Auch damals haben Sie aufgeschrien, weil es Ihnen zu schnell ging, als Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland endlich Rechtssicherheit schaffen wollte – mit den realen Erkenntnismöglichkeiten, die der deutschen Juristenlandschaft damals zur Verfügung standen und natürlich nicht mit den von Ihnen im Ergebnis verlangten überirdischen hellseherischen Fähigkeiten, vorauszuahnen, dass das höchste deutsche Gericht am Ende aus dem Grundgesetz ein völlig neues Grundrecht mit all seinen Rechtsfolgen ableiten wird.
Vor dem Hintergrund können Sie hier nicht einfach von Stillstand in der Innenpolitik reden. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen. Sie haben in der Vergangenheit immer nach dem Motto gehandelt: Wer nichts macht, kann auch nichts falsch machen. Wer es zudem heimlich macht, muss sich dafür auch nicht öffentlich rechtfertigen.
Wir wollten diesen Bereich auf rechtsstaatliche Füße stellen. Das Verfassungsgericht hat ein neues Computergrundrecht abgeleitet. Jetzt sind wir im internen Beratungsverfahren zu der Frage, wie man das umsetzen kann.
Die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmenden Anpassungen, hier insbesondere im Polizei- und Verfassungsschutzgesetz, werden nach sorgfältiger Auswertung und Abwägung des dem Gesetzgeber zustehenden Entscheidungsspielraums zeitnah erfolgen.
Frau Kollegin Düker, können Sie sich noch an die Urteilsverkündung in Karlsruhe erinnern? Kollege Wiefelspütz, Mitglied des Deutschen Bundestages, hatte sofort nach der Urteilsverkündung und begründung getönt: Das schreiben wir wortwörtlich ins Gesetz. – Für uns gilt aber wie vorgetragen: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Was zum Beispiel Ihre Kollegen in Berlin mit dem Entwurf zum BKA-Gesetz vorgelegt haben, lieber Herr Kollege Rudolph, der dort nun mit aller Macht durchgepeitscht werden soll, ist alles andere als ein rechtsstaatliches Meisterwerk. Die massive Kritik
der Experten in der Anhörung am 15. September war überdeutlich, und sie hält an. Hier werden Freiheits- und Bürgerrechte in einem politischen Eiertanz mit Füßen getreten. Wenn die SPD das erst jetzt quasi last minute mit eingezogenem Schwanz feststellt, zeigt das, welche Qualität zusammengeschusterte Gesetze unter Regierungsbeteiligung der SPD haben.
Danke, Herr Engel. Sie haben das BKA-Gesetz bürgerrechtlich ins Abseits gestellt. Ich frage Sie: Was unterscheidet die Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz von derjenigen, die Sie hier mit Ihrer Zustimmung ins Verfassungsschutzgesetz geschrieben haben?
Frau Düker, Sie wissen ganz genau – das haben wir im Innenausschuss schon wiederholt diskutiert; unsere Stellungnahmen kennen Sie auch –: Im BKA-Gesetz gibt es Regelungen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Das geht bis hin zur Selbstprüfung einer Behörde: Was auf der ersten Etage gemacht wird, prüft die dritte Etage usw. Das könnte ich in Bausch und Bogen verurteilen. Wir sind in unserer Kritik nicht ganz so weit auseinander. Wir werden nicht locker lassen, darauf hinzuweisen, dass es so nicht geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Regierungskoalition haben wir den Anspruch, Gesetzentwürfe dann in den Landtag einzubringen, wenn wir von den getroffenen Regelungen grundsätzlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugt sind. Das ist doch ganz normal. Deshalb arbeiten wir mit der gebotenen Sorgfalt und Ruhe an einer Gesetzesvorlage, die Rechtssicherheit schaffen soll. Seien Sie sicher, dass wir einen solchen Gesetzentwurf vorlegen werden, wenn wir es für den richtigen Zeitpunkt halten, und nicht dann, wenn Sie danach am lautesten schreien. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von den Fraktionen von SPD und Grüne gestellte Antrag
entbehrt jeglicher Notwendigkeit. Selbstverständlich haben die Novellierungen der Sicherheitsgesetze bei der Landesregierung hohe Priorität und werden auch mit Nachdruck verfolgt. Die Novellierungen dieser beiden Sicherheitsgesetze bedürfen aber – darauf haben die Redner der Koalitionsfraktionen hingewiesen – einer sorgfältigen Vorarbeit, die sehr zeitintensiv ist und sich nicht zwischen der Beantwortung zweier Kleiner Anfragen erledigen lässt. Hier müssen – ich betone – zahlreiche Normen überarbeitet werden, die schon zuzeiten Ihrer Regierungsbeteiligung von Rot-Grün nicht mehr den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rahmenbedingungen entsprachen wie – das wissen Sie selbst ganz genau – im Fall der Wohnraumüberwachung. Hier müssen Maßstäbe für das juristische Neuland – Herr Engel hat darauf hingewiesen – der Internetaufklärung geschaffen werden. Hier müssen Abstimmungen über die Reichweite und die Grenzen des neuen Computergrundrechts erfolgen. Hier müssen technische Möglichkeiten und Weiterentwicklungen und Normen klar gestaltet werden. Und hier müssen besondere Schutzmechanismen für den Bürger wie etwa der Kernbereichsschutz und externe Kontrollmechanismen normenspezifisch entwickelt werden.
