Volkmar Klein

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beitrag des Kollegen Jäger gerade hat noch einmal deutlich gemacht, dass es der Opposition offenbar überhaupt nicht um die Sache geht, sondern darum, bei den zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden beginnenden Gesprächen Begleitmusik zu machen und ganz billig einfach nur Beifall zu erheischen.
Lasst uns doch noch einmal überhaupt rekapitulieren, um was es geht: Dass wir die deutsche Einheit, über die wir nach wie vor noch einmal Freude dokumentieren dürfen, mit allen staatlichen Ebenen gemeinsam finanzieren sollen, ist in Deutschland eigentlich Konsens. Deswegen gibt es das Gemeindefinanzreformgesetz, ein Bundesgesetz, in dessen § 6 steht, dass die Kommunen ihren Beitrag über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage zu erbringen haben. Durchschnittlich sollen die Kommunen in Deutschland 40 % dessen, was ihre Länder zu bezahlen haben, übernehmen.
In Nordrhein-Westfalen waren in früherer Zeit – also nicht unter der jetzigen Regierung – 42,6 % der Maßstab, den die Kommunen erbringen sollten. Bis zum Jahre 2005 ist im Rahmen eines Solidarbeitragsausgleichsgesetzes jedes Jahr ermittelt worden, wie hoch die Gesamtkosten sind, die das Land Nordrhein-Westfalen zu tragen hat und wie viel davon 42,6 % ausmachen, die auf die Kommunen übertragen und von diesen getragen werden müssen. Dann wurde festgestellt, wie viel die Kommu
nen bereits über die Gewerbesteuerumlage bezahlt haben. Dieser Betrag wurde dann ausgeglichen.
Nach vielen Jahren deutscher Einheit stellt sich die Frage: Können wir überhaupt noch verlässlich berechnen, wie teuer die deutsche Einheit jedes Jahr ist? Der Betrag ist ja nicht ablesbar, sondern steckt zum allergrößten Teil im Länderfinanzausgleich. Dieser Länderfinanzausgleich hat aber hundert verschiedene Parameter, die darauf einwirken. Wir müssen jeweils rückwirkend ausrechnen: Was wäre denn, wenn es keine deutsche Einheit gegeben hätte? – Diesen Betrag müssen wir zum Vergleich ansetzen, um überhaupt feststellen zu können, wie teuer die deutsche Einheit ist. Das geht nach vielen Jahren eben nicht mehr.
Deswegen war es eine sicherlich zunächst einmal sinnvolle Überlegung, dem Weg aller anderen Bundesländer zu folgen und den § 6 Gemeindefinanzreformgesetz, also die erhöhte Gewerbesteuerumlage, sozusagen abschließend zu behandeln und den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 eine entsprechende Kompensation zu zahlen, die – jetzt wird es kompliziert, für die Kommunen vielleicht aber auch gefährlich für die Zukunft – den Betrag ausgeglichen hat, den die Kommunen wegen einer Überzahlung 2005 im Jahre 2005 zurückbekommen haben.
In der Zwischenzeit sagen die Kommunen aber zu Recht: Die Gewerbesteuer ist stark gestiegen. Deswegen haben wir mehr Geld als Gewerbesteuerumlage gezahlt. Eventuell ist es dadurch zu einer Überzahlung gekommen.
Das ist etwas, was das Gericht am 11.12.2007 im Übrigen ohne belastbare Quantifizierung festgestellt hat. Landesregierung und Koalition haben darauf umgehend reagiert und den Kommunen 650 Millionen € überwiesen.
Der Beifall, den der Kollege Weisbrich gerade gespendet hat, müsste eigentlich tosend sein,
weil das korrekterweise nämlich ein Ausweis des schnellen Handelns, ein Beweis für die Kommunalfreundlichkeit dieser Koalition ist.
Ich habe gerade gesagt, dass das für die Zukunft auch eine erhebliche Gefahr bedeuten könne. Denn im Moment verzeichnen wir einen drastischen Einbruch der Gewerbesteuern. Damit wird auch ein drastischer Einbruch der erhöhten Gewerbesteuerumlage verzeichnet.
Wenn es also noch einmal den Versuch einer Spitzabrechnung geben sollte – deswegen sollten
sich Land und kommunale Spitzenverbände meiner Meinung nach auf ein sinnvolles Konstrukt ohne eine solche Spitzabrechnung einigen –, dann müssten die Kommunen aufgrund der zusammenbrechenden Gewerbesteuereinnahmen und der zusammenbrechenden Gewebesteuerumlage am Ende noch nachzahlen, weil sie über die erhöhte Gewerbesteuerumlage am Ende zu wenig bezahlt haben. Das müssten Sie bei der Gelegenheit auch bedenken.
Ja, das ist einfach eine Rechenoperation. – Ich glaube, dass die Gespräche zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden das alles im Portfolio haben und diese Probleme regeln müssen.
Wir alle erinnern uns noch an andere Ärgernisse, die mit dem Wegfall des Solidarbeitragsausgleichsgesetzes verbunden waren. In der Vergangenheit haben die Kommunen nämlich proportional zu ihrer Finanzkraft zu den Kosten der deutschen Einheit beigetragen. Ohne Solidarbeitragsausgleichsgesetz müssen die Kommunen aber nur proportional zu ihrer Gewerbesteuerkraft zahlen. Das war doch im Jahre 2006 ein Ärgernis, mit dem wir uns rumschlagen mussten. Das alles wird in den Gesprächen eine Rolle spielen.
Ich gehe davon aus, dass sich diese Gespräche nicht von dem durchsichtigen Getöse, das Sie hier veranstalten, beeinflussen lassen. Sie haben offensichtlich nicht die Kraft, sich mit der Sache auseinanderzusetzen.
Wir haben diese Kraft, und deswegen wird es auch zu einer vernünftigen und ausgleichenden Lösung zwischen Kommunen und Land kommen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass sich der Kollege Körfges deswegen so empört, weil er zu Recht gemerkt hat, dass die Opposition das Thema einfach nur verschlafen hat.
Wenn mit diesem Antrag auf eine Gemeinsamkeit hingearbeitet worden sein sollte, dann stellt man ihn doch nicht zu einer direkten Abstimmung. Das macht man nicht. Sie haben es aber getan.
Das ist der Beweis dafür, dass es Ihnen nur um die Empörung und den Skandal geht und überhaupt nicht um die Sache.
Ich will noch hinzufügen – Stichwort: verschlafen –: Sie sprechen hier von einem so wichtigen Thema für die Sozialdemokraten. Das wissen Sie aber doch erst, seitdem es der Ministerpräsident selbst zum Thema gemacht hat. Als über die Sache gere
det wurde, haben Sie kein Sterbenswort dazu gesagt, weder als im März 2008 der Risikoschirm für die WestLB aufgespannt wurde – Fehlanzeige zu dieser Thematik seitens der Sozialdemokraten – noch als wir im Juni die Garantiezusage im Rahmen des Nachtragshaushalts abgeben mussten.
Jetzt kommen Sie nach Kassenschluss mit solch einem Antrag. Das ist unglaubwürdig, und deshalb lehnen wir ihn ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe ja Verständnis dafür, dass – wie es eben deutlich geworden ist – die Kollegen Jäger, Körfges und Becker ein richtiges Unwohlsein ausstrahlen.
Denn Sie müssen ja das Konjunkturpaket
des Landes Nordrhein-Westfalen loben. Man will ja nicht gegen die Kommunen sein und muss deshalb positive Worte finden.
Ansonsten wird sehr intensiv versucht, alle möglichen kleinen Haare in der Suppe doch zu finden,
denn jenseits dieses erzwungenermaßen zu erbringenden Lobes will man auch noch Opposition sein.
