Protokoll der Sitzung vom 25.10.2006

Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 41. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich elf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir haben heute wieder ein Geburtstagskind unter uns, und zwar Frau Carina Gödecke. Herzlichen Glückwunsch, Frau Gödecke, und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen!

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich Ihnen Folgendes bekanntgeben: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2006 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/2108 mit der Überschrift „Das NRW Ziel-2-Programm 2007 – 2013: EFRE- und ESFFörderung konsequent und zukunftssichernd ausgestalten“ nach der Beratung einstimmig an den Hauptausschuss – federführend –, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, den Ausschuss für Frauenpolitik, den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie an den Ausschuss für Bauen und Verkehr überwiesen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Die Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, in Abänderung des vorgenannten Beschlusses die Federführung nunmehr auf den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu übertragen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 29. September 2006 mitgeteilt, dass Herr Ewald Groth aus der Landesreserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen als Nachfolger des Abgeordneten Dr. Michael Vesper mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 Mitglied des Landtags geworden ist.

Ich bitte Herrn Groth, zu mir zu kommen, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Herr Groth, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:

„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

Herr Groth, herzlich willkommen im Landtag!

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Wahl eines Vizepräsidenten

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Meine Damen und Herren, nachdem Herr Dr. Vesper sein Mandat niedergelegt hat, kommen wir nun zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten des Landtags. Das Vorschlagsrecht für die geheime Wahl nach § 3 unserer Geschäftsordnung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hierzu erteile ich das Wort der Fraktionsvorsitzenden, Frau Abgeordnete Löhrmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, dass dies heute ein wunderschöner Tag ist – der Tag, an dem wir den „Hochzeitstag“ unseres Landes begehen.

Ich möchte Ihnen im Namen unserer Fraktion für das Amt des Zweiten Vizepräsidenten den Kollegen Keymis vorschlagen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Löhrmann. – Meine Damen und Herren, Sie haben den Vorschlag gehört, Herrn Abgeordneten Oliver Keymis zum Zweiten Vizepräsidenten des Landtags zu wählen.

Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Dann erläutere ich den Wahlvorgang: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, nach dem Namensaufruf an den Tisch unterhalb des Rednerpults zu treten und sich dort den Stimmzettel aushändigen zu lassen. Ich bitte weiterhin, den Stimmzettel ordnungsgemäß auszufüllen und nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung gewährleistet nicht die Geheimhaltung der Wahl, da in einem solchen Fall ein Wahlberechtigter anhand eines Stimmzettels identifiziert werden könnte. Leere oder doppelt gekennzeichnete Stimmzettel gelten als ungültige Stimmen.

Ich eröffne nunmehr die Wahl und bitte den Schriftführer, Herrn Kress, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Meine Damen und Herren, es sind alle Abgeordneten aufgerufen worden. Haben alle ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall.

Ich schließe den Wahlgang und bitte um die Auszählung der Stimmzettel.

(Die Stimmen werden ausgezählt.)

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der Wahl bekanntgeben. Wir hatten 170 abgegebene Stimmen. Davon haben 128 Mitglieder des Landtages mit Ja gestimmt, 24 Mitglieder haben mit Nein. 18 Mitglieder des Landtags haben sich enthalten.

Meine Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis ist Oliver Keymis zum Zweiten Vizepräsidenten gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall – Präsidentin Regina van Dinther überreicht Vizepräsident Oliver Keymis einen Blumenstrauß. – Ministerprä- sident Dr. Jürgen Rüttgers gratuliert. – Sylvia Löhrmann [GRÜNE] überreicht einen Blu- menstrauß. – Vizepräsident Oliver Keymis nimmt Glückwünsche von Hannelore Kraft [SPD], Edgar Moron [SPD], Helmut Stahl [CDU] und Dr. Gerhard Papke [FDP] entge- gen.)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

2 Nachwahl eines Schriftführers des Landtags Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/2735

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 14/2735, nach dem Herr Ewald Groth zum Schriftführer gewählt werden soll. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. – Herzlichen Glückwunsch, Herr Groth, und herzlich willkommen im Kreise der Schriftführer!

Ich rufe auf:

3 Nachwahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Ältestenrates

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 14/2736

Auch hier ist eine Debatte nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 14/2736. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

4 Aktuelle Stunde

Thema: Konsequenzen aus dem BVerfGUrteil – Interessen NordrheinWestfalens in Bund-LänderFinanzbeziehungen besser zur Geltung bringen

Antrag der Fraktion der FDP gemäß § 90 Abs. 2 GeschO

Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 23. Oktober 2006 eine Aussprache zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und gebe der Frau Abgeordneten Freimuth das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche mit seinem Urteil dem dreisten Anliegen – so will ich es einmal bezeichnen –, der „selbstverständlichen“ Bitte – wie man es teilweise lesen konnte – des Landes Ber

lin Grenzen aufgezeigt, das den Berlinern Wohltaten auf Kosten der anderen Bundesländer zukommen lassen wollte. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar gesagt, dass ein legitimer Sonderbedarf auf Bundesergänzungszuweisungen für das Land Berlin zum Zweck der Haushaltssanierung nicht gegeben ist. Die Karlsruher Richter haben den Antrag Berlins abgelehnt und damit auch einige für uns alle wichtige Hinweise zum Finanzgefüge der Bundesländer gegeben.

Ich freue mich, dass wir aus nordrhein-westfälischer Sicht im Großen und Ganzen Übereinstimmung hatten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts insgesamt, soweit ich das der Berichterstattung entnehmen konnte, begrüßt haben.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass sich ein Bundesland nicht aufgrund einer gefühlten Haushaltsnotlage aus seiner finanzpolitischen Verantwortung stehlen und dann Bundesmittel zur Sanierung heranziehen kann.