Protokoll der Sitzung vom 17.09.2008

Weil das ein ganz klares Unterdrückungsinstrument der Frauen ist, wodurch Treue und Besitz gegenüber dem Mann demonstriert werden sollen, hat dies nicht unbedingt etwas mit Kultur zu tun.

Das mag sein. Ich finde aber trotzdem, dass die Frage einmal berechtigt ist. Es gibt selbstverständlich Gewalterfahrungen, die weitergegeben werden: Weil Kinder geschlagen wurden, schlagen sie dann als Erwachsene später auch ihre eigenen Kinder, wenn sie welche haben usw. Aber die Genitalverstümmelung ist in einer ganz tiefen kulturellen Tradition begründet, wird gepflegt und fortgeführt. Die Mutter hat es erlitten. Das Kind muss es erneut erleiden, und das seit Jahrhunderten.

(Britta Altenkamp [SPD]: Seit Jahrtausenden, Herr Minister!)

Da habe ich nur einmal die Frage gestellt: Was für ein Menschenbild hatten eigentlich diejenigen, die

so etwas erdacht und erfunden haben? – Unter anderem deshalb, weil wir das nicht wissen, ist der Kampf so schwierig, das aus der Welt zu räumen. Das ist die Botschaft meiner Frage. Von daher ist die einzige Möglichkeit, in den Heimatländern der Frauen etwas zu tun, Frauen dort Zugang zu Bildung, zu Gesundheitsfürsorge und auch zu wirtschaftlichen Ressourcen zu schaffen. Darauf setzt ja auch die Bundesregierung mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit.

Frau Steffens, Sie haben eines gemacht, was nicht ganz redlich ist. Sie haben diese Situation dramatisch beschrieben. Das hat auch alle angerührt, die sich damit beschäftigen. Dann haben Sie parallel dazu aber eine Änderung des deutschen Strafgesetzbuches gefordert. Darüber kann man streiten. Nur: Sie können das deutsche Strafgesetzbuch so perfekt machen, wie Sie wollen, aber an dieser Situation in diesen Ländern ändern Sie dadurch gar nichts.

(Beifall von der CDU)

Deshalb dürfen Sie das auch gedanklich nicht in einen Zusammenhang stellen.

Die Frage ist: Was können wir in einem Bundesland tun? Was können wir in Nordrhein-Westfalen tun? Wir sind der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen. Frau Steffens, was können wir hier tun, damit sich das ändert? – Das Entscheidende muss sein, Zugang zu der betroffenen gefährdeten Personengruppe zu gewinnen. Nur dann können die bereits jetzt gegebenen strafrechtlichen Sanktionierungen, aber auch Schutz- und Hilfemöglichkeiten überhaupt ihre Wirkung entfalten.

Da das Thema extrem tabuisiert ist und mit extremen Schuldgefühlen verbunden ist, wird man auch davon ausgehen müssen, dass sich die betroffenen Frauen nicht so schnell Beratungsstellen offenbaren. In den Integrationskursen werden sie das ganz bestimmt nicht ansprechen. Deshalb, glaube ich, ist das nicht der geeignete Ort.

Am ehesten dürften Ärztinnen und Ärzte, insbesondere der Fachrichtung Gynäkologie und Kinderheilkunde, eine Chance bekommen, in direktem Kontakt mit den betroffenen Frauen und Mädchen die Problematik anzusprechen und Hilfe anzubieten. Die Bundesärztekammer und der Deutsche Ärztetag haben den Bedarf an Information und Qualifizierung in diesem Bereich mit entsprechenden Empfehlungen aufgegriffen. Die Implementierung des Themas in Aus- und Fortbildung ist beabsichtigt. Die Landesregierung unterstützt das nachdrücklich.

Gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen zu dem strafrechtlichen Aspekt. Die Genitalverstümmelung ist bereits jetzt als Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch strafbar. In aller Regel werden auch heute schon die in § 224 StGB enthaltenen Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung erfüllt sein. Denn die Begehung der Körperverlet

zung mittels eines gefährlichen Werkzeuges ist grundsätzlich gegeben. Auch die Begehung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich ist in der Regel gegeben. Ebenfalls in der Regel gegeben ist die Begehung mittels einer das Leben bedrohenden oder gefährdenden Behandlung. Also auch heute schon ist gefährliche Körperverletzung auf jeden Fall damit verbunden. Der § 225 regelt die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Auch der wird in der Regel in diesem Falle gegeben sein.