Ich verstehe, dass Sie sich unwohl fühlen. Aber wir sollten den Blick auf das große Ganze nicht verlieren. Ich finde, wir müssen bei all den Bauchschmerzen, die wir sicherlich alle haben, bei den gesamten Entscheidungen, die im Bund und in den Ländern getroffen worden sind, die Zielrichtung und auch den bisher eingetretenen Erfolg sehen.
Das Gesamtpaket, das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, die sektorspezifische Maßnahmen wie energetische Sanierungsprojekte oder die Abwrackprämie, aber auch die Konjunkturprogramme
und die Kurzarbeitsverlängerung – alles ist in der Summe inzwischen erkennbar ein Stück auch zu einem messbaren Erfolg geworden. Lesen Sie sich doch einmal den monatlichen ZEW-Erwartungsindex durch!
Da ist nämlich im Juni nachzulesen, dass zum achten Mal in Folge dieser ZEW-Erwartungsindex gestiegen ist. Prof. Franz vom ZEW – er kommentiert diesen Index – sagt:
Die Einschätzungen der Experten deuten darauf hin, dass die Abwärtsdynamik in diesen Wochen zum Stillstand kommt, und sie sehen Erholungstendenzen zum Ende des Jahres.
Er fügt aber auch hinzu – ich zitiere noch einmal –:
Dieser vorsichtige Optimismus sollte nicht durch übermäßig pessimistische Mutmaßungen bereits im Keim erstickt werden, …
Meine Damen und Herren, das sollten wir gemeinsam beherzigen; denn das hat mit Schönfärberei nichts zu tun. Ganz im Gegenteil! Wir haben noch
richtig große bevorstehende Probleme, aber wir sollten nicht die Chancen, da herauszukommen, und diesen vorsichtigen Optimismus durch übermäßig pessimistische Mutmaßungen im Keim ersticken.
Herr Landsberg vom Städte- und Gemeindebund hat gerade auch das Konjunkturprogramm der Kommunen prognostiziert und gesagt: Ich glaube, dass das Programm funktioniert.
2,38 Millionen € für die Kommunen, also 84 % des dem Lande zur Verfügung stehenden Geldes, werden weitergegeben. Verglichen damit ist es schon ein bisschen kleines Karo, wenn der Kollege Becker jetzt an allen möglichen Stellen aufsummiert, wo denn Kommunen auch Konsolidierungsbeiträge geleistet haben. Selbstverständlich ist das der Fall, weil zu Recht in den letzten Jahren für alle staatlichen Ebenen die Konsolidierung im Mittelpunkt gestanden hat. Dass deswegen auch auf kommunaler Ebene manch ein wünschenswertes Projekt erst einmal hinter den Horizont gerückt war, ist auch richtig. Umso wichtiger ist es jetzt, dass mit diesem Konjunkturprogramm und mit dieser kommunalfreundlichen Weitergabe des Geldes NordrheinWestfalen eben nicht nur konjunkturell, sondern auch strukturell Maßstäbe setzt.
Es hätte ja auch anders sein können. Es gibt auch ausreichend viel Infrastruktur des Landes: von Straßen über Universitäten usw. Man hätte auch argumentieren können: Dort muss ein größerer Teil des Geldes investiert werden, anstatt es an die Kommunen weiterzugeben. Das wäre möglich gewesen. Aber wir haben uns darauf verständigt, dass es dieser bundesweit beispielhaft hohe Satz von 84 % sein soll, der an die Kommunen weitergegeben wird. Das ist sehr gut.
Ich freue mich, dass Sie, wenn auch ein bisschen widerwillig, zumindest dieses Detail hier gelobt haben. Dieses Ihrerseits vorsichtig vorgetragene Lob, meine Damen und Herren, ist berechtigt. Die Landesregierung hat hier hervorragende Arbeit geleistet wie an anderen Stellen auch. Dafür können wir gemeinsam dankbar sein. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige der bisher gehörten Beiträge – das gilt gerade für den des Kollegen Hilser – sind irgendwie von einer eklatanten Geschichtslosigkeit geprägt.
Es wird so getan, als gäbe es eine halbe Revolution. Dabei wissen Sie doch ganz genau, dass der entscheidende Schritt, der jetzt nur noch ein kleines bisschen komplettiert wird, viele, viele Jahre alt ist. Zum 1. Januar des Jahres 1992 haben die damaligen Verantwortlichen das Wfa-Vermögen als Sonderücklage in die WestLB eingebracht, um damit voll haftend die Eigenkapitalbasis zu stärken. Das heißt: Heute bereits haftet das komplette WfaVermögen in der Bank, damals in der WestLB, heute in der NRW.BANK.
Wenn es denn ein Problem war, dann ist es damals ein Problem gewesen. Sie haben zwar damals eine strikte Funktionstrennung zwischen der späteren WestLB – vorher Girozentrale – als international tätiger Geschäftsbank und dem Förderinstitut Wfa beschlossen. Das war zumindest noch ganz sinnvoll, hat aber die Haftung und die Durchgriffsregelungen nicht tangiert.
Das heißt: Bereits in all den Jahren seit 1992 haftet das gesamte Wfa-Vermögen für die Geschäfte der WestLB.
Lieber Kollege Becker, deshalb ist es eigentlich politischer Vandalismus, so über die NRW.BANK zu reden, wie Sie das eben getan haben. Denn heute ist die NRW.BANK eine anständig geführte Förderbank, die an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten orientiert ist. Sie ist eben nicht die WestLB früherer Zeiten mit all ihren Risiken, die wir in der Zwischenzeit kennengelernt haben.
Seit Aufspaltung der alten WestLB in die heutige Geschäftsbank WestLB und die Förderbank NRW.BANK ist die gesamte NRW.BANK Fördergeschäft des Landes. Das heißt: Wir habe heute die NRW.BANK als eine Bank entsprechend der Verständigung II auf europäischer Ebene, die nicht nur Wohnungsbauförderungsgeschäft macht. Insofern könnte man genauso gut sagen: Jetzt kommt zusammen, was eigentlich sowieso schon zusammengehört. Die NRW.BANK ist eine reine Förderbank, die Wohnungsbauförderung und darüber hinaus viele andere Dinge auch betreibt. Organisatorisch kommt zusammen, was ohnehin zusammengehört.
Das bildet sich auch auf Gesellschafterebene ab. Die bisherige Sonderrücklage wird zum Stammkapital. Das verändert natürlich die Anteile an der NRW.BANK. Ich meine, dass damit keine Marginalisierung der Kommunen einhergeht, weil das in den Gremien der NRW.BANK entsprechend abgefangen werden kann und darüber hinaus für die Sache selbst in den §§ 3 und 4 des Gesetzes festgehalten ist, wo die Zuständigkeiten der Kommunen bleiben.
Ich finde, dass das das Gesagte unterstreicht: Der jetzt zu gehende Schritt ist die Folge der Einbringung des Wfa-Vermögens in die WestLB aus dem Jahre 1992. Die Risiken heute sind wesentlich kleiner als damals. Damals haben Sie das überhaupt nicht kritisiert. Heute haben wir mit der Vollintegration die Chance, den Handlungsspielraum der NRW.BANK zu vergrößern.
Gerade angesichts der jetzigen Situation ist es doch richtig, vom Förderauftrag der NRW.BANK insgesamt auszublicken. Angesichts der Krise – denken Sie an das Thema unter Tagesordnungspunkt 1, das wir heute Morgen schon diskutiert haben – ist es doch vernünftig, den Handlungsspielraum der NRW.BANK auch auf andere Bereiche als ausschließlich den Bereich der Wohnungsbauförderung zu erweitern. Diesen erweiterten Handlungsspielraum braucht die NRW.BANK gerade angesichts der Krise, um für unser Land angemessen Antworten geben zu können.