Auch die anderen, Bundes- und Landesregierungen, haben die generelle Überarbeitung ihrer Polizei- und Verfassungsschutzgesetze unter Beachtung des neuen Computergrundrechtes und des umfassenden Kernbereichsschutzes noch nicht abgeschlossen. Der Beweis ist die neuerliche Kontroverse über die Bewertung der Anhörung im Bund, wo sich die SPD gerade vom abgestimmten Gesetzentwurf distanziert und absetzt.
Die in den Anträgen zum Ausdruck kommende Behauptung der Opposition, die sofortige Vorlage von Gesetzentwürfen sei zum Schutz von Bürgerrechten und Behörden erforderlich, verwundert schon. Wie ich mehrfach betont habe, hat der Verfassungsschutz in der Vergangenheit weder von der Befugnis zur Wohnraumüberwachung noch vom Zugriff auf informationstechnische Systeme Gebrauch gemacht, und – das wissen wir – die Polizei nutzt in verfassungskonformer Weise die ihnen zustehenden Rechte. Dies wird auch bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze so bleiben. Die anderen anzupassenden Normen können bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unter strikter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Maßgabe einer verfassungskonformen Interpretation angewandt werden. Von daher, meine Damen und Herren: keine Sorge.
Im Übrigen – auch darauf haben die Redner von CDU und FDP hingewiesen – stellt sich die Frage, warum Sie selbst keine konkreten Anträge oder sogar Gesetzentwürfe vorlegen, wenn Sie, wie Sie ja insinuieren, alles besser wissen. Ich glaube, wir kennen die Antwort: In Wirklichkeit können Sie das nämlich gar nicht, denn sonst hätten Sie bereits von
2004 bis 2005, als schon in Ihren damaligen Gesetzen Verfassungswidrigkeiten enthalten waren, entsprechende Reparaturarbeiten vorgenommen. Das haben Sie nicht getan. Damals hat Sie das alles gar nicht gestört. Jetzt ist die Aufregung groß. Wir gehen nach dem Motto „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ daran, werden abstimmen und dann entsprechend auch Sie mit den Fragen befassen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Dr. Rudolph das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin erstaunt darüber, wie in 39 Monaten Regierungstätigkeit die eigenen, selbst gewählten Maßstäbe von Monat zu Monat verrutschen und wegbrechen.
Es waren doch Sie, die das Gesetz gar nicht schnell genug machen konnten, die im Bund Vorreiter sein wollten. Dann sind die Vorreiter aus NordrheinWestfalen, nämlich Don Wolf und Sancho Brendel, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vom Pferd gefallen und seitdem nicht wieder aufgestanden. Das ist das Problem, dass Sie nicht wieder aufstehen. Sie stellen uns Fragen der inneren Sicherheit als ein Abstimmungsproblem innerbehördlicher Art und Weise dar. Aber Sie sind doch für die Innenpolitik in diesem Land verantwortlich. Dann sagen Sie uns doch einmal, was Sie politisch vorhaben, außer Gründlichkeit in Sachen zu betonen, wobei nicht ganz klar ist, was gründlich geprüft und gemacht werden soll. Diese Antworten bleiben Sie bis heute diesem Parlament schuldig.
