Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir bringen heute einen Antrag zur Beratung ein, der in die Ausschüsse überwiesen werden soll. Wir kündigen gleich an, dass wir dazu eine größere Anhörung beantragen werden; denn ich glaube, dass uns das Thema länger beschäftigt und dass es wichtig ist. Der Antrag ist nicht so angelegt, dass er der Opposition Recht gibt gegenüber der Regierung, die nicht handelt. Der Antrag ist vielmehr so angelegt, dass er eine Reihe von Punkten beinhaltet, mit denen wir uns alle befassen müssen.
Hintergrund dieses Antrags sind die dramatischen Preissteigerungen, die wir erleben. Ich will als Beispiel die Preissteigerung beim Öl anführen,
weil sie auslösend ist. Die Rohölpreise haben sich verzehnfacht. Das haben wir in der Enquetekommission begleitet. Der Ölpreis liegt derzeit bei 139 bis 140 $ pro Barrel. Seriöse Experten sagen voraus, dass wir in diesem Jahr und in den nächsten Jahren bei den Ölpreisen die Marke von 150 bis 200 $ pro Barrel durchaus noch erreichen können.
In der Folge – das ist die übliche Praxis – steigen die Gaspreise, weil es eine Kopplung der Gas- an die Ölpreise gibt. Diese Koppelung ist nicht durch irgendein Landes- oder Bundesgesetz gegeben. Wir können daran überhaupt nichts machen. Das ist eine übliche Regelung in internationalen Verträgen, die zwischen den Firmen abgeschlossen werden und auf die wir keinerlei Einfluss haben. Ob es uns besser ginge, wenn es die Kopplung nicht gäbe, sei dahingestellt. In den USA sind die Gaspreise ohne Kopplung höher als die Ölpreise. – An dieser Stelle können wir also nicht reagieren.
Zunehmend tritt jetzt etwas ein, was sich im nächsten Frühjahr mit drastischen Preissteigerungen beim Öl bemerkbar machen wird. Ich weise darauf hin: Die Heizölpreise lagen im Jahr 2003 bei 34 Cent pro Liter Heizöl. Fünf Jahre später zahlt man, wenn man 3.000 l kauft – das war das früher übliche Gebinde für ein Einfamilienhaus –, 95 Cent pro Liter Heizöl. Das konnte man sich nie vorstellen. Aber so sind die aktuellen Preise. Drei bis sechs Monate später, also im November, werden die Gaspreise auf diesem Niveau liegen. Die Heizkostenabrechnungen im nächsten März und April werden, wenn der Winter tatsächlich härter und kälter wird als die letzten drei warmen Winter, brutal sein, denn die Preissteigerungen werden für einige Leute eine Verdopplung der Heizkosten mit erheblichen Nachzahlungen bedeuten.
Wir müssen auch davon ausgehen, dass die Energieversorger schon vorher die Abschläge entsprechend erhöhen werden. Das trifft zum einen diejenigen, die staatliche Transferleistungen empfangen und eh unter starken Heizkosten zu leiden haben, es trifft zum anderen aber auch zunehmend Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Rentner, die geringere Einkommen haben, die nicht zu den Reichen gehören, aber bisher keine staatlichen Leistungen bekommen. Damit müssen wir uns befassen.
Darüber hinaus müssen wir uns damit befassen, dass die Kommunen, die ja die Warmkosten für diejenigen übernehmen müssen, die Arbeitslosengeld und Ähnliches bekommen, zusätzliche Belastungen auf sich nehmen müssen.
An dieser Stelle kommen wir mit billigem Populismus nach dem Motto „Streicht die Ökosteuer“ nicht weiter. Das ist Unfug. Hierüber haben wir schon öfters diskutiert. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man Steueranteile senken muss. In eines von zwei möglichen Modellen, die man diskutieren muss, schreiben wir eine solche Komponente hinein. Ein Wegfall der Ökosteuer würde aber bedeuten, dass 18 Milliarden € weniger in die Rentenkasse eingezahlt würden. Dann muss man einen entsprechenden Vorschlag machen, wie man das ausgleichen will. Der Anteil der Ökosteuer an den Energiesteuern ist seit 2002 nicht mehr erhöht worden. Das ist also nicht das Problem.