Als einziger Streitpunkt bleibt: Soll es § 226 sein, nämlich schwere Körperverletzung?

Ich meine, diese Tat ist ein Verbrechen. Dann müsste es dieser Paragraf sein. Insofern erschließt sich mir die Logik, das zu fordern.

Aber daran jetzt einen Konflikt zwischen den Fraktionen festzumachen und zu sagen, damit ist die Frage entscheidend verknüpft, das halte ich für falsch. Das Strafrecht darf man bei dieser Dimension als Mittel, die Menschen zu erreichen, wirklich nicht überschätzen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Gießelmann?

Ja.

Bitte schön, Frau Gießelmann.

Am runden Tisch mit den Betroffenen oder Selbsthilfeorganisationen, die in dem Bereich arbeiten, wird durchaus gefordert, diesen Straftatbestand auch so ausdrücklich zu benennen und die Tat als Verbrechen zu bezeichnen, weil es für Menschen aus diesen Herkunftsländern nur schwer möglich ist, die Tat als Verbrechen einzustufen. Wir haben zum Ausdruck bringen wollen, dass das ausdrücklich da so benannt sein muss, weil man es dann auch beispielsweise in den Integrationskursen sehr deutlich hervorheben und erklären kann: Wer sich daran nicht hält, verwirkt sein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland.

Herr Minister, würden Sie dem so zustimmen?

(Allgemeine Heiterkeit)

Also, Herr Präsident, ich habe ja gerade eine differenzierte Antwort auf diese Strafrechtsfrage gegeben. Ich glaube, es ist ein

Verbrechen. Das beantwortet auch die Frage, ob es in § 226 stehen sollte oder nicht.

Nur: Sie können auch heute schon im Integrationskurs vermitteln, dass es verboten ist, weil es gegen all die Straftatbestände, die ich gerade aufgezählt habe, verstößt. Deshalb glaube ich, dass die Tatsache, ob das nun auch in § 226 steht, nicht massenhaft das verhindert, was wir eigentlich verhindern wollen.

Das Gleiche gilt für die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften. Auch hier haben wir bereits ein umfassendes Regelwerk – mehrere Kollegen haben es ja hier beschrieben –, das den schutzwürdigen Belangen der Betroffenen Rechnung trägt. Es ist insbesondere beim Ausländer- und Asylrecht eher ungewöhnlich, dass man auch nichtstaatliche Akteure anerkannt und sagt: Selbst wenn es nicht vom Staat ausgeht, werden die betreffenden Frauen geschützt und haben auch den Schutz des Asylrechts. Das ist sehr weitgehend.

Deshalb ist das auch da keine wesentliche Verbesserung. Es eröffnet im Gegenteil bei anderen, die gar nicht betroffen sind, die Möglichkeit zum Missbrauch, wenn man abstrakt jemanden, der zur Risikogruppe gehören könnte, unter den Schutz des Asylrechts stellen will. Das ist etwas, was vielen, vielen Hunderttausenden, die vielleicht gar nichts damit zu tun haben, dann Tore öffnet. Da muss man, glaube ich, Schranken ziehen. Deshalb ist diese Präzision hier, glaube ich, eine sehr wichtige.

Bei der vom Land geförderten Beratungsinfrastruktur – das ist bereits erwähnt worden – gibt es Beratungsstellen, die zu Fragen der sexualisierten Gewalt und der Frauengesundheit arbeiten. Auch der auf das Problem Genitalverstümmelung spezialisierte Verein stop mutilation in Düsseldorf ist vom Land bisher in Form von Projektförderung unterstützt worden.

Der Integrationsbeauftragte ist bereits erwähnt worden. Die Fachstelle Migration und Entwicklung in Solingen, die vielfache Verbindungen mit der schwarzafrikanischen Diaspora hat, wird dieses Thema in nächster Zeit ebenfalls vertieft erörtern. Auf der Grundlage dieses und anderer Gespräche wird die Landesregierung dann sehen, wie weit sie hier finanziell noch weiter helfen kann.

