(Minister Andreas Krautscheid: Das mag sein! Ich kenne das Ergebnis der Ausschrei- bung genauso wenig wie Sie!)
Das Ergebnis dieser konkreten Ausschreibung können wir noch nicht kennen. Sie läuft ja noch. Das ist völlig klar. Nur ist es bisher immer so gewesen.
Sagen Sie mir doch einmal, was eigentlich Ihr Ziel ist, wenn Sie damit kein Geld einsparen wollen. Denn wenn es um die gleichen Löhne und Kosten geht, ist das ganze Manöver doch unsinnig. Dann könnten Sie die Leute auch dort belassen, wo sie sind. Irgendein Ziel müssen Sie doch verfolgen.
Zum dritten Mal: Das Ziel ist nicht die Realisierung geringerer Kosten, sondern der Abbau von kw-Stellen.
Herr Minister Krautscheid, darf ich Sie vor dem Hintergrund der Antwort, die Sie gerade dem Kollegen Priggen gegeben haben, dahin gehend interpretieren, dass es nicht darum geht, durch die Realisierung von kwStellen Geld einzusparen, sondern darum, auf dem Papier kw-Stellen tatsächlich abgebaut zu haben? Ist das das alleinige Ziel der Maßnahme? Oder gibt es andere Ziele?
Wenn ich den Auftrag dieses Hauses und damit des Haushaltsgesetzgebers richtig verstehe, ist der Abbau von kw-Stellen nichts, was bloß auf dem Papier vorgenommen wird. Es ist ein direkter Auftrag an die Landesregierung, solche Stellen abzubauen. Ich würde mich nie erdreisten, den Willen des Haushaltsgesetzgebers so niedrig einzuschätzen, wie Sie ihn gerade beschrieben haben.
Diese Frage von einem Profi überrascht mich. Aber wenn Sie denn beantwortet werden soll – gerne. Personalabbau in einer Landesregierung, die diese Größe hat, auf die sie in den letzten Jahren insbesondere von Ihnen gebracht worden ist, ist in jedem Fall ein sinnvoller und richtiger Zweck und folgt dem Willen des Gesetzgebers in diesem Hause.
Herr Minister, danke schön für Ihre Antwort. Ich will dem gerne immer nachgehen, wenn sich der Herr Ministerpräsident mit Herrn Rau vergleicht. Das wird eine interessante Verfolgung Ihres Ansatzes sein, über das Thema „Geschmacklosigkeit“ ganz neu zu diskutieren.
Zu meiner Frage. Sie haben eben von den tariflichen Bedingungen gesprochen. Welche Tarife setzen Sie in der Ausschreibung denn an, welche erwarten Sie?
Der konkrete Ausschreibungstext liegt mir nicht vor. Ich kann Ihnen den aber gerne zur Verfügung stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Nachfragen zur Mündlichen Anfrage 223 liegen mir nicht vor. Ich danke Herrn Minister Krautscheid für die Beantwortung.
Im April 2007 wurde Frau Prof. Dr. Höhler in den Hochschulrat der Universität Paderborn gewählt und gehört seitdem diesem Gremium an. Kurz darauf geriet sie in die öffentlicher Kritik, nachdem bekannt wurde, dass sie zwei Büroräume in einem ihr gehörenden Haus in Zwickau an den sächsischen NPDLandtagsabgeordneten Peter Klose vermietet hat, der die Räumlichkeiten als Bürgerbüro
nutzt. Höhler bestritt jedoch, vom NPDHintergrund ihres Mieters gewusst zu haben, obschon sie laut Klose den Mietvertrag unterschrieben hatte.
Wissenschaftsminister Pinkwart forderte daraufhin Höhler am 22. Juni 2007 dazu auf, von ihrem neuen Amt als Mitglied des Hochschulrats der Universität Paderborn zurückzutreten. Höhler lehnte einen Rücktritt jedoch ab. Sie könne keinen Fehler ihrerseits erkennen, denn die NPD sei eine zugelassene Partei, die dem sächsischen Landtag angehöre. Am 2. Juli 2007 entzog der Hochschulrat der Universität Paderborn Frau Höhler das Mandat in der Findungskommission zur Vorbereitung der Wahl der künftigen Hochschulleitung. Zu einem Rücktritt kam es nicht.
Nach Antwort des Ministeriums auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 14/7224) vom 28. Juni 2008 wäre es dem Minister aber durchaus möglich gewesen, ein Mitglied eines Hochschulrates abzuberufen. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses vom 14. August konnte er diesen Widerspruch jedoch nicht auflösen.
Warum hat Minister Pinkwart Frau Höhler trotz der ihm gegebenen rechtlichen Möglichkeiten nicht abberufen, obwohl er öffentlich ihren Rücktritt forderte?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Gebhard, in dieser Sache gibt es nichts, was ich nicht schon mehrfach im Plenum und im Ausschuss vorgetragen hätte. Neu ist lediglich Ihre Mündliche Anfrage, die den Eindruck zu erwecken versucht – ich hatte Ihnen das jüngst im Ausschuss schon einmal darlegen können –, ich hätte im genannten Fall darauf verzichtet, gegen das inakzeptable Verhalten eines Hochschulratsmitgliedes vorzugehen, obwohl dazu juristisch die Möglichkeit bestanden hätte. Das ist eindeutig falsch. Dagegen verwahre ich mich auch.