Wir schlagen vor, anstatt mit billigem Populismus vorzugehen, darüber zu diskutieren, ob es sozial gestaffelte Tarife oder eine differenzierte Steuerbetrachtung geben kann. Nicht umsonst gibt es bei der Mehrwertsteuer differenzierte Sätze, zum Beispiel auf Lebensmittel und Bücher. Auf Lebensmittel wird nur ein Mehrwertsteuersatz von 7 % erhoben, weil wir genau wissen: Jeder Mensch, ob arm oder reich, braucht Lebensmittel. Bei anderen Gütern gibt es erhöhte Mehrwertsteuersätze. Wir meinen, dass es richtig wäre, zu überlegen, auch bei der Energie differenzierte Mehrwertsteuersätze einzuführen – nicht pauschal, wie Herr Westerwelle das fordert –: für eine angemessene Menge an Energie, die man zum Leben braucht, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz vorzusehen, und die Menge, die darüber hinausgeht, höher zu besteuern. Das ist ein mögliches Modell. Das andere Modell ist das, welches die Verbraucherzentrale vorgeschlagen hat, nämlich soziale Tarife einzuführen.
Das Ziel ist nicht nur, denjenigen, die Sozialhilfe oder Ähnliches beziehen, zu helfen, sondern das Ziel ist auch, den Beziehern normaler Einkommen, denen, die nicht reich sind, eine etwas günstigere Tarifstruktur zu Verfügung zu stellen, damit diejenigen, die normal viel Geld verdienen, die Leistungsträger, eine Chance haben, durch einen sparsamen Umgang mit Energie ihre Kostenbelastung ein Stück weit zu minimieren.
Herr Kollege Brockes, ich habe ja gesagt, dass wir dazu eine große Anhörung machen. Sie können konstruktive Vorschläge, wie Sie es lösen wollen, einbringen. Ich habe Herrn Westerwelle gehört, der fordert, die Energiesteuer pauschal zu reduzieren. Dann müssen Sie aber auch erklären, wie Sie das gegenfinanzieren wollen. Bürokratisch ist ein differenziertes Mehrwertsteuermodell an
der Stelle nicht. Andere Sachen führen zu mehr Bürokratie. Darüber können wir aber streiten. Das ist ja der Wettbewerb in Konzepten.
Unabhängig davon meine ich aber, dass es notwendig ist, sich mit bestimmten Zuspitzungen zu befassen, die die ärmeren Menschen betreffen. Die Regelsätze für Sozialhilfeempfänger sind nicht erhöht worden, sodass die Stromkosten – nicht die Warmkosten – nicht aufgefangen werden können.
Der Eckregelsatz von Hartz-IV-Beziehern – ich habe dies im Antrag aufgeführt – beträgt 1,38 € im Monat für die Anschaffung von Kühl- und Gefriergeräten. Das bedeutet, dass Sie mehr als 18 Jahre sparen, das Geld auf die Bank legen, Zinsen verdienen müssen, um sich einen neuen energieeffizienten Kühlschrank kaufen zu können. 18 Jahre für die Anschaffung eines energieeffizienten Kühlschranks zu sparen, das kann man – das wissen wir alle – vernünftigerweise nicht machen. Darum müssen wir uns kümmern. Wir müssen die Regelsätze, auch was den Strombezug angeht, jedenfalls in gewissen Intervallen anpassen. Wir können das nicht konstant halten, über Jahre nicht erhöhen.
Ich weiß, dass das Wohngeld angepasst worden ist. Das war richtig und überfällig. Nach acht Jahren hat sich gezeigt, wie notwendig das war. Wenn die Energiepreise so explodieren, dann muss man da was machen.