Ich will Ihnen noch etwas in aller Kürze zum BKAGesetzentwurf sagen. Sie haben sich doch sicherlich die Anhörung vorgestern angeschaut. Sie wären doch froh gewesen, wenn Sie eine solche Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag über Ihr Verfassungsschutzgesetz gehabt hätten. Denn es war doch so, dass die Experten, zum Teil dieselben, die auch hier waren, dem Gesetzgeber durchaus bescheinigt haben, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der fast alle Behörden erreicht, die von Karlsruhe gesetzt werden. So habe ich beispielsweise Herrn Gusy verstanden, aber auch viele andere.
Deswegen mein Rat: Ich wäre bei einer Kommentierung von Bundesgesetzen aus Nordrhein-Westfalen ganz vorsichtig;
denn je mehr Sie dazu sagen, Herr Innenminister, desto peinlicher wird Ihr Versagen in der Innenpoli
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rudolph. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Frau Kollegin Düker das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ziel des Innenministers ist Gründlichkeit. Herr Wolf, Gründlichkeit als oberstes Ziel des Handelns zu nennen, ist die brave Aussage eines Sachbearbeiters, aber sie reicht nicht für eine politische Ansage eines Innenministers in einer so brisanten Frage, wie es um die Verhältnismäßigkeit von Freiheit und Sicherheit in unserem Land bestellt ist.
Ich stelle fest: Sieben Monate nach Urteilsverkündung durch das Bundesverfassungsgericht sagt uns der Innenminister immer noch: Ich weiß nicht, was ich ändern muss. Ich weiß nicht, wie ich das ändern muss. Und ich weiß schon mal gar nicht, wann ich das ändern muss. Nein, das weiß ich noch alles nicht, aber ich bin ganz gründlich. – Herr Minister, das reicht nicht. Sie bleiben diffus. Zahlreiche Normen betrifft dies. Sie sagen ganz beruhigend, der Verfassungsschutz mache zurzeit von den Dingen, die gekippt wurden, keinen Gebrauch, wie OnlineÜberwachung und Lauschangriff.
Bezüglich der Polizei sagen Sie, in verfassungskonformer Weise würden die Instrumente angewandt und das werde eine verfassungskonforme Interpretation durch die zuständigen Behörden. Sie überlassen es jetzt also den Polizeibehörden. Ich will den Polizeipräsidenten und Landräten in unserem Land wirklich nichts Schlechtes nachsagen, aber Sie können doch nicht äußern: Ich überlasse es den Behördenleitern, wie die Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht zu einem so wichtigen Bereich wie Kernbereichsschutz ausgelegt wird.
Sie können doch hier als Innenminister nicht ernsthaft verkünden, dass das die Behördenleiter schon richten werden. Sie sagen selbst in Ihrer eigenen Vorlage, dass sich der Kernbereichsschutz nicht nur auf die Online-Überwachung, sondern zum Beispiel auch auf die Wohnraumüberwachung ausdehnt. Und die haben wir nicht nur im Verfassungsschutzgesetz, sondern auch im Polizeigesetz. Ich frage Sie: Wie wendet die Polizei in Nordrhein-Westfalen zurzeit den Lauschangriff an? Wann schalten die ab? Wie ist da Ihre Maßgabe? Es kann doch nicht sein, dass das jeder Polizeipräsident mal eben so aus der Hüfte heraus entscheidet. Das können Sie uns hier nicht erzählen.
Ich bleibe dabei: Das, was Sie uns heute zu dieser wichtigen innenpolitischen Frage hier verkünden, ist für die Bürgerrechte in unserem Land schlecht und vor allen Dingen für die innere Sicherheit, für die Polizei und für den Verfassungsschutz in unserem Land nicht ausreichend. Ich mache mir große Sorgen. Ich hoffe, dass Sie in einer zweiten Runde konkretisieren werden, wann das vorgelegt wird.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Engel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezüglich der von Ihnen erwähnten 39 Monate kann man nur sagen: Freuen Sie sich, dass wir die Regierung übernommen haben! Ich glaube, einer der größten Sicherheitsgewinne war, dass die Grünen seither nicht mehr an der Regierung sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben keine Sorge, dass die Polizeibehörden dieses Landes sorgfältig ihre Arbeit machen und genau das tun, was wir erwarten, nämlich dass eine verfassungskonforme Anwendung von Eingriffsrechten geschieht.