Protokoll der Sitzung vom 28.08.2008

Beipackzettel zu Ihrem Sparkassengesetz zusammengefasst. Ich halte die Zusammenfassung noch einmal hoch.

(Der Abgeordnete zeigt einen Zettel.)

Vor Risiken und Nebenwirkungen dieses Sparkassengesetzes wird gewarnt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD)

Jetzt kommt die erste Frage, Herr Dr. Linssen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass eigentlich niemand Trägerkapital will. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das freiwillig ist. Nehmen wir einmal den Fall an, eine Sparkasse weist Trägerkapital aus und die private Bankenvereinigung stellt die Frage, welche Konsequenzen die europäische Gerichtsbarkeit aus dieser Tatsache zu ziehen gedenkt. Können Sie uns sagen, welche Folgen dies haben wir, Herr Dr. Linssen?

(Christian Weisbrich [CDU]: Gar keine!)

Gar keine? Wunderbar. Ich bin einmal gespannt.

Ihre Gutgläubigkeit und Harmlosigkeit in allen Ehren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Das gilt auch für die Frage der Gemeinnützigkeit und Gemeinwohlorientierung. Herr Dr. Wolf hat sich an der Debatte vorsichtshalber noch nicht beteiligt.

(Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)

Für jemanden, der in der kommunalen Familie fest verankert ist, stellt sich ganz deutlich eine Frage. Wenn es tatsächlich zu allgemeinen Zwecken herangezogen werden kann, die irgendwie am Gemeinwohl orientiert sind, stellt sich die Frage, wie es mit den Leistungen für Kultur, Sport und Soziales zum Beispiel in Nothaushaltskommunen aussieht. Können Sie uns sagen, dass dies nach wie vor gewährleistet ist?

Wie kommen Leute wie die beiden Präsidenten der Sparkassenverbände dazu, Sie darum zu bitten, von weiteren Beratungen abzusehen und zu sagen, Sie gefährden den Prozess der Konsolidierung der WestLB? Das haben wir doch nicht alles erfunden. Das wir Ihnen von Ihren eigenen Leuten gesagt, Herr Dr. Linssen. Als einzige Reaktion darauf sagen Sie, das ist eigentlich kein großer Vorgang, wir passen es nur an das Europarecht an.

Meine Damen und Herren, das glatte Gegenteil ist der Fall. Wir werden in ein Fahrwasser gezogen – deswegen passt es ganz gut, was Herr Weisbrich

gesagt hat –, hinter dem ein großes Motto steht: „Privat vor Staat“. Wir wollen unsere Sparkassen davor beschützen, dass Sie Ihren Privatisierungswahn an der Stelle ausleben.

(Beifall von der SPD)

Ich kann Sie nur um eines bitten: Folgen Sie nicht nur uns, folgen Sie den zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der CDU, folgen Sie den Sparkassenvorständen, folgen Sie den Verwaltungsräten und den Präsidenten der Sparkassenverbände. Nehmen Sie dieses Sparkassengesetz zurück. Alles andere schadet unserem Land und ihren Kommunen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Klein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen planmäßig, beginnend mit der Anhörung am 11. September 2008, das neue Sparkassengesetz in Nordrhein-Westfalen beraten – und eben nicht ein WestLB-Gesetz, zu dem man ja vielleicht berechtigterweise sagen könnte, dass man es gegebenenfalls zurückstellen müsste. Wir reden aber über das Sparkassengesetz.

Ich glaube, Sie unterliegen an dieser Stelle dem ganz gewaltigen Trugschluss, den Sie natürlich schon die ganze Zeit inszeniert haben, dass es angeblich viel mehr Verbindungen zwischen Sparkassengesetz und WestLB gibt, als es tatsächlich in diesem Gesetzentwurf steht. Sie sehen die Verknüpfung zwischen den Sparkassen auf der einen Seite und der WestLB auf der anderen Seite in einer Art und Weise, wie sie nur mit Mühe in diesen Gesetzentwurf hineininterpretiert werden kann, und zwar nur dann, wenn man ihn entweder nicht vernünftig gelesen hat oder ihn böswillig liest.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Kollege Klein, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Remmel?

