Es gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, aus meiner Sicht überhaupt keinen sachlichen Grund, von dem Zeitplan für das Sparkassengesetzgebungsverfahren abzuweichen und eventuell die parlamentarischen Beratungen auszusetzen.
Die vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind für mich nicht nachvollziehbar.
Sie dienen lediglich als reine Panikmache wie bei der LEG, wie beim § 107 GO oder wie beim KiBiz; ich könnte Ihnen noch viele andere Dinge nennen. Sie haben nicht einen einzigen politischen Punkt, sondern rangeln sich von einer Regierungsvorlage zur nächsten und versuchen, Leute aufzuhetzen. Das ist mieser Oppositionsstil. Ich habe lange genug Oppositionsarbeit gemacht und kann Ihnen nur sagen: Es ist schlecht um Sie bestellt!
(Beifall von CDU und FDP – Bodo Wißen [SPD]: Das ist unglaublich! – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN)
Sie machen es uns auch viel zu einfach: Anstatt sich schön an die Gesetzestexte zu halten und zu versuchen, uns hier vielleicht vorzuführen, nur Polemik, von vorne bis hinten!
(Beifall von der CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Sagen Sie das dem Landesverfas- sungsgericht! – Weitere Zurufe von der SPD)
Gut. Dann erteile ich das Wort gleich zu beiden Zwischenfragen, die Sie dann bitte gemeinsam beantworten.
Herr Finanzminister Linssen, vielen Dank für die Gelegenheit, eine Frage zu stellen. – Würden Sie uns eine kurze Einschätzung der Lage der WestLB aus Ihrer Sicht geben? Teilen Sie nicht die Ansicht, dass diese Lage nach der EU-Intervention sehr dramatisch ist? Halten Sie es nicht angesichts dieser Lage für klug und sinnvoll, den Schulterschluss der Eigentümer der WestLB zu suchen, statt sich in eine Konfliktlage zu begeben? Diese Konfliktlage ist das neue Sparkassengesetz; wir kennen die Stellungnahme der Sparkassenverbände. Würden Sie dazu bitte Stellung nehmen?
Das wird der Minister gleich tun, aber zunächst gebe ich Frau Walsken Gelegenheit, auch eine Frage zu stellen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben uns gerade vorgeworfen, dass wir die ganze Landschaft aufhetzten.
Herzlichen Dank, dass Sie uns so viel zutrauen! Ich frage Sie: Glauben Sie, dass es möglich ist, den ehemaligen Europaminister und RüttgersVertrauten Breuer aufzuhetzen, nur weil ich das tue? Oder glauben Sie, dass es möglich ist, die Räte in Kleve, in Krefeld, in Wuppertal oder sonstige CDU-geführte Stadtregierungen aufzuhetzen, nur weil ich gegen das Sparkassengesetz bin?
Sie sind zwar Kollegin Kassandra, wie es vorhin gesagt wurde, aber so viel Potenz traue ich Ihnen nun wirklich nicht zu, dass Sie das schaffen.
Frau Kollegin Asch, wir sprechen hier über das Sparkassengesetz und nicht über ein WestLBGesetz. Das ist die erste Feststellung.
Ich denke überhaupt nicht daran, Ihnen irgendwelche Interna aus West-LB-Gesprächen oder sonstigen Quellen zu berichten. Das ist nicht die Stunde dazu, das ist nicht das Forum dazu. Ich bedaure außerordentlich, dass manche Leute meinen, sie müssten mit jedem Gespräch am nächsten Tag die Zeitungen füttern. So macht man solche Gespräche nicht, um es klar zu sagen!
Damit sind nicht Sie gemeint, Frau Asch. Das war eine allgemeine Feststellung des Finanzministers dieses Landes.
Wir sprechen also über das Sparkassengesetz. Wir sprechen sicherlich nachher auch noch über zwei Paragrafen, die eine Berührung mit der WestLB haben und die die Beleihung der Aktiengesellschaft mit der Sparkassenzentralbankfunktion sowie den Verbund regeln, über den hier ja schon viel gesprochen wurde.
Eine Anhörung, deren Durchführung wir im Übrigen einstimmig auf den 11. September festgesetzt haben, die wir Mitte Juni 2008 beschlossen haben, macht der Opposition jetzt offensichtlich Angst. Sonst würden Sie nicht auf Verschiebung drängen. Wir haben überhaupt keine Probleme mit einer solchen Anhörung.
Es ist doch völlig klar: Zu einem anständigen Gesetz gehören eine anständige Anhörung und eine Auswertung. Wenn gute Vorschläge kommen, werden wir uns überlegen, ob wir sie miteinbeziehen. Da sind wir völlig frei.
Meine Damen und Herren, dieser angesichts der formulierten Detailfragen zum Gesetzentwurf sicherlich sehr langen Anhörung werden wir sehr
Ich hoffe, ich bin sogar zuversichtlich, dass es uns – da richte ich mich jetzt ganz besonders an die Opposition – im Anschluss an die Anhörung möglich sein wird, zu der für die Sparkassenrechtsreform gebotenen Sachlichkeit zurückzukehren. Denn nur so können wir einen zeitgemäßen und zukunftsfähigen Ordnungsrahmen für die Sparkassen schaffen, der eine starke und leistungsfähige Sparkassenlandschaft in Nordrhein-Westfalen weiterhin gewährleistet – vorausgesetzt natürlich, uns eint wirklich ein ernsthaftes Bestreben nach dem Erhalt eines zukunftsfähigen Sparkassenwesens in unserem Land.
