Protokoll der Sitzung vom 17.09.2008

(Holger Ellerbrock [FDP]: Ausgeschlafen, a- ber nicht eingeschlafen!)

In den letzten Wochen und Monaten hat die Landesregierung immer wieder versprochen, zeitnah Gesetzentwürfe in dieses Hohe Haus einzubringen, die wegen der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Verfassungsschutzgesetz NordrheinWestfalen erforderlich geworden sind. Außer der Aussage, man werde dem Parlament zeitnah entsprechende neue Gesetzentwürfe zuleiten, hört man nichts mehr davon.

Wir haben weiterhin zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung in dem Normenkontrollverfahren jetzt noch einmal beim Verfassungsgerichtshof in Münster geäußert hat und immerhin einsieht: In den Gesetzen muss mehr geändert werden, als ursprünglich erkennbar oder zugegeben.

Allerdings müssen wir auch hier feststellen, dass der Änderungsbedarf, den die Landesregierung offensichtlich sieht und von dem sie nicht sagen kann, wann er durch Gesetzgebung endgültig eingelöst wird, in wesentlichen Punkten immer noch an der Sache vorbeigeht.

Ein wesentlicher Punkt ist – das war ein Ergebnis des Urteils aus Karlsruhe –, dass es klarer Regelungen bedarf, wenn heimlich personenbezogene Daten erhoben werden, und dass der Gesetzgeber und der Staat entsprechende Hürden errichten müssen, um den Kernbereich der privaten Lebens

gestaltung der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.

Wir stellen nach wie vor fest, dass innere Sicherheit für diese Landesregierung die Unfähigkeit bedeutet, Freiheit und Sicherheit in Einklang und in Balance zu bringen.

Außerdem ist die Landesregierung offenbar auch in puncto Onlinedurchsuchung handlungsunfähig. Bis heute ist nach dem Karlsruher Urteil nicht klar, wie die Landesregierung eigentlich verfahren möchte. Soll die Onlinedurchsuchung in unserem Polizeigesetz oder im Verfassungsschutzgesetz stehen? Soll sie in beiden Gesetzen stehen? Sie wird vielmehr, wie ich den Äußerungen des Innenministers entnehme, vermutlich in keinem Gesetz stehen.

Wenn das die Politik der Landesregierung ist, kann man nur feststellen: Nordrhein-Westfalen, das größte Land in der Bundesrepublik, zieht sich in diesem Punkt aus der inneren Sicherheit zurück, schwächt unsere Sicherheitsbehörden und überlässt die Arbeit den Bundesbehörden.

Dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gleichzeitig die Bundesbehörden und die Bundespolitik angreift – Stichwort: BKA-Gesetz –, ist in der Tat befremdlich. Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Zieht sich Nordrhein-Westfalen aus der inneren Sicherheit zurück, hat das Folgen für die föderale Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik. Denn man schwächt damit automatisch die föderalen Elemente, die man zu stärken immer vorgibt. Gleichsam sorgt man sekundär dafür, dass die Bundesbehörden stärker werden. Das kann nicht unsere Absicht sein.

Deshalb bitte ich Sie, Herr Innenminister, zu den aufgeworfenen Fragen so Stellung zu nehmen, dass wir Antworten bekommen und nicht immer vor einer Wand des Schweigens und des Hinhaltens sowie vor der Äußerung stehen, wir erführen das zeitnah demnächst. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rudolph. – Für die zweite antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Düker das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man muss sich vorstellen: Seit dem 8. Januar läuft eine Klage beim Verfassungsgerichtshof in Münster. Seit dem 27. Februar 2008 wissen wir, dass das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, das durch Innenminister Wolf eingebracht und durch SchwarzGelb beschlossen wurde, verfassungswidrig ist und dass die Onlinedurchsuchung nicht so funktioniert, wie Sie es sich vorstellen.