Die bisherige Konstruktion begrenzte die Eigenkapitalanrechnung und damit den Handlungsspielraum. Lassen Sie uns doch gemeinsam die NRW.BANK als gemeinsames Förderinstitut des Landes begleiten. Sie ist eine beispielhafte Förderbank in ganz Deutschland und an Nachhaltigkeit orientiert. Das ist doch etwas, das – wenn ich Ihre Worte nehme, die Sie eben insbesondere zur Wohnungsbaubauförderung so schön gefunden haben – eigentlich auf die NRW.BANK erweitert werden müsste.
Insgesamt: Überlegen Sie sich das! Am Ende des Prozesses sollten Sie Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf geben können. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch kurz Bemerkungen zur Sache und zum Verfahren machen.
In der Sache ist es völlig in Ordnung, wenn kritische Fragen gestellt werden. Immer wenn es um Bürgschaften und Garantien geht, ist jeder gut beraten, sich das genau zu überlegen und kritisch zu hinterfragen.
Aber in der Sache habe ich in den Beiträgen der Opposition nicht gehört, dass man dieses Instrument grundsätzlich infrage stellt, weil leider in der Tat kein anderer Weg zur Verfügung steht. Es ist die richtige Antwort.
Leider ist es sogar die einzige Antwort auf eine klare Auflage der BaFin. Man kann gern darüber philosophieren, ob es angemessen ist, dass die BaFin diese Auflage jetzt – ich will hinzufügen: plötzlich – aufgestellt hat. Aber es ist gar nicht unsere Sache, darüber zu philosophieren. Die Aufsicht hat diese Auflage erlassen, und die Eigentümer dieser Bank müssen entsprechend reagieren. Deshalb muss leider – das füge ich auch hinzu – dieser Beschluss im Rahmen der Nachtragshaushaltsberatung endgültig im September gefasst werden.
Ich will aber auch noch etwas hinzufügen, was irgendwie schon wieder in Vergessenheit geraten ist. Es geht hierbei um Risiken, die vor dem Jahre 2005 entstanden sind und für die wir jetzt eine Abdeckung brauchen.
Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, mit welcher Frechheit Sie hier die Fragen stellen.
Ich will zweitens etwas zum Verfahren sagen. Im vergangenen Jahr hatten wir nach den ersten Erkenntnissen und Auflagen eine völlig vergleichbare Situation. 5 Milliarden € an Garantien sollten beigebracht werden. Das war im Nachtragshaushaltsplan so vorgesehen. Aber das Kabinett hat als Kabinettsentscheidung bereits – natürlich mit Haushaltsvorbehalt – diese Garantie gegeben. Und Monate später hat der Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen dies nachvollzogen, somit sozusagen den Haushaltsvorbehalt erfüllt und damit der Zusage der Landesregierung endgültig Wirkung gegeben.
In diesem Jahr ist die Situation vergleichbar. Nur sagen wir jetzt in der Koalition – auch in Absprache mit der BaFin –, dass es vielleicht sinnvoll wäre, noch einen Schritt weiter zu gehen und nicht eine reine Kabinettsbefassung zu haben, sondern bereits eine Meinungsäußerung des Landtags zur Untermauerung hinzuzufügen – immer noch mit dem gleichen Haushaltsvorbehalt, der auch im vergangenen Jahr galt.
Genau das tun wir jetzt. Genau das hält uns nicht davon ab, wie auch im letzten Jahr die Haushaltsplanberatungen sehr sorgfältig zu Ende zu führen. Wir hätten uns vorstellen können, dass das noch im Laufe dieser Woche ganz kurzfristig hätte passieren können. Das sollte nicht so sein.
Sie wollten lieber mit irgendwelchen Ideen von Sondersitzungen operieren, was wir angesichts der Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr nicht für angemessen gehalten haben. Wir werden diesen Nachtragshaushalt analog zum gewohnten Verfahren im September beschließen.
Abschließend möchte ich fragen: Wer braucht denn welche Unterstützung, um Vorteile für unser Land zu erzielen? Mehrfach wurde in Richtung Berlin gesagt, dass dabei doch mehr für unser Land und für unsere Sparkassen herauszuholen sein müsste. Meine Damen und Herren, Verhandlungsführer ist unser Finanzminister. Je gestärkter er aus unserem Land nach Berlin fährt, desto mehr können wir erreichen.
Deswegen: Besinnen Sie sich und machen nicht so einen Unsinn, der am Ende zu einer Schwächung der Position unseres Landes führt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir hier eine ganze Kette von Versuchen gehört, alle möglichen Mären über die Vergangenheit zu erzählen und irgendwelche Verantwortlichkeiten oder angeblich verpasste Chancen aufzuzeigen. Was wir da gerade gehört haben, war ziemlicher Unsinn, meine Damen und Herren.
Spätestens jetzt müsste doch die alte Platte gestoppt werden, dass es der Heilsbringer gewesen wäre, die WestLB an die LBBW zu veräußern; denn inzwischen sehen wir – auch an anderen Beispielen –: Erstens wäre das kein sicherer Hafen gewesen, und zweitens hätten wir die Risiken dann auch immer noch. Deswegen sollten Sie einmal aufhören, diesen Unsinn immer aufs Neue zu wiederholen.
Frau Kollegin Brunn hat in ihrem Beitrag richtig dargestellt, dass die WestLB sich in einer schwierigen Situation befindet. Das ist sie nun aber schon seit geraumer Zeit. Der Kern der aktuellen Probleme liegt ganz bestimmt nicht in den letzten zwei Jahren oder in den letzten vier Jahren, in denen Helmut Linssen der Finanzminister dieses Landes war, sondern – ich will das ganz ohne Schuldzuweisung sagen – in der Zeit, als es noch Gewährträgerhaftung gab. Vor dem Juli 2005 hat sich die WestLB
nämlich zu den alten Bedingungen der Gewährträgerhaftung mit Liquidität vollgesogen. Die aufgrund dieser hohen Liquidität vorhandenen Mittel hat sie dann auch angelegt – in Papieren, die von den Ratingagenturen damals AAA bewertet wurden, in die man also, auf Deutsch gesagt, bedenkenlos investieren konnte.
Aus diesen alten Problemen heute eine Verantwortlichkeit des jetzigen Ministerpräsidenten zu machen, ist aber doch abenteuerlich, meine Damen und Herren, ist Unfug.
Aber trotzdem ist das in mehrfachem Sinne der Kern unserer Probleme. Denn weil die Gewährträgerhaftung im Juli 2005 nicht beendet wurde, sondern für alte Geschäfte fortdauert, hat das Land Nordrhein-Westfalen heute noch für die WestLB eine deutlich größere Verantwortung, als nur Eigentümer von entsprechenden Aktien zu sein. Daraus resultiert eine größere Verantwortung für NRW, als nur Aktionär zu sein. Genau das Gleiche, meine Damen und Herren, gilt für die Sparkassen, die ebenfalls fortlaufend aus alter Zeit Gewährträger dieser WestLB sind. – Das ist einfach die Rechtslage. Sie beschert uns heute aufgrund unterschiedlicher Interessen Probleme. Das ist erst einmal völlig normal.
Wenn ich dann aber die Überschrift sehe, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, für diesen Antrag gewählt haben, scheint mir, dass Sie in den letzten Wochen die Realität irgendwie verschlafen haben. Wir haben doch zur Kenntnis bekommen, dass die Umstrukturierung bei der WestLB läuft und sich auch in Zahlen niederschlägt. Lesen Sie noch einmal den Bericht über das erste Quartal und darüber, wie es jetzt weitergeht! Das ist doch nicht so hoffnungslos, wie Sie das in der Überschrift Ihres Antrags schreiben. Lesen Sie noch einmal das Zitat der EU-Kommissarin Kroes! Dann müssten Sie doch realisieren, dass bereits einige Strecken des Weges erfolgreich bewältigt sind.