Richtig ist – das erläutere ich gerne noch einmal –, dass ich schon im Sommer des vergangenen Jahres sehr klar gesagt habe, dass ich das Verhalten von Frau Höhler für inakzeptabel halte. Daran hat sich nichts geändert. Das Amt eines Hochschulratsmitglieds ist eine höchst verantwortungsvolle Tätigkeit, die hohe Anforderungen an die persönli
chen Fähigkeiten und die Reputation der Persönlichkeit stellt. Ich habe Frau Höhler damals persönlich und auch öffentlich aufgefordert, ihr Amt im Hochschulrat der Universität Paderborn niederzulegen. Daran, wie ich diesen Einzelfall persönlich und politisch bewerte, kann es insofern keinen Zweifel geben.
Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob das Verhalten von Frau Höhler justiziabel ist. Das ist nicht der Fall. Einschlägig ist hier § 86 Verwaltungsverfahrensgesetz, der sehr spezielle und sehr hohe Hürden für eine Abberufung errichtet. Er lautet – ich zitiere –:
Personen, die zu ehrenamtlicher Tätigkeit herangezogen worden sind, können von der Stelle, die sie berufen hat, abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der ehrenamtlich Tätige 1. seine Pflicht gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat, 2. seine Tätigkeiten nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann.
Wie diese Kriterien juristisch zu interpretieren sind – denn hier zählt eben nicht die persönliche oder die politische Auslegung –, dazu liegen zahlreiche Gerichtsurteile vor. Danach rechtfertigt zum Beispiel noch nicht einmal jede Straftat eine Abberufung wegen Unwürdigkeit. Unter dem Strich ergibt sich damit eindeutig, dass ein Fall wie der hier diskutierte nicht justiziabel ist.
Soweit ich weiß, ermittelt auch die Staatsanwaltschaft nicht. Das mag man bedauern, dabei sollte man aber nicht vergessen, dass hohe Hürden für den Eingriff des Staates in die verselbstständigten Hochschulen einen guten Grund haben. Andernfalls würden die verselbstständigten Hochschulen nämlich sehr leicht wieder in genau die politischen Kämpfe hineingezogen, aus denen sie durch das neue Hochschulrecht gerade entlassen werden sollten. Es wäre geradezu absurd, wenn sich ausgerechnet dort, wo die wichtigen Entscheidungen für die Entwicklung einer Universität getroffen werden, der Minister oder die Ministerin das letzte Wort gesichert hätte. Ein Durchgriffsrecht des Staates konterkariert die Autonomie der Hochschulen.
Im Übrigen hat gerade der Hochschulrat in Paderborn bewiesen, dass er aus Autonomie heraus handlungsfähig ist. Er hat Frau Höhler nahegelegt, ihr Amt niederzulegen, und er hat sie aus der Findungskommission abgezogen, die zur Vorbereitung der Wahl der neuen Präsidiumsmitglieder eingerichtet worden ist. Der Hochschulrat in Paderborn lässt auch ansonsten keinen Zweifel dar
Mein letzter Punkt. Zu einer fairen Gesamteinschätzung würde es gehören, zur Kenntnis zu nehmen, dass mittlerweile alle 26 öffentlichrechtlichen Universitäten und Fachhochschulen die Zusammensetzung der neuen Hochschulräte beschlossen haben. Das Ergebnis ist eine beeindruckende Anzahl von Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen.
Insgesamt sind 216 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Gesellschaftsbereichen in den neuen Hochschulgremien tätig. 146 kommen von außerhalb der Hochschulen. Mit 67 Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sind die Vertreter dieses Bereichs im Übrigen – anders, als immer wieder gerne behauptet – nicht dominant in den Hochschulräten vertreten. Vielmehr ist ihr Anteil ungefähr genauso stark wie der der 64 dort vertretenen Frauen und liegt bei rund 30 %. Was die Frauen betrifft – da würden Sie mir sicher zustimmen –, hatte ich das als ausbaufähig eingeschätzt. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Seidl. Bitte schön, Frau Seidl.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass die Position der Hochschulräte in NordrheinWestfalen ziemlich einzigartig ist: dass sie weder irgendjemandem rechenschaftspflichtig sind noch abberufen werden können? Ich glaube, Juristen nennen so etwas eine unverantwortete Herrschaft.
Wenn Sie juristisch nichts unternehmen können, warum ist dann keine Abberufungsklausel in Ihrem Gesetz vorgesehen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Seidl, das habe ich Ihnen schon im vergangen Jahr in Fragestunden wie in der Beratung von Plenaranträgen dargelegt. Ich habe das sehr ausführlich auch
eben in der Beantwortung der Anfrage von Frau Gebhard sowohl im speziellen Fall wie auch in der allgemeinen Begründung zum Ausdruck gebracht. Ich bin gerne bereit, das noch einmal vorzutragen. Ich denke aber, ich habe das in so deutlicher Klarheit und so umfassend dargestellt, dass das nicht noch einmal erforderlich ist.
Herr Minister Pinkwart, das Verhalten von Frau Höhler ist in der Tat als unwürdig zu bezeichnen, nicht nur der Vorgang an sich, sondern auch das Verhalten gegenüber der Hochschule, die Auseinandersetzung und die mangelnde Transparenz. Sie haben sich nach meiner Einschätzung als Minister erst relativ spät dazu durchgerungen, sie zum Rücktritt aufzufordern.
Ich frage Sie aber, ob Sie vor der Anhörung, auf die sich die Kollegin Gebhard bezieht, jemals die Prüfung nach Verwaltungsverfahrensgesetz vorgenommen haben, ob Ihnen eine Abberufung von Frau Höhler möglich ist.