Der runde Tisch – Sie haben ihn erwähnt – tagt seit 2007 auch im Ministerium. Die Sensibilisierung hat also zugenommen.

Ich würde mir wünschen, dass es im Ausschuss gelingt, ohne parteipolitischen Streit präzise weiter an diesen Fragen zu arbeiten, damit wir für die Betroffenen etwas erreichen, anstatt hier in Scheingefechten Gegensätze aufzubauen, Frau Steffens, obwohl in der Substanz im ganzen Haus eigentlich große Einvernehmlichkeit bestehen könnte. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laschet.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Anträge Drucksache 14/5861 und Drucksache 14/7446 an den Ausschuss für Frauenpolitik – federführend –, den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration sowie den Innenausschuss. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

10 Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/7432

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Laschet das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung, um den es hier geht, zielt auf eine rein technische Änderung an einem bestehenden Gesetz. Diese Änderung ist nötig, damit wir in Nordrhein-Westfalen auch nach Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes des Bundes – KiföG – klare Zuständigkeiten in der öffentlichen Jugendhilfe haben.

Zurzeit befindet sich der Entwurf dieses Bundesgesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege auf Bundesebene im Gesetzgebungsverfahren. Mit diesem Gesetzentwurf soll in erster Linie der Betreuungsausbau für Kinder unter drei Jahren geregelt werden. Er ist die Grundlage für das, was der Bund auch in Nordrhein-Westfalen an Geldern bereitstellt, um Investitionen des Umbaus in Kindertagesstätten durchzuführen. Der Gesetzentwurf wurde in den Deutschen Bundestag eingebracht und im ersten Durchgang im Bundesrat beraten. Am 1. Januar 2009 soll er in Kraft treten.

Neben sonstigen Gesetzesänderungen enthält der Entwurf auch eine Änderung des § 69 SGB VIII. Die wesentliche Modifikation wird dabei in § 69 Abs. 1 SGB VIII vollzogen. Bisher wird in Abs. 1 geregelt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die örtlichen und überörtlichen Träger sind. Außerdem wird bestimmt, dass die Kreise und kreisfreien Städ

te örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind und die überörtlichen Träger durch Landesrecht bestimmt werden. Nunmehr beabsichtigt der Bund vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Föderalismusreform, diese Regelung zu streichen und die Länder zu ermächtigen, künftig die Festlegung der örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in eigener Kompetenz zu treffen.

Diese bundesgesetzliche Änderung über die Bestimmung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat unmittelbare Auswirkungen für das Land Nordrhein-Westfalen. Beim Inkrafttreten des Bundesgesetzes entsteht nämlich die Situation, dass die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verlieren, weil es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen keine spezielle landesrechtliche Zuständigkeitsnorm für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gibt.

Da die Zuständigkeit durch Bundesrecht geregelt war, bestand auch gar kein Anlass, eine Landesregelung einzuführen. Alle anderen Länder haben schon immer eine Landesregelung gehabt. Wir haben uns bisher auf diese bundesrechtliche Zuständigkeitsregelung bezogen. Deshalb hätte das bei uns nur deklaratorische Bedeutung gehabt.

Da wir eine weitsichtige und kluge Landesregierung sind,

(Rainer Bischoff [SPD]: Aha!)

wollen wir schon jetzt vor Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes eine landesgesetzliche Regelung schaffen, die eben nicht mehr deklaratorisch ist, sondern am 1. Januar 2009 tatsächlich rechtliche Wirkung haben könnte. Darum geht es in diesem Paragrafen. Deshalb denke ich, dass wir dieses Gesetz im Landtag wahrscheinlich sogar über Parteigrenzen hinweg einstimmig beschließen könnten.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laschet.

Das Schöne daran ist, dass wir es heute nicht weiterberaten. Vielmehr kommt es zunächst – wenn Sie so entscheiden, Kolleginnen und Kollegen – zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat hat empfohlen, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7432 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration zu überweisen. Darüber lasse ich abstimmen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einstimmig ist so entschieden. Dort wird diese sehr leicht nachvollziehbare Gesetzesänderung dann sicher ausführlich diskutiert werden.