Die wichtigste Forderung, nämlich die generelle Anerkennung der drohenden Genitalverstümmelung als Asylgrund, nennen Sie nicht. Ein Abschiebeverbot von Mädchen aus der Risikogruppe nennen Sie nicht. Wir fordern Informationsgespräche, Aufklärungsmaterialien, Hinweise auf die Strafbarkeit der FGM als festen Bestandteil der Integrationskurse. Nichts dergleichen bei Ihnen! Auch nicht zur Kostenübernahme bei notwendigen Operationen! Weitere Forderungen, wo die Landesregierung tätig werden müsste, stellen Sie gar nicht.
Aber wir sehen doch am runden Tisch, wie wichtig eine Förderung in diesem Bereich wäre. Da kam doch gerade ein Flyer, mit dem um finanzielle Unterstützung gebettelt wird, um sich vernetzen zu können. Eine solche Vernetzung kostet Zeit, aber auch Geld. Sie braucht Unterstützung. Sie müsste vor allem in allen Landesteilen stattfinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, besser wäre es, Sie hätten nicht im Eiltempo einen schlappen Antrag formuliert, sondern Sie hätten zugehört, regelmäßig am runden Tisch teilgenommen, unsere Expertengespräche wirklich ausgewertet und ernst genommen – dann hätte vielleicht ein Antrag mit Substanz entstehen können.
Wir stimmen der Überweisung heute zu, haben auch immer noch die Hoffnung, dass wir uns im Ausschuss für Frauenpolitik noch verständigen können. Vielleicht können wir den Antrag dort noch zu einem gemeinsamen Antrag umformulieren. Im
Vielen Dank, Frau Kollegin Gießelmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Steffens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Westerhorstmann, Sie haben Ihre Rede eben damit geschlossen, dass Sie hoffen, dass die Vernunft siegt und man Ihrem Antrag zustimmt. – Ich finde es schon ziemlich problematisch, dass Sie von Ihrem Antrag und Vernunft reden, aber das Gespräch mit den Expertinnen und Experten außen vor lassen. Dabei haben uns diejenigen, die wirklich in diesem Thema sind, die bezogen auf Genitalverstümmelung das Fachwissen schlechthin haben, ins Stammbuch geschrieben, was für Nordrhein-Westfalen wichtig ist.
Ein Punkt davon war auch am runden Tisch immer wieder Thema; Sie haben dem in der Runde mit den Verbänden sogar noch zugestimmt: nämlich dass es wichtig ist, dass es für die Betroffenen eine Beratung von Betroffenen gibt. Das ist das A und O. Das ist notwendig. Aber Sie sagen jetzt in Gesprächen: Wir haben genug Strukturen, die sich mit Gewalt gegen Frauen befassen, die sollen das mitmachen. – Frau Westerhorstmann, Sie haben den Film gesehen, Sie haben viele andere Filme gesehen, Sie haben sich mit dem Thema beschäftigt und mit massiver Betroffenheit gesagt: Wir müssen etwas tun.
Jeder, der Berichte gesehen hat, wie fünf-, sechs-, siebenjährige Mädchen mit der Rasierklinge oder mit einer Scherbe genitalverstümmelt werden, wie die bei vollem Bewusstsein beschnitten und irgendwo hinter Dornenhecken eingesperrt werden, damit die Hyänen, die dort herumlaufen, nicht an sie herankommen – jeder, der das gesehen hat, der weiß: Wir müssen alles tun, um das zu verhindern.
Diese jungen Mädchen, die beschnitten wurden und so hoch traumatisiert sind, die hier als erwachsene Frauen leben, wird keine weiße Frau, egal wie gut sie sich damit beschäftigt hat, erreichen können. Die hat das Vertrauen nicht, die hat den Zugang nicht. Ich würde mir, egal wie viel ich mich damit beschäftige, nicht anmaßen, zu behaupten, dass ich mit irgendeiner dieser Frauen im Sinne von „Wir können dir helfen“ darüber reden könnte.
Viele dieser Frauen leben hier und wissen nicht, was für ein Unrecht an ihnen geschehen ist, sondern halten ihre Beschneidung für das Normale. Und wir sollen ihnen jetzt sagen: „Nein! Ich bin normal, du bist nicht normal, du bist beschnitten worden“? – Das funktioniert so nicht. Wir brauchen eine
Es geht nicht darum, eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Davon redet auch keiner. Worüber wir geredet haben und woran der Antrag gescheitert ist, war: Das Mindeste, was wir als politisch verantwortliche Frauen hier tun können, ist, den runden Tisch mitzufinanzieren. Dankenswerterweise tagt der meistens im Ministerium, was schon sehr gut ist, weil er damit einfach einen Raum hat, wo er stattfinden kann. Dankenswerterweise nehmen auch viele politisch Verantwortliche daran teil. Aber das reicht nicht. Wir müssen auch diejenigen einbeziehen, die Beratung machen. Wir haben dafür eine einzige Beratungsstelle, die aber auch nicht finanziert wird, sondern Projektmittel bekommt. Daran müssen wir etwas ändern.