Gemeinsame Schritte zur Rettung sehen Sie auch ständig bei den Obleutegesprächen. Sie müssten aus den Obleutegesprächen, in denen natürlich mehr gesagt werden kann als hier, doch mitnehmen, dass der Finanzminister Helmut Linssen der souveräne Moderator dieser Gespräche ist.
Und Sie sehen auch, dass die Beschäftigten der WestLB durchaus enttäuscht sind von den Sparkassenverbänden.
Aber ich will betonen: Für die CDU-Fraktion ist es auch ganz wichtig, die Sparkassen und ihre positive Rolle in unserer Wirtschaft weiterhin im Blick zu haben. Das gesamte Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist doch dafür da, Spielräume bei Banken wiederherzustellen. Das ist richtig. Dass die Sparkassen da selbstverständlich nicht ausgebremst werden dürfen, ist auch richtig.
Allerdings haben nicht nur die Sparkassen geringe Spielräume, sondern auch das Land NordrheinWestfalen hat enge Spielräume, vor allen Dingen wegen der Schulden aus vergangener Zeit. Wegen Ihrer Schulden aus vergangener Zeit haben wir heute wenige Spielräume.
Jetzt sollten wir versuchen, gemeinsam nach vorne zu gucken und bei unterschiedlichen Detailinteressen – was völlig normal ist – einen guten Weg zu finden. Natürlich ist es ein bisschen schwieriger, einen solchen Weg zu finden, wenn der allseits anerkannte Chef desertiert. Das ist richtig. Aber die bisherigen Erfolge machen zuversichtlich. Ich glaube, dass man auch bei den Sparkassen Signale der Zuversicht sehen kann.
Gut, wenn diese Einigkeit erreichbar wäre. Gut, wenn der Finanzminister mit breiter Unterstützung aus diesem Hause arbeiten und argumentieren könnte. Das wäre gut für Nordrhein-Westfalen. Das wäre dann eigentlich auch gut für alle hier im Raum. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute wird, wenn es um Verfassungen geht, zunehmend eher zielbeschreibend diskutiert: Sport, Kultur und Tierschutz als Staatsziele. Das sind sicherlich ganz wichtige Fragen. Aber – ich denke, da geben Sie mir recht – das ist nicht der Kern einer Verfassung.
Der Kern einer Verfassung ist eher das Verhältnis zwischen Bürger und Staat: dem Staat Grenzen setzen, den Bürger vor Übergriffen des Staates schützen und ihn als Individuum mit Rechten definieren.
Die Schuldenbegrenzung scheint mir eher in diese Kategorie zu gehören. Natürlich diskutieren wir sie auch unter dem Aspekt einer Zielbeschreibung. Aber wichtiger ist die Schuldenbegrenzung im Sinne
von Grenzsetzung für den Staat gegenüber künftigen Generationen.
Die künftigen Generationen brauchen diesen Schutz offensichtlich. Wir alle haben es in der Vergangenheit in unserem Land nicht geschafft, ausreichend Schutz für künftige Generationen aufzubauen. Die bisherige Entwicklung ist eine andere gewesen: Anfangs kam sie auf leisen Sohlen – Staatsverschuldung sozusagen als schleichendes Gift. Aber mit der Zeit spürt man die begrenzende Wirkung der Staatsverschuldung auf die aktuelle Freiheit.
Ich will den früheren schwedischen Premierminister Göran Persson zitieren, der das in den markanten Satz gepackt hat: Wer Schulden hat, der ist nicht frei. – Im Umkehrschluss heißt das: Schuldenbegrenzung sichert Freiheitsrechte.
Das sollte ein Kernbereich der Verfassung sein. Wir wollen, dass unsere Kinder und Kindeskinder die Zukunft unseres Landes frei gestalten können und eben nicht zu stark eingeschränkt sind.
Wir haben heute in Deutschland bereits die Situation, dass wir 1.600 Milliarden € Schulden haben – explizite Schulden, die als Kredit bzw. als Anleihe zurückzuzahlen sind. Die echten Schulden – auch das wissen wir alle – sind natürlich noch viel höher: aufgrund der impliziten Staatsschulden, die in Form von Pensionszusagen und vielen anderen Dingen noch obendrauf kommen.
Wir spüren auch in Nordrhein-Westfalen die Folgen der Schuldenlast. Rund 5 Milliarden € an Zinsen zu bezahlen, jeden zehnten Euro, den wir ausgeben können, sozusagen für Zinszahlungen reservieren zu müssen, engt den Spielraum natürlich schon heute ein. Deswegen müssen wir, wenn wir an die Zukunft denken, dafür sorgen, dass das nicht so weitergeht.
Das hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, indem es dem Gesetzgeber in einem Urteil vom Juli 2007 mit auf den Weg gegeben hat – ich zitiere –: „Freilich ist an der Revisionsbedürftigkeit der geltenden verfassungsrechtlichen Regelungen gegenwärtig kaum noch zu zweifeln.“ Dies ergebe sich aus der Erfahrung – so heißt es weiter –, dass die staatliche Verschuldungspolitik in der Bundesrepublik in den seit der Finanz- und Haushaltsreform 1967/1969 vergangenen nahezu vier Jahrzehnten nicht antizyklisch agiert, sondern praktisch durchgehend einseitig zur Vermehrung der Schulden beigetragen habe. – So weit aus dem Urteil des Verfassungsgerichts.
Das beschränkt die Freiheitsrechte unserer Kinder. Das wird in Zukunft noch dadurch verstärkt, dass die demografische Entwicklung, was die Fähigkeit der künftigen Generationen betrifft, diese Schulden zu tragen, die Situation weiter verschärft.
Wir brauchen einen – ich will es einmal so sagen – Mentalitätswechsel, einen Paradigmenwechsel. Wir haben bereits im Jahr 2006 – zu Beginn der Diskussion über die Föderalismusreform bzw. der Arbeit der Kommission für die Föderalismusreform Pakt II – in diesem Landtag einen Antrag „Wider den Staatsbankrott“ eingebracht, mit der konkreten Bitte, sich dafür einzusetzen, den Ausnahmetatbestand des Grundgesetzartikels 115 Abs. 1 Satz 2 zu verändern, des Artikels also, der von den eigentlich ohnehin zu laschen Verschuldungsregeln noch Ausnahmen bietet, nämlich im Falle der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes noch weit mehr Schulden zu machen, als an Investitionen getätigt wird.
Dieses ist aus mehreren Gründen in der Tat sehr problematisch.
Zum einen zeigt der Blick in die Vergangenheit, dass die Definition der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes sehr schwierig ist. Faktisch wurde sie immer dann ausgerufen, wenn das Geld zu knapp war, und weniger aus volkswirtschaftlichen Betrachtungen.
Zum anderen hat man auf der Basis dieser Regel den Eindruck – im Sinne keynesianischer, oft falsch verstandener Diskussionen und in dem Wunsch, mit Deficit-Spending die Probleme zu beseitigen –, Schulden zu machen sei auch noch gut und Sparbemühungen seien kontraproduktiv.
Hinzu kommt, dass der Wunsch, auf Länderebene die Frage des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch noch mehr Schulden anzugehen, zumindest, wenn man sich die kleineren Bundesländer anschaut, zur Karikatur wird. Das kann nicht funktionieren.
Darüber hinaus ist das, was zusätzlich finanziert worden ist, selten speziell dafür ausgegeben worden, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wiederherzustellen, sondern eher dafür, aktuelle Löcher zu stopfen. Es ist also richtig, dass diese Ausnahmeregel wegfällt.
