Protokoll der Sitzung vom 28.08.2008

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/7345

Ich weise darauf hin, dass die Fraktionen sich darauf verständigt haben, heute keine Debatte zu führen, sondern erst nach Vorlage einer Empfehlung des Ausschusses zu debattieren.

Daher kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/7345 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist diese Überweisung einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu:

16 Gesetz zur Änderung und Bereinigung von Vorschriften auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/6927

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Drucksache 14/7434

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Kollegen Kress das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Tierseuchengesetz des Bundes besteht aus einer Fülle von Rechtsvorschriften. Für den Vollzug des Tierseuchengesetzes und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind grundsätzlich die Länder zuständig. In Nordrhein-Westfalen sind dazu die Ausführungsgesetze zum Tierseuchengesetz und zum Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetz in Kraft.

Der heute in zweiter Lesung vorgelegte Gesetzentwurf führt diese Ausführungsgesetze in einer einheitlichen Norm zusammen. Damit machen wir hier im Hause einen weiteren Schritt in Richtung Vereinfachung bürokratischer Vorschriften. Dar

über hinaus werden bestehende Unklarheiten bei den Zuständigkeiten und auch bei der Kostenträgerschaft beseitigt.

Der Gesetzentwurf enthält Vereinfachungen. Er wird zu mehr Entsorgungssicherheit und damit auch zu besserem Verbraucherschutz führen.

Im Anhang und im Vorwort ist der Gesetzentwurf von Herrn Minister Uhlenberg überzeugend und sehr plausibel begründet worden. Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg!

Darüber hinaus haben die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung keine grundsätzlichen Einwände vorgetragen.

Die Vergleichbarkeit dieses Gesetzentwurfs mit den Zuständigkeitsregelungen anderer Bundesländer – Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen – will ich jetzt nicht mehr vertiefen.

Wir, die CDU-Fraktion, begrüßen den Entwurf als sinnvollen Beitrag zur Modernisierung des Landes und bitten heute um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kress. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Wiegand. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor 99 Jahren, im Juni 1909, ist erstmalig das sogenannte Viehseuchengesetz ausgefertigt worden. Dieses Datum zeigt die Kontinuität und die Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung bis zum heutigen Tag. Manches ist eben zeitlos aktuell oder hat sich als solches in der Praxis bewährt. Dazu zählen die vorsorgende Gefahrenabwehr bei der Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen sowie der Schutz von Menschen und Tieren vor Krankheiten, Leiden und Schäden.

Gerade der Kreis Borken, den ich hier vertreten darf, hat vor gut zwei Jahren die Auswirkungen der Schweinepest deutlich zu spüren bekommen. 110.000 Schweine mussten gekeult werden. Dabei hat sich gezeigt, wie wichtig und richtig sowohl das Tierseuchengesetz als auch die Tierseuchenkasse für die betroffenen Tierhalter sind.

Es hat sich bestätigt, dass sich die starke Stellung bei der Tierseuchenbekämpfung vor Ort wie auch in den vergangenen 99 Jahren bewährt hat. Hier ist ein starker und kompetenter Partner Staat gerade im veterinäramtlichen Bereich unverzichtbar und auch künftig gerechtfertigt.

Schwarz-gelber Rhetorik von „Privat vor Staat“, Flexibilisierung und Bürokratieabbau und anderer 99 Luftballons zum Trotz dürfen diese Institutionen nicht geopfert werden. Für uns als SPDFraktion sind dabei folgende Aspekte wichtig:

Erstens. Der Schutz von Menschen und Tieren vor Krankheit, Leiden und Schäden muss im Vordergrund stehen.

Zweitens. Aus ethischen Gesichtspunkten ist es langfristig nicht zu vertreten, dass Tausende von Tieren bei Tierseuchenzügen gekeult werden müssen. Daher muss die Prävention gegen Tierseuchen im Vordergrund stehen. Die Landesregierung darf nicht nachlassen, um gemeinsame Lösungen zur Prävention wie auch neue Impf- und Vermarktungsstrategien auf Bundes- und EUEbene zu erarbeiten. Das ist nicht nur moralischer, das ist langfristig auch finanziell günstiger.

Drittens. Die Steuerzahler müssen vor stetig steigenden Sach- und Verwaltungskosten wie zum Beispiel für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte bestmöglich geschützt werden.

Leider, Herr Uhlenberg, haben Sie es versäumt, im Rahmen dieses Gesetzes endlich die Haftpflichtfragen für praktizierende Tierärzte verbindlich zu regeln. Sie nehmen es sogar hin, dass die Tierhalter in Westfalen-Lippe Zusatzkosten zahlen müssen, weil die Tierärztekammer die Gebührenvereinbarung aufgrund ihrer berechtigten Sorge um die Tierärzte zum wiederholten Male gekündigt hat. Daher werden wir die Wirkung und Umsetzung des Ausführungsgesetzes der Tierseuchenbekämpfung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte weiter im Auge behalten. Dem Gesetzentwurf stimmt die SPD-Fraktion zu. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wiegand. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Ellerbrock.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung zeigt:

Erstens. Wir machen mit dem Bürokratieabbau ernst. Wir führen zwei Gesetze zusammen.

Zweitens. Wir setzen auf die Kräfte des Marktes, sodass wir hier eine vernünftige Entsorgungsstruktur mit einer vernünftigen Preisbildung bekommen. Das ist gut. Das ist vernünftig. Ich freue mich, dass wir eine so große Einigkeit haben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. Das waren – Sie fragten danach – 27 Sekunden, Herr Ellerbrock.

(Zurufe von der FDP)

Gestern war er ein bisschen schneller. Gestern hat er 26 Sekunden für einen Redebeitrag gebraucht. – Herr Kollege Remmel hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte versprochen, dass ich es kurz mache. Das werde ich auch tun. Ich möchte nur noch einmal im Protokoll vermerkt wissen, dass meine Fraktion sich vehement gegen den Gesetzentwurf ausspricht. Vor dem Hintergrund dessen, was Herr Ellerbrock gerade angedeutet hat, stehen wir auf der anderen Seite.

Wir sind entschieden der Meinung, dass diejenigen, die von der Tierseuchenkasse profitieren, nicht selber über die Verteilung entscheiden sollten, sondern dass es ein wesentliches Element staatlicher Politik sein muss, die Grundlinien der Tierseuchenpolitik festzulegen.

(Ralf Witzel [FDP]: Warum denn?)

Das kann letztlich nicht in der Hand der Betroffenen liegen, weil es auch andere Interessen gibt als nur die der Betroffenen.

(Beifall von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Es muss eine gesamtstaatliche Verantwortung geben. Die scheint mir in der Konstruktion jedenfalls nicht gewährleistet. Wir haben uns seinerzeit gegen die Übertragung ausgesprochen, folgerichtig auch gegen dieses Gesetz. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Uhlenberg.