Wir müssen vor allen Dingen die Materialien, die gebraucht werden, um die Frauen anzusprechen, mitfinanzieren. Ich sagen Ihnen: Ein paar Flugblätter, ein paar Faltblätter drucken, ein paar Materialien erstellen – das ist lächerlich!
Da kann man nicht hingehen und sagen: Das machen wir nicht. Der Antrag ist daran gescheitert, dass Sie sagen: Wir reden über nichts. Sie stellen sich zwar an den runden Tisch und sagen: Ich regele das schon, das schichten wir irgendwo um, das bekommen wir schon irgendwie hin. – Und dann ist nichts passiert.
Deswegen bin ich nicht so zuversichtlich, Frau Gießelmann, dass wir das im Ausschuss hinbekommen. Man zeigt Betroffenheit, sagt, wie schrecklich das ist, aber tut dann nichts und kneift. Das finde ich sehr problematisch.
Das wird auch in dem Punkt klar, an dem Frau Gießelmann von „Prüfen“ gesprochen hat. Sie haben den Film gesehen. Ich habe viel in meinem Leben gesehen. Dieser Film, bei dem man zuschaut, wie ein Mädchen beschnitten wird, ist ein Film, wo ich Rotz und Wasser geheult habe. Das ist nichts, wo ich darüber nachdenke, ob man prüfen muss, ob das eine grundsätzlich schwere Körperverletzung ist. Dass man das überhaupt, nachdem man einen solchen Film gesehen hat, noch in Erwägung zieht – ich bin sicherlich niemand, der das Strafrecht an jeder Stelle zum Einsatz bringen will –, finde ich fatal!
Ich finde es selbstverständlich, dass man darauf einwirkt, dass es hier diese Regelung geben muss. Da muss man kein „Prüfen“ in den Antrag schreiben. Allein dieses Wort in so einem Antrag zu verwenden, ist ein Verniedlichen. Darüber haben wir bereits gestritten, und ich bin der Meinung, dass das so nicht geht.
Frau Kollegin Steffens, stimmen Sie mit mir überein, dass wir, wenn wir unsere gesetzlichen Vorschriften, wenn wir den Gesetzesrahmen, was die Strafverfolgung anbelangt, wirklich ausnutzen würden, dann auch die Fälle erreichen würden, die wir bestrafen müssten?
Fakt ist doch, dass wir Kenntnis darüber haben, wie viele Frauen tatsächlich betroffen sind, ob es in diesem Land praktiziert wird oder nicht. Ich habe diesen Film sehr wohl gesehen und ich bin auch sehr betroffen gewesen. Ich kann durchaus sagen, dass ich mich nicht mehr hingesetzt habe.
Nur, dieser Film greift viele Fälle in den Herkunftsländern auf. Da müssen wir ansetzen, dass wir in den Herkunftsländern die Dinge auf den Weg bringen. Das ist eine Aufgabe, die die Bundesebene angeht. Die Bundesebene befasst sich mit diesem Thema genauso gut. Wenn ich mich nicht irre, gibt es einen Antrag, der gemeinsam von CDU und SPD auf den Weg gebracht worden ist. Infolgedessen werden in diesem Antrag auch diese Fragen aufgegriffen.
Frau Westerhorstmann, ich habe zwar Ihre Frage nicht ganz verstanden, weil Ihre Äußerungen jetzt auch ein Co-Beitrag waren, aber ich werde die nicht verstandene Frage trotzdem versuchen zu beantworten.
Sie sagen: Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine unbekannte Zahl von Frauen, aber eigentlich findet die Beschneidung woanders statt und wir wissen gar nicht, was passiert, und deswegen ist der Bund verantwortlich. Ich habe Ihre Frage so verstanden, ob ich Ihnen hierin zustimme.
Ja, Frau Westerhorstmann, in einem Punkt stimme ich Ihnen zu, nämlich: Wir wissen nicht genau, wie viele Frauen es gibt. Aber man kann es hochrechnen. Wir wissen, wie viel Genitalverstümmelungen in welchen Ländern statistisch stattfinden. Darüber liegen uns Zahlen vor. Wir können ganz genau sagen, wie viele Frauen aus den entsprechenden Ländern, in denen eine bestimmte Genitalverstümmelungsquote vorhanden ist, hier leben.