Ferner fordern wir in unserem Antrag, vollständige Strom- und Gassperren zu verbieten. Im letzten Jahr ist 59.000 Haushalten der Strom abgestellt worden. Ich habe neulich mit den Stadtwerken Essen geredet. Die haben im Eingangsbereich der Stadtwerke Essen wieder Automaten aufgestellt, wo Ratenzahler Bargeld einzahlen können.
Es gibt viele hunderttausend Leute, die Raten für alte Energiekosten zahlen. Wir können den Menschen – gerade, wenn der nächste Winter hart wird -nicht einfach Strom und Gas abstellen. Das kann sich eine Gesellschaft nicht erlauben. In Nachbarländern, zum Beispiel in Belgien, gibt es andere Modelle. Wir müssen uns fragen, ob wir nicht auch zu solchen Regelungen kommen müssen. Das heißt nicht, dass wir jemandem, der Energie verschwendet, diese kostenlos hinterherwerfen. Aber Familien mit Kindern, Älteren, Alleinerziehenden Strom und Gas komplett abzustellen, kann sich eine Gesellschaft nicht erlauben.
Schließlich fordern wir in unserem Antrag, Energiesparziele für Energieversorger festzulegen. Ich meine, dass es spannend ist, zu gucken, was unter sozialen Gesichtspunkten in anderen europäischen Ländern läuft. Es gibt in europäischen Ländern sehr wohl Vorschriften für Stromversorger, Energie einzusparen, auch mit einem höheren Anteil bei Haushalten mit niedrigem Einkommen. Dieses Modell kann man sich einmal angucken. Wir können von anderen Ländern Vernünftiges lernen.
Wir können die Menschen mit diesen Problemen nicht alleine lassen. Die letzten drei Winter waren warm. Der nächste Winter wird möglicherweise kälter, und die Kosten explodieren. Vor dem Hintergrund ist es absolut notwendig, dass wir uns alle zusammen mit dem Thema befassen. Eine Anhörung dazu und die weiteren Beratungen in den Ausschüssen sind dafür geeignete Mittel. Wir sollten, so weit wie möglich gemeinsam auf die Situation politisch reagieren, damit die Menschen wissen, dass höhere Kosten auf sie zukommen und dass sie im nächsten Winter nicht alleine gelassen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anteil der Energiekosten am Nettoeinkommen ist für Geringverdiener deutlich höher als für Haushalte mit höheren Einkommen. Die ärmsten 10 % aller Haushalte geben mehr als 9 % ihres Nettoeinkommens für ihre Haushaltsenergie aus; der Anteil bei den einkommensstärksten Einkommen liegt bei etwa 3 %. Je geringer das Haushaltseinkommen ist, desto höher ist der Anteil der Ausgaben für Grundbedürfnisse wie Heizung und Strom. Ein starker Anstieg der Öl- und Gaspreise sowie der Strompreise trifft einkommensschwächere Haushalte daher deutlich stärker als den statistischen Durchschnittshaushalt.
Zu diesem Ergebnis kam die Enquetekommission „Auswirkungen längerfristig stark steigender Preise von Öl- und Gasimporten auf die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW“ in ihrem Bericht, der der Landtagspräsidentin am 22. April übergeben wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in der Bundesrepublik mit großem Erfolg für das Ordnungsmodell der sozialen Marktwirtschaft entschieden. Danach überlassen wir die Preisbildung dem Markt als Institution. Der Markt koordiniert ständig die millionenfachen Entscheidungen der Teilnehmer am Wirtschaftskreislauf. Der Markt macht die Kosten der Güter im Preis geltend. Er überlässt den Konsumenten die Entscheidung über die Verwendung der knappen Mittel und erlegt ihnen gleichzeitig die Kosten ihrer Beschaffung auf.