Aber schon der Grundsatz, dass man immer so viele neue Schulden aufnehmen darf, wie man auch investiert, birgt wegen der Kameralistik ein großes Problem und ist die Begründung dafür, dass die Schulden immer weiter gewachsen sind. Die Regel heißt: Das, was investiert wird, kann auch mit Schulden finanziert werden. – Leider aber brutto und nicht netto! Ergebnis: Neue Generationen von Polizeiautos wurden – das zeigt der Blick in die Geschichte – so immer mit Schulden finanziert. Die Schulden sind immer noch da, und wir bezahlen heute noch Zinsen auf die Anschaffung der Polizeifahrzeuge aus den 60er-Jahren, die ihrerseits natürlich schon längst weg sind.
Also auch der Normalfall der Verfassungsregeln bringt schon eine eigentlich unangemessene Ausweitung von staatlichen Verschuldungsmöglichkei
ten. Dem müssen wir Einhalt gebieten. Deswegen ist das Ergebnis der Föderalismusreformkommission ein richtiger Schritt in die richtige Richtung: weil es darum geht, Freiheitsrechte künftiger Generationen zu sichern. Wenn es trotz, aber vielleicht gerade auch wegen der aktuellen Wirtschaftskrise gelingt, das auf Berliner Ebene jetzt tatsächlich umzusetzen, dann ist das wirklich wichtig und sinnvoll. Wir sollten ähnliche Schritte bei uns in NordrheinWestfalen tun.
Der getroffene Kompromiss einer künftigen Schuldengrenze sieht eine Neuverschuldung für die Bundesländer ab 2020 von null vor, also ein komplettes Verbot von Neuverschuldung. Der Bund kann noch eine Defizitobergrenze von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts vorübergehend realisieren. Diese Schuldenregeln orientieren sich an den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und berücksichtigen strukturelle und konjunkturelle Sondersituationen der einzelnen öffentlichen Haushalte. Das Atmen der Haushalte bleibt weiterhin möglich. Das ist auch wichtig, um in Notsituationen wie dieser auch künftig eine entsprechende Möglichkeit offenzuhalten.
Richtigerweise gab es noch größere Erwartungen an die Föderalismuskommission, etwa die, den Ländern auch steuerrechtliche Kompetenzen zu geben. Das ist nicht gelungen. Trotzdem ist es wichtig, den jetzt gefundenen Kompromiss gerade in der gegenwärtigen Krise in Gesetzen und in Verfassungsänderungen festzuschreiben. Auch eine Landesregierung ist nur so lange handlungsfähig – und das zu jeder Zeit –, wie die öffentlichen Haushalte tragfähig sind und künftige Generationen ihren Handlungsspielraum behalten.
Bei der Diskussion um diesen Antrag und über dieses Thema bei uns im Landtag geht es jetzt nicht darum, Versäumnisse der letzten 40 Jahre zu adressieren. Deswegen habe ich das auch bewusst nicht getan. Es geht jetzt darum, gemeinsam den Blick nach vorne zu richten und gemeinsam die Frage zu diskutieren, wie wir die Freiheitsrechte künftiger Generationen sichern müssen.
Deswegen möchten wir mit diesem Antrag erstens die Landesregierung auffordern, dem gefundenen Kompromiss im Bundesrat zuzustimmen, und zweitens – und das ist vielleicht noch wichtiger – den Startschuss geben, gemeinsam mit allen hier im Landtag darüber zu reden, wie wir die Umsetzung in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung realisieren können. Das betrifft die Weiterentwicklung des Kernbereichs unserer Landesverfassung, es geht um die Freiheitsrechte künftiger Generationen. Wir laden alle recht herzlich ein, gemeinsam darüber zu reden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin, lieber Herr Töns, von Ihren Beiträgen vielleicht weniger enttäuscht, aber eher darüber entsetzt. Wir versuchen hier, ein Anliegen, das eigentlich alle verbinden müsste, mit Formulierungen, an denen auch die SPD in Berlin maßgeblich beteiligt war, nach Nordrhein-Westfalen zu bringen, weil wir es auch in Nordrhein-Westfalen für richtig halten. Wir wollen dies bewusst – und das Angebot gilt weiter – aus dem üblichen parteipolitischen Geplänkel heraus
halten. Wir wollen uns vielmehr darüber Gedanken machen, wie die Verfassung weiterentwickelt werden soll.
Liebe Frau Kollegin Walsken, es ist zunächst erstaunlich, dass Sie sich selbst gar nicht trauen, hier etwas zu sagen. Aber das als heiße Luft zu bezeichnen, was Ihr Bundesfinanzminister maßgeblich mit gestaltet hat, ist schon ganz interessant.
Die Grünen haben – ich habe mir das aufgeschrieben – am 15.05.2007 doch selber noch verlangt, dass auch in den Ländern eine Schuldenbremse umgesetzt werden muss.
Das ist ein Anliegen, zu dessen Mitwirkung wir Sie herzlich einladen. Wir haben bewusst darauf verzichtet zu thematisieren, dass die ganze prekäre Situation Nordrhein-Westfalens natürlich mit 39 Jahren SPD zu tun hat. Wir haben bewusst darauf verzichtet, das deutlich darzustellen, weil es uns darum geht, Gemeinsamkeiten für die künftige Lösung dieses Projekts zu eruieren. Dazu gilt die Einladung weiterhin. Lasst uns im Ausschuss gemeinsam darüber reden!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man jetzt am Ende der Debatte einmal Revue passieren lässt, was eigentlich die Argumente der Oppositionsfraktionen waren, dann konzentriert es sich auf das, was wir gerade auch noch einmal gehört haben, nämlich angebliches Arbeitsverweigern durch die Koalition, Wegtauchen und nicht öffentlich sichtbar sein. Das hat der Kollege Priggen ganz zu Beginn gesagt.
Mir scheint, dass das unterstreicht, dass Sie nicht unterscheiden können zwischen Arbeit und Show. Bei uns steht nämlich Arbeit im Mittelpunkt. Dieses alte Bäckereiprinzip scheinen Sie nicht zu kennen. Das ist in der Politik genauso wie in einer Bäckerei. Der Bäcker gehört in die Backstube und nicht ins Schaufenster. Aber Sie erwarten, dass im Schaufenster herumgezappelt wird. Das ist natürlich Unfug.
Im Übrigen hat Ihnen ja Bundesminister Steinbrück – einige kennen ihn ja noch von hier – doch kürzlich noch ins Stammbuch geschrieben und sogar öffentlich im „Handelsblatt“ mitgeteilt, wir sollten abwarten, welche Kraft unsere bereits beschlossenen Maßnahmen entfalten, und nicht schon wieder zappelig werden. – Mir scheint, dass Sie hier ganz schön versucht haben, im Schaufenster herumzuzappeln, und zwar während andere an der Arbeit sind.
Die Arbeit der Koalition wird von denen, die etwas davon verstehen, auch sehr gelobt, zum Beispiel bezogen auf die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms. Gucken Sie sich doch noch einmal an, wie die Lösungen, die wir hier in NordrheinWestfalen gefunden haben – wo im Übrigen ja nicht nur Bundesgeld ausgegeben wird, sondern auch 712 Millionen € durch das Land NordrheinWestfalen aufzubringen sind –, bewertet werden, wie zum Beispiel die Tatsache bewertet wird, dass wir 84 % dieses Geldes an die Kommunen weitergeben.
Der DGB Nordrhein-Westfalen begrüßt das. Er begrüßt grundsätzlich die Umsetzung des Konjunkturpakets in Nordrhein-Westfalen. Das können Sie doch nachlesen. Machen Sie es doch einmal! Die kommunalen Spitzenverbände und das RWI loben, dass wir zu einer Vereinfachung bei den Vergabeverfahren gekommen sind. Das sind alles Bestandteile, die in der Backstube erarbeitet werden, die man aber natürlich in der breiten Öffentlichkeit vielleicht nicht so wahrnimmt. Das ist aber auch nicht unser Anliegen.