Vor drei Monaten sagte die Landesregierung mit Schriftsatz vom 25. Juni 2008, was sie in dieser Sache tun wolle – ich zitiere aus der Vorlage 14/1927 –:

Die Landesregierung befindet sich deshalb in einer innerbehördlichen Abstimmung über die als gegebenenfalls erforderlich angesehenen Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes und Polizeigesetzes.

Weiter heißt es, man wolle zeitnah eine Gesetzesvorlage in den Landtag einbringen.

Das ist drei Monate her, und Sie, Herr Minister, haben noch nichts vorgelegt. Ich weiß nicht, was bei Ihnen unter dem Begriff „zeitnah“ zu verstehen ist, aber drei Monate verstehe ich darunter nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Man muss sich Folgendes vorstellen: Heute, am 16.09.2008, acht Monate nach der Erhebung der Normenkontrollklage durch die SPD und uns und sieben Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Onlinedurchsuchung haben wir immer noch nichts außer der Vorlage, in der sie nicht sagen, was Sie ändern wollen, wie Sie es ändern wollen und wann Sie es ändern wollen; darin steht nur, dass Sie etwas ändern wollen. Herr Innenminister, wann beenden Sie endlich diese Schockstarre in der Innenpolitik?

Mittlerweile verunsichert das die Behörden. Was soll die Polizei machen, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht beispielsweise zum Kernbereichsschutz geäußert hat? Mit welchen Instrumenten kann sie noch arbeiten? Was ist mit der Observation und mit dem Einsatz von V-Leuten? Von der Onlinedurchsuchung, die Sie gestoppt haben, und vom Verfassungsschutz will ich gar nicht sprechen. Aber es geht ja viel weiter; Sie sagen selbst in Ihrer Vorlage, dass verschiedene Gesetze tangiert sind. Das alles sind polizeiliche Instrumente, die die Behörden zur Verbrechensbekämpfung brauchen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie wissen gar nicht, was gemacht wird. – Was sollen vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger davon halten, dass offensichtlich in dieser Regierung niemand weiß, wie man es bei der Einschränkung von Freiheitsrechten macht?

Heimliche Überwachungen sind Einschränkungen von Freiheitsrechten. Bis wohin können sie durchgeführt werden und ab wann sind sie verboten? Wie kann die Polizei sie einsetzen? Sie lassen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Rechtsstaat völlig im Unklaren, was mit ihren Freiheitsrechten passiert.

Herr Minister, diese Schockstarre der Innenpolitik schadet der inneren Sicherheit und den Bürgerrechten. Ich bin gespannt, ob Sie uns heute endlich verkünden, wann Sie diese Starre beenden und end

lich wieder Innenpolitik in diesem Land machen wollen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Kruse.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph und Frau Kollegin Düker, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen kritisieren im vorliegenden Antrag, dass die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 immer noch keine Gesetzentwürfe zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes und des Polizeigesetzes vorgelegt habe.

Ja, es trifft zu: Bestimmte Normen des Verfassungsschutzgesetzes bedürfen der Überarbeitung. Der Novellierungsbedarf erstreckt sich auch auf Änderungen im Polizeigesetz. Ebenfalls richtig ist: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben noch keine entsprechenden Gesetzentwürfe eingebracht.

(Monika Düker [GRÜNE]: Das ist ein Skan- dal!)

Deswegen jedoch, Herr Rudolph und Frau Kollegin Düker, gleich von Schockstarre, von politischer Lähmung unseres Innenministers, von Unsicherheit in den Behörden oder von Unklarheit bei den Bürgerinnen und Bürger zu sprechen, halten wir nicht nur für überzogen, sondern wir finden, dass die antragstellenden Fraktionen mit ihrer Wortwahl blanke Panikmache betreiben.

Im Namen der CDU-Fraktion weise ich deswegen diese Vorwürfe entschieden zurück. Richtig ist: Unser Rechtsstaat funktioniert nach wie vor auf einem außerordentlich hohen Niveau. Polizei und Verfassungsschutz arbeiten und handeln recht- und verfassungsmäßig und greifen nicht unzulässig in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein.