Daraus errechnet ist diese Zahl von 5.641 Frauen. Ob das 4.000, 7.000 oder 3.000 sind, weiß ich nicht. Aber jede Frau ist eine zu viel.
Es ist klar, dass eine hoch traumatisierte Frau, eine Frau, die selber dieser Prozedur unterzogen wurde, die aus einem Herkunftsland und einem Kreis stammt, wo Genitalverstümmelung eine Tradition hat, dann, wenn sie nicht aufgeklärt wird, stärker belastet ist, dasselbe auch wieder an ihren Töchtern geschehen zu lassen. Das ist so. Das sieht man in der Auswirkung.
Wir sehen auch hier Kinder, Mädchen natürlich, die genitalverstümmelt sind. Wir wissen jedoch nicht, wo die Verstümmelung stattfindet. Ist es so, dass die Beschneiderinnen hier eingeflogen werden – worüber immer wieder Berichte auftauchen –, oder ist es so, dass die Kinder in den Ferien ins Herkunftsland gebracht und dort verstümmelt werden?
Ich finde es unerheblich, wo das passiert. Es ist vielmehr wichtig, dass wir alles, was wir an Möglichkeiten haben, nutzen, um aufzuklären, um diesen ewigen Kreislauf, der sich in den Familien vollzieht, zu durchbrechen. Deswegen müssen wir hier Männer wie Frauen, jeden Menschen, erreichen, Aufklärung betreiben und dafür Geld in die Hand nehmen.
Letzter Punkt, nur um klarzumachen, wo die Unterschiede an den vielen kleinen Stellen in diesen Anträgen sind: Wir wollen mehr Hilfe zur Selbsthilfe bereitstellen und über den Gesundheitsbereich hinaus auch in den Bereichen von Polizei und Justiz aufklären. Denn was da mit den Frauen zum Teil geschieht und eine zweite und dritte Traumatisierung auslöst – nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit heraus –, können wir ganz einfach verhindern und den Frauen ersparen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laschet das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist ein schwerer körperlicher Eingriff, eine gravierende Menschrechtsverletzung. Ich bin froh, dass wir über diese Frage auch überhaupt nicht streiten oder diskutieren, sondern dass jeder im Saal angesichts des Leids der betroffenen Frauen diese Situation erkennt.
Das Thema ist jedoch schwierig. Das hat nicht zuletzt die Anhörung im Frauenausschuss am 10. Januar gezeigt. An erster Stelle müssen Maßnahmen in den Verbreitungsländern stehen. Es
spricht allerdings für sich, dass in 15 von 28 Ländern dieser Eingriff bereits strafbar ist, er aber dennoch nicht verfolgt wird.
So hat beispielsweise die Beauftragte der Vereinten Nationen für Frauenrechte bei ihrem Besuch in unserem Partnerland Ghana im Juli 2007 die dortige Praxis der Genitalverstümmelung kritisiert, gleichzeitig aber konstatiert, dass der Staat nur begrenzt Einflussmöglichkeiten hat, das durchzusetzen.
Auch die Tatsache, dass Frauen, die diese Qual selbst erlitten haben, ihre Töchter dem gleichen Schicksal aussetzen, zeigt die tiefe Verankerung in kulturellen Überlieferungen. Ich frage mich allerdings, was für ein Denken eigentlich solche Kulturen je hervorgebracht hat. Diese Frage ist in der heutigen Debatte noch gar nicht gestellt worden. Aber welches kulturelle Verständnis liegt einer solchen Erfindung zugrunde, zu solchen Menschenrechtsverletzungen zu greifen? Ich kann das nicht nachvollziehen, was für ein Denken dahintersteht.
Herr Minister, wenn Sie eine Zwischenfrage von Frau Steffens zulassen, dann kann sie die Zwischenfrage auch stellen. Bitte schön, Frau Steffens.
Danke schön, Herr Minister. – Sie sagen gerade: kulturell. Kann es nicht genauso gut sein, dass es sich überhaupt nicht um eine kulturelle Eigenschaft – wie auch immer – handelt. Es ist genauso wie bei Gewalt. Gewalterfahrungen reproduzieren sich auch. Kinder mit Gewalterfahrung üben Gewalt aus. Wir haben andere Bereiche, in denen dieses Reproduzieren von eigenen traumatischen Erfahrungen stattfindet.
Weil das ein ganz klares Unterdrückungsinstrument der Frauen ist, wodurch Treue und Besitz gegenüber dem Mann demonstriert werden sollen, hat dies nicht unbedingt etwas mit Kultur zu tun.