Im Übrigen hat Oliver Wittke ja eben eine ganze Vielzahl von Baustellen aufgezeigt, wo wir für wirtschaftliches Leben in Nordrhein-Westfalen sorgen und wo leider immer wieder Stimmen aus der Opposition versuchen, einiges kaputtzumachen. Das ist schädlich für Konjunkturprogramme.
Im Übrigen wird ja nicht nur in Nordrhein-Westfalen eine gute Arbeit geleistet, sondern auch in Berlin. Wenn der Kollege Priggen vermisst, dass das ständig in der Zeitung steht, sage ich: Vielleicht hilft das beim Erfolg, zum Beispiel beim Erfolg der nordrheinwestfälischen Bundesratsinitiative, die mit unserem Finanzminister Helmut Linssen verbunden ist, ein Konzept für krisengerechte Anpassungen des Unternehmenssteuerrechts, bei dem es um höhere Freigrenzen bei der Zinsschranke geht, zu formulieren. Die Zinsschranke muss einfach gelockert werden, weil gerade in der jetzigen Zeit mehr Fremdkapital erforderlich ist. Da brauchen die Unternehmen größere Spielräume.
Wir brauchen weniger Beschränkungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung. Das ist erforderlich, weil die Krise dafür sorgt, dass an vielen Stellen konsolidiert werden muss. Das sind wichtige Konzepte.
Wenn man dann sieht, dass anscheinend die SPDBundestagsfraktion laut Pressemeldung vom 28. April von Reinhard Schultz sogar schon versucht, sich mit diesen Federn zu schmücken, unterstreicht das doch nur, dass die Sachinitiativen aus Nordrhein-Westfalen richtig sind.
Es ist richtig, mit solchen Maßnahmen Unternehmen zu stärken, Unternehmen, die auch antizyklisch handeln wollen. Der ehemalige BDI-Präsident und Chef von Schloemann-Siemag, Heinrich Weiss, hat vorgestern in einer bemerkenswerten, ernsten, aber auch perspektivischen Rede in Siegen unterstrichen, dass viele Maschinen- und Anlagenbauer die Krise für Modernisierung nutzen. Viele gerade inhabergeführte Unternehmen in dieser Branche und auch das Großunternehmen SMS mit 9.000 Leuten investieren in den Jahren 2009 und 2010 so viel wie noch nie in ihrer Firmengeschichte.
Das sind Meldungen, die wir auch brauchen. Das sind Meldungen, die im Moment noch zu wenig vorkommen. Das sind aber Meldungen, die zeigen, dass ein solches Konzept, auch unternehmenssteuerrechtlich etwas zu tun, ausgesprochen wichtig ist.
Deswegen würde ich mir wünschen, dass Sie hier weniger im Schaufenster herumzappeln, sondern dabei helfen, dass wir diese sinnvollen Veränderungen auch in Berlin durchsetzen können. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Abwandlung eines vielleicht alten Sprichworts könnte man sagen: Es ist zwar schon alles gesagt,
aber noch nicht heute. Deswegen müssen wir heute erneut
über die eine oder andere Sache reden und erneut versuchen, es noch einmal klarzustellen –
wobei mein Optimismus inzwischen ein bisschen schwindet, ob wir denn jetzt mit den Erkenntnissen bei Ihnen auch durchdringen können. Sie reden von der WestLB, die vom Finanzminister Linssen heruntergewirtschaftet worden sein soll.
So ein Unfug, meine Damen und Herren! Wir wissen doch alle, dass die Probleme der WestLB
aus der Zeit stammen, in der noch die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung existierten.
Vor dem Juli 2005, als sie weggefallen sind,
haben sich alle Landesbanken mit Liquidität vollgesogen und dieses Geld damals in gutem Glauben in sichere Papiere angelegt. Ich will den damals Verantwortlichen gar keinen Vorwurf machen; aber wenn Sie stattdessen die heute Verantwortlichen dafür verantwortlich machen wollen, ist das schon ein ziemlicher Unfug.
Darüber hinaus tun Sie so, als ob irgendwo etwas mit Kommunalunfreundlichkeit seitens der Koalition zu tun hätte.
Sie wissen doch selber, dass das überall im Land ganz anders gesehen wird – und zwar zu Recht.
Das gilt alleine schon wegen der Tatsache, dass jetzt aus dem Konjunkturprogramm des Bundes
in Nordrhein-Westfalen 84 % der Mittel an die Kommunen weitergegeben werden.
Das ist in anderen Ländern wesentlich weniger.
Das wissen Sie doch alles. Vielleicht liegt es auch ein bisschen am April, dass Sie sich mit lauten unkoordinierten Zwischenrufen
selber noch froh machen wollen. Aber es bleibt falsch, was Sie hier vorbringen.
Lieber Herr Kollege, wenn Sie mir zugehört hätten, dann wüssten Sie das. Aber vor lauter Geschrei ist Ihnen die Gabe des Zuhörens abhanden gekommen.
Ich habe es Ihnen gesagt, aber vielleicht noch ein zweiter Versuch: Die Mittel, die nach NordrheinWestfalen fließen, werden zu 84 % an die Kommunen weitergegeben. Und das ist in anderen Ländern zu 70 % der Fall. Das ist eines der vielen Beispiele für Kommunalfreundlichkeit in diesem Land.
Wenn Sie sich beruhigt haben, können wir zum Thema kommen. Bei Gründung der NRW.BANK und bei der Verabredung über die Direktbeteiligungsoption und die Wertgarantie im April 2005 hat das Land Nordrhein-Westfalen in früherer Regierungszeit ganz erhebliche Zugeständnisse gegenüber den anderen Anteilseignern gemacht.
Flexibilität, die die Landschaftsverbände jetzt haben, nämlich diese Direktbeteiligungsoption, schließt die Möglichkeit ein, die Verpflichtungen aus der Wertgarantie loszuwerden. Das ist ein Beispiel dieser Zugeständnisse.
Wir haben umgekehrt im Land seit dieser Zeit, seit der Zeit der alten Regierung im Haushaltsgesetz die entsprechenden Garantien und Möglichkeiten, das zu übernehmen. Das alles spricht dafür, dass das Land sehr weit auf die anderen Anteilseigner zugegangen ist. Ich bin schon erstaunt,
wenn ich lese, damit wäre – ich zitiere aus Ihrem Antrag – die Entlassung der Landschaftsverbände aus der Werthaltigkeitsgarantie für das Land NRW nahezu kostenneutral. Das ist schon eine abenteuerliche Definition von „kostenneutral“. Das ist ungefähr die Logik desjenigen, der falsch parkt, das Knöllchen über 20 € nicht bekommt und anschließend meint, er hätte einen Gewinn von 20 €, den er dann verprassen könne. Sie parken falsch,
und Sie parken auch auf dem falschen Parkplatz. Hier im Landtag müssen wir uns um die Interessen dieses Landes kümmern: „Pacta sunt servanda.“ Deswegen muss erst einmal die Regelung aus den alten Verträgen gelten. Wir haben im Übrigen überhaupt keinen Spielraum, noch weitere Risiken zusätzlich auf das Land abzuwälzen.
Das hat aber alles mit dem von Ihnen insinuierten Defizit des kommunalen Bezuges bei der Förderpolitik des Landes wirklich nichts zu tun. Alte und neue Regierung haben sich bemüht, über die NRW.BANK auch das eine oder andere – da wo es passt – an ministerialem Fördergeschäft hineinzupacken. Das ist direkte Aufgabe des Landes. Die NRW.BANK muss von der Definition her schon das ganze Land inklusive seiner Kommunen im Blick behalten.