Der Markt bringt über den Preis die jeweilige Knappheit der Güter zur Geltung. So bewegt er Produzenten und Konsumenten zum haushälterischen Umgang mit den Gütern und sorgt für deren größtmögliche ökonomische Nutzung. Der Markt regt als Ort des Wettbewerbs die Produktion der nachgefragten Güter an, weil er die ökonomisch günstigere Lösung und die Suche nach neuen, besseren Lösungen belohnt.
Er löst das Problem der Koordination, also der Produktionsplanung, und der Knappheit der Mittel sehr viel besser, als das jeder Politiker oder Funktionär könnte.
Die Gewährleistung der sozialen Absicherung von Bedürftigen ist keine Aufgabe der Institution Markt. Sie ist aber natürlich zentraler Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Mit den Steuern aus der im Marktprozess erzielten Wertschöpfung sorgt die Solidargemeinschaft dafür, dass niemand durch den Rost fällt.
Deshalb ist die Einführung sozial verträglicher Strom- und Gastarife auf Unternehmensebene ordnungspolitisch Unsinn. Wer will, dass Leistung sich lohnt, muss Sozialtarife ablehnen. Es gibt keinen Rabatt, der vorher nicht einkalkuliert war. Sozialtarife würden wieder nur die ohnehin gebeutelte Mittelschicht zusätzlich belasten.
Der einzig saubere Weg zu sozialer Absicherung geht über die Verwendung von Steuereinnahmen und damit über die sachgerechte Anpassung beispielsweise von Wohngeld und Regelleistungen
Ministerpräsident Rüttgers hat das mit Blick nach Berlin und auf das Wohngeld bereits im Frühjahr getan. Die ersten Erfolge sind auch schon zu verzeichnen.
Ebenfalls im März 2008 hat sich Wirtschaftsministerin Thoben mit dem Thema „Erschwerung von Stromsperren gegen säumige Kunden“ befasst. Das entsprechende Instrument ist ein durchaus zweischneidiges Schwert, weil Energieabnehmer auch nicht in die Verschuldung getrieben werden dürfen. Ich könnte mir vorstellen, dass in kritischen Fällen die Installation von Vorkassezählern eine durchaus pfiffige Lösung ist. Das heißt: angemessene Ausstattung aus Steuermitteln, aber gegenüber den Unternehmen Vorkassezähler.
Jetzt bleibt noch ein Antragspunkt: die Festlegung verbindlicher Einsparziele für Energieversorger. Kollege Priggen, dazu kann ich nur Folgendes sagen: Die Versorger sind durch das Auflagenbündel der Netzentgeltverordnung bereits genug reguliert. Sie brauchen wirklich keine zusätzlichen Kalkulationsvorschriften.
Etwas ganz anderes ist es, wenn die Versorger freiwillig aufsuchende Energieberatung anbieten. Das hilft den Kunden und schützt die Unternehmen vor Zahlungsausfällen. Ich würde den Unternehmen durchaus raten, auf freiwilliger Basis solche Angebote zu machen. Wir brauchen aber nicht noch eine staatliche Vorschrift, nicht noch mehr Gängelei.
Mein Fazit lautet: richtige Fragestellungen, falsche Antworten. Die Anregung, eine große Anhörung durchzuführen, finde ich gut. Das sollten wir tun. Vielleicht bekommen wir dann ja bessere Antworten, als Sie sie in Ihrem Antrag gegeben haben. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stark steigende Energiepreise belasten alle Bevölkerungsschichten, insbesondere aber Familien und Haushalte mit geringem Einkommen. Zunehmend werden die teilweise ungerechtfertigten Preissteigerungen aber auch zu einer starken Belastung für die sogenannten Normalverdiener.
Bereits in der Enquetekommission „Auswirkungen längerfristig stark steigender Preise von Öl- und Gasimporten auf die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW“ haben wir uns mit den hier drohenden sozialen Verwerfungen beschäftigt.