Ich kann dem Kollegen Remmel jetzt gerade erklären, wie ich das meine. Dann kann er gut zuhören.

Sie wollen jetzt also keine Zwischenfrage zulassen? Dann fahren Sie bitte fort.

§ 37 enthält nämlich schon den Automatismus, dass die Sparkassenzentralbank-Beleihung endet, wenn es bei der WestLB keine öffentlich-rechtliche Mehrheit mehr gibt.

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

Dann gibt es nicht nur die Möglichkeit, auszusteigen, sondern dann ist ein Ende der Beleihung vorgesehen. Nehmen Sie das doch bitte einmal zur Kenntnis.

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

Der zweite Punkt ist der S-Finanzverbund. Wenn Sie den Text einmal lesen würden, dann würden Sie nicht nur nicht so einen Unsinn wie gerade dazwischenrufen, was fast schon unparlamentarisch war, sondern dann würden Sie auch feststellen, dass es eben nicht einen gesetzlich angeordneten Verbundinhalt gibt, sondern dass im Gesetz ausschließlich steht: Liebe Verbundpartner, ihr müsste eure Zusammenarbeit über eine gemeinsame Satzung regeln. – Das beschreibt das, was heute sowieso schon da ist. Nehmen Sie das doch bitte einmal zur Kenntnis.

Ich höre bei der einen oder anderen Sparkasse, demnächst werde in Nordrhein-Westfalen ein finanzministergeführter Finanzkonzern aktiv. Das ist doch barer Unsinn. In § 39 des Gesetzentwurfs steht nur, dass sich die Partner auf eine Satzung einigen. Der einzige Punkt, an dem der Finanzminister in diesem Paragrafen vorkommt, ist die Bestimmung, dass diese Satzung von der Rechtsaufsicht genehmigt werden muss. Meine Damen und Herren, auch wenn dieser Satz nicht darin stehen würde, müssten Satzungen öffentlich-rechtlicher Institutionen trotzdem von der Rechtsaufsicht genehmigt werden.

Weil dies eine Schwierigkeit zu sein scheint, will ich noch einmal das untermauern, was Herr Kollege Weisbrich eben gesagt hat. Selbstverständlich sind wir offen, noch andere Formulierungen für diese Paragrafen zu finden. Wenn es denn gelingt, noch bessere Formulierungen zu finden, die das gerade Gesagte und das von allen WestLBEigentümern Gewollte noch besser in Worte fassen, ist das völlig in Ordnung. Wir eröffnen gerne den Wettbewerb, noch bessere Formulierungen zu suchen. Die Anhörung am 11. September dieses Jahres muss der Startschuss dafür sein.

Es wäre aber völliger Unfug, deswegen jetzt ein Gesetz zu stoppen, das im Interesse der Sparkassen wirklich notwendig ist. Wir brauchen dieses Gesetz; denn ich will nicht, dass dann, wenn irgendwo Sparkassen in Schieflage geraten, dort künftig ein weißer Fleck in der Sparkassenland

schaft ist. Wir brauchen dieses Institut der Verbandssparkasse und der Notfallkaskade, damit es keine weißen Flecken in der Sparkassenlandschaft gibt. Wenn wir kein entsprechendes Gesetz schaffen, wird es irgendwann einmal dazu kommen – das ist dann nur eine Frage des Gemeindehaushaltsrechts –, dass eine Sparkasse in den Bilanzen der Kommunen auftauchen muss. Das wollen wir nicht. Das würden wir für falsch halten.