Meine Damen und Herren, die Opposition parkt aber nicht nur falsch, sie parkt auch – wenn wir im Bild bleiben – schief. Denn wenn ich dann lese, dass sie die Landschaftsverbände vorübergehend von den Verpflichtungen entlasten wollen, dann frage ich: Was soll dass denn heißen?
Das ist von der Sache her schon relativ viel Unsinn und vielleicht nur dadurch zu erklären …
Lieber Herr Kollege Becker, Sie haben es ja gar nicht geschrieben, die SPD-Fraktion hat es geschrieben. Das ist vielleicht der Versuch, einen Aprilscherz zu landen. Wir haben heute ja den 1. April. Auf der anderen Seite, so denke ich, sollte heute am Geburtstag unseres Kollegen Weisbrich etwas mehr Ernsthaftigkeit eine Rolle spielen.
So ist das jedenfalls Unfug.
Meine Damen und Herren, letzter Punkt: Die Integration der Wfa in die Geschäftsbank WestLB, um Risikotragfähigkeit zu stärken, ist 1992 passiert. Darum geht es jetzt gar nicht. Jetzt geht es darum, die Förderinstrumente auch institutionell zusammenzuführen. Das Land muss sich nicht unbedingt erlauben, seine beiden Förderinstrumente auf der
einen Seite für Wohnungsbau und auf der anderen Seite für allgemeine sonstige Förderung weiterhin parallel zu fahren. Das ist ein sinnvoller Punkt. Darüber können wir sicherlich noch intensiv diskutieren. Aber im Rahmen des vorliegenden Antrags, den wir gleich mit großer Mehrheit ablehnen werden, ist das nicht der richtige Platz. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende einer sehr komprimierten Beratung dieses Nachtragshaushaltsplans angelangt.
Es ist gut, dass darüber so schnell eine Beschlussfassung möglich ist. Es ist auch gut, die entsprechenden Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket möglichst schnell in die Wirklichkeit umsetzen zu können.
Bitter ist durchaus, dass wir mit diesem Nachtragshaushaltplan krisenbedingt eine deutlich höhere Neuverschuldung beschließen müssen. Auf der anderen Seite steckt darin natürlich aber auch die erfreuliche Bestätigung, dass wir aufgrund der er
folgreichen Konsolidierungspolitik der letzten Jahre überhaupt in die Lage versetzt worden sind, auf diese Art reagieren zu können.
Es stimmt: In diesem Nachtragshaushaltsplan steckt eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 2,644 Milliarden €. Darauf wird Herr Kollege Groth gleich noch intensiv hinweisen, und insoweit ist das richtig, was er gleich sagen wird.
Dies sind aber steuerbedingte Einnahmeausfälle in Höhe von 2,26 Milliarden €. Das sind steuerbedingte Mehrausgaben: Der Familienlastenausgleich, der Länderfinanzausgleich mit 245 Millionen € und weitere konjunkturbedingte Mehrausgaben in Höhe von 140 Millionen € verursachen diese zusätzliche Neuverschuldung. Ich will aber noch einmal in Erinnerung rufen, dass die „normalen“ Mehrausgaben, die sich bis zum Nachtragshaushaltsplan entwickelt haben, bisher immer durch Einsparungen finanziert wurden und dies selbstverständlich auch diesmal der Fall ist. Das war schon in den vergangenen Jahren guter Brauch.
Trotzdem bleibt eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 5,6 Milliarden €. Ich füge hinzu: nur. – Zur Endzeit der rot-grünen Regierung haben wir ohne jede Krise, sozusagen im Normalzustand, kontinuierlich wesentlich höhere Neuverschuldungen erlebt.
Aufgrund der erfolgreichen Konsolidierungspolitik der vergangenen Jahre haben wir jetzt die Möglichkeit zu diesem Handeln. Die Konsolidierung war erfolgreich. Das können Sie nicht wegreden.
Schauen Sie sich den Abschluss des vergangenen Jahres an. Ohne die sinnvolle Risikovorsorge im Bankenbereich hätten wir den Haushalt mit einem kleinen Überschuss abgeschlossen, und das innerhalb nur weniger Jahre. In den Jahren 2003, 2004 und 2005 hatten wir dagegen stabile Neuverschuldungen in Höhe von 6,6 bis 6,7 Milliarden €.
Aufgrund der erfolgreichen Konsolidierungspolitik der Vergangenheit haben wir heute die Möglichkeit, die automatischen Stabilisatoren wirken zu lassen und einfach zu akzeptieren, dass die Neuverschuldung vor dem Hintergrund der Krise jetzt steigt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie ehrlich sind – das dürfen Sie als Opposition natürlich nicht sein –,
dann sind Sie doch froh, dass wir mit Helmut Linssen einen Finanzminister haben, der die Sache und
die Finanzen dieses Landes mit seiner Souveränität auch in schwierigen Zeiten im Griff hat.
Kollege Börschel, wenn Sie sich die Stellungnahmen der Sachverständigen aus der Anhörung vor Augen halten,
wird bestätigt, was ich Ihnen gerade gesagt habe.
Denn die kommunalen Spitzenverbände haben den Nachtragshaushaltsplan auch aus Sicht der Kommunen gelobt, von kommunalfreundlicher Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben sowie von unbürokratischer Verwendung der Bundesmittel gesprochen und unterstrichen, dass es ein zusätzliches eigenes Konjunkturprogramm des Landes eher nicht geben sollte. Das RWI hat unterstrichen, dass eine Konjunkturankurbelung um jeden Preis – also eine noch höhere Neuverschuldung – sicherlich nicht das Richtige wäre. Das sind die Zitate der Experten.
Dann wundert man sich schon ein bisschen über die Pressemeldungen von gestern und vorgestern, die von der haushaltspolitischen Sprecherin der SPD verbreitet worden sind. Das ist Mäkelei oder vielleicht auch eine Negierung der Realität, eine Art Vogel-Strauß-Politik, den Kopf in den Sand zu stecken und die Realität, was um uns herum passiert, überhaupt nicht wahrzunehmen. Das ist natürlich Unfug.
Unser Handeln ist die richtige Reaktion im Sinne des Landes. Es ist die richtige Reaktion im Sinne der Kommunen. Dazu wird gleich mein Kollege Rainer Lux noch einiges sagen.
Ich glaube, dass es eigentlich angezeigt wäre, angesichts der Krise zu einer großen Einigkeit zu kommen.
In Bezug auf das gesamte Paket gab es im Haushalts- und Finanzausschuss nicht bei allem eine Ablehnung. Ich würde mich freuen, wenn es jetzt auf eine breite Zustimmung stoßen würde.
Ostern steht für Zuversicht und Perspektive. Das sollten wir den Menschen bieten. Es ist eben nicht so, liebe Frau Kollegin Walsken, dass Ostern die Ostereier im Vordergrund stehen. Sie haben dies aber vielleicht angenommen mit dem Ergebnis, dass Sie vor allen Dingen an Hühner gedacht haben und mit Ihren unsäglichen Pressemitteilungen nur für unsinniges Gegacker im Land sorgen.
Das ist nicht im Interesse unseres Landes. Stimmen Sie diesem Nachtragshaushaltsplanentwurf zu
und tun Sie damit das Richtige für unser Land! – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Groth, Sie wissen aber doch, dass Sie mit Ihrer Kritik an der Nichteinsetzung der Steuermehreinnahmen insgesamt automatisch die Aussage verbinden, dass man nicht den Pflichtanteil an die Kommunen hätte auszahlen sollen. Eine derart kommunalfeindliche Aussage hätte ich Ihnen nicht zugetraut.
Herr Kollege Remmel, Sie haben eben etwas zusammenhanglos eine ganze Reihe von verschiedenen, durchaus hilfreichen Personengruppen aufgezählt. Wollten Sie damit die Verbindung zur vielleicht von Ihnen noch vorzuschlagenden Abschaffung der Sektsteuer ziehen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will gerade noch einmal in Erinnerung rufen, was uns der Vorstandsvorsitzende der WestLB, Herr Hilgert, für diese Debatte heute mit auf den Weg gegeben hat.