Der Verfassungsschutz hat bisher keinen Gebrauch von der Ermächtigung zur Wohnraumüberwachung gemacht, deren Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen schon seit dem Jahr 2004 in Zweifel steht. Heimliche Zugriffe auf informationstechnische Systeme wurden bisher ebenfalls nicht vorgenommen. Sie wird es auch erst dann wieder geben, wenn neue gesetzliche Grundlagen geschaffen worden sind.

(Dr. Karsten Rudolph [SPD]: Das wollen wir hoffen!)

Herr Rudolph, Frau Kollegin Düker, die beantragten Feststellungen sind falsch und aus unserer Sicht daher abzulehnen.

Richtig ist allerdings – das geben wir zu –, dass die Komplexität aller Rechtsfragen und der erhebliche Abstimmungsbedarf, auch die politische Abstimmung und die entsprechende Beratung, eine außerordentlich gründliche und zeitintensive Bearbeitung erfordern.

Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, Herr Minister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass der Meinungsbildungsprozess bald abgeschlossen ist und die Gesetzentwürfe in diesem Jahr nicht nur vorliegen, sondern auch in die parlamentarische Beratung gelangen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Am 31. Dezember, oder was?)

Im Übrigen können auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen, eine Gesetzesinitiative ergreifen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Sollen wir die Ar- beit der Landesregierung machen?)

Sie beschimpfen lediglich die Landesregierung. Starke Begriffe sind zu wenig, um tatsächlich ernst genommen zu werden. Vernünftige parlamentarische Alternativen oder sinnvolle Initiativen sind von Ihnen auch in der Innen- und Rechtspolitik bis heute nicht zu erkennen. Gleichwohl freue ich mich natürlich auf die Beratungen im zuständigen Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die FDP-Fraktion spricht Kollege Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die beiden ehemaligen Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern in Ihrem gemeinsamen Antrag, den Stillstand in der Innenpolitik zu beenden – Letzteres in Anführungszeichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, da sind Sie völlig auf dem Holzweg: Mit Ihrer Abwahl und unserer Regierungsübernahme im Mai 2005 wurde der jahrelange Stillstand – in Teilen auch Rückschritt – in der Innenpolitik schleunigst beendet.

(Monika Düker [GRÜNE]: Mit dem Verfas- sungsschutzgesetz?)

Sie haben vor 2005 wichtige Reformvorhaben wie etwa die notwendige Binnenmodernisierung der Polizei oder die Neustrukturierung und Reduzierung der Anzahl von Kreispolizeibehörden nicht angepackt. Sie haben sogar im Ergebnis 1.400 Polizeistellen gestrichen, um den Haushalt zu konsolidieren. Wir konnten davon 841 Stellen retten. Das sind Ihr Stillstand und Ihr Rückschritt.

(Beifall von FDP und CDU)

Soweit Sie die Regelungen des Verfassungsschutzgesetzes ansprechen, verweise ich auf Folgendes: Das höchste Gericht hat für einige wichtige gesetzliche Regelungen, die bislang weder in einem Bundes- noch in irgendeinem Landesgesetz geregelt waren oder sind, erstmalig neue und detaillierte rechtliche Vorgaben aufgestellt; das haben Sie richtig vorgetragen. Zudem hat es juristisches Neuland betreten und ein sogenanntes Computergrundrecht entwickelt.

Auch damals haben Sie aufgeschrien, weil es Ihnen zu schnell ging, als Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland endlich Rechtssicherheit schaffen wollte – mit den realen Erkenntnismöglichkeiten, die der deutschen Juristenlandschaft damals zur Verfügung standen und natürlich nicht mit den von Ihnen im Ergebnis verlangten überirdischen hellseherischen Fähigkeiten, vorauszuahnen, dass das höchste deutsche Gericht am Ende aus dem Grundgesetz ein völlig neues Grundrecht mit all seinen Rechtsfolgen ableiten wird.