Daher brauchen wir dieses Gesetz, das im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Charakter der Sparkassen nicht nur beibehält, sondern sogar noch einmal viel klarer unterstreicht. Bisher steht zum Beispiel der Kontrahierungszwang nicht im Gesetz. Das ist doch das, was eine öffentliche Bank auch ausmacht: die Verpflichtung der Sparkasse, für jeden ein Girokonto zu führen. Das ist wichtig, und das müssen wir gesetzlich verankern.

Wenn ich dann auch noch von den ganzen Gefährdungen höre, die angeblich vom Trägerkapital ausgehen, kann ich nur Folgendes sagen: Meine Damen und Herren von der Opposition, lesen Sie sich doch einmal das durch, was der rheinlandpfälzische Ministerpräsident Kurt Beck 1999 – das ist schon viele Jahre her –

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wenn Sie Herrn Beck zitieren, muss es Ihnen aber schlecht gehen!)

im Rahmen der Einführung des Sparkassengesetzes von Rheinland-Pfalz geschrieben hat.

(Horst Becker [GRÜNE]: Warum in die Ferne schweifen, wenn der Breuer liegt so nah?)

Lieber Kollege, Schreien hilft Ihnen überhaupt nichts. – Wenn Sie das einmal genau durchlesen, dann stellen Sie nicht nur fest, dass RheinlandPfalz ein sehr ähnliches Gesetz schon seit acht Jahren in Betrieb hat, ohne dass es Probleme gibt. Ein Drittel der Sparkassen nutzt dieses Institut, das dort Stammkapital heißt. Es ist nicht nur bestehendes Gesetz, das schon seit acht Jahren funktioniert und von einem Drittel auch genutzt wird; es ist auch kein europäisches Problem, wie hier immer wieder gesagt wird. Lesen Sie sich bitte einmal durch, mit welch glühenden Farben und freundlichen Worten der Ministerpräsident und bis heute auch noch SPD-Vorsitzende Kurt Beck dieses Instrument beschrieben hat.

(Beifall von Christian Weisbrich [CDU])

Wenn Sie hier das Gleiche als Privatisierungswahn bezeichnen, machen Sie sich doch selber lächerlich. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Becker das Wort.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Der Minister traut sich nicht, vor den Abgeordneten zu sprechen!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat muss man in den Gesetzentwurf und in die Stellungnahmen gucken, um einen Eindruck von dem zu bekommen, was wirklich ist.

Lassen Sie mich aber Folgendes vorwegschicken: Den Kollegen Beck aus Rheinland-Pfalz zu zitieren, führt nicht weiter. Sie sollten in die Nähe schauen, und zwar nach Pulheim. Sie sollten zu Herrn Breuer, dem Vorsitzenden des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, schauen. Ich glaube, er ist Ihnen noch wohlbekannt. Wenn Sie sich jetzt von ihm distanzieren wollen, dann tun Sie es bitte. Ich halte ihn allerdings für bedeutend kompetenter als manche von Ihnen, die hier zu diesem Thema reden.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Lassen Sie mich einen weiteren Punkt vorwegschicken. Beim Blick in den Gesetzentwurf liest man in § 39:

Die Sparkassen, die Sparkassen- und Giroverbände und die Sparkassenzentralbank bilden den S-Finanzverbund Nordrhein-Westfalen (Verbund).

Von Freiwilligkeit keine Rede! Meine Damen und Herren, deswegen kritisieren die Sparkassen, die kommunalen Träger und die kommunalen Spitzenverbände auch das, was Sie tun, mit folgenden Worten:

WestLB AG = Sparkassenzentralbank? Laut Satzung der WestLB AG ist sie schon heute die Zentralbank der nordrhein-westfälischen Sparkassen. Das neue Sparkassengesetz NRW will nun per Gesetz festlegen, dass der WestLB AG die Aufgaben der Sparkassenzentralbank übertragen werden. Aber: Es ist unklar, ob diese Übertragung im Falle eines Verkaufs der WestLB AG an einen privaten Investor rückgängig gemacht werden würde. Für die Sparkassen und ihre kommunalen Träger ist dies nicht akzeptabel.