Die Landesregierung hat sich mit dem Gesetzentwurf jedenfalls uneingeschränkt zum Dreisäulensystem der deutschen Kreditwirtschaft und den bewährten öffentlich-rechtlichen Strukturen bekannt: erstens zu der Rechtsform der Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts. Es kann keine Privatisierung – auch nicht durch die Hintertür – geben. Zweitens bekennen wir uns zum öffentlichen Auftrag, zur kommunalen Einbindung und zum Regionalprinzip, das wir ja sogar aus der Verordnung in den Gesetzestext emporgehoben haben.
Die Landesregierung hat mit dem Entwurf auch klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den jetzigen Zeitpunkt für die Sparkassenrechtsnovelle für richtig hält – eine Novelle, um den Ordnungsrahmen für die Sparkassen zeitgemäß und zukunftsfähig zu fassen und dabei europarechtliche Vorgaben wie die EU-Abschlussprüferrichtlinie und die Einigung der Anteilseigner der WestLB zur Zukunftssicherung des Instituts vom 8. Februar 2008 umzusetzen. – Sie suchen ja auch immer nach Gründen, warum dieses Gesetz denn überhaupt gemacht wurde.
An diesem Anliegen ändert sich auch nichts durch die derzeitige öffentliche Stimmungsmache gegen den Gesetzentwurf. Mir sind nach der Vielzahl der seit zweieinhalb Jahren geführten Gespräche mit allen, die in diesem Bereich Verantwortung tragen, sämtliche Argumente hinlänglich bekannt. Aber sie haben mich bislang nicht überzeugt. Sie können mich auch nicht dadurch überzeugen, dass sie geballt von unterschiedlichen Seiten und zum Teil mit verfälschendem Inhalt öffentlich vorgetragen werden.
Es ist vielmehr so, dass ich mich durch die öffentliche Stimmungsmache geradezu dazu herausgefordert fühle, im Interesse eines funktionierenden Sparkassenwesens eine deutliche Klar- und Richtigstellung vorzunehmen.
Zunächst einmal bitte ich Sie, zwischen dem EUBeihilfeverfahren zur WestLB AG und dem Sparkassengesetzgebungsverfahren klar zu differenzieren, Frau Asch. Das habe ich vorhin gemeint. Ich hoffe, das ist klar geworden.
Diese beiden Verfahren laufen nur zufällig parallel zueinander. Sie weisen jedoch keinen so engen Zusammenhang auf – bis auf die beiden Paragrafen –, dass eine thematische Vermischung zulässig oder ein Aussetzen des Sparkassengesetzgebungsverfahrens bis zum endgültigen Abschluss des EU-Verfahrens sachgerecht wäre.
Immerhin können durch die Sparkassenrechtsnovelle keine Fakten geschaffen werden, die geeignet sind, sich nachteilig auf die Zukunft der WestLB auszuwirken. Demzufolge erschließt sich mir auch nicht, inwieweit die kritisierten Regelungen in dem Gesetzentwurf einen potenziellen Partner der WestLB AG – wie es von einer Stelle gesagt wurde – davon abhalten könnten, bis zum Jahresende 2008 eine Absichtserklärung zu unterzeichnen, in der insbesondere die gesellschaftsrechtliche Transaktion bis zum 30. September 2009 vorgesehen ist.
Soweit diesbezüglich als Argument § 39 Abs. 3 Sparkassengesetz herangezogen wird, kann ich nur erneut betonen, dass diese Vorschrift den Istzustand beschreibt, der mit dem bestehenden S-Finanzverbund in Nordrhein-Westfalen auf freiwilliger Basis erreicht worden ist. Herr Becker, wenn Sie sich den Text noch einmal durchlesen, finden Sie den Istzustand dort beschrieben.
Keinesfalls ist hingegen mit der Regelung ein gesetzlich verordneter Zwang zu einem ewig gleichbleibenden bzw. weitergehenden Verbund verbunden. Das gibt der Text nicht her. Er setzt im Übrigen 1:1 das um, was wir in den Eckpunkten am 8. Februar – in der berühmten Nacht – gemeinsam vereinbart haben.
Ferner sieht der Gesetzentwurf entgegen geäußerten Befürchtungen vor, das Zentralbankgeschäft mit der WestLB AG für den Fall aufzugeben, dass Private Mehrheitseigner des Instituts würden. Nach dem Entwurf muss zwingend geprüft werden, ob auch beim Rechtsnachfolger die Voraussetzungen der Beleihung mit der Sparkassenzentralbankfunktion vorliegen und damit ein neuer Genehmigungsakt in Betracht kommt oder nicht.
Da die Eigenschaft als Sparkassenzentralbank an eine Mehrheit der öffentlich-rechtlichen Eigentümer geknüpft ist, kann ein privater Investor bei einem mehrheitlichen Verkauf der WestLB AG zu keinem Zeitpunkt einen Zugriff auf die Geschäfte der Sparkasse erhalten. So kann eine Unterwanderung der öffentlich-rechtlichen Strukturen und damit eine Vertikalisierung nachhaltig verhindert werden.
Herr Remmel, Sie hatten vorhin einen Zwischenruf dazu gemacht. Dort ist es genauso verankert, wie ich es erklärt habe. Wenn Sie vielleicht den letzten Satz in § 37 noch einmal heranziehen, erkennen Sie, dass darin ausdrücklich steht: „Die Beleihung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 3 nicht mehr vorliegen.“ – Das ist der Fall, wenn mehrheitlich privates Kapital in dieser Sparkassenzentralbankfunktion sein wird.