Er hat nämlich darum gebeten, das Ganze mit Besonnenheit und Weitsicht zu führen. – Ich habe den Eindruck, dass der Beitrag vom Kollegen Körfges genau das Gegenteil war. Er kann das noch nicht einmal ernst gemeint haben. Die Erwartung zu äußern, jetzt würden hier öffentlich im Parlament Details darüber ausgetauscht, an welchem Punkt der Diskussion mit der EU-Kommission man sich genau befindet und welche genaue Preisvorstellung irgendwo in Hessen verhandelt wird. Das ist doch absurd!
Das hat mit Besonnenheit nun nichts zu tun.
All das an Empörung und an Gegröle – gerade in dieser Fraktion – und an Herunterreden der WestLB, was wir heute Mittag hier schon gehört haben, hat mit Besonnenheit und Weitsicht nichts zu tun. Kritische Fragen zu stellen, ist richtig. Das
müssen wir auch tun. Aber wenn dann bei einer kurzen Aufzählung der Erfolge der Bank, auf die der Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank auch stolz sein können, nur mit höhnischem Gelächter reagiert wird, ist das eben nicht die Besonnenheit und die Weitsicht, die ich für diese Diskussion erwartet hätte. Das ist im Gegenteil Kaputtreden der Bank, Kaputtreden von Landeseigentum und Kaputtreden von Eigentum der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Natürlich müssen wir die Probleme der Bank sorgfältig analysieren – dann aber bitte korrekt und nicht mit so einem Theaterdonner. Eben wurde unter anderem vom Kollegen Körfges gesagt: Die Integration der Wfa in … – Ja, in was denn?
Die Integration der Wfa in die WestLB hat eine SPD-Regierung schon vor über 20 Jahren vorgenommen, um die Risikotragfähigkeit der WestLB zu steigern. Wovon reden wir denn? Wenn das schlecht ist, ist es seit 20 Jahren Realität. Heute geht es darum, noch nicht einmal in der WestLB, sondern in der NRW.BANK ein paar Dinge organisatorisch anders zu regeln. Aber die Integration und die Einbringung des Wfa-Vermögens in die Risikotragfähigkeit der WestLB sind 20 Jahre alt. Damit hat unser Finanzminister nun überhaupt nichts zu tun.
Ich war da noch nicht einmal im Parlament. Ich bin seit 1995 im Parlament; da war das schon alles Realität. Und dafür gab es eine Vergütung, die die EU-Kommission dann zu Recht kritisiert hat.
Vielleicht ist das gerade symptomatisch. Sie blicken ja zurück. Und nach drei Jahren ist da irgendwie ein Vorhang. Sie meinen dann,
alles, was bei der WestLB ist, ist ein Problem der jetzigen Regierung. Aber schon die Risiken, die jetzt bei der WestLB aufgedeckt werden, stammen aus einer Zeit – das ist auch allen klar –, wo noch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung existierten, weshalb sich bis zum Juli 2005 die Landesbanken mit Liquidität vollgesogen und investiert haben.
Wenn schon, meine Damen und Herren, dann reden wir hier von einer Altlast Steinbrück und nicht von einem Problem von Helmut Linssen.
Richtig ist, dass wir weniger Landesbanken brauchen. Aber nicht richtig wäre gewesen, die WestLB holterdiepolter im letzten oder vorletzten Jahr –
ohne zu analysieren, welche Bank denn wie viele Probleme und wie viele Risiken ha – der LBBW anzudienen. Jetzt wissen wir, dass wir gut daran getan haben, erst einmal zurückhaltend zu sein.
Jetzt ist die Zeit gekommen, jetzt werden Gespräche geführt. Sie wissen, dass Gespräche geführt werden, und zwar auch ohne den Bundesfinanzminister, der sich durch sorgfältiges Zurückhalten dieser ganzen Problematik entzieht. Sie wissen, dass das Gerede über die Gespräche schadet.
Herr Hilgert sagt im Übrigen aber auch, was denn ist, wenn sich nicht an Besonnenheit und Weitsicht gehalten wird. Sie können das in dem Brief nachlesen. Ich fasse zusammen: Wenn man sich nicht an Weitsicht und Besonnenheit hält, dann ist man ein Risiko.
Die Landesregierung und die Koalition haben einen Risikoschirm für toxische Papiere für die WestLB beschlossen. Einen Risikoschirm gegen das eigentliche Risiko, nämlich gegen eine solche Opposition, den müssen Sie als Opposition schon selber verantworten.
Herr Minister, ist es angesichts der heutigen Bilanzpressekonferenz nicht klar, dass so eine Fragestellung, wie eben vom Kollegen Becker vorgetragen, oder der Vorwurf ganz allgemein, die Wfa-Integration erfolge nur, um
die NRW.BANK aus einer finanziellen Schieflage zu holen, völlig abwegig ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir diesen Nachtragshaushaltsplan heute so schnell in erster Lesung im Parlament beraten können.
Es ist richtig, dass die Koalition schnell handelt – aber nicht vorschnell, wie Kollege Groth gerade noch einmal angemahnt hat.
Denn wir haben eben vom Finanzminister gehört, dass letzte Abstimmungen in Berlin gerade erst abgeschlossen worden sind. Jetzt wird dieser Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Koalition hat sogar einen Beratungsfahrplan angeregt, mit dem die Verabschiedung bis zum 18./19. März 2009 zu schaffen gewesen wäre.
Wir verstehen natürlich, dass Minderheitenrechte berücksichtigt werden müssen. Und es ist natürlich immer noch sehr schnell, wenn wir diesen Nachtragshaushaltsplan Anfang April beschließen können.
Der Beitrag von Frau Kollegin Walsken hat mich gerade ein bisschen irritiert, weil sie so tut, als ob sie irgendeine versteckte Information aus diesem Haushaltsentwurf herausgeholt hätte, die bislang noch keinem aufgefallen wäre. Dass es 2,644 Milliarden € an zusätzlichen Krediten gibt, stellt überhaupt keiner infrage. Beim genaueren Lesen wird einem aber deutlich, dass es sich dabei genau um das handelt, was der Finanzminister mit dem Wirken der automatischen Stabilisatoren bezeichnet hat. Das Wesentliche sind steuerbedingte Einnahmeausfälle, nämlich 2,26 Milliarden €.
Frau Walsken hat eben versucht, uns einen Bären aufzubinden, indem Sie sagte, es würde ein Polster angelegt. Sie hat auch noch erwähnt, dass 935 Millionen €
935,9 Millionen € – an Zuweisungen des Bundes als Kompensation für die Übertragung der Kraftfahrzeugsteuererträge zufließen, die irgendwo angelegt sind. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Denn im Haushaltsentwurf steht, dass wir Einnahmeausfälle in Höhe von 3,195 Milliarden € erwarten. Dann werden die Zahlungen des Bundes gegengerechnet. Trotzdem müssen wir erwarten, dass wir 2,26 Milliarden € weniger einnehmen. Wie man daraus konstruieren kann, es würde sozusagen ein Wurstvorrat angelegt, bleibt ein Geheimnis von Frau Kollegin Walsken.
Im Gegenteil: Wir müssen aufgrund der konjunkturellen Situation jetzt feststellen, dass wir einfach weniger Steuern einnehmen. Auf der anderen Seite müssen wir mehr Geld ausgeben. Das liegt sicherlich auch an komplizierten Zusammenhängen, die hier erwähnt sind.
Stichwort Familienleistungsausgleich, Kollege Groth.
Ich wollte aber etwas zum Länderfinanzausgleich sagen,