit dem DGB aufgelegt hat. Dort hätten Sie eigentlich nachlesen können, welche Ressourcen wirklich benötigt werden. Darin steht nämlich sehr deutlich: Vorsitzende der Lehrerräte müssen allerdings erheblich mehr Zeit für ihre Tätigkeit aufbringen als zwei Stunden, weil sie Gespräche mit Schulleitungen führen müssen. – Die Lehrerräte an Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen gaben an, dass sie durchschnittlich bis zu vier Stunden pro Woche mit Lehrerratstätigkeit befasst sind. Aber diese Evaluation und die Ergebnisse des Teilprojekts haben Sie beiseite gewischt und daraus Ihre Schmalspurfassung gemacht.

Von dieser Anforderung ist der Gesetzentwurf also weit entfernt. Im Schulausschuss haben wir von der FDP ja auch in beispielhafter Weise gehört, wie sie Mitbestimmung einordnet. Die Kollegin Pieper-von Heiden meinte in Bezug auf die knappen Ressourcen sinngemäß, es gehe im Lehrerberuf so viel mit ehrenamtlicher Tätigkeit, dann müsse das in diesem Bereich auch so gehen. – Das ist Ausweis wahrer Liberalität und Rechtsverständnis. Mitbestimmung als ehrenamtliche Tätigkeit, das ist eine ganz neue Qualität, die Sie in die Diskussion eingebracht haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jenseits all dieser Fragen vernachlässigen Sie in Ihrem schmalen Gesetzentwurf aber auch noch andere Bereiche. Dabei geht es nicht nur darum, dass Sie nicht sicherstellen, dass die Schulleitungen vor Übernahme der Dienstvorgesetztenfunktion entsprechend qualifiziert werden. Nein, Ihre Versprechen von Eigenverantwortlicher Schule sind wieder einmal nicht die Bohne wert.

Ich muss zugeben, Frau Ministerin, dass ich mich bei Ihrer Pressemitteilung vom 17. Juni ein biss

chen amüsiert habe. Offensichtlich mussten Sie dem dauernden Argumentieren ein bisschen nachgeben und ein Element vermeintlicher pädagogischer Innovation und Selbstständigkeit unterbringen. Aber wenn man das abklopft, hält es natürlich nicht, was es verspricht. Der Kollege Link hat gerade schon darauf hinwiesen, was für ein überbordender Apparat das ist – diese neuen Schulkonferenzen –, der im Prinzip überhaupt nichts zu bestimmen hat. Wir wissen ganz genau, welche Zwangsmaßnahmen es in dieser Schullandschaft gibt.

Die Kolleginnen und Kollegen brauchen diese Schulentwicklungskonferenz nicht. Die haben ihre pädagogischen innovativen Ideen längst auf Lager. Lassen Sie doch endlich los! Lassen Sie sich die pädagogische Souveränität in den Schulen endlich wirklich ausleben! Dann hätten Sie in dieser Landschaft etwas geschafft.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Toll fand ich diese Nachricht auch, weil ich dachte, dass darin viel mehr stecken könnte: Schulleitungen und Schulträger dürfen die geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen mit ihren innovativen Vorgaben überschreiten. – Ich habe mich gefragt, ob dass das Signal für Horstmar und Schöppingen ist: dass man Schule anders bauen kann? Das wäre ja mal eine Nachricht! Wenn das drinstecken würde, dann hätten Sie in dieser Landschaft wirklich etwas geleistet. Aber ich vermute, dass auch das nicht unter dieser Tarnkappe steckt.

In unserem Entschließungsantrag haben wir deshalb noch einmal aufgeschrieben, was wir unter einem umfassenden Konzept verstehen und welche Elemente Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie Selbständige Schule wirklich in die Fläche bringen wollen.

dass die Schulen, die erfolgreich im Modellvorhaben Selbständige Schule gearbeitet haben, die erfolgreich in regionalen Bildungsnetzwerken gearbeitet und diese entwickelt haben, sich ihre pädagogische Souveränität auch von Ihnen nicht mehr nehmen lassen werden. Und das stimmt mich froh!

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Beer. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Schulministerin Sommer. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich greife ein Stichwort aus der Rede von Frau Beer auf. Beginnen wir mit Bestnoten: Vor wenigen Wochen hat eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft NordrheinWestfalen in der Schulpolitik eine überdurchschnittliche Reform- und Innovationstätigkeit bescheinigt.

Dazu habe ich seinerzeit gesagt: Dieser Spitzenplatz ist für uns Motivation, gerade in den Bereichen, die noch ausgestaltet werden können, tätig zu werden. Dabei handelt es sich zum einen um den Ganztag und zum anderen um die Selbständige Schule.

Eigenverantwortlichkeit von Schule ist ein Qualitätsmerkmal innovativer Bildungssysteme. Deshalb setzen wir auf mehr Eigenverantwortlichkeit aller Schulen im Land, nicht nur auf die Freiheit weniger Schulen wie im Modellversuch Selbständige Schule. Wir wollen mehr pädagogische Freiheit, mehr Verantwortung vor Ort und – Sie haben Recht, Herr Link – weniger Detailsteuerung von oben.

Deshalb stellen wir mit dem Erlass „Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben“ die Weichen jetzt neu. Eigenverantwortliche Schulen brauchen Freiheit. Dann tragen sie Dynamik ins System. Eigenverantwortliche Schulen brauchen darüber hinaus starke Schulleitungen, die gute pädagogische Ideen im Team voranbringen.

In dem zu beratenden Gesetzentwurf schaffen die Regierungsfraktionen die Voraussetzungen für die Übertragung weiterer personalrechtlicher Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter. Allen Schulleitungen werden ab dem 1. August in einem Zeitraum bis 2012 erweiterte Dienstvorgesetztenrechte übertragen. Der Umfang dieser Übertragung ist im Vorfeld mit den Lehrerverbänden abgestimmt worden. Den genauen Termin der Übernahme innerhalb dieses Zeitraums können die Schulen selbst bestimmen. Damit bleibt hinreichend Zeit für eine individuelle Vorbereitung und Fortbildung auf die neuen Aufgaben.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Für die Bewältigung dieser Aufgaben der Personalverwaltung wird für die Schulleitungen ein unterstützendes sogenanntes verwaltungsfachliches Backoffice auf der Ebene der Schulämter und Bezirksregierungen eingerichtet. Aufgaben des Backoffices sind zum Beispiel die Vorbereitung von Unterlagen wie Arbeitsverträge, Verlängerung der Probezeit, Verbeamtung, Kündigung.

Wie ich sagte, brauchen eigenverantwortliche Schulen starke Schulleiter. Sie brauchen aber auch das Miteinander im Kollegium. Deshalb werden die Beteiligungsrechte der Lehrkräfte vom örtlichen Personalrat auf die Ebene der einzelnen Schule, und zwar auf den Lehrerrat, verlagert.

Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden besteht Einvernehmen darüber, dass von uns zur Ermittlung der genauen Kostenfolgen eine externe Evaluation in Auftrag gegeben wird. Die Evaluation wird sich ab dem 1. Februar 2009 über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Die Auswahl des Gutachters und die Beauftragung erfolgen im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ich freue mich, dass die Ermittlung der Kostenfolgen für die Kommunen damit auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden konnte.